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2 Theoretische Verortungen

2.7 Möglichkeiten und Formen von Partizipation

2.7.1 Rahmenbedingungen für Partizipation der Kinder und Jugendlichen

2.7.1.3 Die Partizipationspyramide nach Straßburger/ Rieger

Das Modell der Partizipationspyramide nach Straßburger/Rieger (2014) geht auf die Punkte der Verantwortung, der Möglichkeiten der Mitbestimmung und deren Ermöglichung und Begrenzung in einem Partizipationsprozess ein (vgl. Straßburger/

Rieger 2014, S.14).

Das Modell erlaubt verschiedene Stufen von Beteiligung zu unterscheiden. Die Autor*innen beschreiben in ihrem Modell, das sich aus sieben Stufen zusammensetzt, welches „Spektrum zwischen Minimalbeteiligung und Entscheidungsmacht“ (ebd.) vorhanden sein sollte, um Partizipationsprozesse zu analysieren. Sie unterscheiden dabei die beiden Perspektiven: Die von Professionellen auf Partizipationsprozesse (linke Seite) und die Sicht von Bürger*innen (rechte Seite) von Partizipation.

Straßburger und Rieger (2019) verdeutlicht in ihrem Modell, dass Partizipation aus unterschiedlichen Perspektive gedacht werden kann. Dabei sind derjenigen, die sich an Entscheidungen beteiligen wollen, anders zu betrachten, als derjenigen, die andere beteiligen und Entscheidungsmacht abgeben. Aus Sicht der Bürger*innen wird Partizipation jedoch ebenfalls als aktives Handeln dargestellt. Die Stufe der Selbstorganisation existiert dann in diesem Modell nur für die Perspektive der Bürger*innen. Nach ihrem Verständnis bedeutet Partizipation:

“...an Entscheidungen mitzuwirken und damit Einfluss auf das Ergebnis nehmen zu können. Sie basiert auf klaren Vereinbarungen, die regeln, wie eine Entscheidung gefällt wird und wie weit das Recht auf Mitbestimmung reicht.“

(Straßburger/Rieger 2014, S. 230)

Abb. 2 - Die Partizipationspyramide von Straßburger und Rieger

Quelle: Straßburger/Rieger 2014, S. 232

Straßburger/Rieger (2014) unterscheiden in ihrer Partizipationspyramide die Vorstufen von Partizipation. Beide Autor*innen grenzen Partizipation von anderen Formen der Beteiligung ab, bei denen die Meinung der Mitwirkenden keine Auswirkung auf das Ergebnis einer Entscheidung hat oder bei denen nicht sicher ist, dass ihre Meinung in den Entscheidungsprozess einfließt. Straßburger und Rieger verdeutlichen dies im Modell der Partizipationspyramide, das sieben Stufen von Beteiligung unterscheidet.

Diese sind feiner unterteilt als das andere Entwürfe bisher getan haben. Auf professioneller Ebene reichen sie von

o informieren

o Meinung erfragen

o Lebensweltexpertise einholen o Mitbestimmung zulassen

o Entscheidungskompetenz teilweise abgeben bis zu o Entscheidungsmacht übertragen.

Damit lassen sich für die Analyse des eigenen Handelns wie der angestrebten Möglichkeiten klar beobachtbare Kategorien gewinnen.

Folgende Vorstufen der Partizipation werden auf institutionell-professioneller Perspektive differenziert:

1. In der ersten Stufe geht es um Informationen über anstehende Entscheidungen, 2. auf der zweiten Stufe können Menschen ihre Meinung zur Thematik äußern und

auf der

3. dritten Stufe werden sie zu einer Stellungnahme aufgefordert (vgl.

Straßburger/Rieger 2014, S. 230f.).

Da auf keiner dieser ersten drei Stufen sichergestellt ist, dass die Beteiligung Auswirkungen auf die Entscheidung hat, bezeichnen Straßburger und Rieger sie als Vorstufen von Partizipation. Erst bei den folgenden Stufen gehen Straßburger und Rieger von einer echten Beteiligung aus. Hierbei werden:

4. Mitbestimmung zugelassen: Fachkräfte und Adressat*innen besprechen anstehende Entscheidungen und stimmen gemeinsam darüber ab, was geschehen soll.

5. Entscheidungskompetenz werden teilweise abgeben: Fachkräfte übertragen Adressat*innen in bestimmten Bereichen eine eigenständige Entscheidungs-befugnis.

6. Entscheidungsmacht wird übertragen: Adressat*innen treffen alle wichtigen Entscheidungen selbst. Fachkräfte unterstützen und begleiten sie.

Aus Perspektive der Bürger*innen sind die Vorstufen für Partizipation folgende:

1. Erste Stufe - Sich informieren: Bürger*innen informieren sich über anstehende oder getroffene Entscheidungen und deren Hintergründe.

2. Zweite Stufe - Im Vorfeld von Entscheidungen Stellung nehmen: Bürger*innen gehen auf Verantwortliche zu, um vor einer Entscheidung ihre Position darzulegen und ihre Sichtweise zu verdeutlichen, wobei es nicht in ihrer Hand liegt, ob ihre Meinung in die Entscheidung einfließt.

3. Dritte Stufe - Verfahrenstechnisch vorgesehene Beiträge einbringen:

Bürger*innen nutzen Möglichkeiten, die im Vorfeld einer Entscheidung eröffnet werden, um Kritik zu üben, Unterstützung zu leisten oder Ratschläge zu geben, allerdings ohne Garantie, dass ihre Sichtweise berücksichtigt wird.

Partizipation beginnt nach Straßburger und Rieger aus bürgerschaftlicher Perspektive auch hier auf der

4. Vierten Stufe - Hier treffen Fachkräfte Entscheidungen nicht allein, sondern beziehen Bürger*innen ein, um gemeinsam zu entscheiden.

5. Fünfte Stufe – Hier werden einzelne Bereiche festgelegt, über die Bürgerinnen und Bürger ohne Rücksprache mit den Fachkräften entscheiden können.

6. Sechste Stufe – Sie zeichnet sich dadurch aus, dass Bürger*innen zentrale Entscheidungen eigenständig treffen und dabei von Fachkräften unterstützt und begleitet werden.

7. Siebte Stufe - Partizipation findet als zivilgesellschaftliche Eigenaktivität statt und liegt allein in bürgerschaftlicher Verantwortung (vgl. Straßburger/Rieger 2014, S. 231).

Während die Stufen der Partizipationspyramide den Grad der jeweiligen Einflussmöglichkeiten abbilden, symbolisieren die beiden Seiten der Pyramide unterschiedliche Perspektiven. Straßburger und Rieger unterscheiden zwischen Beteiligungsprozessen, die in erster Linie von Professionellen bzw. Institutionen verantwortet werden und Prozessen, die durch Bürger*innen angestoßen und getragen werden. Die Perspektive der Fachkräfte und Institutionen wird auf der linken Pyramidenseite abgebildet, die Perspektive der Bürger*innen auf der rechten Seite.

Am Beispiel der Stufen soll konkret ein Beispiele vorgestellt werden, wie sich dieser Prozess entwickelt und welche unterschiedliche Mitbestimmungs- und Einflussmöglichkeiten die Bürger*innen und Fachkräfte haben. Durch diese Stufen soll die generelle Mitbestimmung durch die Adressat*innen am Beispiel der räumlichen Umwelt gezeigt werden. Dabei weisen die oben beschriebenen Stufen unterschiedliche Mitbestimmungs- und Einflussmöglichkeiten auf. Bei den ersten Vorstufen (1-5) der Partizipation handelt es sich um eine zunehmend starke Einbindung der Zielgruppe in Entscheidungsprozesse, auch wenn (noch) kein direkter Einfluss auf die Prozesse möglich ist.

Stufe 1: Instrumentalisierung - Die Belange der Zielgruppe spielen keine Rolle.

Entscheidungen werden außerhalb der Zielgruppe getroffen und die Interessen dieser Entscheidungsträger stehen im Mittelpunkt. Zielgruppenmitglieder nehmen eventuell

an Veranstaltungen teil, ohne deren Ziel und Zweck zu kennen (Zielgruppenmitglieder als „Dekoration“).

Stufe 2: Anweisung - Entscheidungsträger in Form von ausgebildeten Fachkräften nehmen die Lage der Zielgruppe wahr. Ausschließlich auf Grundlage der fachlichen Meinung der Entscheidungsträger werden die Probleme der Zielgruppe definiert und Vorgänge zur Beseitigung oder Linderung der Probleme festgelegt. Die Meinung der Zielgruppe zu ihrer eigenen Situation wird nicht (oder: erhoben und berücksichtigt?) berücksichtigt. Die Kommunikation seitens der Entscheidungsträger ist direktiv.

Stufe 3: Information - Die Entscheidungsträger teilen der Zielgruppe mit, welche Probleme die Gruppe (aus Sicht der Entscheidungsträger) hat und welche Hilfe sie benötigt. Dies wird in Form von Gruppengesprächen durchgeführt. Verschiedene Handlungsmöglichkeiten werden der Zielgruppe für die Beseitigung oder Linderung ihrer Probleme empfohlen. Das Vorgehen der Entscheidungsträger wird erklärt und begründet. Die Sichtweise der Zielgruppe wird berücksichtigt, um die Akzeptanz der Informationsangebote und die Aufnahme der Botschaften zu fördern.

Stufe 4: Anhörung - Die Entscheidungsträger interessieren sich für die Sichtweise der Zielgruppe auf ihre eigene Lage. Die Mitglieder der Zielgruppe werden angehört, haben jedoch keine Kontrolle darüber, ob ihre Sichtweise Beachtung findet.

Stufe 5: Einbeziehung - Die Einrichtung lässt sich von ausgewählten Personen aus der Zielgruppe (oft Personen, die den Entscheidungsträgern nahestehen) beraten. Die Beratungen haben jedoch keinen verbindlichen Einfluss auf den Entscheidungsprozess.

In den folgenden Stufen sechs bis acht wird die aktive Partizipation der Zielgruppe zwecks formaler und verbindlicher Rolle in der Entscheidungsfindung umgesetzt.

Stufe 6: Mitbestimmung - Die Entscheidungsträger halten Rücksprache mit Vertreter*innen der Zielgruppe, um wesentliche Aspekte einer Maßnahme mit ihnen abzustimmen. Es kann zu Verhandlungen zwischen der Zielgruppenvertretung und den Entscheidungsträgern zu wichtigen Fragen kommen. Die Zielgruppenmitglieder haben ein Mitspracherecht, jedoch keine alleinigen Entscheidungsbefugnisse.

Stufe 7: Teilweise Übertragung von Entscheidungskompetenz - Ein Beteiligungsrecht stellt sicher, dass die Zielgruppe bestimmte Aspekte einer

Maßnahme selbst bestimmen kann. Die Verantwortung für die Maßnahme liegt jedoch in den Händen von anderen, z.B. bei Mitarbeiter/innen einer Einrichtung.

Stufe 8: Entscheidungsmacht - Die Zielgruppenmitglieder bestimmen alle wesentlichen Aspekte einer Maßnahme selbst. Dies geschieht im Rahmen einer gleichberechtigten Partnerschaft mit einer Einrichtung oder anderen Akteuren. Andere Akteure außerhalb der Zielgruppe sind an wesentlichen Entscheidungen beteiligt, sie spielen jedoch keine bestimmende, sondern eine begleitende oder unterstützende Rolle.

Die letzte Stufe des Modells (Stufe 9) geht über die Partizipation hinaus. Sie umfasst alle Formen selbstorganisierter Maßnahmen, die nicht unbedingt als Folge eines partizipativen Entwicklungsprozesses entstehen, sondern von Anfang an von Bürger/innen selbst initiiert werden können.

Stufe 9: Selbstorganisation - Eine Maßnahme bzw. ein Projekt wird von Mitgliedern der Zielgruppe selbst initiiert und durchgeführt. Häufig entsteht die Eigeninitiative aus eigener Betroffenheit. Die Entscheidungen trifft die Zielgruppe eigenständig und eigenverantwortlich. Die Verantwortung für die Maßnahme liegt bei der Zielgruppe. Alle Entscheidungsträger sind Mitglieder der Zielgruppe.

Die Partizipationspyramide nach Straßburger und Rieger zeigt auf, welche Möglichkeiten Bürger*innen im Kontext von institutioneller Rahmung haben.

Entscheidend für den Verlauf von Partizipation ist, welche Freiräume bzw.

Handlungsspielräume und welche Eigenverantwortung die Bürger*innen sie dabei haben (vgl. Straßburger/Rieger 2014, S. 230 ff.).

Zusammenfassend wurden in der Forschung zu Partizipation von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren unterschiedliche Stufenmodelle entwickelt, die erkennen lassen, worum es in der Partizipationsforschung geht. So ist in der Fachliteratur zufolge eine Selbstorganisation als „höchste Form“ von Partizipation zu betrachten (vgl. Wright/Block/von Unger 2009, Arnstein 1969, Schröder 1999). Weitere Definitionen von Selbstorganisation wurden von Straßburger und Rieger, Hart und Schröder sowie in dem Nationalen Aktionsplan der UN–KRK definiert. Solche Stufenmodelle erwecken leider oft den Eindruck, als ob es um lineare und unumkehrbare Prozesse gehen würde, die Stufe um Stufe zu einen ‚höheren‘

Entwicklung führen. In der Realität dürften die einzelnen Stufen, die genannt werden, durchaus auch gleichzeitig und nebeneinander (sich realisierend etwa in unterschiedlichen Teilbereichen) vorkommen. Dabei sind ‚Rückwärtsbewegungen‘

möglich. Bei Selbstorganisationen von Kindern und Jugendlichen wird zudem eine ausgeprägte Asymmetrie zwischen Generationen sichtbar (vgl. u.a. Hart 1992).

Diese oben beschriebenen Modelle gehen in der Regel auf eine frühe Veröffentlichung des US-amerikanischen Autors Arnstein und dem Modell einer "ladder of participation"

(Leiter der Partizipation) zurück (Arnstein 1969), die sie für den Bereich der Stadtentwicklung entworfen hatte. In dieser Aufgliederung geht sie von drei Komplexen mit insgesamt acht Abschnitten aus. Sie beginnt mit zwei Abschnitten im Bereich der

"Non-participation" (Nicht-Partizipation). Der folgende Bereich stellt "Tokenism" als (Alibipolitik) dar, der das "Informieren", "Anhören" und "Besänftigen" umfasst. Damit meint er, dass die Kinder passiv an dem Prozess der Partizipation mit eingebunden werden, ohne jedoch ihre eigene Perspektive miteinzubringen. Es entsteht eine nicht ernst-gemeinte Partizipationskultur. Eine `echte` aktive Partizipation mit einer schrittweisen Zunahme der Entscheidungsmacht beginnt bei ihr erst bei den Abschnitten 6-8, der "Citizen Power", also der "Macht der Bürger*innen", die die Stufen

"Partnerschaft", "Delegierte Macht" und "Bürger*innen-Kontrolle" umfasst.

Arnstein betont selbst, dass dies eine idealtypische und vereinfachende Beschreibung, doch hilfreich in der Unterscheidung, sei, wenn es um die Partizipation von Bürger*innen geht. Aus der partizipatorischen Gesundheitsforschung stammend, haben Wright/Block/von Unger (2007) ein neun-Stufen-Modell der Partizipation erstellt, das sich ebenfalls an die Arnstein-Vorgaben anlehnt (vgl. Wright/Block/von Unger 2007 und 2010).

Wright/Block/von Unger (2008) definieren Partizipation folgendermaßen:

"Partizipation bedeutet in unserem Verständnis nicht nur Teilnahme, sondern auch Teilhabe, also Entscheidungsmacht bei allen wesentlichen Fragen der Lebensgestaltung. Dazu gehört die Definitionsmacht und somit die Möglichkeit, die Gesundheitsprobleme (mit-)bestimmen zu können, die von gesundheits-fördernden bzw. präventiven Maßnahmen angegangen werden sollen. Je mehr Einfluss jemand auf einen Entscheidungsprozess einnimmt, umso größer ist seine/ihre Partizipation."(Wright/Block/von Unger 2008, S. 12)

Die Partizipationsleiter ist eine Modifikation der von der amerikanischen Soziologin Sherry Arnstein (1969) vorgeschlagenen Stufenleiter für Bürgerbeteiligung, die Roger Hart (2002) für Kinder- und Jugendbeteiligung und zuletzt Michael Wright et.al (2010) für Partizipation in der Gesundheitsförderung modifiziert haben.

Auch wenn diese Stufenleiter keinesfalls als feststehende Beurteilungskategorie verwendet werden kann, so zeigt sich bei ihrer Verwendung in der Kinder- und Jugendbeteiligung ein Kindheitsbild, das Kinder als Subjekte und Akteure ihrer eigenen Umwelt wahrnimmt. Beteiligungsmöglichkeiten und Ernstgenommen-Werden können als Selbstwirksamkeitserfahrung erlebt werden und dadurch die psychosoziale Entwicklung stabilisieren, so die entsprechende Annahme. Doch analog zur Aneignungsproblematik eines subjektorientierten (Selbst-)Bildes wird auch Partizipation von Kindern und Jugendlichen überwiegend als politisch-pädagogisches Konzept, mithin als weiterer potenziell langweiliger ‚Lehrinhalt‘, verstanden (vgl. Moser 2010).

Kritisch ist zu diesen Modellen aus meiner Sicht festzuhalten, dass sie eine Art zwangsläufiger Hierarchisierung unterstellen – ein qualitatives Aufsteigen der Partizipation von unten nach oben, wenn man sich auf die Leiter- oder Stufenmetaphorik einlässt. Dies kann richtig sein, muss es aber nicht. Hilfreicher könnte eine noch zu entwickelnde Matrix der Partizipation sein. Dies ist auch ein Ziel meiner weiteren Arbeit.

Sahrai u.a. fordern (2012) eine Verknüpfung von Partizipation und politischer Bildung.

Pech sieht Partizipation sogar als „Strukturprinzip von Bildungsprozessen“ (Pech, 2008, S. 106). Unter dieser Prämisse besteht immer auch die Gefahr, dass Partizipation echte Beteiligung verhindert und zum Instrument staatlicher Problemlösung wird, auf dessen „Spielwiese“ Kinder sich in vorgegebenem Rahmen und bei festgelegten Themen beteiligen können (vgl. Liebel 2013, S. 100 ff.).

Beteiligungsbemühungen bewegen sich dabei nur auf den unteren Stufen der sog.

‚Partizipationsleiter‘ und erzielen eher gegenteilige Effekte, da sie weniger auf Emanzipation, Selbstbestimmung und Autonomie zielen, sondern unter systemstabilisierenden Begründungen eher als Mittel zum pädagogischen Zweck dienen (vgl. Betz, Olk & Rother 2010).

Die dabei verwendeten Partizipationsformen reichen von einem einfachen „informiert sein“ über „Mitwirkung“ bis zu „Mitbestimmung und Mitplanung“. Selbstbestimmtes Handeln geht darüber hinaus und setzt nach Pech „kein Mitbestimmen, sondern ein Gestalten der Welt“ (Pech 2008, S. 106) voraus. Kinder an „allen sie betreffenden Entscheidungen“ zu beteiligen, wie es in der Kinderrechtskonvention heißt, erfordert einen lebensweltorientierten Ansatz, der ihnen Gelegenheiten bietet, ihre Umwelt selbst zu gestalten (vgl. Betz, Olk, Rother 2010, S. 276).

Partizipationsprojekte, die stärker auf eine aktive, emanzipatorische Rolle von Kindern und deren Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen ausgerichtet sind, können dem entgegenwirken (vgl. Ebner et al. 2010; Gaiser/de Rijke 2010).

Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie gemeinsam mit Kindern Prozesse initiieren, die eine enge Anbindung an ihre Lebenswelt aufweisen und sie dadurch in ihren Handlungskompetenzen stärken. Diese projektbezogenen Partizipationsformen haben oftmals den Nachteil, dass sie zeitlich bzw. situativ begrenzt sind, einen hohen organisatorischen Aufwand erfordern und nur erfolgreich sein können, wenn im Vorfeld klare Regeln und Rahmenbedingungen zur Umsetzung vereinbart wurden (vgl.

Swiderek 2003, S. 237 ff.).

2.7.2 Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendpartizipation und das