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Entwicklung der Schlüsselzuweisungen

Im Dokument Rechenschaftsbericht (Seite 123-127)

Schlüsselzuweisungen

Weitreichende Auswirkungen werden auch durch die anstehenden Digitalisierungsprojekte erwartet. Die Landesregierung fördert bereits seit einiger Zeit den Ausbau der „herzlich digitalen Stadt“ Kaiserslautern zu einer digitalen Modellstadt für Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus wurde nun von Seiten des Bundes eine Zusage zum Modellprojekt Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung erteilt. Hierbei erhält Kaiserslautern in der Kategorie „Mittlere Städte“ in der ersten Runde die beantragten 15 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Digitalisierungsprojekte in den kommenden fünf Jahren. Hierzu laufen zurzeit ebenso die ersten Vorbereitungen wie auch zur Teilnahme am DigitalPakt Schulen. Die Stadt Kaiserslautern hat beim DigitalPakt Schulen mit knapp 6 Millionen Euro die größte Summe aller westpfälzischen Kommunen beantragt. Alle Förderprojekte im Bereich Digitalisierung sind Erfolge für die Stadt, die die Attraktivität des Standortes weiter erhöhen. Für Antragstellung und Umsetzung werden personelle Ressourcen sowie entsprechende Strukturen benötigt.

Darüber hinaus hat die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe weiterhin höchste Priorität. Hierzu wurden die bereits in den Vorjahren begonnenen Anstrengungen zur Bereitstellung attraktiver Gewerbeflächen weiter vorangetrieben. Insbesondere in den Bereichen des PRE-Parks, dem Industriegebiet Nord und dem Gewerbe- und Dienstleistungspark „Europahöhe“ wurden neue Gebiete für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben bereitgestellt. Die Realisierung der Nordosterweiterung im Gewerbegebiet Hertelsbrunnenring wurde zwischenzeitlich ebenfalls begonnen. Die Altlastensanierung mit anschließender Vermarktung des ehemaligen Pfaff-Geländes wird ebenfalls die nächsten Jahre dominieren. Zudem wurde gemeinsam mit dem Landkreis eine Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotenzialstudie durchgeführt, aus der sich unter anderem zwei Entwicklungsempfehlungen ableiten.

Bei all diesen Projekten wird auch stets der Klimaschutz berücksichtigt. Die Stadt Kaiserslautern ist bundesweit eine von insgesamt 22 Kommunen und Gemeinden, die am Förderprojekt „Masterplan 100% Klimaschutz“ der Bundesklimaschutzinitiative der Bundesregierung teilnehmen. Bis zum Jahr 2050 soll durch die Vernetzung von Technologie, Raum und Akteuren in allen Handlungsfeldern des Klimaschutzes eine energieneutrale Energieversorgung in Kaiserslautern erreicht werden.

Der Koalitionsausschuss hat sich am 03.06.2020 auf Eckpunkte eines Konjunkturpakets geeinigt, das sich mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie befasst. Es beinhaltet gezielte Maßnahmen im Volumen von insgesamt rund 130 Milliarden Euro. Die vereinbarten Pläne für Maßnahmen werden in einem nächsten Schritt im Kabinett beraten. Gesetzesentwürfe gehen anschließend ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Hierunter entfallen u.a. neben der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% auch

Maßnahmen auf Kommunen. So sind bspw. Förderprogramme der nationalen Klimaschutzinitiative, Investitionspläne für Sportstätten oder Förderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen.

Fazit

Die angespannte finanzwirtschaftliche Situation der Stadt Kaiserslautern infolge der hohen Verschuldung schränkt seit Jahren mit zunehmender Intensität die Handlungsfähigkeit der Stadt Kaiserslautern ein. Um diese zurück zu gewinnen, stand und steht die Stadt vor der Herausforderung, ihren Haushalt umfassend zu konsolidieren. Dieser gewaltigen Aufgabe stellt sich die Stadt Kaiserslautern seit geraumer Zeit.

Ab dem Jahr 2020 kommen erschwerend die Auswirkungen der Corona- Krise hinzu, die bis dato noch nicht vollumfänglich bezifferbar sind.

Folglich sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung alle freiwilligen und gesetzlichen Aufgabenfelder uneingeschränkt auf den Prüfstand zu stellen. Alle Prüfungsergebnisse sind konsequent zu verfolgen bzw. umzusetzen. Weitere Einschnitte im Leistungsspektrum für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung selbst sind vor diesem Hintergrund unvermeidlich. Sie müssen allerdings transparent kommuniziert werden.

Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Verwaltung sind eingeleitet mit dem Ziel, organisatorische Abläufe zu verbessern und Personal- sowie Sachaufwendungen zu reduzieren. Eine ständige Aufgaben- und Strukturkritik ist unabdingbar.

Neben den bereits seit mehreren Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Deckelung von Defiziten im freiwilligen Leistungsbereich werden vermutlich stärker einschneidende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ein in diesem Zusammenhang im Juni 2018 von der Verwaltung vorgeschlagener Eckwertebeschluss mit Signalwirkung und konkreten Zielvorgaben hinsichtlich weiterer Fehlbeträge fand im Stadtrat der Stadt Kaiserslautern leider keine Zustimmung. Die Forderung nach zusätzlichen, nachhaltigen Konsolidierungsmaßnahmen (z.B. durch eine Anhebung der Realsteuerhebesätze) wurde seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mehrfach gestellt und auch durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz deutlich geäußert. Die Ernsthaftigkeit dieser Forderungen wurde anhand der Beispiele Worms (Erhöhung der Grundsteuer B um 30 Prozentpunkte) und Ludwigshafen (wochenlange Debatten über Erhöhung der Grundsteuer B um 40 Prozentpunkte) sehr deutlich.

Ein nachhaltiger Konsolidierungserfolg bis hin zur Beseitigung des strukturellen Defizits ist allerdings ohne Hilfe von außen nicht denkbar und realisierbar. Hier werden

in einer möglichen Altschuldentilgung, der verstärkten Kostenbeteiligung von Bund und Land bei Auftragsangelegenheiten sowie in der Neuordnung der kommunalen Finanzausstattung Lösungen gesehen, da verschuldete Kommunen wie Kaiserslautern aus eigener Kraft keine Trendwende schaffen können. Generell muss es Ziel sein, die Kommunen mittelfristig finanziell zu stabilisieren und derart mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten, dass sowohl Pflichtaufgaben als auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in angemessenem Umfang durchgeführt werden können.

Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets (Ergebnis des Koalitionsausschuss vom 03.06.2020) ist das Thema Altschulden nicht enthalten, so dass insbesondere die Lösung des Liquiditätskreditproblems vom Land baldmöglichst in Angriff genommen werden muss. Zudem bleibt die Gesamtentwicklung nach der Corona- Krise abzuwarten.

Kaiserslautern, den 19.06.2020

Dr. Klaus Weichel (Oberbürgermeister)

Anlagen

Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Ermächtigungen

Nr. B ezeichnung

1. A uf wa nds e rm ä c ht igunge n

Teilhaushalt 1 - Organisatio nsmanagement 13.646.214 € 201.260 €

Teilhaushalt 2 - P erso nalwirtschaft 7.128.612 € 0 €

Teilhaushalt 3 - Rechnungsprüfung 765.619 € 0 €

Teilhaushalt 4 - Umweltschutz 2.985.405 € 170.000 €

Teilhaushalt 5 - Finanzen 13.572.661 € 583.600 €

Teilhaushalt 7 - Recht und Ordnung 12.712.948 € 7.200 €

Teilhaushalt 8 - Feuerwehr und Katastro phenschutz 11.389.512 € 0 €

Teilhaushalt 9 - Schulen 10.784.566 € 83.330 €

Teilhaushalt 10 - Kultur 9.605.921 € 0 €

Teilhaushalt 11 - So ziales 107.129.509 € 0 €

Teilhaushalt 12 - Jugend und Spo rt 81.518.436 € 0 €

Teilhaushalt 14 - Stadtentwicklung 7.036.095 € 12.800 €

Teilhaushalt 15 - B auo rdnung 1.290.730 € 0 €

Teilhaushalt 16 - Gebäudewirtschaft 36.298.701 € 2.891.000 €

Teilhaushalt 17 - Tiefbau 35.652.354 € 2.539.000 €

Teilhaushalt 18 - Grünflächen 9.246.699 € 497.870 €

Teilhaushalt 19 - Zentrale Finanzleistungen 37.848.624 € 0 €

2 . A us za hlungs e rm ä c ht igunge n

2 .1 O rde nt lic he und a uß e ro rde nt lic he A us za hlunge n

Teilhaushalt 1 - Organisatio nsmanagement -12.318.983 € -201.260 €

Teilhaushalt 2 - P erso nalwirtschaft -2.626.603 € 0 €

Teilhaushalt 3 - Rechnungsprüfung -712.364 € 0 €

Teilhaushalt 4 - Umweltschutz -2.878.080 € -170.000 €

Teilhaushalt 5 - Finanzen -8.475.829 € -583.600 €

Teilhaushalt 7 - Recht und Ordnung -12.255.095 € -7.200 €

Teilhaushalt 8 - Feuerwehr und Katastro phenschutz -10.853.788 € 0 €

Teilhaushalt 9 - Schulen -10.493.291 € -83.330 €

Teilhaushalt 10 - Kultur -9.832.332 € 0 €

Teilhaushalt 11 - So ziales -105.908.642 € 0 €

Teilhaushalt 12 - Jugend und Spo rt -77.809.640 € 0 €

Teilhaushalt 14 - Stadtentwicklung -6.592.237 € -12.800 €

Teilhaushalt 15 - B auo rdnung -1.186.440 € 0 €

Teilhaushalt 16 - Gebäudewirtschaft -31.463.194 € -2.891.000 €

Teilhaushalt 17 - Tiefbau -17.746.165 € -2.539.000 €

Teilhaushalt 18 - Grünflächen -8.851.932 € -497.870 €

Teilhaushalt 19 - Zentrale Finanzleistungen -37.801.350 € 0 €

2 .2 A us za hlunge n a us Inv e s t it io ns t ä t igk e it

Teilhaushalt 1 - Organisatio nsmanagement -378.560 € -57.500 €

Teilhaushalt 4 - Umweltschutz -85.000 € -8.500 €

Teilhaushalt 5 - Finanzen -7.608.450 € 0 €

Teilhaushalt 7 - Recht und Ordnung -500.000 € -210.000 €

Teilhaushalt 8 - Feuerwehr und Katastro phenschutz -725.000 € -387.000 €

Teilhaushalt 9 - Schulen -273.600 € -236.260 €

Teilhaushalt 10 - Kultur -24.500 € -26.950 €

Teilhaushalt 11 - So ziales -55.000 € 0 €

Teilhaushalt 12 - Jugend und Spo rt -1.934.350 € -690.000 €

Teilhaushalt 14 - Stadtentwicklung -7.901.500 € -9.531.200 €

Teilhaushalt 16 - Gebäudewirtschaft -4.577.140 € -1.494.690 €

Teilhaushalt 17 - Tiefbau -6.669.500 € -4.247.700 €

Teilhaushalt 18 - Grünflächen -850.500 € -307.200 €

2 .3 A us za hlunge n a us F ina nzie rungs t ä t igk e it

Teilhaushalt 19 - Zentrale Finanzleistungen -9.018.900 € 0 €

3 . E rm ä c ht igunge n f ür die A uf na hm e v o n Inv e s t it io ns k re dit e n

Teilhaushalt 19 - Zentrale Finanzleistungen 8.000.000 € siehe H.8.1.

4 . A us V E v o ra us s ic ht lic h f ä llig we rde nde A us za hlunge n

Teilhaushalt 8 - Feuerwehr und Katastro phenschutz -570.000 € -570.000 €

Teilhaushalt 9 - Schulen -89.000 € -89.000 €

Teilhaushalt 10 - Kultur -8.600 € -8.600 €

Teilhaushalt 12 - Jugend und Spo rt -40.000 € -40.000 €

Teilhaushalt 14 - Stadtentwicklung -1.000.000 € -1.000.000 €

Teilhaushalt 16 - Gebäudewirtschaft -6.700.000 € -6.700.000 €

Teilhaushalt 17 - Tiefbau -17.775.000 € -5.055.000 €

Teilhaushalt 18 - Grünflächen -420.000 € -420.000 €

A nsatz des Haushaltsjahres 2018

Übertragung auf das Haushaltsfo lgejahr 2019

Im Dokument Rechenschaftsbericht (Seite 123-127)