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- Bildung und Kultur Abteilungsleiter Andreas Riethmüller

Im Dokument die Havel rückwärts floss Seite 9 (Seite 106-123)

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-1830

E-Mail: andreas.riethmueller@lvwa.sachsen-anhalt.de

A bt eilung 5

Das Referat Kultur war im Jahre 2013 maßgeblich an der Bewahrung und Entwicklung der kulturellen Infrastruk-tur im Land Sachsen-Anhalt beteiligt. Als Ansprechpart-ner für Künstlerinnen und Künstler, Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften und kulturelle Institutionen wirkte es beratend und begleitend bei inhaltlichen und verwaltungstechnischen Fragen. Unter Beachtung der Kulturhoheit der Kommunen wurde die Entwicklung innovativer Lösungsansätze unterstützt und der Aus-tausch von Ideen und Erfahrungen vermittelt.

In Zusammenarbeit mit den obersten Landesbehör-den, vor allem dem Kultusministerium, wurden landes-weite Vernetzungsprojekte realisiert sowie Modellpro-jekte begleitet.

Ebenfalls in Abstimmung mit dem Kultusministerium realisierte das Referat die Förderung von Projekten bzw.

Institutionen nachfolgend genannter Bereiche: allge-meine Musikpfl ege, Musikschulen, Theater und Orches-ter, Museen, Soziokultur, Traditions- und Heimatpfl ege, bildende Kunst, Literatur, Kunst- und Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche, internationaler Kulturaus-tausch, öff entliche Bibliotheken und die institutionelle Förderung landesweit in der Kultur wirkender Vereine und Verbände.

Darüber hinaus war das Referat Ansprechpartner und Förderer für Vorhaben im Rahmen der Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017, so im Rahmen des Themenjahres „Reformation und Toleranz“, aber auch für mehrjährige investive Maßnahmen.

Bei den benannten Förderungen ist auf eine zuneh-mende Zusammenarbeit mit Drittmittelgebern, wie z.B. der Lotto Toto GmbH Sachsen-Anhalt, aber auch

Vergabe von Hochwasserhilfen aus dem „Aufbauhilfe-fonds“ für Kultureinrichtungen juristischer Personen sowie Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öff entlichen Rechts betraut. Förderanträge können noch bis zum 30.06.2014 gestellt werden, so dass eine abschließende Aussage zur Anzahl der Anträge und Schadenshöhen im Jahr 2013 noch nicht möglich ist.

Dem Referat Kultur sind die Dokumentationsstelle zur Erfassung von Kulturvermögen des Landes sowie die Landesfachstelle für öff entliche Bibliotheken zugeord-net.

Das im Jahr 2011 erfolgreich gestartete Projekt ‚Onlei-he Sachsen-Anhalt‘ konnte 2013 mit fi nanzieller Unter-stützung des Landes und fachlicher Begleitung durch die Landesfachstelle für öff entliche Bibliotheken aus-gebaut werden. So verdoppelte sich die Anzahl der teil-nehmenden öff entlichen Bibliotheken. In allen Ober-zentren und in mindestens einer Bibliothek je Landkreis können sich Bürgerinnen und Bürger des Landes zu diesem ergänzenden elektronischen Medienangebot anmelden und rund um die Uhr unter www.biblio24.

de aus mehr als 18 000 eBooks, eAudios, eVideos und ePapers auswählen und diese downloaden. Bibliothe-ken als meistbesuchte Kultureinrichtungen im Land wurden dadurch in ihrer Dienstleistungsfähigkeit nach-haltig gestärkt.

Durch die Dokumentationsstelle zur Erfassung von Kulturvermögen wurden auch 2013 Kunstwerke an überregional beachtete Ausstellungen ausgeliehen. Er-wähnenswert sind u.a. die Ausstellungen „Purpur, Gold und Gottes Wort. Die mittelalterlichen Handschriften des Halberstädter Domschatzes“ im Halberstädter Referat Kultur, Landesfachstelle für

öff entliche Bibliotheken

Referatsleiterin Ulrike Reichmann Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-1591

E-Mail: ulrike.reichmann@lvwa.sachsen-anhalt.de

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Förderbereich Anzahl der

Bewilligungen

Summe bewilligte Fördermittel Landesmittel / Bundesmittel in Euro

2012 2013 2012 2013

Institutionelle Förderung 14 12 3.488.204 2.764.770

Öffentliche Bibliotheken 30 32 404.388 555.508

Theater/freie Theater/Orchester 31 39 37.103.500 36.560.100

Musikschulen 35 35 3.565.770 3.572.157

Musik 33 26 1.916.422 1.593.350

Projekte mit Kindern und Jugendlichen 28 32 619.541 648.591

Internationaler Kulturaustausch 5 9 24.500 50.222

Traditions- und Heimatpflege 23 37 175.818 254.483

Literatur: Projekte/ 16 15 150.575 157.335

Arbeitsstipendien 5 5 16.750 13.750

Soziokultur 15 17 97.600 101.900

Museen 45 44 2.011.398 1.587.700

Bildende Kunst: Projekte/ 14 14 140.270 102.300

Arbeitsstipendien 7 6 19.000 37.880

Reformationsjubiläum 2017 21 12 1.994.373 1.433.350

Sonstige Angelegenheiten/ Bürgerschaft-liches Engagement

1 4 2.145 103.020

Hochwasserschadensbeseitigung - 2 217.285

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Das Referat ist als obere Denkmalschutzbehörde zu-ständig für die Umsetzung des Denkmalschutzgeset-zes in Sachsen-Anhalt. Es sorgt als Fachaufsichtsbehör-de für die lanFachaufsichtsbehör-deseinheitliche Ausübung Fachaufsichtsbehör-der Rechte und Pfl ichten sowie die rechtmäßige Erledigung von Aufga-ben der kommunalen und nichtkommunalen unteren Denkmalschutzbehörden. Wird ein Kulturdenkmal ver-kauft, prüft die obere Denkmalschutzbehörde, ob ein Vorkaufsrecht zugunsten des Landes Sachsen-Anhalt auszuüben ist und nimmt dies gegebenenfalls wahr.

Außerdem ist es für die Erteilung von Genehmigungen für Abbrüche oder Zerstörungen von Kulturdenkmalen zuständig.

Das Referat ist Bewilligungsbehörde für Mittel des Lan-des und Lan-des BunLan-des zur Erhaltung von Kulturdenkma-len.

Das Referat koordiniert kommunale, regionale und Landesinteressen in Bezug auf die Erhaltungs- und Entwicklungsanforderungen der UNESCO-Weltkultur-erbestätten, stimmt diese aufeinander ab und bündelt innerhalb des Landesverwaltungsamtes die Entschei-dungen beteiligter Fachreferate.

Verfahren in der oberen Denkmalschutzbehörde

Verfahren 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

abge-schlossen

in 2013

off en 31.12.2013

Anträge auf Abbruch 150 90 89 74 69 90 74 73 99

Prüfung Vorkaufsrecht 115 76 83 117 136 156 158 158 13

Planungsrecht 57 44 62 44 53 23 6 7 2

Fachaufsichtliche Prüfungen (außer Widersprüche)

95 34 102 81 56 45 64 58 41

Denkmalpfl egeförderung 2013

Nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwen-dungen zur Erhaltung, Pfl ege und Erschließung von Kulturdenkmalen“ und im Rahmen von Bundespro-grammen gewährte das Referat 502 im Haushaltsjahr 2013 3,57 Mio. Euro Landesmittel (2012: 4,01 Mio.

Euro) und 1,16 Mio. Euro Bundesmittel (2012: 0,91 Mio. Euro) aus den Programmen „Invest-Ost“ und dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes für private und öff entliche Eigentümer von Kulturdenk-malen.

Insgesamt wurden bearbeitet (Vergleichszahlen aus 2012 in Klammern):

• Anträge 197 (258)

• mit einem Investitionsvolumen von 61,24 Mio.

Euro (73,84 Mio. Euro)

• davon beantragte Landesmittel 21,84 Mio. Euro (24,09 Mio. Euro)

• geförderte Projekte 39 (67)

• Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Förderung 10,46 Mio. Euro (8,71 Mio. Euro)

Referat Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe Referatsleiterin Maren Stüwe

Hakeborner Straße 1 39112 Magdeburg Tel.: (0345) 567-2530

E-Mail: maren.stuewe@lvwa.sachsen-anhalt.de

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Zuwendungsempfänger Anzahl der Vorhaben bewilligte Landes-/Bundes-mittel

prozentualer Anteil Privatpersonen, Vereine, Stiftungen 20 (32) 2.696.930 Euro 57,01 %

Gebietskörperschaften 3 (9) 915.150 Euro 19,35 %

Kirchen 16 (26) 1.118.170 Euro 23,64 %

Gesamt 39 (67) 4.730.250 Euro 100 %

Förderprogramme Anzahl der

Vorha-ben

bewilligte Landes-/Bundes-mittel

prozentualer Anteil

Landesprogramm Denkmalpflege 23 (51) 2.161.980 Euro 45,71 %

Orgelförderung 3 (4) 48.600 Euro 1,03 %

Denkmalschutz-Sonderprogramme des Bundes

7 (7) 631.690 Euro 13,35 %

Bundesprogramm Kultur in den neu-en Ländern/Invest-Ost

2 (0) 525.000 Euro 11,10 %

Reformationsjubiläum 2017 4 (5) 1.362.980 Euro 28,81 %

Gesamt 39 (67) 4.730.250 Euro 100 %

Förderschwerpunkte*) Anzahl Projekte bewilligte Landes-/Bundes-mittel

prozentualer Anteil **)

Projekte „Straße der Romanik“ 10 (9) 689.952 Euro 14,59 %

Projekte „Gartenträume“ 6 (12) 871.165 Euro 18,42 %

UNESCO-Weltkulturerbestätten 8 (11) 1.273.548 Euro 26,92 %

Projekte Lutherdekade 2017 5 (8) 1.384.833 Euro 29,28 %

Projekte in alten Hansestädten 14 (19) 1.435.678 Euro 30,35 %

Begleitung von Projekten des Bun-des

17 (16) 2.725.470 Euro 57,62 %

Verzahnung mit anderen Förderpro-grammen

11 (16) 1.303.504 Euro 27,56 %

Begleitung von Projekten bundes-weiter Stiftungen

7 (19) 362.833 Euro 7,67 %

Projekte der Schuldendiensthilfe 5 (15) 100.000 Euro 2,11 %

Orgelförderprogramm 3 (4) 48.600 Euro 1,03 %

Begleitung von Projekten regionaler Stiftungen

22 (25) 2.631.496 Euro 55,63 %

Vorbereitung BUGA 2015 in Havel-berg und LAGA 2018 in Burg

2 (1) 224.000 Euro 4,74 %

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Im Haushaltsjahr 2013 schrieb der Bund das Denk-malschutz-Sonderprogramm fort. Ziel des Förder-programms ist die Erhaltung der vielfältigen Kultur-landschaft in der Bundesrepublik. Gefördert werden dringende Substanzsicherungs- und Restaurierungs-arbeiten an Baudenkmalen, die das nationale kultu-relle Erbe mit prägen, akut gefährdet sind und durch vorbeugende oder schadensverhütende Maßnahmen in ihrem baulichen Bestand erhalten und gesichert werden können. Der Bund hat aus diesem Förderpro-gramm für das Land Sachsen-Anhalt 8 Projekte mit ei-nem Förderumfang von 0,92 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Das Landesverwaltungsamt ist mit der Umsetzung der Fördermaßnahmen beauftragt worden.

UNESCO-Weltkulturerbe

Auf der UNESCO-Welterbeliste sind folgende Weltkul-turerbestätten aus Sachsen-Anhalt vertreten:

• Gartenreich Dessau-Wörlitz

• Luthergedenkstätten in Wittenberg und Eisleben

• Altstadt von Quedlinburg mit Stiftskirche und Schloss

• Bauhaus und Meisterhäuser in Dessau

Auf der vorläufigen Liste der Kultur- und Naturgüter, die von der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnah-me in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt angemeldet werden sollen, sind für Sachsen-An-halt eingetragen:

• Der Naumburger Dom und die hochmittelalter-liche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut

• Die Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale).

Der Antrag „Der Naumburger Dom und die hochmit-telalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Un-strut“ wurde in 2013 fertiggestellt. Nach der Prüfung

Mitte Dezember 2013 wurde der Antrag zur offiziellen Nominierung am 1. Februar 2014 beim UNESCO Welt-erbezentrum auf den Weg gebracht. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO fällt voraussichtlich im Juni 2015 auf der Jahressitzung des Welterbekomitees.

Die Antragsvorbereitungen für „Die Franckesche Stif-tungen“ in Halle wurden in diesem Jahr fortgesetzt.

Dieser Antrag wird zum 1. Februar 2015 zur Nominie-rung bei der UNESCO eingereicht und dann voraus-sichtlich im Jahr 2016 dem Welterbekomitee zur Ent-scheidung vorliegen.

Die regelmäßige Berichterstattung (Periodic Re-porting) über die Durchführung des UNESCO Überein-kommens, zum Erhaltungszustand der eingetragenen Welterbestätten und zur Aktualisierung von Informati-onen wurde in 2013 zum zweiten Mal für die Welterbe-stätten in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Bis Mai 2013 wurde ein umfangreicher Fragenkatalog von den Welt-erbestätten beantwortet und vom LVwA vor der Wei-terleitung an das Kultusministerium geprüft.

Bei Maßnahmen und Planungen der Stätten, der be-troffenen Kommunen, in der Region und des Landes sowie Dritter wurde regelmäßig geprüft, welche Aus-wirkungen diese in Bezug auf die Erhaltungs- und Ent-wicklungsanforderungen der UNESCO-Weltkulturerbe-stätten haben (Monitoring).

A bt eilung 5

Referat Justitiariat, Stiftungen Referatsleiter Herr Teske Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-3857

E-Mail: falko.teske@lvwa.sachsen-anhalt.de

Das Referat Justitiariat, Stiftungen ist zuständig für die allgemeinen Rechtsangelegenheiten des Landes-verwaltungsamtes. Hierzu zählen alle zivilrechtlichen Streitigkeiten, die Beratung der Fachreferate beim Ab-schluss von zivilrechtlichen Verträgen, die Überprüfung von Gerichts- und Anwaltskosten und die Erstattung von Strafanzeigen.

Ausgewählte statistische Angaben:

Rechtsangelegenheiten 2013

Rechtsfragen 195

Zivilrechtliche Streitigkeiten 6

Verkehrsunfälle 5

Insolvenzverfahren 2

Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden 8 Strafanzeigen 2013

Verstoß gegen § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG

5

Betrug (§ 263 StGB) 2

Straftaten gegen die Umwelt 6

Sonstige 8

Das Referat nimmt weiterhin die Aufgabe der Enteig-nungsbehörde wahr und ist für Enteignungs- und Entschädigungsfestsetzungsverfahren sowie in eil-bedürftigen Fällen für vorzeitige Besitzeinweisungen zuständig. In allen Verfahren hat die Behörde in jeder Phase auf eine Einigung zwischen den Beteiligten hin-zuwirken. Erst wenn dies nicht gelingt, entscheidet die Behörde nach Durchführung eines förmlichen Verwal-tungsverfahrens durch Beschluss.

Verfahren bei der Enteignungsbehörde 2013

Neueingänge 55

Off ene Verfahren insgesamt 100 davon anhängige Gerichtsverfahren 2

Abgeschlossene Verfahren 71

Zudem nimmt das Referat die Aufgaben der Stiftungs-behörde für die rechtsfähigen Stiftungen des bürger-lichen Rechts mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt wahr.

Hierzu zählen neben der Anerkennung neuer Stiftun-gen die Beratung von potentiellen Stiftern, die Beauf-sichtigung der zum 31. Dezember 2013 bestehenden 264 Stiftungen (darunter 93 Altstiftungen, welche vor 1990 errichtet wurden) auf der Grundlage des Landes-stiftungsgesetzes, die Führung des Stiftungsverzeich-nisses und die Prüfung der Jahresrechnungen der nicht kirchlichen Stiftungen. Des Weiteren werden Anfragen zu möglicherweise noch fortbestehenden Altstiftun-gen, die Feststellung ihrer Rechtsnatur bis hin zur Re-vitalisierung (Eintragung in das Stiftungsverzeichnis) geprüft.

Auch für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirt-schaftliche Vereine, die Genehmigung von Satzungsän-derungen der derzeit 159 bestehenden wirtschaftlichen Vereine sowie für die Führung des Vereinsverzeichnis-ses der wirtschaftlichen Vereine ist das Referat zustän-dig. Zudem werden zwei altrechtliche Vereinigungen beaufsichtigt, welche vor 1900 entstanden sind.

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Die Verteilung der Stiftungen des bürgerlichen Rechts und der wirtschaftlichen Vereine stellt sich in Sachsen-Anhalt wie folgt dar:

Landkreis/

kreisfreie Stadt

Stiftungen:

Neu-errichtungen

nach 1990

bisher reaktivierte Altstiftungen

Stiftungen

insgesamt wirtschaft-liche Vereine

altrechtliche Vereini-gungen

Altmarkkreis Salzwedel 6 3 9 21

Anhalt-Bitterfeld 10 9 19 4

Börde 9 6 15 19

Burgenlandkreis 18 0 18 11

Dessau-Roßlau 10 4 14 1

Halle (Saale) 22 11 33 0 1

Harz 19 10 29 17

Jerichower Land 7 2 9 16

Magdeburg 25 8 33 0

Mansfeld-Südharz 5 6 11 23

Saalekreis 10 3 13 3

Salzlandkreis 15 18 33 3

Stendal 5 6 11 20 1

Wittenberg 10 7 17 21

Land Sachsen-Anhalt 171 93 264 159 2

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Das Referat Bildung, BAföG nimmt hauptsächlich Auf-gaben in den Bereichen BAföG, Erwachsenenbildung und Förderung von Maßnahmen gegen Schulversagen wahr.

BAföG

Durchführung der monatlichen BAföG-und AFBG Zah-lung

Jährlicher Haushaltsmittelumfang (in Mio. Euro):

2010 163,3

2011 164,0

2012 176,5

2013 174,0

Anzahl der monatlich geförderten Schüler, Studenten, AFBG-Empfänger

Haushaltsjahr AFBG

Schüler-BAföG Studenten-BAföG

2010 691 9.265 11.477

2011 733 8.244 11.831

2012 752 7.518 11.829

2013 782 7.043 11.225

Gezahlte Fördermittel AFBG/Schüler-BAföG/Studen-ten-BAföG je Empfänger (durchschnittlich in Euro)

Haushaltsjahr AFBG

Schüler-BAföG Studenten-BAföG

2010 393 396 495

2011 398 444 525

2012 385 455 522

2013 383 476 536

Statistische Zahlen BAföG- und AFBG im Rahmen der Fachaufsicht und Widerspruchsbehörde

Jahr Widerspruchsver-fahren (Schüler-, studentisches

BAföG, AFBG)

Allgemeine

Verfahren Stun-dungen

2010 487 211 54

2011 487 244 49

2012 443 229 76

2013 371 228 46

Referat Bildung, BAföG

Referatsleiterin Dr. Ursula Cremer Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-3503

E-Mail: ursula.cremer@lvwa.sachsen-anhalt.de

A bt eilung 5

Erwachsenenbildung / Bildungsfreistellung

Der Bereich Erwachsenenbildung im Referat ist zustän-dig für die Begleitung und finanzielle Förderung von 34 anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung in Sach-sen-Anhalt nach dem Erwachsenenbildungsgesetz.

Außerdem werden Anerkennungen für Bildungsver-anstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz erteilt, die Voraussetzungen sind für die Inanspruch-nahme von Bildungsurlaub. Des Weiteren werden Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bil-dungsträger ausgestellt.

Zuschüsse in den Jahren 2010 2011 2012 2013

an kommunale Träger 1.716.264,38 1.613.645,95 1.719.592,04 1.715.020,60 an freie Träger 1.664.732,71 1.679.267,03 1.724.568,50 1.553.159,11

an Verbände 98.363,79 92.179,10 101.961,60 103.502,72

insgesamt 3.479.360,88 3.385.092,08 3.546.122,14 3.371.682,42

Unterrichtsstunden im Bereich der Erwachsenenbildung

Anerkennung von Bildungsveranstaltungen entspre-chend dem Bildungsfreistellungsgesetz

Gewährte Zuschüsse entsprechend dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt in Euro

A bt eilung 5

ESF-Förderprogramm „Schulerfolg sichern“

Die Förderung von Trägern der Jugendhilfe, die mit ihren Maßnahmen Schulversagen und vorzeitigen Schulab-bruch verringern wollen, erfolgt aus EU- und Landesmitteln. In verschiedenen Fördermodulen setzen die Träger in Kooperation mit Schulen seit mehreren Jahren erfolgreich Projekte um, die Schülerinnen und Schüler bei der Erlangung eines Schulabschlusses unterstützen.

Anzahl der laufenden Schulsozialarbeitsprojekte

A bt eilung 5

Das Referat nimmt landesweit Aufgaben zur Unterstüt-zung und Begleitung der Spätaussiedler und bleibebe-rechtigten Zuwanderergruppen wahr und ist für deren Integration zuständig. Darüber hinaus führt es das Ver-teilverfahren der dem Land Sachsen-Anhalt zugewie-senen Spätaussiedler und jüdischen Zuwanderer durch und übt die Fachaufsicht über die Landkreise und kreis-freien Städte bezüglich der Unterbringung von Asyl-bewerbern und anderen Flüchtlingen aus. Nach der

„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt“ gewährte das Referat für 36 Projekte 261.553,61 Euro Landesmittel (2012: 37 Pro-jekte mit 261.131 Euro) für Integrationsmaßnahmen in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes.

Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwen-dungen zur Stärkung der kommunalen Integrationsar-beit im Land Sachsen-Anhalt sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten 13 Koordinierungsstellen zur Integration von Zuwanderern eingerichtet und mit

554.665,14 Euro (2012: 545.668 Euro) gefördert worden.

Aus Mitteln der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Verbesserung der Situation von Flücht-lingen sowie zur interkulturellen Öff nung von Organi-sationen, Einrichtungen und Diensten wurden im Jahr 2013 16 Projekte mit einem Volumen von 319.512,34 Euro (2012: 21 Projekte mit 316.936 Euro) gefördert.

2013 sind 68 Spätaussiedler mit Familienangehörigen, 1 Asylberechtigter nach Art. 16 GG sowie 39 Auslän-der i. S. v. § 60 Abs. 1 AufenthG auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt worden. Im Rahmen der Kon-tingentaufnahme von syrischen Flüchtlingen wurden 69 Personen aufgenommen. Im Rahmen des Resettle-ments 2013 wurden fünf irakische und vier iranische Flüchtlinge aus der Türkei aufgenommen. Hinzu kam die Aufnahme von sechs iranischen Flüchtlingen nach

§ 22 AufenthG.

Referat Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG Referatsleiter Wilfried Nickels

Kühnauer Straße 161 06846 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 6506-304

E-Mail: wilfried.nickels@lvwa.sachsen-anhalt.de

0 10 20 30 40 50 60 70 80

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Mit Inkrafttreten der Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthalts-berechtigten Ausländern (Unterbringungsleitlinien) zum 16. Januar 2013 wurde die fachaufsichtliche Tätig-keit z. B. durch Begehungen der Gemeinschaftsunter-künfte deutlich verstärkt. Zum 31. Januar 2014 wurde ein Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlun-gen der Unterbringungsleitlinien vorgelegt. Als zwei-ten Schwerpunkt bearbeitet das Referat die Anträge auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitie-rung nach dem 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (2.

SED-UnBerG) und ist zuständig für die Durchführung des Häftlingshilfegesetzes einschließlich der Gewäh-rung von Kapitalentschädigung.

Erledigungen beruflicher und verwaltungsrechtlicher Reha-bilitierungsanträge in % insgesamt zum 31.12.2013

Das Referat hat bis zum 31.12.2013 von 24.388 Anträ-gen auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabili-tierung 95,74 % abschließend bearbeitet. Im Jahr 2013 wurden 211 Neuanträge gestellt und 408 Verfahren be-endet.

Erledigungen beruflicher Rehabilitierungsanträge in % ins-gesamt zum 31.12.2013

Darüber hinaus wurden drei Anträge auf Kapitalent-schädigung nach § 17 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 2 StrRehaG in Höhe von 4.040 Euro, sowie zwei Anträge auf Nach-zahlung einer Kapitalentschädigung nach § 17 Abs. 5 StrRehaG in Höhe von insgesamt 330 Euro bewilligt. Im Rahmen des Häftlingshilfegesetzes wurden 15 Anträge abschließend bearbeitet.

Erledigungen von Anträgen auf Erstellung einer Häft-lingshilfebescheinigung

Erledigungen;

95,74%

Offene Vorgänge;

4,26%

45; 66%

10; 15% 13; 19%

Spätaussiedler

Abkömmlinge und Ehegatten Sonstige Familienangehörigen

Erledigungen; 96,44%

Offene Vorgänge; 3,56%

Erledigungen; 95,48%

Offene Vorgänge; 4,52%

Bewilligungen; 9 sonstige Erledigungen ; 3

Ablehnungen ; 3

Aufteilung der 2013 aufgenommenen Spätaussiedler und deren Angehörige nach Status

Abteilung 6 - Familie, Gesundheit, Jugend und Soziales

Abteilungsleiter Alexander Nissle Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-1699

E-Mail: alexander.nissle@lvwa.sachsen-anhalt.de

A

Das Referat berät Jugendämter und freie Träger der Ju-gendhilfe in Sachsen-Anhalt und erfüllt den bundesge-setzlichen Auftrag nach § 85 Abs. 2 Ziff er 8 SGB VIII zur Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe. Hierzu haben wir –wie alljährlich- Fort- und Weiterbildungs-an-gebote für sozialpädagogische Fachkräfte entwickelt, die alle wesentlichen Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe bedienen. Inhaltlich orientierten sich da-bei unsere Angebote im Jahr 2013 an aktuell-zentralen Themen wie „KiFöG 2013“, „Bildung:elementar - Bildung von Anfang an“, Partizipation, Rechte der Kinder, Inklu-sion, interkulturelle Bildung und Erziehung, Familien-arbeit und Frühe Hilfen. Weiter fördert das Referat im Zuwendungsverfahren Projekte von freien und öff ent-lichen Trägern der Jugendhilfe. Hervorzuheben sind hier das Fachkräfteprogramm, die Jugendpauschale, die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ sowie die Förderung von Jugendbildungsreferenten, die bei landesweit an-erkannten freien Trägern der Jugendhilfe tätig sind.

Das Referat Kinder und Jugend berät außerdem die Jugendämter beim Durchführen des Unterhaltsvor-schussgesetzes (UVG).

Im Bereich Kindertageseinrichtungen nimmt das Refe-rat im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:

Fachaufsicht

• Fachaufsicht über die örtlichen Trä-ger der öff entlichen Jugendhilfe in Be-zug auf die Aufsicht über Kindertagesein-richtungen und Betriebserlaubnisverfahren

• Fachliche Beratung der örtlichen Träger der öf-fentlichen Jugendhilfe zu Qualitätsanforderungen, Rechtsangelegenheiten, Finanzierungsregelungen zu Kindertageseinrichtungen und zur Tagespfl ege

• Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Personal in Kindertageseinrichtungen

• Beratung der Träger, der Leitungskräfte, der pädago-gischen Teams zu Fragen der Qualitätsentwicklung, der konzeptionellen Arbeit, der Betriebsführung

• Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

• Prüfen und Bestätigen von Bau- und Raum-konzepten bei investiven Förderprojekten

• Landeszuweisungen, Landeszuwendungen

• Zuweisungen des Landes zu laufenden Betriebs-kosten von Kindertageseinrichtungen, zur Sprach-standsfeststellung und Vor- und Nachbereitung

• Investive Förderung von Einrichtun-gen der Kinder- und JuEinrichtun-gendhilfe

• Zuweisungen aus EU-Förderprogram-men, vom Bund sowie vom Land

• Förderung von Projekten zur Qualifi zierung des pädagogischen Betreuungspersonals in Kinder-tageseinrichtungen aus Mitteln des Europäi-schen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln

• Förderung von baulichen Investitionen in Kinder-tageseinrichtungen aus den europäischen Fonds EFRE und ELER, aus Landesmitteln sowie aus dem Bundesprogramm zum Krippenausbau

Landesjugendamt – Kinder und Jugend Referatsleiter Andreas Gramatke

Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-1625

E-Mail: andreas.gramatke@lvwa.sachsen-anhalt.de

Ausgewählte statistische Angaben

Fortbildungsveranstaltungen 2010 2011 2012 2013

Anzahl 325 295 320 236

Teilnehmer/-innen 6.053 4.755 4.565 4.098

Fördermaßnahmen 2010 2011 2012 2013

(Fachkräfteprogramm, Kinder- und Jugendring, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) Ausgereichte Landes-, Bundes- und EU-Mittel ein Euro

15,9 Mio. 16,6 Mio. 7,3 Mio. 14,8 Mio

Kindertageseinrichtungen 1.1.2010 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2013

Anzahl der Einrichtungen 1.942 1.936 1.924 1.919

Aufgenommene Kinder 129.751 130.627 133.190 135.039

Kindertageseinrichtungen 2012 2013

Landeszuweisungen zu den laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen

184,2 Mio. Euro 205,0 Mio. Euro Bundesprogramm Investitionen Krippenplätze 4.611 Tsd. Euro 3.481 Tsd. Euro EU- und Landeszuwendungen (ELER) zu den Investitionen in

Kindertageseinrichtungen

3.995 Tsd. Euro 2.320 Tsd. Euro EU-Zuwendungen (EFRE IV) zur Infrastruktur, Energieeffi zienz

bei Kindertageseinrichtungen

5.512 Tsd. Euro 5.065 Tsd. Euro Entwicklung der Teilnehmendenzahlen an Fortbildungsveranstaltungen 2000 bis 2013

A

Die Aufgabenbereiche des Referates umfassen im Wesentlichen die Familien- und Frauenförderung, Er-ziehungshilfen, Aufsicht über Kinder- und Jugendhil-feeinrichtungen, das Adoptionswesen und die Kosten-erstattung an örtliche Träger der Jugendhilfe.

Im Bereich Hilfen zur Erziehung nimmt das Referat Auf-gaben der Beratung, Information und Moderation für Jugendämter und freie Träger von Jugendhilfeeinrich-tungen wahr. Die Tätigkeit des Landesverwaltungsam-tes in diesem Bereich umfasst neben der Betriebserlaub-niserteilung der Einrichtungen die fachliche Beratung, die laufende Überwachung der Einrich-tungen, die Klä-rung bei Beschwerden und besonderen Vorkommnis-sen, die Prüfung von Tätigkeitsuntersagungen und die Moderation in Konfl iktfällen.

Im Bereich Hilfen zur Erziehung nimmt das Referat Auf-gaben der Beratung, Information und Moderation für Jugendämter und freie Träger von Jugendhilfeeinrich-tungen wahr. Die Tätigkeit des Landesverwaltungsam-tes in diesem Bereich umfasst neben der Betriebserlaub-niserteilung der Einrichtungen die fachliche Beratung, die laufende Überwachung der Einrich-tungen, die Klä-rung bei Beschwerden und besonderen Vorkommnis-sen, die Prüfung von Tätigkeitsuntersagungen und die Moderation in Konfl iktfällen.

Im Dokument die Havel rückwärts floss Seite 9 (Seite 106-123)