• Keine Ergebnisse gefunden

Einwendungen Privater im Einzelnen, nach Nummern

Im Dokument Planfeststellungsbeschluss A 281 BA 2/2 (Seite 149-200)

Über die Einwendungen wird wie folgt entschieden:

Soweit die Einwendungen nicht durch Zusagen ihre Erledigung gefunden haben, werden diese zurückgewiesen.

Den Einwenderinnen und Einwendern ist mit der Erwiderung eine Nummer mitgeteilt wor-den, unter der sie in der nachstehenden Auflistung die Entscheidung über ihre Einwen-dung finden können.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur vierten Offenlage ergab sich folgende Beson-derheit. Die Einwendungen zur Schalltechnischen Untersuchung Gesamtlärm im Nahbe-reich erhielten als Zusatz zu den jeweiligen Einwendungs-Nummern den Buchstaben “G“.

Offensichtlich aufgrund der überwiegend handschriftlich angegebenen, schlecht lesbaren Namen und Anschriften erfolgte in einigen Fällen die Vergabe einer neuen Nummer. Bei-spielsweise wurde der Person mit der Einwendung-Nummer 1204 zu der erneuten Ein-wendung die neue Nummer 1614G zugeordnet. Diese EinEin-wendungsnummern finden sich jeweils auf dem Deckblatt der Erwiderung. Finden sich also auf den Deckblättern der Erwiderungen zwei verschiedene Nummern, dann erfolgt die Entscheidung im nachfol-genden Teil auch jeweils zu den unterschiedlichen Nummern. Das heißt, dass die be-troffenen Personen mit unterschiedlichen Nummern auf den Deckblättern die Entschei-dung über ihre EinwenEntschei-dungen jeweils unter den zwei unterschiedlichen Nummern finden.

In einem Fall jedoch wurde eine Nummer doppelt vergeben. Die Einwendung zu der Nummer 1005 wurde von einer anderen Person erhoben als die Einwendung, die die Nummer 1005G erhalten hat.

Unter den mitgeteilten Einwendungsnummern werden die vorgebrachten Belange, über die nicht bereits zu den Themenfeldern entschieden worden ist, behandelt und abgewo-gen. Abschließend wird unter Berücksichtigung und Abwägung aller betroffenen Belange und aller vorgetragenen Argumente über die jeweilige Einwendung entschieden.

Zu Einwendungsnummer 1001

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen unter C 2 zu den häufig vorgetragenen Einwänden und Forderungen wird diese Einwendung zurückgewiesen.

Zu Einwendungsnummer 1002

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen unter C 2 zu den häufig vorgetragenen Einwänden und Forderungen wird diese Einwendung zurückgewiesen.

Zu Einwendungsnummer 1003

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen unter C 2 zu den häufig vorgetragenen Einwänden und Forderungen wird diese Einwendung zurückgewiesen.

Zu Einwendungsnummer 1004

Es werden eine Grundwasserabsenkung und in Folge dessen Schäden am Wohngebäude be-fürchtet.

Die wasserdichten Baugruben werden aus Stahlbeton-Schlitzwänden mit einer Baugrubensohl-dichtung hergestellt. Aus diesem Grund beschränkt sich die Grundwasserentnahme auf das Len-zen der Baugrube und den Restwassermengen bzgl. örtlicher geringer Wasserzutritte. Eine Grundwasserabsenkung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, so dass die Grundwasserspiegel-druckhöhe im Umfeld des Baufeldes infolge der Baumaßnahme außerhalb der Bandbreite der natürlichen Grundwasserspiegeldruckhöhen nicht nennenswert beeinflusst wird.

Eine unmittelbare Gefährdung des Wohngebäudes der Einwenderin/des Einwenders in ca. 1 km Entfernung südlich der Baufläche infolge bauzeitlicher Eingriffe in das Grundwasserregime beim Bau der Tunnel-/Trogbauwerke in technisch wasserdichten Baugruben kann daher ausgeschlos-sen werden.

Befürchtung, dass die B 6n durch Teile der Wolfskuhlensiedlung gebaut wird.

Die vorliegende Entwurfsplanung berücksichtigt, dass die geplante, länderübergreifende Bun-desstraße B 6n als weitere Verbindung der A 281 mit der A 1 sowohl als Bremische Vorzugsva-riante (FlughafenunterquerungsvaVorzugsva-riante) als auch als UmfahrungsvaVorzugsva-riante technisch umsetzbar bleibt. Das hier geplante Trogbauwerk ist so gestaltet, dass beide denkbaren Verknüpfungsva-rianten des BA 2/2 mit einer B 6n auch unter Berücksichtigung von Flugsicherheitsaspekten um-setzbar wären. (Eine entsprechende Planung im Lage- und Höhenplan wurde zur Prüfung der Umsetzbarkeit angefertigt, ist aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Diese berücksichtigt auch die erforderlichen Höhenbeschränkungen durch den Flugverkehr.)

Bei der Gründungsplanung für das Trogbauwerk des BA 2/2 werden die beiden möglichen Vari-anten einer B 6n berücksichtigt. Da die Variante und der Umsetzungszeitraum noch offen sind, wird die Berücksichtigung auf das minimal notwendige Maß beschränkt.

Befürchtung von erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen während der Bauzeit.

Die Gesamtbauzeit für die Herstellung des Bauabschnittes 2/2 der BAB 281 wird mit etwa vier Jahren abgeschätzt. Diese Bauzeit soll in sieben Verkehrsphasen eingeteilt werden. Sperrungen sind zu erwarten, werden aber mit Rücksicht auf AnwohnerInnen und VerkehrsteilnehmerInnen unter Beachtung bautechnischer Erfordernisse auf ein Minimum beschränkt. Eine Baumaß-nahme dieser Größenordnung ist jedoch leider nicht ohne zeitlich begrenzte Eingriffe in den Verkehrsablauf sowie Einschränkungen der Wohn- und Lebensqualität betroffener AnwohnerIn-nen und PendlerInAnwohnerIn-nen durch bauzeitliche Lärmbelästigungen umsetzbar.

Die Knotenpunkte Neuenlander Straße / Kattenturmer Heerstraße wie auch Kattenturmer Heer-straße / Arsterdamm bewegen sich bereits heute hinsichtlich der Verkehrsabwicklung an ihrer Leistungsgrenze. Mit einer generellen, aus der Baustelle resultierenden, verkehrlichen Beein-trächtigung in den angrenzenden Stadtteilen, die nicht unterbunden werden kann, ist daher zu rechnen.

Befürchtung von gravierenden Behinderungen des ÖPNV während der Bauzeit.

Der Buslinienverkehr der BSAG und des VBN wird während der Baumaßnahme aufrecht gehal-ten. Die Abwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) während der Bauausfüh-rung wird an den Bauablauf angepasst. Dies gilt zudem für die Einrichtung und SignalisieBauausfüh-rung der Knotenpunkte unter der Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer/-innen, der Einrichtung von Sonderfahrten, Fahrplananpassungen und Alternativrouten. Alle bestehenden Haltestellen der BSAG und VBN werden während der Baumaßnahme bedient. Eine detaillierte Planung des ÖPNV erfolgt im weiteren Planungsprozess.

Die Straßenbahnlinie 4 ist von der Baumaßnahme nicht direkt betroffen und stellt eine alternative Route für die Erreichbarkeit der Neustadt/Innenstadt bzw. Kattenturm/Kattenesch dar.

Insgesamt wird diese Einwendung, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens ebenfalls unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen unter C 2 zu den häufig vorgetragenen Ein-wänden und Forderungen, zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Zusagen der Vorhabenträge-rin entsprochen wurde.

Zu Einwendungsnummer 1005

Es wird aufgrund der Verkehrsbeeinträchtigungen eine Existenzbeeinträchtigung befürchtet.

Statt des geplanten BA 2/2 solle die Auf- und Abfahrt vom BA 2/1 kreuzungs- und ampelfrei gebaut werden. Als Gesamtlösung solle der Autobahnring mittels einer Flughafenunterquerung und Führung direkt zur A 1 bei Brinkum geschlossen werden.

Die Gesamtbauzeit für die Herstellung des Bauabschnittes 2/2 der A 281 wird mit etwa vier Jah-ren abgeschätzt. Diese Bauzeit soll in sieben Verkehrsphasen eingeteilt werden. Ein großer An-teil der umzusetzenden Baumaßnahme kann außerhalb des vorhandenen Verkehrsraumes aus-geführt werden. Die Herstellung von Provisorien zur Aufrechterhaltung des Verkehrs, die Verle-gung vorhandener Medien sowie der Anschluss des geplanten Trog-/Tunnelbauwerks an das vorhandene Bauwerk entlang der Neuenlander Straße führen jedoch innerhalb der einzelnen Bauphasen immer wieder zu temporären Einschränkungen des Verkehrs. Sperrungen wie auch eine zeitweise Vollsperrung von in Betrieb befindlichen Fahrspuren sind zu erwarten, werden aber mit Rücksicht auf AnwohnerInnen und VerkehrsteilnehmerInnen unter Beachtung bautech-nischer Erfordernisse auf ein Minimum beschränkt.

Die Knotenpunktgeometrien, die zugelassenen Fahrbeziehungen und die Signalisierung wurden für die Bauphase planerisch aufeinander abgestimmt und optimiert. Die provisorische Verkehrs-führung unter Einbeziehung der Rettungswege, Schulwege und des öffentlichen Personennah-verkehrs sowie Flughafen, Häfen, GVZ, Krankenhäuser, weitere Zentren und der Schwerlast-verkehr wurde dabei berücksichtigt. Die Erreichbarkeit von Arbeitsstätten, Ausbildungsplätzen etc. und Anliegern während der Baumaßnahme wird während der gesamten Bauzeit gewährleis-tet.

Die Abwicklung der Verkehre wird über Provisorien geführt und während der Bauausführung an den Bauablauf angepasst. Dies gilt zudem für die Einrichtung und Signalisierung der Knoten-punkte unter der Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer/innen. Eine Baumaßnahme dieser Größenordnung ist leider nicht ohne zeitlich begrenzte Eingriffe in den Verkehrsablauf sowie Einschränkungen der Wohn- und Lebensqualität betroffener AnwohnerInnen und Verkehrsteil-nehmerInnen durch bauzeitliche Lärmbelästigungen umsetzbar.

Die Knotenpunkte Neuenlander Straße / Kattenturmer Heerstraße wie auch Kattenturmer Heer-straße / Arsterdamm bewegen sich bereits heute hinsichtlich der Verkehrsabwicklung an ihrer Leistungsgrenze. Mit einer generellen, aus der Baustelle resultierenden, verkehrlichen Beein-trächtigung in den angrenzenden Stadtteilen, die nicht unterbunden werden kann, ist daher zu rechnen.

Bereits im Rahmen der Entwurfsplanung wurde eine detaillierte Planung der Verkehrsführung während der Bauzeit in die Abwägung einbezogen. Diese wird noch in den weiteren Planungs-phasen in Abstimmung mit den Verkehrsbehörden dahingehend vertieft, dass möglichst viele Fahrbeziehungen über möglichst lange Zeiträume nur wenig eingeschränkt werden, so dass die Zugänglichkeit zu den Betrieben soweit es geht sichergestellt wird. Im Rahmen der detaillierten Bauablaufplanung werden auch die Anbindungen der Gewerbetreibenden entlang der Neuen-lander Straße betrachtet und unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse und Flächenver-fügbarkeiten optimale Lösungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten erarbeitet.

Das heutige Bauende des BA 2/1 in Höhe Neuenlander Ring ist eine provisorische, zeitlich be-fristete Lösung, die mit der Realisierung des Bauabschnittes 2/2 entfällt und durch die Fortfüh-rung der durchgehenden Autobahn ersetzt wird. Eine dauerhafte Verbindung der A 281 mit der bestehenden Neuenlander Straße als Stadtstraße mit Anschluss an den Arster Zubringer und eine Umwidmung der Neuenlander Straße in eine Autobahn ist nicht möglich, da die bestehende Straße nicht die Mindestanforderungen an eine Autobahn erfüllt. Die dafür erforderlichen Um-baumaßnahmen wurden wegen erheblicher erforderlicher Eingriffe in angrenzende Privatgrund-stücke verworfen. Daher macht es keinen Sinn, vierstreifige Auf- und Abfahrten am Neuenlander Ring zu bauen.

Der Bauabschnitt BA 2/2 ist Teil des Gesamtprojektes „Autobahneckverbindung A281“. Mit die-sem Gesamtprojekt und damit der Schaffung eines Autobahnringes um Bremen werden nach Gesamtfertigstellung großräumig hochbelastete Hauptverkehrsstraßen massiv vom Verkehr ent-lastet und damit einhergehend eine deutliche Entlastung von Verkehrslärm und Reduzierung von Luftschadstoffen realisiert. Mit dem BA 2/2 wird speziell die heute hochbelastete Neuenlander Straße deutlich vom Verkehr und damit von Lärm- und Luftschadstoffbelastungen entlastet.

Durch die Beseitigung von Engstellen und damit der Schaffung von Zuverlässigkeit im Verkehrs-ablauf ist der BA 2/2 wichtig für die Wirtschaft. Der BA 2/2 hat zweifellos einen eigenständigen

Verkehrswert, da der Abschnitt 2/2 zwischen dem Abschnitt 2/1 und dem Arster Zubringer ein-gebunden wird. Für die Wirksamkeit des Autobahnringes ist die Realisierung von BA 2/2 unver-zichtbar.

Die vorliegende Entwurfsplanung berücksichtigt, dass die geplante, länderübergreifende Bun-desstraße B 6n als weitere Verbindung der A 281 mit der A 1 sowohl als Bremische Vorzugsva-riante (FlughafenunterquerungsvaVorzugsva-riante) als auch als UmfahrungsvaVorzugsva-riante technisch umsetzbar bleibt. Das hier geplante Trogbauwerk ist so gestaltet, dass die denkbaren Verknüpfungsvarian-ten des BA 2/2 mit einer B 6n auch unter Berücksichtigung von FlugsicherheitsaspekVerknüpfungsvarian-ten umsetz-bar wären. (Eine entsprechende Planung im Lage- und Höhenplan wurde zur Prüfung der Um-setzbarkeit angefertigt, ist aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Diese berücksichtigt auch die erforderlichen Höhenbeschränkungen durch den Flugverkehr.) Bei der Gründungsplanung für das Trogbauwerk des BA 2/2 werden die möglichen Varianten einer B 6n berücksichtigt.

Im BVWP (Bundesverkehrswegeplan) 2030 mit Entwurf des Fernstraßenausbaugesetzes ist der BA 2/2 als laufendes und fest disponiertes Vorhaben mit dem Hinweis auf Fertigstellung des Gesamtprojekts enthalten. Für die Projektanmeldung zur Neuaufstellung des BVWP 2030 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den BA 2/2 als Lückenschlusselement definiert und da-mit den BA 2/2 im Bezugsfall als laufendes Vorhaben berücksichtigt. Eine gemeinsame Anmel-dung von A 281 und B 6n wurde nicht vorgenommen, der BVWP wurde am 03.08.2016 durch das Bundeskabinett beschlossen. Das Fernstraßenausbaugesetz wurde anschließend am 02.12.2016 im Bundestag beschlossen, unter dem Datum vom 23.12.2016 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt vom 30. Dezember 2016 veröffentlicht.

Anbindung während der Bauzeit

Die Firma Cordes&Graefe ist mit ihrem Standort an der Neuenlander Straße 422 von der ge-planten Baumaßnahme betroffen. Dieses Betriebsgrundstück wird über die nordwestliche Rampe parallel zum Tunnel- und Trogbauwerk (BW 710) im Zuge der Neuenlander Straße er-schlossen. Neben den An- und Abfahrten für Kunden/innen und Mitarbeiter/innen findet über die Neuenlander Straße auch die Erschließung für Lieferverkehre und Dienstfahrten statt.

Nach Fertigstellung des Bauabschnittes BA 2/2 der A 281 ist die Erschließung des Betriebs-grundstückes Cordes&Graefe in mindestens der heutigen Qualität gewährleistet. Zusätzlich wird es möglich sein, über eine an die neue Neuenlander Straße angeschlossene Erschließungs-straße Richtung Osten zum Knotenpunkt Neuenlander Straße / Kattenturmer HeerErschließungs-straße zu ge-langen. Bedingt durch die geplante Erschließungsstraße wird eine deutlich verkehrssicherere Erschließung des Betriebsgeländes ermöglicht.

In der gesamten Bauphase ist bis auf eine ca. 3-6monatige Ausnahme die Erschließung über die Neuenlander Straße wie heute gewährleistet – das heißt, dass wie bisher von der Neuenlan-der Straße rechtseinbiegend das Betriebsgelände erreicht und rechtsabbiegend das

Betriebs-Knotenpunktbereich Neuenlander Straße/Kattenturmer Heerstraße ist die Erschließung aus Westen und Süden kommend etwas umwegiger. Hier müssen sogenannte U-Turns im Bereich Kattenturmer Heerstraße/Arsterdamm bzw. Zubringer Arsten/Habenhauser Brückenstraße be-nutzt werden. Die Erreichbarkeit aus Richtung Norden und Osten entspricht der heutigen Situa-tion.

In einer frühen Bauphase ist das nördliche Rampensystem für ca. 3-6 Monate für den Verkehr nicht nutzbar. In dieser Bauphase bleibt aber die Erschließung des Betriebsgrundstückes Cor-des&Graefe sowie deren Nachbarn über die Neuenlander Straße möglich. Hierzu wird für die Anlieger am nördlichen Rampensystem ein Provisorium am westlichen Ende des Trogbauwer-kes von der Neuenlander Straße auf die Rampe hergestellt. Dieses Provisorium kann sowohl durch Pkw als auch durch Lkw genutzt werden. Im Bereich des Provisoriums erfolgt eine bau-zeitliche Hinweisbeschilderung für die alternative Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe.

Insgesamt wird diese Einwendung, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens ebenfalls unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen unter C 2 zu den häufig vorgetragenen Ein-wänden und Forderungen, zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Zusagen der Vorhabenträge-rin entsprochen wurde.

Zu Einwendungsnummer 1005G

(andere Person als zu 1005, bitte Nummer vom Deckblatt der Erwiderung beachten) Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen unter C 2 zu den häufig vorgetragenen Einwänden und Forderungen wird diese Einwendung zurückgewiesen.

Zu Einwendungsnummer 1006

Während der Bauzeit wird ein Verkehrschaos befürchtet. Als Bewohner der Wolfskuhlensiedlung wird eine erschwerte Anbindung für Arbeitswege und für Rettungsdienste befürchtet.

Der BA 2/2 solle unter dem Flughafen hindurch direkt an die A 1 in Brinkum angeschlossen wer-den.

Für die Bauzeit werden ca. 4 Jahre angenommen. Ein Eingriff in die vorhandenen Verkehrsflä-chen durch die Einrichtung von Baufeldern und BaustelleneinrichtungsfläVerkehrsflä-chen erfolgt voraus-sichtlich für ca. 3,5 Jahre. Weil sich die Knotenpunkte Neuenlander Straße/Kattenturmer Heer-straße wie auch Kattenturmer HeerHeer-straße/Arsterdamm bereits heute hinsichtlich der Verkehrs-abwicklung an ihrer Leistungsgrenze bewegen, ist mit einer generellen, aus der Baustelle resul-tierenden, verkehrlichen Beeinträchtigung in den angrenzenden Stadtteilen, die nicht unterbun-den werunterbun-den kann, zu rechnen.

Die Knotenpunktgeometrien, die zugelassenen Fahrbeziehungen und die Signalisierung wurden für die Bauphase planerisch aufeinander abgestimmt und optimiert. Die provisorische

Verkehrs-führung unter Einbeziehung der Rettungswege, Schulwege und des öffentlichen Personennah-verkehrs sowie Flughafen, Häfen, GVZ, Krankenhäuser, weitere Zentren und der Schwerlast-verkehr wurde dabei berücksichtigt. Die Erreichbarkeit von Arbeitsstätten, Ausbildungsplätzen etc. und Anliegern während der Baumaßnahme wird während der gesamten Bauzeit gewährleis-tet. Die Abwicklung der Verkehre wird über Provisorien geführt und während der Bauausführung an den Bauablauf angepasst. Dies gilt zudem für die Einrichtung und Signalisierung der Knoten-punkte unter der Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer/-innen.

Das Verbot des Linksabbiegens im Knotenpunkt Kattenturmer Heerstraße/Neuenlander Straße während der Baumaßnahmen wird zu Gunsten der Verkehrsabwicklung in den anderen Ver-kehrsströmen (Hauptrichtung West-Ost, Ost-West) eingerichtet. Diese Einrichtung ist unverzicht-bar, da anderenfalls die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes für die Hauptfahrtrichtung stark geschwächt würde und hier die Auswirkungen auf den fließendenden Verkehr massiv wären.

Der Buslinienverkehr der BSAG und des VBN wird während der Baumaßnahme aufrecht gehal-ten. Die Abwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) während der Bauausfüh-rung wird an den Bauablauf angepasst. Dies gilt zudem für die Einrichtung und SignalisieBauausfüh-rung der Knotenpunkte unter der Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer/-innen, der Einrichtung von Sonderfahrten, Fahrplananpassungen und Alternativrouten. Alle bestehenden Haltestellen der BSAG und VBN werden während der Baumaßnahme bedient. Eine detaillierte Planung des ÖPNV erfolgt im weiteren Planungsprozess. Die Straßenbahnlinie 4 ist von der Baumaßnahme nicht direkt betroffen und stellt eine alternative Route für die Erreichbarkeit der Neustadt/Innen-stadt bzw. Kattenturm/Kattenesch dar.

Rettungswege werden aufrecht gehalten und z.T. zeitweise über Provisorien geführt. Eine Ret-tung kann jeder Zeit erfolgen. Konkrete RetRet-tungskonzepte (Polizei, Feuerwehr, Katastrophen-schutz etc.) werden im weiteren Planungsprozess erarbeitet. Eine Optimierung der Rettungszei-ten erfolgt durch die entsprechenden Rettungseinrichtungen.

Unvermeidbare Veränderungen der Wohnqualität und der allgemeinen Nutzung von Gewerbe-betrieben, Geschäften und Gaststätten in den angrenzenden Quartieren während der Baumaß-nahme werden durch Optimierung des Bauablaufs unter der Betrachtung aller Randparameter im Rahmen der Baustellenabwicklung betrachtet und bestmöglich optimiert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sind eine Erhöhung der Wohnqualität und eine höhere wirtschaftliche Nut-zungsmöglichkeit der Stadtviertel zu erwarten.

Das heutige Bauende des BA 2/1 in Höhe Neuenlander Ring ist eine provisorische, zeitlich be-fristete Lösung, die mit der Realisierung des Bauabschnittes 2/2 entfällt und durch die Fortfüh-rung der durchgehenden Autobahn ersetzt wird. Eine dauerhafte Verbindung der A 281 mit der bestehenden Neuenlander Straße als Stadtstraße mit Anschluss an den Arster Zubringer und

eine Umwidmung der Neuenlander Straße in eine Autobahn ist nicht möglich, da die bestehende Straße nicht die Mindestanforderungen an eine Autobahn erfüllt. Die dafür erforderlichen Um-baumaßnahmen wurden wegen erheblicher erforderlicher Eingriffe in angrenzende Privatgrund-stücke verworfen. Daher macht es keinen Sinn, vierstreifige Auf- und Abfahrten am Neuenlander Ring zu bauen.

Der Bauabschnitt BA 2/2 ist Teil des Gesamtprojektes „Autobahneckverbindung A281“. Mit die-sem Gesamtprojekt und damit der Schaffung eines Autobahnringes um Bremen werden nach Gesamtfertigstellung großräumig hochbelastete Hauptverkehrsstraßen massiv vom Verkehr ent-lastet und damit einhergehend eine deutliche Entlastung von Verkehrslärm und Reduzierung von Luftschadstoffen realisiert. Mit dem BA 2/2 wird speziell die heute hochbelastete Neuenlander Straße deutlich vom Verkehr und damit von Lärm- und Luftschadstoffbelastungen entlastet.

Durch die Beseitigung von Engstellen und damit der Schaffung von Zuverlässigkeit im Verkehrs-ablauf ist der BA 2/2 wichtig für die Wirtschaft. Der BA 2/2 hat zweifellos einen eigenständigen Verkehrswert, da der Abschnitt 2/2 zwischen dem Abschnitt 2/1 und dem Arster Zubringer ein-gebunden wird. Für die Wirksamkeit des Autobahnringes ist die Realisierung von BA 2/2 unver-zichtbar.

Die vorliegende Entwurfsplanung berücksichtigt, dass die geplante, länderübergreifende Bun-desstraße B 6n als weitere Verbindung der A 281 mit der A 1 sowohl als Bremische Vorzugsva-riante (FlughafenunterquerungsvaVorzugsva-riante) als auch als UmfahrungsvaVorzugsva-riante technisch umsetzbar bleibt. Das hier geplante Trogbauwerk ist so gestaltet, dass die denkbaren Verknüpfungsvarian-ten des BA 2/2 mit einer B 6n auch unter Berücksichtigung von FlugsicherheitsaspekVerknüpfungsvarian-ten umsetz-bar wären. (Eine entsprechende Planung im Lage- und Höhenplan wurde zur Prüfung der Um-setzbarkeit angefertigt, ist aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Diese berücksichtigt auch die erforderlichen Höhenbeschränkungen durch den Flugverkehr.) Bei der Gründungsplanung für das Trogbauwerk des BA 2/2 werden die möglichen Varianten einer B 6n berücksichtigt.

Im BVWP (Bundesverkehrswegeplan) 2030 mit Entwurf des Fernstraßenausbaugesetzes ist der BA 2/2 als laufendes und fest disponiertes Vorhaben mit dem Hinweis auf Fertigstellung des Gesamtprojekts enthalten. Für die Projektanmeldung zur Neuaufstellung des BVWP 2030 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den BA 2/2 als Lückenschlusselement definiert und da-mit den BA 2/2 im Bezugsfall als laufendes Vorhaben berücksichtigt. Eine gemeinsame Anmel-dung von A 281 und B 6n wurde nicht vorgenommen, der BVWP wurde am 03.08.2016 durch das Bundeskabinett beschlossen. Das Fernstraßenausbaugesetz wurde anschließend am 02.12.2016 im Bundestag beschlossen, unter dem Datum vom 23.12.2016 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt vom 30. Dezember 2016 veröffentlicht.

Insgesamt wird diese Einwendung, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens ebenfalls unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen unter C 2 zu den häufig vorgetragenen Ein-wänden und Forderungen, zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Zusagen der Vorhabenträge-rin entsprochen wurde.

Zu Einwendungsnummer 1007

Es wird befürchtet, dass der BA 2/2 keine Entlastung der Stadtteile vom Verkehr bringt

Es wird befürchtet, dass der BA 2/2 keine Entlastung der Stadtteile vom Verkehr bringt

Im Dokument Planfeststellungsbeschluss A 281 BA 2/2 (Seite 149-200)