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Deponien

Im Dokument Klimaschutzbericht 2021 (Seite 177-182)

2.6 Österreich im europäischen und globalen Vergleich

3.5.1 Deponien

Die Methan-Emissionen aus Deponien hängen vor allem von folgenden Parame-tern ab:

Summe der über die Jahre deponierten Abfallmengen mit relevantem or-ganischem Anteil,

Zusammensetzung des deponierten Abfalls bzw. Gehalt an abbaubarer or-ganischer Substanz im Abfall,

Deponiegaserfassung und -behandlung.

Einen wesentlichen Einfluss auf diese Parameter haben das Abfallwirtschafts-gesetz 1990 (AWG 1990; BGBl. Nr. 325/1990) bzw. das AbfallwirtschaftsAbfallwirtschafts-gesetz 2002 (AWG 2002; BGBl. I Nr. 102/2002) mit seinen begleitenden Fachverord-nungen, insbesondere die

Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle (VO BGBl. Nr. 68/1992),

Verpackungsverordnung (VerpackVO; BGBl. Nr. 648/1996;

VerpackVO 2014 (BGBl. II Nr. 184/2014),

Deponieverordnung 1996 (BGBl. II Nr. 164/1996 i.d.F. BGBl. II Nr. 49/2004),

Deponieverordnung 2008 (BGBl. II Nr. 39/2008 i.d.F. BGBl. II Nr. 291/2016).

Die Vorgaben der Deponieverordnung erfordern grundsätzlich ab dem Jahr 2004 und ausnahmslos ab dem Jahr 2009 eine (Vor-)Behandlung von Ab-fällen mit höheren Gehalten an organischem Kohlenstoff, da mit wenigen Aus-nahmen eine Ablagerung von Abfällen mit mehr als fünf Masseprozent organi-schem Kohlenstoff (TOC) nicht mehr erlaubt ist. Aufgrund damals bestehender Kapazitätsengpässe bei den Behandlungsanlagen durften in einigen Bundes-ländern (Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Wien) noch bis 31.12.2008 und im Burgen-land bis 31.12.2004 unbehandelte Abfälle abgelagert werden (Ausnahmerege-lung). Als Behandlungsverfahren kommen in Österreich dabei die aerobe me-chanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA) oder die thermische Abfallbe-handlung zur Anwendung.

trendbestimmende Faktoren

(Vor-)Behandlung von Abfällen

Die Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle und die Verpa-ckungsverordnungen haben dazu geführt, dass biogene Abfälle und Packstoffe (u. a. Papier, Karton, Pappe, Metalle, Kunststoffe, Materialverbunde) in hohem Maße einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.

Diese beiden Verordnungen hatten vor dem Inkrafttreten des Ablagerungsver-botes gemäß der Deponieverordnung sowohl Einfluss auf die Zusammenset-zung als auch auf die Menge des abgelagerten Restmülls. Durch die verordnung haben die genannten Verordnungen im Hinblick auf die Deponie-gasbildung an Bedeutung verloren.

Jährlich deponierte Menge an Abfällen mit relevantem organischem Anteil Für die Emissionsberechnungen werden ausschließlich jene deponierten Abfall-arten berücksichtigt, welche aufgrund ihres organischen Anteils zur Bildung von Treibhausgasen bei der Deponierung beitragen. Gemischter Siedlungsabfall aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen (Restmüll) ist aufgrund des sich über mehrere Jahre erstreckenden Abbaus trotz der Vorgaben der Deponieverord-nung nach wie vor die bedeutendste Abfallart für die Deponiegasbildung.

Bereits von Anfang bis Mitte der 1990er-Jahre ist die Menge der jährlich neu de-ponierten Abfälle mit relevantem organischem Anteil deutlich zurückgegangen.

Dieser Rückgang war nicht auf ein sinkendes Abfallaufkommen zurückzuführen, sondern auf vermehrte Abfalltrennung und eine verstärkte Wiederverwendung bzw. ein stärkeres Recycling von getrennt gesammelten Siedlungsabfallfraktio-nen.

Für die deutlich sinkende, jährlich deponierte Abfallmenge ab dem Jahr 2004 (siehe Abbildung 94) war neben der getrennten Erfassung und Verwertung von Altstoffen (v. a. Papier und biogene Abfälle) insbesondere die verstärkte thermi-sche und mechanisch-biologithermi-sche Behandlung von gemischten Siedlungsabfäl-len entscheidend. In Österreich standen im Jahr 2019 zur Behandlung von ge-mischten Siedlungsabfällen und Klärschlamm zahlreiche großtechnische Anlagen zur Verfügung:

11 Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen;

15 Anlagen zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung von gemisch-tem Siedlungsabfall und sonstigen Abfällen (BMK 2021b).

Der kurzfristige Anstieg der abgelagerten Mengen zwischen 2002 und 2003 ist darauf zurückzuführen, dass kurz vor Inkrafttreten des grundsätzlichen Abla-gerungsverbotes noch größere Mengen, insbesondere aus der Räumung von Altlasten, unbehandelt deponiert wurden.

Mit 31.12.2008 sind die letzten Ausnahmeregelungen für das Verbot der Depo-nierung unbehandelter Abfälle ausgelaufen und der entsprechende Aufbau an Behandlungskapazitäten in den Bundesländern wurde vollzogen.

trendbestimmende Faktoren

Abfallbehandlungs-anlagen

Bei den ab dem Jahr 2009 abgelagerten Abfällen mit relevantem organischem Anteil handelt es sich weitestgehend um vorbehandelte Abfälle aus der mecha-nisch-biologischen Behandlung. Die abgelagerten Abfälle halten die Vorgaben der Deponieverordnung 2008 ein.

Abbildung 94: Methan-Emissionen aus Deponien und jährlich deponierte Abfälle mit relevantem organischem Anteil, 1990–2019.

CH4-Emissionen aus Deponien und jährlich deponierte Abfälle mit relevantem organischem Anteil

Quelle: UMWELTBUNDESAMT (2021a)

Organischer Anteil im Abfall

In Deponien werden organische Substanzen von Mikroorganismen als Nah-rungsquelle genutzt und teilweise zu Deponiegas umgesetzt. Je mehr abbau-bare organische Substanz im Abfall enthalten ist, umso mehr Deponiegas ent-steht. Dieses besteht zu etwa 55 % aus Methan. Für die jährlichen Emissionen sind jedoch nicht nur die in einem bestimmten Jahr abgelagerten Mengen rele-vant, sondern auch die in den vorangegangenen Jahren deponierten.

Vor allem durch die Einführung der getrennten Erfassung und Behandlung von Bioabfall und Papier hat sich der Gehalt an abbaubarem organischem Kohlen-stoff (DOC) im Restmüll zunächst bis zum Jahr 2000 deutlich verringert. Trotz etablierter Verwertung von getrennt gesammelten biogenen Abfällen in Kom-post- oder Biogasanlagen sind die DOC-Gehalte im Restmüll seit 2000 wieder angestiegen. Dies ist u. a. auf die Zunahme von Lebensmittelabfällen im Restmüll zurückzuführen. Da die Ablagerung von unbehandeltem Restmüll ab dem Jahr 2004 stark zurückgegangen ist und Restmüll seit 2009 ausnahmslos vorbe-handelt werden muss, ist dies jedoch nicht mehr mit steigenden Treibhausgas-Emissionen aus Deponien verbunden.

0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0

0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0

Emissionen inMio. Tonnen CO2-Äquivalent

Abfallmenge inMio.Tonnen

jährlich deponierte Abfallmenge mit relevantem organischem Anteil CH-Emissionen aus Deponien

Entstehung von Deponiegas

Deponiegaserfassung und -behandlung

Die Deponieverordnung sieht eine Erfassung und Ableitung entstehender Depo-niegase vor. Das gefasste Deponiegas ist vorrangig einer Verwertung (z. B. Ver-brennung mit Nutzung des Energieinhalts) oder, wenn dies nicht möglich ist, einer Beseitigung (Abfackelung) zuzuführen.

Vom Umweltbundesamt wurden bereits wiederholt deponiegasrelevante Anga-ben von Deponiebetreibern mittels Fragebogen abgefragt (UMWELTBUNDES-AMT2004,2008a, 2014, 2019d). Ein Hauptziel war es, die erfassten Deponiegas-mengen und Methanfrachten zu erheben und die jeweilige Verwertung bzw. Be-handlung darzustellen.

Zwischen 2002 und 2019 sind die erfassten Deponiegasmengen um rund 71,0 % gesunken. Dies hat mehrere wesentliche Ursachen:

Durch das Verbot der Ablagerung von Abfällen mit hohem organischem An-teil ab 2004 (bzw. in Ausnahmefällen ab 2009) nahm die Deponiegaspro-duktion stark ab, da die GasproDeponiegaspro-duktion zum Großteil nur noch auf den in früheren Jahren abgelagerten Abfällen beruht.

Bereits vor Inkrafttreten der Deponieverordnung im Jahr 2004 wurde auf Deponien vorbehandeltes Material, das bedeutend weniger zur Gasbil-dung beiträgt, in relevanten Mengen abgelagert.

Durch die Einführung u. a. der Biotonne und der Altpapiersammlung än-derte sich die Zusammensetzung des Restmülls, wodurch sich das Gasbil-dungspotenzial der Abfälle (das über Jahrzehnte, wenn auch abnehmend, wirksam ist) verändert hat.

Deponiegaserfassung in Österreich

Quellen: UMWELTBUNDESAMT (2004, 2008a, 2014, 2019a)

Von der erfassten Gasmenge wurden 2017 ca. 25 % ausschließlich zur Gewinnung von Strom verwendet, ca. 56 % wurden bei der Verstromung auch thermisch verwertet. 1 % wurde rein thermisch genutzt und der Rest (ca. 18 %) wurde ohne

10 20 30 40 50 60 70

erfasstes Deponiegas inMio. m³

Verwertung ist vorrangig

Ursachen der sinkenden Deponiegasmengen

Abbildung 95:

Entwicklung der Depo-niegaserfassung

in Österreich, 1990–2019.

Verwertung des Deponiegases

energetische Nutzung abgefackelt, v. a. auf kleinen Deponien (UMWELTBUNDES-AMT2019c).64

3.5.1.1 Komponentenzerlegung

Nachstehend wird die Wirkung relevanter Einflussgrößen auf die Entwicklung der Methan-Emissionen aus Deponien dargestellt. Die Emissionen der Jahre 1990, 2005 und 2019 werden einander gegenübergestellt und anhand der Me-thode der Komponentenzerlegung analysiert.

Die Größe der farbigen Balkensegmente in der Abbildung spiegelt das Ausmaß der Beiträge (in % zur Veränderung der CO2-Emissionen) der einzelnen Parame-ter wider (wobei Balkenteile im positiven Bereich einen emissionserhöhenden Effekt, Balkenteile im negativen Bereich einen emissionsmindernden Effekt kennzeichnen). Die schwarzen Linien zeigen die gesamte Veränderung der Emissionen in Prozent über den Betrachtungszeitraum. Details zur Methode sind in Anhang 2 dargestellt.

Deponiegaserfassung in Österreich

Quelle: UMWELTBUNDESAMT (2021a)

64 Dies verringert die Treibhausgas-Emissionen, da Methan bei der Verbrennung zu Kohlenstoffdioxid oxidiert, welches ein geringeres Treibhausgas-Potenzial hat.

– 69

– 43

– 45

-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60

1990 – 2019 1990 – 2005 2005 – 2019

Basisjahr = 100 Prozent

erfasstes Methan Müllverbrennung gebildetes Methan Kohlenstoff in Deponien Abfallmenge in Deponien Abfälle aus Haushalten Gesamt

Abbildung 96:

Komponentenzerlegung der Methan-Emissionen aus Deponien.

Einflussfaktoren Definition Abfälle aus

Haus-halten Emissionserhöhender Effekt, der sich aufgrund des steigenden Abfallaufkommens aus Haus-halten von 2,5 Mio. Tonnen (1990) auf 3,5 Mio. Tonnen (2005) und 4,5 Mio. Tonnen (2019) ergibt.65

Abfallmenge in Deponien

Emissionserhöhender Effekt, der sich aufgrund der steigenden Abfallmenge mit relevantem or-ganischem Anteil auf Deponien ergibt. Die Summe der seit 1950 deponierten Abfallmengen stieg von 79 Mio. Tonnen (1990) auf 106 Mio. Tonnen (2005) und 110 Mio. Tonnen (2019). Bei Be-trachtung der jährlich neu deponierten Menge Abfall zeigt sich hingegen (speziell von 2003 auf 2004) eine deutliche Verringerung, die auf das Inkrafttreten des Ablagerungsverbotes der De-ponieverordnung zurückzuführen ist.

Müllverbrennung Emissionsmindernder Effekt, der sich aufgrund des steigenden Anteils der Müllverbrennung der Haushaltsabfälle von 7 % (1990) auf 26 % (2005) und 43 % (2019) ergibt.65

erfasstes Methan

Emissionsmindernder Effekt, der sich aufgrund des sinkenden Anteils des emittierten Methans von 88 % (1990) auf 79 % (2005) und 81 % (2019) bzw. des steigenden Anteils des erfassten Me-thans, bezogen auf das gesamt gebildete Methan, ergibt.

gebildetes

Methan Emissionsmindernder Effekt, der sich aufgrund der sinkenden Methanbildung pro Tonne Ge-samt-Kohlenstoff auf Deponien von 47 kg CH4/Tonne Kohlenstoff (1990) auf 41 kg CH4/Tonne Kohlenstoff (2005) und 23 kg CH4/Tonne Kohlenstoff (2019) ergibt. Durch diesen Parameter wird erkennbar, dass sich der Anteil des abbaubaren Kohlenstoffs am gesamten (abbaubaren und nicht abbaubaren) Kohlenstoff seit 1990 verringert hat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einerseits die jährlichen abbaubaren Kohlenstoffeinträge sinken und andererseits im Zeitab-lauf der nicht abbaubare Kohlenstoff in der Deponie akkumuliert.

Kohlenstoff in

Deponien Emissionsmindernder Effekt, der sich aufgrund des sinkenden organischen Kohlenstoffgehaltes pro Tonne (insgesamt) deponierten Abfalls von durchschnittlich 0,05 Tonnen C/Tonne Abfall (1990) auf durchschnittlich 0,03 Tonnen C/Tonne Abfall (2005) und 0,02 Tonnen C/Tonne Abfall (2019) ergibt. Dieser Effekt ist auf die seit Inkrafttreten der Deponieverordnung verpflichtende Vorbehandlung von Abfällen (v. a. in Verbrennungsanlagen und in mechanisch-biologischen Anlagen) zurückzuführen.

Maßnahmen wie die getrennte Erfassung von Abfällen und deren Verwertung können das Ausmaß der auf Deponien abgelagerten Abfälle mitsteuern. Durch die Reduktion des organischen Anteils im abgelagerten Abfall, die durch die Ver-pflichtung zur Abfall-(Vor-)Behandlung gemäß Deponieverordnung erzielt wurde, konnten die Emissionen des Sektors reduziert werden. In weiterer Folge sind die abbaubaren Kohlenstoffeinträge und damit das gebildete Methan je abgela-gerter Tonne Abfall stark gesunken.

Im Dokument Klimaschutzbericht 2021 (Seite 177-182)