Schwerpunkt im Kompetenzerwerb
Die SuS sind in der Lage, Verfassung und Gründung der DDR in den Kontext der aufziehenden bipolaren System-konkurrenz nach dem Zweiten Weltkrieg zu stellen. Dabei können sie wesentliche Inhalte der DDR-Verfassung nachvollziehen (Sachkompetenz). Sie unterscheiden zwischen dem Anspruch einer demokratischen Verfassung und der Verfassungswirklichkeit in der DDR. Abschließend gelangen Sie über diesen Vergleich zu einem Wert-urteil über den Grad der Umsetzung von demokratischen Kernelementen wie Freiheitsrechten und Gewalten-teilung in der politischen Realität der DDR und damit zur Erkenntnis, dass die DDR dem überwiegenden Großteil der Deutschen kein attraktive gesellschaftliche Alternative bot (Urteilskompetenz – Sach- und Werturteil).
O 58–61
2.1
Grundlagen demokratischer SystemeLösungshinweise und Erwartungshorizonte zu den Arbeitsvorschlägen
AV1 – [VT]
– Beide Staatsgründungen auf deutschem Boden Ende der 1940er-Jahre waren Ausdruck der System-konkurrenz zwischen Ost und West.
– Die zeitliche Abfolge zeigt die Vorbereitung und Gründung der DDR als Reaktion auf die Weststaats-gründung.
– DDR sollte Alternative zur BRD werden, mit dem Ziel einer klassenlosen Gesellschaft ohne soziale Un-gleichheiten und Verstaatlichung von Privateigen-tum an Produktionsmitteln.
– Nach DDR-Lesart war die Volkssouveränität stärker ausgeprägt: vom Volk gewählte Volkskammer übernahm als Legislative auch judikative Aufgaben:
Einschränkung der Gewaltenteilung.
– Der Einfluss von Parteien als Ausdruck von sozialen Interessenlagen wurde minimiert – Unterordnung unter das Primat der SED und der Einheitsliste.
– Parteienzwist und Wahlkampf waren aufgehoben, denn das Wahlergebnis stand schon vor der Wahl fest.
– Grundrechte besaßen in erweiterter Form (soziale Grundrechte) Verfassungsstatus; allerdings mit rigiden Einschränkungen für Freiheitsrechte („Boy-kotthetze“).
– Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit zeigten hohe Diskrepanz; für viele Deutsche war die DDR keine echte Alternative; Fluchtbewegungen von Ost nach West sprachen deutliche Sprache.
AV2 – [M2]
– Tradition: Anknüpfen an demokratische Ansätze der Revolutionen von 1848/49 und 1918 und Anspruch, diese Ansätze erfolgreich zu Ende zu führen – Tradition: Umsetzung des Repräsentativsystems als
parlamentarische Republik
– Tradition: Übernahme und Erweiterung des Grund-rechtekatalogs
– Tradition: vermeintlich freie Wahlen und Gewalten-teilung
– Bruch: Fehler der Revolutionen von 1848/49 und 1918 sollten vermieden werden
– Bruch: Volk sollte voll umfänglich Zugang zur Staatsmacht erlangen, um die deutsche Tradition des Obrigkeitsstaates zu zerschlagen
Vorschläge zur Unterrichtsgestaltung
Schritte im Lernprozess Methodenvorschläge Erweiterung
Einstieg:
Vorwissen über DDR aktivieren Blitzlicht zur Frage:
DDR – eine demokratische Alternative zu West-deutschland?
Recherche zur und Analyse der ersten DDR-Verfassung
Leitfragen:
• (a) Was waren Kernelemente der DDR – Verfassung?
• (b) Welche Diskrepanzen bestanden in der DDR zwischen Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit?
• (c) War die DDR eine demokratische Alternative zum westdeutschen Teilstaat?
Erarbeitung:
• (a) Analyse Verfassungsanspruch der DDR 1949 (VT, M2, M3)
• (b) Bewertung: War die DDR eine Alternative zur BRD?
• (c) Verfassungsanspruch und Verfassungswirklich-keit: Verbot der Opposition in der DDR (M3/M4)
arbeitsteilige Gruppen-arbeit zu AV2/AV6:
• Verfassung in der Tradition
• Verfassung als hist.
Bruch
• Gemeinsamkeit mit Grundgesetz
• Unterschiede zu Grundgesetz;
Wechsel Stamm-/Exper-tengruppen
Ergebnispräsentation im Plenum;
Verfassen eines Leser-briefs an das Neue Deutschland (AV3/AV4)
Vergleich Verfassungs-schaubilder DDR und BRD;
AV5 Verfassungsanspruch und der 17. Juni 1953 in der DDR
Sicherung und Urteilsbildung:
• Sachurteil (zweite Leitfrage)
• Werturteil (dritte Leitfrage)
Beantwortung Leitfrage 2 im Plenum;
Blitzlicht mit kurzer Begründung zu Leitfrage 3
AV7: Konnte Walter Ul-bricht sein Vorhaben einer Diktatur mit demokrati-scher Fassade umsetzen?
Demokratie und Partizipation
– Bruch: kein mächtiger politischer Akteur in Form des Reichspräsidenten der Weimarer Republik
– Bruch: Freiheitsrechte wurden begrenzt, um politi-scher Radikalisierung Vorschub zu leisten
– Bruch: wehrhafte Demokratie sollte faschistische Tendenzen im Keim ersticken; Antifaschismus sollte in der Folge zum identitätsstiftenden Merkmal der DDR-Gesellschaft avancieren
AV3 – [M4]
– Eine Opposition gefährdet die sozialen und politi-schen Errungenschaften der DDR.
– Sie wendet sich somit gegen das Volk der Werktäti-gen als Profiteur der ErrunWerktäti-genschaften.
– Opposition bedeutet demnach Schaden für die DDR-Bevölkerung.
– Da die antifaschistische DDR den Frieden verteidigt, würde eine Opposition faschistisches Gedankengut verbreiten, den Frieden gefährden und den atoma-ren Overkill vorbereiten.
– Fazit: Opposition ist gefährlich, da sie die Volks-souveränität unterminiert und den Völkerfrieden gefährdet.
AV4
– Der Anspruch der SED als Avantgarde der Arbeiter-bewegung und Hüterin des wissenschaftlichen Sozi-alismus für alle Politikfelder den einzig richtigen Weg zu definieren, ist diktatorisch, schädlich und führt zu gesellschaftlichem Rückschritt.
– Eine funktionsfähige Opposition ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie, in der die besten Ideen, Lösungen und Politikentwürfe sich im Wettstreit unter einander bei der Bevölkerung durchsetzen.
– Die Opposition muss dem Volk inhaltliche, program-matische und personelle Alternativen anbieten.
– Eine starke Opposition (z. B. über Mehrheiten in ein-zelnen Verfassungsorganen) kann die Regierung zu Kompromissen zwingen und damit starke Politikaus-schläge verhindern und die Akzeptanz für politische Entscheidungen erhöhen.
– Die Opposition kontrolliert die regierende Mehrheit, schützt vor Machtmissbrauch und Korruption, sorgt durch freie Wahlen für Anstrengungsbereitschaft der Regierenden und forciert durch alternative Poli-tikangebote an die Bevölkerung den gesellschaft-lichen Fortschritt.
– Opposition bedeutet demnach nicht Schaden, sondern Nutzen und Auswahl für die Bevölkerung.
AV5 – [M2–M4]
– Ein Dossier zum Aufstand des 17. Juni 1953 befindet sich auf der Homepage der Bundeszentrale für poli-tische Bildung.
– Auslöser für friedliche Demonstrationen der Bau-arbeiter an der Stalinallee in Ostberlin war eine Erhö hung der Arbeitsnormen, was Lohnkürzung bedeutete. Einem Lauffeuer gleich verbreitete sich die Nachricht des zivilen Ungehorsams im Land.
– Es gingen rund eine Million Menschen für bessere Lebensbedingungen, für Demokratie, Freiheit und die deutsche Einheit am 17. Juni 1953 in der DDR auf die Straße. Sowjetpanzer schlugen die Demonstra-tionen blutig und opferreich nieder.
– Demonstrieren, Gründung von Vereinigungen, freie Rede und Forderungen zur politischen Mitgestal-tung von mündigen Werktätigen waren verfassungs-rechtlich erlaubt.
– Sowjetische Panzer verstießen gegen DDR-Verfas-sung, sicherten der SED die Macht. Die Demonstran-ten wurden im Sinne des Artikels aus dem Neuen Deutschland (M4) als „fehlgeleitete Konterrevolutio-näre“ – von „faschistischen Agenten“ aus der BRD angestachelt – tituliert.
– 10 000 Verhaftungen, langjährige Zuchthausstrafen und Hinrichtungen waren für viele Demonstranten des 17. Juni 1953 die Folge ihres verfassungsmäßi-gen Verhaltens.
AV6 – [M3] 0
– Gemeinsamkeiten zwischen DDR-Verfassung und Grundgesetz: Volkssouveränität, Verpflichtung staat-lichen Handelns zum Gemeinwohl beizutragen, Recht auf Widerstand, Gewaltenteilung, Grundrechte in der Verfassung binden staatliches Handeln – Unterschiede: Gewaltenteilung in der DDR nur
ein-geschränkt – da Kontrolle der Gesetzgebung auf Verfassungsmäßigkeit der Gesetze bei Volkskammer (Legislative) lag
– in der Bundesrepublik kontrolliert ein unabhängiges Bundesverfassungsgericht die Legislative
– Einfalltor in der DDR zur Beschneidung der Freiheits-rechte durch Art. 6: Boykotthetze
AV7 – [VT]
– Der Verfassungsanspruch war dem Gesetzestext nach ein demokratisch fundiertes Gemeinwesen.
– Die Verfassungswirklichkeit sah anders aus: Abwei-chung oder Opposition zur offiziellen SED-Linie (auch in den eigenen Reihen) wurden unbarmherzig verfolgt.
– Alles, was der Macht der SED schaden konnte, sah sich Repressionen ausgesetzt. Mit Rückendeckung der sowjetischen Besatzungsmacht wurde ein Be-spitzelungssystem eingerichtet, um mögliche Oppo-sitionelle schnell zu identifizieren und mundtot zu machen.
2.1
Grundlagen demokratischer SystemeLösungshinweise und Erwartungshorizonte zu den Arbeitsvorschlägen
AV1 – [M1, M2]
Zentrale Inhalte des Informationstextes sind:
– Alle fünf Verfassungsorgane erhalten ihre Legitima-tion aus Wahlen zum Bundestag oder den Land-tagen.
– Abgeleitete, indirekte Legitimation aus Volkssouve-ränität: Bundeskanzler wird mit der Mehrheit der Stimmen des Bundestages gewählt; Richter des
Bundesverfassungsgerichts werden vom Bundestag und dem Bundesrat gewählt; Bundestag und Gesandte aus Länderparlamenten wählen in der Bundesversammlung den Bundespräsidenten.
– Wegen personalisiertem Verhältniswahlrecht wer-den in der Regel Koalitionsregierungen gebildet.
– Die Mehrheit im Bundestag und die Bundesregie-rung bilden eine Aktionseinheit; bestimmen Gesetz-gebung und Leitlinien der Bundespolitik (hohe Machtkonzentration!).