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Im Dezember 2013 kam es im Südosten von Guinea und in der Hauptstadt Conakry zum Auftreten vereinzelter Ebola – Infektions-erkrankungen.

Am 22.März 2014 wurde dies durch das Gesundheitsministerium von Guinea offiziell bestätigt und es wurde an die World Health Organisation (WHO) gemeldet, dass es zum Auftreten von Ebola – Erkrankungen gekommen ist (Ärzte ohne Grenzen Österreich, S.10).

Die Ebola – Erkrankungsfälle in der Vergangenheit waren immer lokal begrenzt und konnten relativ rasch unter Kontrolle gebracht werden.

Der nunmehrige Ebola – Ausbruch breitete sich in weiterer Folge allerdings relativ rasch nach Liberia und Sierra Leone aus und stellt mittlerweile den größten Ausbruch einer Ebola – Epidemie dar. Die WHO hat diesen Ausbruch inzwischen als „Internationale Notlage des Gesundheitswesens deklariert (BMG 2015a, S.9).

Im Mai 2014 wurden die ersten Erkrankungsfälle aus Sierra Leone und Liberia gemeldet. Ende Juli 2014 erreichte Ebola die nigerianische Hauptstadt Lagos, wo ein einreisender Fluggast sowohl andere Fluggäste als auch medizinisches Personal infizierte, bevor er als Ebolakranker identifiziert wurde. Am 29. August 2014 wurde der erste verifizierte Ebolafall aus Senegal bekannt.

Die Vereinigten Nationen (UN) anerkannten diese Ebola Epidemie im September 2014 als „threat to international peace and security” und beschlossen eine Resolution auf der Grundlage einer UN – weiten Initiative, um alle relevanten UN – Organisationen zur gemeinsamen Lösung dieser Krise aufzufordern und zu motivieren.

Am 23. September 2014 wurde durch das WHO Ebola Response Team (ERT) ein Anstieg auf mehr als 20.000 Erkrankungen bis November 2014 prognostiziert (5740 in Guinea, 9890 in Liberia, and 5000 in Sierra Leone). In der gleichen Studie wurde die “doubling time” der Epidemie in Guinea auf 15,7 Tage, in Liberia auf 23,6 Tage und in Sierra Leone auf 30,2 Tage berechnet (ECDC 2015a, o.S.).

Ebenfalls im September 2014 wurde der erste Ebola – Erkrankte in die Vereinigten Staaten ausgeflogen.

Am 6. Oktober 2014 kam es zur ersten Ansteckung ausserhalb Afrikas.

Eine Krankenschwester infizierte sich bei der Behandlung, von zwei aus Afrika evakuierten Ebola Patienten, in Spanien.

Am 10. Oktober passierte die erste Infektionsübertragung in den Vereinigten Staaten bei der stationären Versorgung eines aus Afrika evakuierten Ebola Patienten.

Mitte Oktober 2014 wurde Senegal wieder als Ebola – frei gemeldet nachdem es 42 Tage zu keinem Auftreten eines neuen Infektionsfalles gekommen ist (Verdopplung der 21 – tägigen Inkubationszeit).

Am 20. Oktober wurde Nigeria als Ebola – frei deklariert.

Der erste bestätigte Ebola Fall in Mali wurde am 23. Oktober 2014 gemeldet.

Zwischen dem 12. Oktober 2014 und dem 25. Oktober 2014 wurden weitere Einzelfälle aus Mali berichtet.

02. Dezember 2014: Spanien ist Ebola – frei.

21. Dezember 2014: Die USA ist Ebola – frei.

29. Dezember 2014: Die erste bestätigte Ebola – Erkrankung aus Schottland wird gemeldet (keine medizinische Repatriierung, freiwilliger Helfer aus Sierra Leone, Symptome erst vor Ort). Es wurden in Schottland keine “high risk contacts” identifiziert.

18. Januar 2015: Mali wird durch die WHO als Ebola – frei verifiziert 10. März 2015: Großbritannien gilt als Ebola – frei

09. Mai 2015: Liberia gilt als Ebola – frei (ECDC 2015a, o.S.).

“Ebola is clearly still a problem and the fact that I’m speaking to you from behind this barrier, is proof that this sickness is not done until we all,

everywhere, stop thinking that it won't come back".

(Pa Kprr Thullah, a ceremonial chief in Robuya village, Sierra Leone)

Am 08. Mai 2015 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation die bis zu diesem Zeitpunkt erhobenen Zahlen der bestätigten Infektionen (26.683) und der an der Infektionskrankheit Verstorbenen (11.022). Neun Länder haben Ebola – Infektionen gemeldet, wobei Mali, Senegal, Nigeria, Liberia, Spanien, Großbritannien und die Vereinigten Staaten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als Ebola – frei galten.

Guinea und Sierra Leone meldeten zum 11. Juni 2015 auch weiterhin Neuerkrankungen an die WHO. Die Epidemie war somit nach wie vor nicht

unter Kontrolle. Folglich bestand und besteht die Gefahr, dass neuerliche Erkrankungsfälle auch in (zur Zeit) ebolafreien Gebieten auftreten können (ECDC 2015b, o.S.).

1.2.1 Exkurs : Erklärung der UN; Ebola Ausbruch in Westafrika zur gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite

Auf Anraten des Notfallausschusses der WHO Anfang August 2014 erklärte die Generaldirektion der Weltgesundheitsorganisation am 08.08.2014 den Ebola Ausbruch gem. den Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 (IGV) zu einer

„gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“. Diese Erklärungen wurden in der Vergangenheit äusserst restriktiv ausgerufen.

Nach der H1N1 – Pandemie von 2009 bzw. der internationalen Ausbreitung des Polio – Virus ist die z.Zt. ausgebrochene Ebola – Epidemie erst die dritte Krisensituation, in der eine Erkärung dieser Art erfolgte (WHO 2014, o.S.).

Nachfolgende Überlegungen des Notfallausschusses führten zur Rechtfertigung dieses Entschlusses

- der Ebola – Ausbruch in Westafrika stellt ein außergewöhnliches Ereignis dar und beinhaltet eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit in anderen Staaten

- die Gefährlichkeit des Virus inkl. seiner Kontagiosität kann angesichts der schwachen Gesundheitssysteme der dzt.

betroffenen Länder eine Ausbreitung mit internationaler Dimension erreichen

- eine koordinierte internationale Zusammenarbeit erscheint absolut notwendig, um eine weitere (pandemische) Ausbreitung von Ebola zu verhindern und die Krankheit zu besiegen (ebd., o.S.).

Bei der am 20. Januar 2015 stattgefundenen Nachfolgesitzung der Weltgesundheitsorganisation wurde einstimmig beschlossen, alle bisherigen Maßnahmen auch weiterhin aufrecht zu erhalten.

Zwischenzeitlich hatten allerdings 40 Länder zusätzliche Bestimmungen (Quarantänebestimmungen für rückkehrende Reisende, Verweigerung der Einreise für Personen aus den betroffenen Gebieten) erlassen, wobei durch die WHO festgestellt wurde, dass gerade diese Bestimmungen die Anwerbung bzw. die Rückkehr von internationalen ErsthelferInnen beein-trächtigen.

Der Mangel an medizinischen Ressourcen und Kapazitäten (Isolierstationen, S4 Labors, Isoliertransporte) in den betroffenen Staaten in Verbindung mit der latenten Gefahr einer internationalen Ausbreitung, machen eine internationale Kooperation unumgänglich. (Robert Koch Institut, S.40)

Die teilweise unvorstellbaren hygienischen Zustände vor Ort verschärften die Situation zunehmend.

Abbildung1: Ebola – Behandlungseinrichtung, Westafrika (Quelle: Barrier Nursing Course, Hamburg, OSR Dr.Hinrich Sudeck)

Die betroffenen Staaten gerieten zunehmend in eine tiefe Krise. Das öffentliche Leben stand und steht noch still, Ausgangssperren wurden angeordnet, Schulen und Märkte wurden geschlossen. Steigende Lebensmittelpreise bedingten eine schlechtere Versorgung der Bevölkerung. Es mangelt an ausgebildeten medizinischen Fachkräften, an labor- oder medizintechnischem Equipment (Caritas 2015, o.S.).

Die wenigen vorhandenen Krankenhäuser sind monatelang geschlossen, oftmals gibt es im Umkreis von mehreren hundert Kilometern keine funktionierende Klinik (Asshoff/Tiedemann 2015, o.S.).

Durch die Einbrüche in der Gesundheitsversorgung treten auch andere Hilfsprogramme (z.B.Malaria – Impfprogramme) in den Hintergrund. Die Impferfolge der letzten Jahre könnten zunichte gemacht werden.

Als weitere negative Auswirkung ist die Einschränkung und Schädigung der Volkswirtschaft der betroffenen Länder bzw. die Verschärfung der Stigmatisierung und der Isolation der betroffenen Bevölkerung zu sehen (WHO 2015 o.S.).

1.3 Global Outbreak Alert and Response Network