• Keine Ergebnisse gefunden

E XPERTENSCHÄTZUNGEN DER FINANZIELLEN A USWIRKUNGEN DER G RUNDANFORDERUNGEN AN DEN

Bei den Befragungen wurde den Experten erläutert, dass man bei der Erarbeitung des Fragebogens davon ausgegangen ist, dass durch die Bereitstellung und Förderung von Totholz und Biotopbäumen sowohl kostensteigernde und erlösmindernde, aber auch in gewissen Rahmen kostensenkende oder kostensparende Wirkungen verursacht werden können. Deshalb wurde bei der Formulierung der Hauptfrage der Begriff der effektiven Mehraufwendungen/Mindererträge gewählt. In den Einzelfragen wurden dann die Mehraufwendungen/Minderlöse und die Kostenminderungen oder eventuelle Mehrerlöse getrennt abgefragt.

4.1. Finanzielle Auswirkungen von Totholz Definition Totholz entsprechend GNWB

Nach GNWB gelten als Totholz abgestorbene stehende oder liegende Bäume, Baumteile, Wurzelstöcke oder Asthaufen, die sich im Abbauprozess befinden. Vorgegeben werden im Projektbericht GNWB 10 m3/ha.

Nachfolgend werden die Ergebnisse der Befragung zu Mehraufwand, Minderertrag und Kostenminderung in den verschiedenen Forstzonen zusammengefasst.

Einschätzung der befragten Experten zu den ökonomischen Auswirkungen der geforderten 10 m3/ha Totholz: kaum finanzieller Mehraufwand, keine oder niedrige Mindererträge, Kostenersparnisse durch Totholz nur in den Alpen.

Finanzieller Mehraufwand

10 m3/ha Totholz verursachen nach Meinung der grossen Mehrheit der Experten keinen finanziellen Mehraufwand

10 von 12 befragten Experten stimmten darin überein, dass durch die GNWB-Forderung von 10 m3/ha Totholz in ihrem Betrieb kein Mehraufwand entsteht.

Entsprechend den Ergebnissen des LFI 4 liegt der durchschnittliche Totholzvorrat in den Regionen Jura, Mittelland, Voralpen und Alpen überall deutlich über den geforderten 10 m3/ha. Den Spitzenwert findet man mit knapp 30 m3/ha in den Voralpen. In den Alpen liegt er bei etwa 22 m3/ha. Die niedrigsten Totholzvorräte, mit 12-13 m3/ha sind derzeit im Jura und Mittelland. Die Experten gingen nahezu alle davon aus, dass die geforderte Menge von 10 m3/ha Totholz bei der Bewirtschaftung „nebenher“ anfällt und eine einschränkende Anpassung der Bewirtschaftung hierfür nicht nötig ist.

In den Voralpen und Alpen begünstigen die Ansprüche des Schutzwalds ein Belassen von Totholz im Bestand. Zum einen wird in einigen Kantonen gefälltes und liegengelassenes Holz wegen seiner Schutzwirkung durch den kantonalen Forstdienst abgegolten (Interview 2014). Zum anderen sind dort in vielen Fällen die Holzerntekosten höher als der Erlös für das zu verkaufende Holz. Aufgrund dieser Bedingungen sind dort die Totholzmengen höher.

Ausnahme Stadtforstbetriebe

Eine Ausnahme stellen die beiden befragten Stadtforstbetriebe dar. Durch den stärkeren Erholungsdruck haben sie höhere Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Deshalb entsteht nach Meinung der Experten ein Mehraufwand von 5-14 CHF/ha/a. Dieser setzt sich zusammen aus dem Mehraufwand bei der Holzernte sowie für die Verkehrs- und Arbeitssicherheit.

Mindererträge durch Belassen von Totholz

Im Jura und Mittelland entsteht durch das Belassen von Totholz im Bestand teilweise ein geringer Minderertrag. Grund hierfür sind die teilweise hohen Energieholzpreise. Sie begünstigen eine Nutzung von qualitativ eher minderwertigen Bäumen, die anderenfalls oft zu Totholz werden.

In den Voralpen und Alpen entsteht hierdurch nach Meinung der Experten kein Minderertrag, da der Grossteil der dortigen Totholzvorräte in schwer zugänglichen Lagen liegt und eine kostendeckende Nutzung in den meisten Fällen nicht möglich wäre.

Zusammenfassung der Antworten der Experten (jeweils 3 pro Region) auf die Hauptfrage. Während im Mittelland die Antworten weit gestreut sind, scheint die Situation in den Alpen klarer zu sein. Hier heben sich die Mindererträge mit dem Minderaufwand auf. In den Voralpen und dem Jura kommt es stark auf die spezifische Situation an. (Quelle: Interviews 2014, eigene Darstellung)

Kostenminderungen durch Belassen von Totholz

Nur die Experten aus den befragten Alpenforstbetrieben gehen davon aus, dass durch das Belassen von Totholz die Kosten deutlich gesenkt werden.

Zusammenstellung der geschätzten Gesamtkosten in CHF/ha/a nach Region für die Erfüllung der GNWB Anforderung von 10 m3 Totholz/ha

Die folgende Tabelle gibt eine kurze Übersicht über die Experteneinschätzungen der finanziellen Auswirkungen von Totholz:

Zusammenstellung der geschätzten Gesamtkosten in CHF/ha/a nach Region für die Erfüllung der GNWB Anforderung von 10 m3 Totholz/ha. Es wird immer die Spannweite der Antworten aller Experten aus den Forstbetrieben angegeben. (Quelle:

Interviews 2014, eigene Darstellung)

CHF/ha/a Jura Mittelland Voralpen Alpen

Gesamtkosten 0 – 19 0 – 6 0 -8.75 – 0

Mehraufwand 0 – 14 0 – 6 0 0

Minderertrag 0 – 5 0 0 0

Kostenminderung 0 0 0 0 – 8.75

Die Abbildung verdeutlicht nochmals die Aussagen der einzelnen Experten in den verschiedenenForstzonen:

Aussagen der einzelnen Experten in den verschiedenen Forstzonen zu Mehraufwand, Minderertrag und Kostenminderungen bei Erfüllung der GNWB Vorgabe von 10m3 Totholz / ha

4.2. Finanzielle Auswirkungen von Biotopbäumen Definition von Biotopbäumen entsprechend GNWB

Im Projektbericht GNWB wird folgende Definition für Biotopbäume aufgeführt:

Bäume, die aufgrund ihrer Größe, Beschaffenheit und Gestalt eine wichtige Bedeutung für Tiere und Pflanzen haben.

Die folgende Tabelle gibt eine kurze Übersicht über die von den Experten in Bezug auf Biotopbäume genannten finanziellen Auswirkungen:

Zusammenstellung der geschätzten Kosten in CHF/ha/a nach Region. Die Antworten beziehen sich auf die GNWB Anforderung von 5 Biotopbäumen/ha, ohne Angaben zu Verteilung und Dauer. Es wird immer die Spannweite der Antworten aller Experten aus den Forstbetrieben angegeben. Dabei gab je ein Experte aus dem Mittelland und Jura an, gar nicht so viele Biotopbäume zur Verfügung zu stellen. (Quelle: Interviews 2014, eigene Darstellung)

CHF/ha/a Jura Mittelland Voralpen Alpen

Gesamtkosten 2.9 – 24 0 – 30 0 -1.5 – 0

Mehraufwand 6.25 – 14 0 – 9 0 0

Minderertrag 2.9 – 10 5 – 30 0 0

Kostenminderung 0 0 0 0 – 1.5

In der nachfolgenden Abbildung sind die Expertenschätzungen von Mehraufwand, Minderertrag und Kostenminderung für die Bereitstellung von 5 Biotopbäumen/ha (Anforderung GNWB) der befragten Experten zusammengestellt. Dabei wurden keine Vorgaben zu Verteilung und Dauer, über welche ein bestimmter Baum aus der

Bewirtschaftung ausgeschlossen werden muss, gemacht.

Mehraufwand, Minderertrag und Kostenminderung bei der Erfüllung der GNWB-Vorgabe bzgl. Biotopbäumen (5 Biotopbäume/ha), Jedes „Fähnchen“ stellt die Angabe zu Mehraufwand, Mindererträge oder Kostenminderungen eines Experten der jeweiligen Region dar. (Quelle: Interviews 2014, eigene Darstellung)

Die Abbildung zeigt, dass nach Einschätzung aller Experten aus den Alpen dort normalerweise durch 5 Biotopbäume je ha weder Mehraufwände noch Mindererträge entstehen. Ein Alpenexperte sah sogar die Möglichkeit zu einer bemessenen Kostenminderung. Erwähnt wurden nur Mindererträge, wenn schöne Lärchen stehengelassen werden. Eine weiterer zu berücksichtigender Faktor ist, dass in diesen Gebieten die Bringung oft durch Seilbahnen erfolgt, Biotopbäume müssen so ausgewählt werden, dass sie nicht in den Seiltrassen stehen und dadurch zu einer Behinderung führen.

Die Experten aus den Voralpen kamen zum gleichen Ergebnis, wie ihre Kollegen aus den Alpen. Im Jura gaben zwei der drei befragten Experten an, dass durch 5 Biotopbäume pro ha Mehraufwand und Mindererträge entstehen. Im Mittelland sahen zwei Experten Mindererträge und einer von dreien auch einen Mehraufwand, während die übrigen hierzu keine Angaben machen wollten, oder keinen Mehraufwand sahen.

Insgesamt wurden Biotopbäume von allen befragten Experten als wichtig erachtet und bei der Holzernte geschont. Sie gelten aber als aufwändig, da sie die Holzernte behindern können und zusätzliche Arbeiten für die Verkehrssicherheit erfordern.

Alle Experten gaben an, dass eine dynamische Auswahl der Biotopbäume möglich sein muss. Wäre eine statische Auswahl gefordert, würde dies zu grossen Einschränkungen führen. Ein Beispiel hierfür ist die beschriebene Problematik bei der Bringung mit Seilbahnen in schwer zugänglichem Gelände. Besonders in den Voralpen und Alpen ist deshalb eine statische Auswahl aus Sicht der Experten nahezu unmöglich.

5. Einflussgrössen für das Vorhandensein und die Menge von Biotopbäumen und