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Aufwendungen der sozialen Sicherung

Im Dokument Rechenschaftsbericht (Seite 33-36)

Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Gesamt, davon 136.391.459,02 € 147.829.170,00 € 114.712.544,14 € Leistungen nach dem SGB II

(Kontenart 551)

28.959.127,56 € 31.555.000,00 € 28.075.829,68 € Leistungen nach dem SGB XII

(Kontenart 553)

49.832.326,95 € 54.684.450,00 € 52.413.466,70 € Leistungen nach dem SGB VIII

(Kontenart 555)

48.199.354,46 € 49.898.920,00 € 24.014.754,07 € Sonstige Leistungen

(Kontenart 557)

6.688.941,86 € 8.720.000,00 € 7.299.900,23 €

Die Aufwendungen der sozialen Sicherung haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 27,59 Millionen Euro drastisch reduziert. Dies entspricht einer Ansatzunterschreitung in Höhe von rund 33,12 Millionen Euro.

Ursächlich für diese Entwicklung ist jedoch keineswegs eine Verminderung der bestehenden Soziallast, sondern vielmehr die Korrektur einer im Jahr 2019 festgestellten fehlerhaften Buchungsweise im Bereich der Leistungen des SGB VIII.

Durch Korrekturen innerhalb der Finanzbuchhaltung sind im Jahr 2018 im Bereich der Kontenart 555 mehr als 23,5 Millionen Euro auf Konten der Kontenart 541 umgebucht worden, sodass sich die Aufwendungen der sozialen Sicherung reduziert und die Aufwendungen im Bereich der ER 16 „Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen“ entsprechend erhöht haben. Nähere Informationen hierzu können den nachfolgenden Erläuterungen zum Jugendbereich entnommen werden.

Um eine Vergleichbarkeit des Jahresergebnisses im Bereich der Aufwendungen der sozialen Sicherung zu dem Ergebnis des Vorjahres herzustellen, müssen zu dem dargestellten Ergebnis in Höhe von rund 114,7 Millionen auch Anteile aus der vorgenannten ER 16 in die Betrachtung einfließen. Bereinigt man das Ergebnis des Jahres 2018 um die oben genannte Korrektur, würden sich die Aufwendungen der sozialen Sicherung auf einen Wert in Höhe von rund 138,2 Millionen Euro belaufen.

Dies würde einer Steigerung der tatsächlichen Sozialaufwendungen in Höhe von 1,82 Millionen entsprechen.

Wie auch die „Erträge der sozialen Sicherung“ (vgl. ER03) gliedern sich die Aufwendungen in die verschiedenen Leistungsbereiche entsprechend den Büchern des Sozialgesetzbuches und können somit in die Bereiche „Soziales“ und „Jugend“

unterteilt werden.

Analog der Vorgehensweise bei den „Erträgen der sozialen Sicherung“ wurden auch im Bereich der Aufwendungen die verschiedenen Sachkonten entsprechend dem rheinland-pfälzischen Kontenrahmenplan zu Kontenarten zusammengefasst, um so einen globaleren Überblick zu ermöglichen und gleichzeitig die wesentlichen Veränderungen für einen sachfremden Dritten verständlich erläutern zu können.

Für den Bereich „Soziales“ sind die nachfolgenden Bereiche besonders hervorzuheben:

Kontenart 551 – Leistungen nach dem SGB II

Das Ergebnis 2018 liegt mit knapp über 28 Millionen Euro unter dem Ansatz in Höhe von 31.555.000,00 Euro. Es wurde bei der Bildung der Ansätze von einer deutlichen Steigerung der Aufwendungen für anerkannte Flüchtlinge ausgegangen, welche aber nicht in der erwarteten Größenordnung eintraf.

Zu den Aufwendungen der Kontenart 551 gehören unter anderem Kosten der Unterkunft und Heizung. Dahinter verbirgt sich der kommunale Anteil an den Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Die Leistungen werden vom Jobcenter Stadt Kaiserslautern an die Leistungsempfänger ausgezahlt und sind unter anderem von den Fallzahlen sowie den Energie- und Mietkosten abhängig.

Kontenart 553 – Leistungen nach dem SGB XII

Das Ergebnis liegt mit rund 52,5 Millionen Euro um ca. 1,7 Millionen Euro unter dem geschätzten Ansatz. Im Bereich der Hilfen zur Pflege wurde der Ansatz um ca. 2,8 Millionen Euro unterschritten. Diese hohe Differenz zwischen Ansatz und Ergebnis begründet sich in der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz III. Zum Zeitpunkt der

Planung in 2016 musste man – aufgrund der Schätzung des Bundes in der Gesetzesbegründung – von einem nicht unerheblichen Mehraufwand ausgehen. Die neue Rechtsgrundlage, welche die Gewährung der Hilfen zur Pflege nach dem SGB XII vollständig verändert, wirkte sich allerdings kostenmindernd aus. Sie führte allerdings auch zur Verlagerung von Kosten in andere Hilfearten, indem Leistungen im Bereich der Hilfe zur Pflege ausgeschlossen wurden und die Kosten jetzt durch andere Hilfearten, wie die Hilfen nach § 73 SGB XII oder die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach § 70 SGB XII aufgefangen werden müssen.

Festzustellen ist eine kontinuierliche Kostensteigerung im Bereich der Grundsicherung wegen Alter oder Erwerbsminderung aufgrund steigender Fallzahlen.

Die Aufwendungen unterliegen regelmäßig den Änderungen der gesetzlichen Rechtsgrundlagen. In den Haushaltsplanungen 2016 für den Doppelhaushalt 2017/2018 ging man beispielsweise von einem Arbeitsförderungsgeld in Höhe von 26 Euro aus, welches im Dezember 2016 mit Wirkung ab 2017 durch Verabschiedung des BTHG auf 52 Euro verdoppelt wurde.

Kontenart 557 – Sonstige Leistungen:

Die Kontenart 557 beinhaltet Buchungen aus den Bereichen Asyl, Landesblinden- und Landespflegegeld, dem Bildungs- und Teilhabepaket, sowie die weiteren sozialen Hilfen. Hier blieben die Ausgaben mit rund 3,8 Millionen Euro unter dem Ansatz von ca. 5 Millionen Euro.

Die Änderungen in der Flüchtlingspolitik führten zu einem merklichen Rückgang der Fallzahlen und damit auch der Aufwendungen im Bereich der Kontenart 557. Die Ausgaben in 2018 sanken gegenüber dem Jahr 2017 ca. 1,5 Millionen Euro, sodass die Ansätze in diesem Bereich nicht erreicht wurden.

Für den Bereich „Jugend“ sind die nachfolgenden Bereiche besonders hervorzuheben:

Kontenart 555 – Leistungen nach dem SGB VIII

Die Kontenart 555 beinhaltet das Sachkonto „Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für Leistungen innerhalb von Einrichtungen“. Diese sind im Vergleich zum Ergebnis 2017 um rund 24,2 Millionen Euro gesunken. Ursächlich für diese Entwicklung ist wie bereits oben ausgeführt keineswegs eine Verminderung der bestehenden Soziallast, sondern vielmehr die Korrektur einer im Jahr 2019 festgestellten fehlerhaften Buchungsweise im Bereich der Leistungen des SGB VIII.

Durch Korrekturen innerhalb der Finanzbuchhaltung sind im Jahr 2018 im Bereich der Kontenart 555 mehr als 23,5 Millionen Euro auf Konten der Kontenart 541 umgebucht worden, sodass sich die Aufwendungen der sozialen Sicherung reduziert und die

Aufwendungen im Bereich der ER 16 „Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen“ entsprechend erhöht haben. Es handelte sich hierbei um Zuwendungen an die Kitas freier Träger (zu Personalkosten, zu Sachkosten, Sprachförderung, etc.). Um einen Vergleich zum Vorjahr herstellen zu können, errechnet sich bei Berücksichtigung der umgebuchten Beträge ein Ergebnis 2018 in Höhe von rund 47,6 Millionen Euro. Im Vergleich zum Ergebnis 2017 reduzierten sich die Aufwendungen um rund 600.000 Euro. Ursache sind zum einen Rückerstattungen gezahlter Personalkostenzuschüsse an Kitas freier Träger aufgrund der geprüften Verwendungsnachweise in Höhe von rund 250.000 Euro. Gleichzeitig reduziert sich das Rechnungsergebnis 2018 in den Bereichen „Förderung der Erziehung in der Familie“, der „Hilfen zur Erziehung“, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“, der „Hilfen für junge Volljährige“ und der „vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ im Vergleich zu 2017 um rund 385.000 Euro. Dies resultiert vor allem aus einem Fallzahlrückgang der unbegleiteten minderjährigen Ausländern bei der Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung) und nach § 42 SGB VIII (vorläufigen Schutzmaßnahmen) von 126 (2017) auf 56 (2018).

Im Dokument Rechenschaftsbericht (Seite 33-36)