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die Havel rückwärts floss Seite 9

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(1)

Jahresrück- blick

2013

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(3)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Seite 3

Projekte 2014 Die große Flut

Der Katastrophenschutzstab im Dauereinsatz Seite 4

Als

die Havel rückwärts floss Seite 9

Erste Gelder fließen Seite 12

Familienhebammen im Einsatz Seite 14 „Seid ihr auch NATURa-verbunden?“ Seite 15

Ideenwettbewerb „Onleihst du schon?“-

Mein Buch hat keine Seiten, aber viel Möglichkeiten Seite 16 Rechtsextremer Bürgermeister muss gehen Seite 17

Flucht aus Syrien Seite 18

In liebevolle Hände abzugeben Seite 20 Raumordnungsverfahren für die geplante 110-kV-Leitung

von Klostermansfeld bis Aschersleben abgeschlossen Seite 22 Eine Abwasserbehandlungsanlage, die aus dem Rahmen fällt Seite 24 10 Jahre Ausbildung und Prüfung in der

Krankenpflege nach Novellierung des Gesetzes Seite 25 Wo Barbarossa seine Unterschrift leistete Seite 26

IED – Umweltüberwachung – jetzt europaweit einheitlich Seite 28 Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt an AIDS-Hilfe Vereine Seite 30 Gesundheitstag im Landesverwaltungsamt-

Gesunde Mitarbeiter sind leistungsfähiger Seite 31 Jimmy startet durch „Camp + - Durchstarten zum Schulerfolg“ –

Das erste Lerncamp in Sachsen-Anhalt war erfolgreich Seite 32

Daten & Fakten

Abteilung 1 - Zentraler Service - Seite 35 Abteilung 2 - Bau, Ordnung und Kommunales - Seite 46 Abteilung 3 - Wirtschaft - Seite 70

Abteilung 4 - Landwirtschaft und Umwelt - Seite 86 Abteilung 5 - Bildung und Kultur - Seite 105

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Liebe Leserinnen und Leser,

2013 – das Jahr wird allen Betroffenen, aber auch allen, die die Ereignisse „nur“ in den Medien verfolgten, als Jahr eines neu- en Jahrhunderthochwassers in Erinnerung bleiben. Gut zwei Wochen vergingen, in denen fast alle Flüsse in Sachsen-Anhalt über ihre Ufer traten, ganze Landstriche überfluteten, Menschenleben bedrohten und Existenzen vernichteten. Aber es war auch eine Zeit unglaublicher Solidarität. An den Deichen und in den vom

Wasser eingeschlossenen Orten schleppten nicht nur Mitglie- der der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes Sand- säcke. Sie kämpften Seite an Seite mit Soldaten der Bun- deswehr, Studenten, Schülern und zahllosen Freiwilligen,

auch aus anderen – nicht betroffenen Ländern – um zu retten, was zu retten war. Oft gelang es, manchmal waren die Naturgewalten einfach stärker. Und auch die Bürger- telefone standen nicht still. Die Spendenbereitschaft war so stark, dass ständig neue La- ger für die Sachspenden eröffnet werden mussten. Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung, aber auch Dinge des täglichen Bedarfs und Spielzeug standen für alle Betroffenen zur Verfügung, die ihr Zuhause mitunter wochenlang räumen und danach einen Neuanfang starten mussten. Neben einem Förderprogramm mit Bundes- und Landesmitteln helfen auch Geldspenden, nicht nur die Schäden bei einzelnen Bürgern, sondern auch die Milli- ardenschäden an der Infrastruktur, bei Vereinen, Kultur- und Sporteinrichtungen, sozialen Einrichtungen zu beseitigen. Das ist eine Aufgabe, die uns noch weit über das Jahr 2013 hinaus bewegen und beschäftigen wird. Nicht zuletzt deshalb, weil das Landesverwal- tungsamt für einen breiten Förderbereich auf diesem Gebiet zuständig ist.

Aber auch wenn das Hochwasser Sachsen-Anhalt wochenlang im Griff hatte und seine Auswirkungen bis weit über das Jahresende hinaus spürbar sind, gab es doch noch eine ganze Reihe weiterer Ereignisse, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Amtes 2013 beschäftigten und bewegten. An einige davon möchten wir auf den folgenden Sei- ten erinnern, zum Beispiel an die syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge, die Genehmigung einer großen Abwasserreinigungsanlage in Unseburg oder die Durchführung des ersten Ferien-Lerncamps für Schüler, die noch Lernlücken auffüllen wollen.

Lassen Sie sich von den Berichten über interessante Menschen, neue Entwicklungen und spannende Ereignisse in unserer kleinen Zusammenfassung des vergangenen Jahres überraschen. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre.

Ihr

Thomas Pleye

Präsident des Landesverwaltungsamtes

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Der Katastrophenschutzstab

im Dauereinsatz

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Fischbeck

Breitenhagen

Flusskarte Sachsen-Anhalt mit den beiden

großen Deichbrüchen im Juni 2013

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Es waren die Tiefdruckgebiete „Frederik“ und „Gün- ther“, die 2013 im Monat Mai und zu Beginn des Monats Juni im Rahmen einer umgekehrten Ome- gawetterlage Starkniederschläge und intensiven Dauerregen vor allen Dingen nach Süd- und Mittel- deutschland brachten und dafür sorgten, dass der Monat Mai zum zweitnassesten Mai in Deutschland seit 1881 wurde.

Die Folgen waren eine hohe Bodenfeuchte und ein hoher Sättigungszustand der Bodenwasserspei- cher. Dadurch bedingt führten in Sachsen, Thürin- gen und Sachsen-Anhalt viele Flüsse Hochwasser.

Schwerpunkte des Hochwassergeschehens in Sach- sen-Anhalt waren die Flüsse Elbe, Saale, Mulde, Ha- vel, Unstrut, Weiße Elster und Schwarze Elster.

Nach entsprechenden Vorlaufzeiten in den Nach- barbundesländern Thüringen und Sachsen er- reichte das Hochwasser am 1. Juni 2013 auch den südlichen Teil von Sachsen-Anhalt. Dabei war im Gegensatz zu früheren Hochwasserlagen beim Ju- nihochwasser 2013 nahezu das gesamte Gewäs- sersystem von Sachsen-Anhalt betroffen, so dass 11 Landkreise und kreisfreie Städte den Katastro- phenfall feststellen mussten. So waren die landes- eigenen Einsatzkräfte (Feuerwehren, Hilfsorganisa- tionen, Landespolizei) bereits sehr frühzeitig in den eigenen Schadensgebieten vor Ort gebunden und Hilfeleistungsersuchen konnten fast ausschließlich durch Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern bzw. durch Bundeswehr- und THW-Kräfte abge- deckt werden. Als die aus Tschechien kommende

Halle [Saale]

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Hochwasserwelle der Elbe am 6. Juni 2013 Sachsen erreichte, befand sie sich noch unterhalb des Ni- veaus des Hochwassers 2002. Nach den Zuflüssen der Rekordhochwasser von Mulde und Saale er- reichte die Elbe jedoch auf sachsen-anhaltinischen Boden neue historische Höchstpegelstände. Das Junihochwasser 2013 richtete überall im Land sehr hohen Schaden an und brachte den betroffenen Menschen riesige Belastungen und enormes Leid.

Besonders dramatisch waren jedoch die Abwehr- maßnahmen am Goitzschesee (ABI), in den Städten Halle (Saale) und Magdeburg sowie die Deichbrüche der Saale bei Breitenhagen (SLK) und der Elbe bei Fischbeck (SDL) – wo Bilder von den 3 zur Abdich- tung des riesigen Deichbruchs versenkten Schiffe um die Welt gingen. Herausragend war aber auch

die Hilfsbereitschaft der Menschen. An allen Brenn- punkten kamen so viele Fluthelfer – darunter viele junge Menschen – zusammen, dass mitunter nicht gleich alle zum Einsatz kommen konnten. Enorm war auch die Spendenbereitschaft: Möbel, Hausrat, Kleidung, aber auch Spielzeug kamen schnell zu- sammen, so dass immer wieder neue Spendenlager eröffnet werden mussten.

Das Krisenmanagement des LVwA wurde am 01./02.06.2013 zunächst von der Krisenmana- gementbasis und der Rufbereitschaft wahr- genommen. Am 03.06.2013 bildete sich der Katastrophenschutzstab des Landesverwal- tungsamtes, ab diesem Zeitpunkt wurden im 2-Schichtdienst rund um die Uhr die Aufgaben

Jederitz

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eines KatS-Stabes auf der oberen Katastrophen- schutzebene abgesichert (Wahrnehmung der Fach- aufsicht; Melde- und Informationswesen/Landes- lage, Bereitstellung von überörtlichen Einsatz- kräften und Materialien, Öffentlichkeitsarbeit/Bür- gertelefon). Neben diesen „klassischen“ Krisenma- nagementaufgaben waren aber auch weitere Auf- gaben wie die Regelung der Sperrmüllbeseitigung, Maßnahmen zur Ölbeseitigung und Sperrungen des Luftraumes sowie die Genehmigung zusätzli- cher Ladenöffnungszeiten zu erfüllen. Trotz einiger Vorwarnzeit war ja überall in den Hochwasserge- bieten die Betroffenheit groß. Teilweise fielen Strom und Wasserversorgung aus, Menschen mussten mit wenig Handgepäck ihre Häuser und Wohnungen für Tage, teilweise Wochen verlassen. Damit sie sich durchgehend mit dem Notwendigsten versorgen konnten, erhielten die vom Hochwasser betroffe- nen Landkreise und kreisfreien Städte vom Landes- verwaltungsamt während der Flut die Genehmi- gung zur Öffnung von Verkaufsstätten auch an den Sonntagen. So konnten sich die Betroffenen in den Verkaufsstellen mit Lebensmitteln, aber auch mit Baumaterialien zur Flutabwehr oder für erste Repa- raturarbeiten aus den Baumärkten versorgen.

Das Landesverwaltungsamt verfügte am 3. Juni 2013 aufgrund der bestehenden Hochwasserlage, dass der Große Goitzschesee für alle Fahrzeuge so- wie für alle zur Fortbewegung genutzten Schwimm- körper gesperrt wird.

Natürlich war die Betroffenheit, insbesondere der anliegenden Unternehmen groß – aber die Sicher- heit stand auch hier an erster Stelle.

Einen Monat später konnte die Sperrung – damals zumindest teilweise – wieder aufgehoben werden.

Am 4. Juli 2013, 24.00 Uhr, beendete der KatS-Stab LVwA seine Stabstätigkeit. In dem fast fünfwöchi- gen Einsatz versahen insgesamt 108 Personen ih- ren Dienst im Stab, sei es in den einzelnen Stabsbe- reichen, als Verbindungsperson vor Ort oder auch als Fachberater (Polizei, THW, Hilfsorganisationen, Referat Wasser). Während dieses Zeitraumes waren mehr als 3.300 Informationseingänge zu registrie- ren, es wurden 84 Lageberichte erstellt (Landeslage) und 130 überörtliche Hilfeleistungsanforderungen bearbeitet. Auf der logistischen Ebene wurden vom KatS-Stab LVwA ca. 2,5 Mio. Sandsäcke und 2.000 Big Bags direkt zugewiesen; weitere Unterstützung erfolgte bei der Vermittlung von unterschiedlichs- ten Gütern wie Sand, Pumpentechnik, Feldbet- ten sowie Mückenspray und Sonnenschutzcreme.

Auf dem Höhepunkt der Hochwasserkatastro- phe waren landesweit ca. 13.000 Einsatzkräfte im Einsatz.

Referate

Brand- und Katastrophenschutz, militärische Angelegenheiten, Rettungswesen,

Wirtschaft und Verkehrswesen

(10)

Als die Havel rückwärts fl oss

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Wenn die Elbe Hochwasser führt, hat die Havel kei- ne Chance, wie gewohnt in die Elbe abzufließen.

Um bei Elbehochwasser eine Havelrückstau zu ver- hindern, wurde Anfang des vorigen Jahrhunderts damit begonnen, die Mündung der Havel unter- halb von Havelberg durch einen parallel zur Elbe laufenden Kanal, den Gnevsdorfer Vorfluter, weiter abwärts zu verlegen. Mit dem Bau des Gnevsdor- fer Ableiters und der Möglichkeit die Havelmün- dung bei Elbehochwasser zu verschließen stan- den die Retentionsflächen der Havelmündung bei Hochwasser der Elbe nicht mehr zur Verfügung.

Damals ersannen kluge Köpfe ein System zur „Zwi- schenlagerung“ des Hochwasserscheitels der Elbe in der Havelniederung. Kernpunkt dieses Systems sind die Quitzöbeler Wehre die im Jahr 1936 ge- baut und nach dem zweiten Weltkrieg durch die Wehre Neuwerben und Gnevsdorf ergänzt wur- den. Mit dieser Wehrgruppe kann der Scheitel der Hochwasserwelle der Elbe gesteuert im Havel- schlauch mit einem Speicherpotential von 160,9

hm³ zwischen- gespeichert wer- den. In der Ha- velniederung stehen zusätz-

einer Größenordnung von 124,15 hm³ zur Verfü- gung. Die Speicherräume sind dann bis zu einem Horizont von 26,40 NHN gefüllt und besitzen ein Gesamtspeicherpotential für 285 hm³ Wasser. Auf eine Elbescheitelkappung muss man sich immer dann einstellen, wenn die Wasserstandsvorher- sage am Pegel Wittenberge über 680 cm prognos- tiziert wird. Zur Entlastung der Elbe bei Hochwas- ser werden die Wehre Quitzöbel (Altarmwehr und Durchstichwehr) und das Havel-Mündungswehr Gnevsdorf geschlossen. Das Wehr Neuwerben wird geöffnet um den Hochwasserscheitel der Elbe in die Havel abzuleiten. Die Wehre werden durch die Län- der Brandenburg, Sachsen-Anhalt und den Bund gesteuert. Entspannung durch die Kappung des El- bescheitels tritt dann flussabwärts auch in Mecklen- burg-Vorpommern und Niedersachsen ein. Deshalb wurde am 06.03.2008 ein Staatsvertrag zwischen den vier Ländern und dem Bund geschlossen, der die Kappung des Elbscheitels durch Flutung und Wasserrückhaltung in der Havelniederung und den Poldern für die Wehrgruppe Quitzöbel regelt.

Beginn der Flutung am Wehr Neuwerben am 9. Juni 2013

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Entsprechend des Staatsvertrages wurde eine ge- meinsame Koordinierungsstelle gebildet, deren Vorsitz das Land Sachsen-Anhalt hat. Dem Landes- verwaltungsamt wurde die Leitung der Koordinie- rungsstelle übertragen und Herr Wenzel als Leiter berufen. Die Koordinierungsstelle besteht aus bis zu drei ständigen Vertretern und deren Stellver- tretern der jeweiligen Vertragspartner. Die Wehr- anlage Quitzöbel wurde im August 2002 erstmalig seit ihrem Bestehen zur Flutung der Havelpolder eingesetzt. Beim Hochwasserereignis im Juni 2013 wurden Wasserstände erreicht, die erneut eine Kap- pung des Elbscheitels erforderten.

Und hier ein kurzer zeitlicher Abriss der dramati- schen Ereignisse:

• 03.06.2013 Auf Grund der Hochwasservor-

hersage vom 02.06.2013 mit einem prognostizier- ten Wasserstand von 715 cm am Pegel Wittenberge hat der Leiter der Koordinierungsstelle die Koordi- nierungsstelle einberufen.

• 05.06.2013 Am Pegel Dresden hat sich noch

kein Hochwasserscheitel ausgebildet, deshalb war es noch nicht möglich, Varianten einer Elbescheitel- kappung zu berechnen.

• 06.06.2013 Jetzt war klar, dass es sich um ei-

nen Hochwasserscheitel handeln wird, der gekappt werden kann. Varianten der Elbscheitelkappung wurden berechnet.

• 08.06.2013 Auf Grund der zuverlässigen

Hochwasservorhersage wird die Empfehlung abge- geben, die Elbscheitelkappung an der Wehrgrup- pe Quitzöbel unter Inanspruchnahme des Havel- schlauches sowie aller 6 Polder auszuführen.

• 09.06.2013 Das Wehr Neuwerben wird um

13:11 Uhr entsprechend der vorgegebenen Wehr- steuerung schrittweise geöffnet.

• 10.06.2013 Das Wehr Neuwerben wird um

23:15 Uhr wieder geschlossen.

• Der Elbescheitel konnte erfolgreich gekappt

werden. Über das Wehr Neuwerben wurden in 34 Stunden 408 m³/s Elbewasser in die Havel einge- leitet. Das entspricht einer Kappungswassermenge von 50 hm³. Damit konnte ein Scheitelwasserstand am Pegel Wittenberge von 785 cm gehalten wer- den.

Referat Wasser

Kurven zu den Wasserstandsganglinien Neuwerben und Wittenberge (mit Deichbruch bei Fischbeck)

680 cm 690 cm 700 cm 710 cm 720 cm 730 cm 740 cm 750 cm 760 cm 770 cm 780 cm 790 cm 800 cm 810 cm 820 cm 830 cm

07.06. 12:00 Uhr 07.06. 16:30 Uhr 07.06. 21:00 Uhr 08.06. 01:30 Uhr 08.06. 06:00 Uhr 08.06. 10:30 Uhr 08.06. 15:00 Uhr 08.06. 19:30 Uhr 09.06. 00:00 Uhr 09.06. 04:30 Uhr 09.06. 09:00 Uhr 09.06. 13:30 Uhr 09.06. 18:00 Uhr 09.06. 22:30 Uhr 10.06. 03:00 Uhr 10.06. 07:30 Uhr 10.06. 12:00 Uhr 10.06. 16:30 Uhr 10.06. 21:00 Uhr 11.06. 01:30 Uhr 11.06. 06:00 Uhr 11.06. 10:30 Uhr 11.06. 15:00 Uhr 11.06. 19:30 Uhr 12.06. 00:00 Uhr 12.06. 04:30 Uhr 12.06. 09:00 Uhr 12.06. 13:30 Uhr 12.06. 18:00 Uhr 12.06. 22:30 Uhr 13.06. 03:00 Uhr 13.06. 07:30 Uhr 13.06. 12:00 Uhr

Neuwerben original Ganglinie Wittenberge original Ganglinie

Neuwerben früher kappen um 777 cm nicht zu überschreiten Kappungsziel am Pegel Wittenberge 777 cm

Scheitelwasserstand Wittenberge ohne Kappung und mit Deichbruch 798 cm (EP Wittenberge) Scheitelwasserstand Neuwerben ohne Kappung und mit Deichbruch 825 cm (EP Neuwerben)

Kappungsbeginn nach Scheitelbeziehung 

Wittenberge ‐ Neuwerben am 09.06.13 um 04:00 Uhr  aber wirklich begonnen      am 09.06.13 um 13:11 Uhr

9 Stunden

optimale Scheitelkurve für Neuwerben 781 cm a.P. um den Kappungs- wasserstand a.P.Wittenberge nicht zu überschreiten (777 cm)

Scheitelwasserstand Wittenberge 777cm 9 Stunden

Kappungsende Neuwerben 10.06. 23:15 Uhr 34 Stunden

Über Neuwerben wurden in 34 Stunden 408 m³/s in die Havel eingeleitete.

Scheitelwasserstand Wittenberge mit Kappung 785 cm a.P.

Kappungsziel um 8 cm verfehlt !!!

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Erste Gelder fl ießen

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Mitteldeutsche Zeitung, Zeitzer Ausgabe vom 11. Januar 2014

D iese Information aus einem Bei- trag der MZ vom 11. Januar 2014 markiert einen wichtigen Tag bei der Aufarbeitung der durch die Flut 2013 verursachten Schäden.

Mit der Übergabe des ersten För- dermittelbescheids an den Land- rat des Burgenlandkreises Harri Reiche wurde nach der Gewäh- rung der Soforthilfen für betrof- fene Bürger auch der Startschuss für die Sanierung der Schäden an der kommunalen Infrastruk- tur gegeben. Im Land Sachsen- Anhalt waren neun von elf Land- kreisen und alle drei kreisfreien Städte vom folgenschweren Ju-

wurde zunächst mit der Erfas- sung der immensen Schäden betraut. Am 18.06.2013 also kurz nach der Hochwasserwelle, die im Juni durch Sachsen-Anhalt rollte - traten die Richtlinien zur Gewährung von Hilfen zur Wie- derherstellung der Bewohnbar- keit von Gebäuden an durch das Junihochwasser 2013 geschä- digte Einwohner und über die Gewährung von Soforthilfen zur Unterstützung der vom Junihochwasser 2013 direkt betroff enen Einwohner von Sachsen-Anhalt in Kraft. Auf de- ren Grundlage bewilligte das Landesverwaltungsamt die Erstattung der von den kreisfreien Städten verauslagten Soforthilfen für die Bürger in Höhe von insge- samt rund 1,56 Mio. Euro. Im Rah- men der Förderung zur Hochwas- serschadensbeseitigung ist das Referat Städtebauförderung für die Bereiche „Infrastruktur in den Gemeinden und weiteren Körper- schaften des öff entlichen Rechts“,

„Vereine, Stiftungen“ sowie die Schadensregulierungen bei frei- en Trägern der Kinder- und Ju- gendarbeit, kulturellen und wis- senschaftlichen Einrichtungen und Religionsgemeinschaften zuständig. Die Gemein- den, Kreise, kreisfreien Städte, Zweckverbände und Un-

Aufwendungen für Schadensab- wehrmaßnahmen und Übersich- ten der eingetretenen Schäden an kommunalem Eigentum, bei kommunalen Stiftungen, Kör- perschaften, Anstalten des öf- fentlichen Rechts und bei freien Trägern in Höhe von ca. 969 Mio.

Euro. Dabei wurden 2.424 Einzel- maßnahmen/ Anträge mit einer Schadenshöhe von 813 Mio. Euro erfasst. Für Maßnahmen bei der kommunalen Infrastruktur war entsprechend der Förderricht- linie zunächst ein Maßnahmeplan für das Land Sachsen-Anhalts zu erstellen. Hier wurden die von den Landkreisen und kreisfreien Städten gemeldeten 2.066 Einzel- maßnahmen mit einem Volumen von rund 688 Mio. Euro auf Plausi- bilität geprüft. Nach Bestätigung durch das LVwA können die ein- zelnen, sich daraus ergebenden Maßnahmen beantragt werden.

Der erste Fördermittelbescheid ging an den Burgenlandkreis.

Referat Städte- und Wohnungs-

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Familienhebammen im Einsatz

Die erste Zeit nach der Geburt und die frühe Kind- heit sind äußerst sensible Phasen im Leben eines Kindes. Auch für Mütter und Väter stellen sie eine Herausforderung dar, die hin und wieder durch Un- sicherheiten und Ängste geprägt sein kann. Kom- men darüber hinaus belastende Lebensumstände hinzu, benötigen Familien frühzeitig regionale Un- terstützungsangebote. Der Bund hat mit den Bun- desländern eine Verwaltungsvereinbarung über die Bundesinitiative Netzwerke „Frühe Hilfen“ und Familienhebammen 2012 - 2015 geschlossen.

Seit November 2012 obliegt dem Landesverwal- tungsamt- Landesjugendamt- das Umsetzen der Bundesinitiative für Sachsen-Anhalt. Die wesentli- che Aufgabe besteht darin, die Mittel auf Landes- ebene durch Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte auszureichen. „Frühe Hilfen“ bie- ten Eltern vielfältige Unterstützung in der wichtigen Zeit rund um die Geburt und in den ersten Lebens- jahren des Kindes. Auf diese Weise fördern sie das gesunde und gewaltfreie Aufwachsen von Kindern.

Gesundheit ist dabei umfassend zu verstehen. Sie schließt körperliche, geistige, seelische und soziale Aspekte ein. Die Hilfen richten sich an alle – werden- den – Eltern. Sie umfassen auch passgenaue Ange- bote für Familien mit besonderen Belastungen. Be- reits vor Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung hat das Land den Aufbau von Netzwerken auf loka- ler Ebene unterstützt. In diese Netzwerke einge- bunden sind Ärzte, Geburtskliniken, Jugendämter,

freie Kinderinitiativen u.v.m. Die Mittel der Bundes- initiative ermöglichen nunmehr das fl ächendecken- de Bilden und/ oder den qualitativen Ausbau be- stehender Netzwerke. Wesentliches Element sind hauptamtliche Netzwerkkoordinatoren, die auf eine passgenaue Angebotsstruktur hinwirken sol- len. Eine weitere bedeutsame Säule des Programms sind die Familienhebammen, die nunmehr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten aktiv sind. Sie unterstützen besonders belastete Eltern und/ oder Familien unmittelbar mit Rat und Tat. Dem Land Sachsen-Anhalt wurde für die Umsetzung der Bun- desinitiative zunächst 4,4 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2015 zugewiesen. Diese Mittel wurden nach einem Einwohnerschlüssel auf die Landkrei- se und kreisfreien Städte des Landes aufgeteilt. Für Koordination und Beratung der Netzwerke hat das Landesverwaltungsamt rund 1,1 Mio Euro für den Einsatz von mindestens 28 Familienhebammen und zusätzliche Maßnahmen- vorrangig zur zielgrup- penspezifi schen Information und Unterrichtung- bewilligt.

Dem reibungslosen Umsetzen der „Frühen Hilfen“

steht nunmehr nichts im Wege.

Referat Landesjugendamt- Familie und Frauen

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Um Kindern zu erklären, warum es so wichtig ist, die Umwelt zu schützen und dafür zu sorgen, dass unsere Natur vielfältig und artenreich bleibt, wur- de durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und das Landesverwaltungsamt als Obere Naturschutzbehörde der Wettbewerb „Seid ihr auch NATURa- verbunden“ initiiert. Aufgerufen waren sachsen-anhaltische Schüler der 5. und 6. Klassen herauszufi nden, was sich hinter dem Schutzge- bietssystem NATURa 2000 verbirgt. NATURa 2000 heißt das Schutzgebietsnetz der Europäischen Union, über das unsere Nachwuchs-Naturschützer ganz interessante Sachverhalte herausgefunden haben. So fanden Arbeitseinsätze in der Natur statt, Plakate, Fotos, Zeichnungen wurden liebevoll ge- staltet und alles Erarbeitete dokumentiert. Die Viel- falt der Arten und Lebensräume sowie Artenschutz-

maßnahmen für Tiere standen im Fokus. Mehr als 200 kleine Naturschützer haben sich insgesamt an dem Wettbewerb beteiligt und tolle Exponate eingeschickt. Darunter waren ganze Schulklassen aus Förder- und Sekundarschulen, Gymnasien und kleine AG-Gruppen wie die Junior-Ranger oder die

auf verschiedenste Weise mit dem Thema des Wett- bewerbs auseinander, schön ist das A-Z der Tier – und Pfl anzenwelt aber auch die Beschreibung von NATURa 2000 Schutzgebieten hier eine Kostprobe zum Schutzgebiet „Tote Täler“:

Auf dem Platz zwei folgte die IGS „Willy Brandt“ aus Magdeburg, drei Schüler der 6. Klasse haben sich mit dem Wettbewerbsthema in den Fächern Lite- ratur, Biologie und Deutsch umfangreich auseinan- dergesetzt und mit dem Projekt „Natur erlebt“ zur Begrünung des Schulhofes beigetragen. Der dritte Preis ging an die Junior Ranger des „Diesterweg Gymnasiums“ aus Tangermünde.

Einen Sonderpreis erhielt die Regenbogenschule, eine Förderschule für geistig behinderte Kinder aus Magdeburg.

Unterstützt und begleitet wurde der Wettbewerb vom Landesamt für Umweltschutz und dem Mag- deburger Fernsehsender Kulturmd.de: Mein Stadt-

„Seid ihr auch NATURa- verbunden?“

Einen Sonderpreis erhielt die Regenbogenschule, ratur, Biologie und Deutsch umfangreich auseinan- dergesetzt und mit dem Projekt „Natur erlebt“ zur Begrünung des Schulhofes beigetragen. Der dritte Preis ging an die Junior Ranger des „Diesterweg Gymnasiums“ aus Tangermünde.

Die Preisverleihung im Grünen Klassenzimmer nahmen der Umweltminister Herr Dr. Aeikens, der Präsident des Landesverwaltungsamtes Herr Pleye und der Referatsleiter

„Naturschutz- und Landschaftspfl ege“ Herr Dr. Thalmann vor (von rechts nach links).

(17)

Seit einigen Jahren gibt es auch in Sachsen- Anhalt die Möglichkeit Bücher, Zeitschriften und Videos in verschiedenen Bibliotheken online auszuleihen. Um den Onleihe-Verbund noch bekannter zu machen, startete die Lan- desfachstelle für öff entliche Bibliotheken (Referat Kultur) zum

UNESCO-Welttag des Buches am 23.

April 2013 einen landesweiten Ide- enwettbewerb. Alle Interessierten waren aufgerufen, sich mit dem Thema in künst- lerischer Form ausein- ander zu setzen.

Zahlreiche phantasie- volle und kreative Bei-

träge gingen dazu beim Landes- verwaltungsamt ein. Unter die besten 10 schaff ten es beispielsweise ein Kurzfi lm, ein repräsentativer selbstgebastelter Mega-eBook-Reader, ein Gedicht, Plakate, eine Prinzessinnengeschichte und ein Mul- ti-Read-Center. Am 8. November 2013 überreichte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Tho- mas Pleye, im Rahmen einer Festveranstaltung die Preise – darunter zwei eBook-Reader (gesponsert von den Thalia-Buchhandlungen in Halle und Mag- deburg) als Hauptpreise, an die Gewinner. Die aus- gezeichneten Beiträge werden als Ausstellung zu- sammengestellt und die Öff entlichkeitsarbeit der Bibliotheken bereichern.

Bereits seit 2011 fördert das Land Sachsen-Anhalt das Projekt „Biblio24“-Onleihe-Verbund der öff ent- lichen Bibliotheken Sachsen-Anhalt. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich 14 öff entliche Bibliotheken zusammengeschlossen, um ihren Nutzern die Mög- lichkeit der Ausleihe digitaler Medien zu geben.

Mittlerweile beteiligen sich fast 30 Bibliotheken am Verbund und die Nutzung steigt stetig. 2013 wurden fast 90.000 Medien entliehen (vgl. 2012:

30.000). Unter www.biblio24.de kann man sich über das umfangreiche Angebot an Medien informieren und auch herausfi nden, welche Bibliotheken sich beteiligen. Die digitalen Medien sind ein Zusatz- angebot der öff entlichen Bibliotheken, selbstver- ständlich werden die Bestände auch weiterhin ak- tuelle und spannende Bücher enthalten.

Ideenwettbewerb „Onleihst du schon? – Mein Buch hat keine Seiten, aber viele Möglichkeiten“

Beginn der Kampagne mit Postkarten und Postern

Interessierten waren aufgerufen, sich mit dem Thema in künst- lerischer Form ausein-

Zahlreiche phantasie- volle und kreative Bei-

träge gingen dazu beim Landes-

Bereits seit 2011 fördert das Land Sachsen-Anhalt das Projekt „Biblio24“-Onleihe-Verbund der öff ent- lichen Bibliotheken Sachsen-Anhalt. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich 14 öff entliche Bibliotheken zusammengeschlossen, um ihren Nutzern die Mög- (Referat Kultur) zum

st du schon?

www.biblio24.de

st du schon?

www.biblio24.de

Beginn der Kampagne mit Postkarten und Postern

www.biblio24.de

st du schon?

Bibliotheken bereichern. Referat Kultur,

Landesfachstelle für öff entliche Bibliotheken

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Rechtsextremer Bürgermeister muss gehen

Referat Wirtschaft

Im November 2013 fand ein Prozess seinen Ab-

schluss, der nicht nur Sachsen-Anhalt weit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Die Rede ist von Hans Püschel, dem ehemaligen Bürgermeister der Ge- meinde Krauschwitz im Burgenlandkreis und sei- nem Amtsenthebungsverfahren. Hans Püschel war nach der Wiedervereinigung Gründungsmit- glied der SPD in Sachsen-Anhalt und von 1990 bis 1994 Bürgermeister sowie von 2001 bis 2013 Ortsbürgermeister von Krauschwitz. Ab 2010 nä- herte er sich öff entlich der NPD an, in Schrift und Wort, kandidierte für diese zur Landtagswahl und trat aus der SPD aus. Ab dieser Zeit publizierte er rechtsextreme Texte im Internet. Zu zweifelhafter und bundesweiter Berühmtheit brachte er es ua.

durch einen unfreiwilligen Auftritt bei der ZDF- Heuteshow. Der Journalist Jörg Schönborn war durch einen Bericht des „Spiegel“ auf den rechten Bürgermeister aufmerksam geworden. Püschel leugnete u.a. die Verbrechen des nationalsozialis- tischen Gewaltregimes an der jüdischen Bevölke- rung. Wegen dieser und weiterer Äußerungen hatte die Staatsanwaltschaft Halle gegen Herrn Püschel Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Er war am 01.10.2013 vom Amtsgericht Weißenfels zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte er am 07.10.2013 Berufung eingelegt. Das Verfahren ist seit dem 16.12.2013 beim Landgericht Halle anhängig.

Im April 2013 wurde wegen des nahe- liegenden Verdachts eine Dienstpfl icht- verletzung begangen zu haben, gegen den Ortsbürgermeister von Krausch- witz ein Disziplinarverfahren durch den Burgenlandkreis eingeleitet, denn nicht nur strafrechtlich war das Ver- halten des Mannes zu hinterfragen, sondern auch dienstrechtlich, denn als Bürgermeister bekleidet er ein öf- fentliches Amt und muss dabei beson- deren Anforderungen entsprechen.

Nach dem Disziplinargesetz des Lan- des Sachsen-Anhalt kommt eine vor-

zu rechnen ist und/oder wenn durch ein Verbleiben des Beamten im Dienst der Dienstbetrieb wesent- lich beeinträchtigt würde und die Dienstenthebung nicht unverhältnismäßig ist. Das Landesverwal- tungsamt hatte als für die vorläufi ge Dienstenthe- bung zuständige Behörde diese beiden Vorausset- zungen festgestellt. Am 05.06.2013 erfolgte durch das Landesverwaltungsamt die vorläufi ge Dienst- enthebung des Ortsbürgermeisters. Der Antrag Hans Püschels auf Aussetzung der vorläufi gen Dienstenthebung wurde vom Verwaltungsge- richt Magdeburg kostenpfl ichtig zurückgewiesen.

Im Beschluss heißt es: „…mit der überwiegenden

Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass der

Antragsteller ein derart schweres Dienstvergehen

begangen hat, welches aufgrund des damit einher-

gehenden Verlustes des Vertrauens des Dienstherrn

oder der Allgemeinheit zu seiner Entfernung aus

dem Dienst führen wird“. Seine Beschwerde gegen

den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg

wurde vom Oberverwaltungsgericht am 18.11.2013

ebenfalls kostenpfl ichtig zurückgewiesen. Damit ist

er endgültig seines öff entlichen Amtes enthoben

und kann in dieser Position zumindest das Ansehen

Sachsen-Anhalts nicht mehr schädigen. Das Diszip-

linarverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen,

es wurde ausgesetzt voraussichtlich bis zur Rechts-

kräftigkeit des Urteils vom Amtsgericht Weißenfels

vom 01.10.2013.

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Aktuell vergeht kaum ein Tag, an dem wir in den Medien nichts zur Bürgerkriegssituation in Syrien hören, sehen oder lesen. Die Lage in Syrien führt aber auch dazu, dass viele Menschen für sich keine Perspektive mehr in ihrem Heimatland sehen und versuchen, dieses zu verlassen. Dabei können auch die Flüchtlingslager in den Anrainerstaaten keine realistische Alternative sein und das Zufl uchtsziel vieler Menschen ist daher oft Europa und hier auch die Bundesrepublik Deutschland.

Auch in Sachsen-Anhalt sind daher im Jahr 2013 ver- mehrt syrische Flüchtlinge aufgenommen worden.

Dabei erscheint der Begriff „syrische Flüchtlinge“ zu pauschal und berücksichtigt nicht die unterschied- lichen rechtlichen Voraussetzungen unter denen diese Flüchtlinge in der Bundesrepublik und auch in Sachsen-Anhalt aufgenommen werden.

Zunächst besteht die Möglichkeit der eigenen Ein- reise in die Bundesrepublik und der Stellung eines Antrages auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Über diese Möglichkeit wurden im Jahr 2013 in Sachsen-Anhalt 662 Perso- nen aus Syrien aufgenommen.

Mit Erlass vom 24. September 2013 hat das Mi- nisterium für Inneres und Sport des Landes Sach- sen-Anhalt die Möglichkeit eröff net, syrischen Staatsangehörigen auf Antrag eine befristete Auf- enthaltserlaubnis mit Verlängerungsoption zu er- teilen. Voraussetzung sind enge verwandtschaftli- che Bindungen 1. oder 2. Grades in Sachsen-Anhalt sowie die Abgabe einer Verpfl ichtungserklärung.

Die hierüber aufgenommenen Menschen sind berechtigt, hier einer Beschäftigung nachzugehen.

Bislang liegen noch keine Erkenntnisse darüber vor, wieviel Personen hiervon bereits im Jahr 2013 Ge- brauch gemacht haben.

Die dritte Möglichkeit für syrische Staatsangehöri- ge in Deutschland vorübergehend zu leben und so vor dem Krieg Schutz zu fi nden ist die Anordnung des Bundesministeriums des Innern (§ 23 Absatz 2, Absatz 3 i. V. m. § 24 Aufenthaltsgesetz) zur vorü- bergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens vom 30.

Mai 2013. Danach hat sich Deutschland verpfl ichtet 5.000 besonders schutzbedürftige syrische Flücht- linge vorübergehend in Deutschland aufzunehmen.

Bei den 5.000 aufzunehmenden Personen soll es sich um syrische Staatsangehörige handeln, die ih-

ren Wohnort in Folge des Bürgerkriegs verlassen mussten und sich aktuell im Libanon, in Jorda-

nien oder noch in Syrien aufhalten. Im Rah- men der vom BAMF zu treff enden Auswahl

sollen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

Humanitäre Gründe

- besonders schutzbedürftige Kinder mit Eltern und Personensorgeberech- tigten (unter Wahrung der Familienein- heit)

- medizinischer Bedarf.

- Frauen in prekären Lebenssituatio-

Flucht aus Syrien

men der vom BAMF zu treff enden Auswahl sollen insbesondere folgende Kriterien Bei den 5.000 aufzunehmenden Personen soll es sich um syrische Staatsangehörige handeln, die ih- sich um syrische Staatsangehörige handeln, die ih- ren Wohnort in Folge des Bürgerkriegs verlassen

mussten und sich aktuell im Libanon, in Jorda- nien oder noch in Syrien aufhalten. Im Rah- sich um syrische Staatsangehörige handeln, die ih- ren Wohnort in Folge des Bürgerkriegs verlassen

mussten und sich aktuell im Libanon, in Jorda-

nien oder noch in Syrien aufhalten. Im Rah-

men der vom BAMF zu treff enden Auswahl

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Bezüge zu Deutschland - familiäre Bindungen - Voraufenthalte - Sprachkenntnisse

- sonstige Bindungen, insbesondere aufnah- mebereite Institutionen wie z. B. syrische religiöse Minderheiten.

Fähigkeit, nach Konfl iktende einen besonderen Beitrag zum Wiederaufbau des Landes leisten zu können.

Alle Personen müssen sich dabei einer Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden stellen.

Die aufzunehmenden Personen erhalten eine Aufnahmezusage des BAMF sowie ein Visum mit der Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Sport. Nach Eintreff en im Bundesgebiet erhalten die ausgewählten Personen zunächst eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis, die mit einer

wohnsitzbeschränkenden Aufl age versehen wird, soweit die Personen Leistungen nach dem SGB II oder XII erhalten. Eine Verlängerung der Aufent- haltserlaubnis ist unter bestimmten Voraussetzun- gen möglich.

Das BAMF verteilt die ausgewählten Personen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die 16 Bundeslän- der. Rechnerisch bedeutet dies für Sachsen-Anhalt eine Aufnahmezahl von ca. 150 Personen aus dem Kontingent der 5.000 Personen.

Die Einreise in das Bundesgebiet erfolgt sowohl in eigener Initiative als auch vom BAMF gelenkt.

Dabei werden Flüge gechartert und die so einge- reisten Personen zunächst für bis zu 14 Tagen in den Grenzdurchgangslagern Friedland oder Bram- sche untergebracht. Die Einreise und der Transport von schwerstkranken Personen kann im Einzelfall anders geregelt werden.

Die im Rahmen des Kontingents aufgenommenen Flüchtlinge sind berechtigt, einer Beschäftigung nachzugehen. Sie haben Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII und sind berechtigt einen Inte- grationskurs zu besuchen.

Für die Unterbringung aller Flüchtlinge in Sachsen- Anhalt ist das Referat Integration und Aussiedler des Landesverwaltungsamtes zuständig. Auch die Verteilung innerhalb des Landes soll gerecht nach den vom Ministerium für Inneres und Sport festge- legten Aufnahmequoten erfolgen. Vorhandene ver- wandtschaftliche Bindungen oder andere wichtige Gründe werden dabei berücksichtigt.

Referat Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG

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In liebevolle Hände abzugeben

Unbequeme Denkmale – so hieß das Motto des Denkmaltages 2013. Rund 38.000 denkmalge- schützte Gebäude stehen in Sachsen-Anhalt. Sie sind häufi g bereits mehrere 100 Jahre alt und von enormer kulturhistorischer Bedeutung. Doch viele dieser Schlösser, Kirchen, technischen Denkmale, Herrenhäuser oder Villen sind baulich in einem sehr schlechten Zustand. Sie verfallen, weil meist Gelder für eine Instandhaltung fehlen, ungeklärte Eigen- tumsverhältnisse vorliegen oder einfach aufgrund fehlender Nutzungsmöglichkeiten kein Interesse an einer Sanierung seitens der Eigentümer besteht.

Sie sind „unbequem“, stehen im Weg, zerstören das Stadtbild und werden nicht selten als Ballast emp- funden. In vielen Fällen werden Anträge gestellt, die Denkmale abzureißen - oft auch, um „lukrativere“

Gebäude, wie Einkaufszentren, Parkhäuser etc. er- richten zu können.

Aber die Baudenkmale sind Erinnerung und Inspi- ration zugleich und wirken als Identifi kationsstifter.

Bei jedem der Objekte sollte die Möglichkeit beste- hen, es zu erhalten und wieder nutzbar zu machen.

Das Landesverwaltungsamt als Obere Denkmal- schutzbehörde des Landes hatte das Motto des Denkmaltages zum Anlass genommen, um auf

Am Tag des off enen Denkmals, dem 8. September 2013, gab der Präsident des Landesverwaltungsam- tes Thomas Pleye den Startschuss für die neue Initi- ative „In liebevolle Hände abzugeben“ zur Rettung historischer Bausubstanz. Dazu wurden beispielhaft Gebäude vorgestellt, die dringend neue Besitzer su- chen, die den Mut und Enthusiasmus aufbringen, um sich der Aufgabe zu stellen, diese Gebäude vor dem Verfall zu retten.

Dass sich das Landesverwaltungsamt auch über seine behördliche Tätigkeit hinaus für den Erhalt von Denkmalen engagiert, zeigt die seit 2008 exis- tierende Denkmalbörse des Landes. Die Denkmal- börse ist ein kostenloses Online-Portal des LVwA.

Hier können Eigentümer ihre denkmalgeschützten

Gebäude zum Verkauf anbieten und potenzielle Käufer nach geeigneten Objekten suchen.

Aus anfänglich 11 zum Verkauf stehenden Objekten wurden mittlerweile 40. Einige Gebäude sind be- reits direkt über die Denkmalbörse an neue Besit- zer vermittelt worden. Das Landesverwaltungsamt Sie sind „unbequem“, stehen im Weg, zerstören das

tierende Denkmalbörse des Landes. Die Denkmal-

Mühlengebäude in Kayna

„Lohmannsche Brauerei“

in Coswig

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„In liebevolle Hände abzugeben“ dauerhaft sinken, denn jedes abgerissene Denkmal bedeutet den Verlust eines Teils der Kulturhistorie und Identität Sachsen-Anhalts- Werte, die es zu erhalten gilt. In den letzten sechs Jahren wurden bereits erste Erfol- ge sichtbar. Während 2007 noch 150 Abrissanträge beim Landesverwaltungsamt eingingen, waren es 2012 nur noch 90.

Und so funktioniert die Denkmalbörse:

Verkäufer eines Baudenkmals können online eine kurze Beschreibung sowie Bilder des Objektes ein- stellen, auch Preisvorstellungen können eintragen werden. Einige Denkmäler werden mitunter für den symbolischen Preis von 1 Euro angeboten. Nach der Prüfung der Angebote durch das zuständige Refe- rat des Landesverwaltungsamtes werden die Ver- kaufsangebote online gestellt. Potenzielle Käufer können dann in den nach Landkreisen geordneten Angeboten interessante Objekte suchen. Seit dem Startschuss ist vor allem durch die breite mediale Unterstützung schon einiges passiert. In jeder Re- gionalausgabe der hiesigen Tageszeitungen, im Rundfunk und im Fernsehen konnte das LVwA die

Initiative vorstellen. Daraufhin haben sich viele In- teressenten sowohl für einen Verkauf als auch für einen Kauf gemeldet. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die Telefone klingeln und um Auskünfte gebeten wird.

Doch das ist nur ein erster Schritt. Ab dem Frühjahr 2014 werden Exkursionen in die Landkreise durch- geführt, bei denen Gebäude vorgestellt und po- tentielle Kauf-Interessenten auf die Angebote auf- merksam gemacht werden sollen.

Mit Hilfe der Aktion „In liebevolle Hände abzuge- ben“ und der Denkmalbörse hoff t das Landesver- waltungsamt, auch für „unbequeme“ Denkmale aus Sachsen-Anhalt einen Käufer zu fi nden und so deren Abriss zu verhindern.

Zu fi nden ist die Denkmalbörse unter:

www.denkmalboerse.sachsen-anhalt.de Referat Kultur,

Landesfachstelle für öff entliche Bibliotheken

In lIebevolle Hände abzugeben

Zu FINDEN IST DIE DENKMALBÖRSE uNTER: www.denkmalboerse.sachsen-anhalt.de Das eingeschossige G

ebäude mit Vorbau fällt besonders dur ch

seine aufwendigen Sandsteingiebel mit Balustrade, Rundbo- gen-Fenstern und einer zweifl ügligen Tür auf. Zu dem Gebäude

gehören ein sanier

ter Innenhof und Nebengebäude . Fassade,

Fenster und Eingangstür sind aufw

endig saniert worden. Die acht Zimmer des Hauses v

erteilen sich auf rund 120m² F läche,

sie sind jedoch noch stark r enovierungsbedür

ftig. Insgesamt

umfasst das Grundstück rund 574m². Das ehemalige G asthaus

kann für Wohn- oder Gewerbezwecke genutzt w erden.

Ehemalige Gastwirtschaft Brachstedt Alte Dessauer Straße 15 06188 Petersberg, Saalekreis

In lIebevolle Hände abzugeben

Zu FINDEN IST DIE DENKMALBÖRSEwww.denkmalboerse.sachsen-anhalt uNTER: .de

Mühle am Kirchplatz 1 06724 Kayna, Saalekreis

Das ehemalige Gutshaus liegt am südlichen R and des Kirchplat- zes in Kayna. Es wurde als Fachwerkhaus aus Bruchstein gebaut und mit einem Walmdach gedeckt

. Im 18. oder 19. Jahrhundert wurde das Erdgeschoss verputzt. Das frühere Mühlengebäude steht auf einem Grundstück von ca. 664m² und umfasst selbst eine Nutzfl äche von ca. 300 m². E

s kann vor allem für Gewer- be- oder Geschäftseinheiten genutzt werden. Das stark sanie- rungsbedürftige Haus wird für einen Kaufpreis von 15.500 € angeboten.

angeboten.

In lIebevolle Hände abzugeben

Gutshaus Haus Würdenburg Am Busch 9 06179 Teutschenthal, Saalekreis

Der barocke Stil des Hauses kommt vor allem durch die Fassa- de und das Dach zur Geltung. Das alte Gutshaus wurde im 16.

Jahrhundert erbaut und bietet 25 Zimmer auf ca. 724 m² Flä- che. In einigen Räumen fi nden sich Stuckdecken von besonde- rem kunsthistorischem Wert. Aufgrund zahlreicher baulicher Veränderungen hat das Gebäude unter anderem seinen Turm im barocken Stil verloren. Die um 1900 eingebauten Fenster haben Fensterläden, außerdem sind alle Fußböden mit PVC- Belag ausgelegt. Sowohl an der Fassade als auch am Dach gibt es witterungsbedingte Schäden, das Gutshaus ist deshalb stark renovierungsbedürftig.

Belag ausgelegt. Sowohl an der Fassade als auch am Dach gibt es witterungsbedingte Schäden, das Gutshaus ist deshalb stark renovierungsbedürftig.

Ausstellungstafeln im Landesverwaltungsamt

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Der Ausbau der Energiegewinnung regenerierbarer Quellen erfordert insbesondere für den mitteldeut- schen Raum den Ausbau ausreichend leistungsfähi- ger Leitungen, um den Strom vom Ort seiner Erzeu- gung dorthin zu transportieren, wo er in besonders großen Mengen benötigt wird.

Häufig ist das ein Weg von Nord nach Süd in Deutschland. Hier kommt auch Sachsen-Anhalt als

„Strom-Transit-Land“ eine große Bedeutung zu.

Das Landesverwaltungsamt ist als obere Landes- planungsbehörde die zuständige Stelle, um die raumordnerische Verträglichkeit der geplanten Trassen zu untersuchen und die entsprechenden Genehmigungsverfahren durchzuführen. So auch für den geplanten Neubau der „110-kV-Leitung Klostermansfeld-Aschersleben“, für den das Referat Raumordnung, Landesentwicklung im Dezember 2013 das Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer positiven

landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen hat.

Das Verfahren wurde im Mai 2013 eröffnet.

Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde festgestellt, dass die Energieleitung entsprechend der vom Träger des Vorhabens - der Mitteldeut- schen Netzgesellschaft Strom mbH - in das Raum- ordnungsverfahren eingebrachten Variante 4.2 (siehe Karte) mit den Erfordernissen der Raumord- nung einschließlich der Umweltbelange am besten vereinbar ist.

Die landesplanerische Beurteilung beinhaltet Maß- gaben, die bei der weiteren Planung und Realisie- rung des Vorhabens zu berücksichtigen sind, so u. a.

die Rücksicht auf bestehende Siedlungsstrukturen einschließlich siedlungsnaher Erholungsgebiete, die Optimierung des Trassenverlaufs, die Vermei- dung der Beeinträchtigung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie die Be-

Raumordnungsverfahren für die geplante 110-kV-Leitung von Klostermansfeld bis

Aschersleben abgeschlossen

Raumordnungsverfahren "110kV-Freileitung Klostermansfeld-Aschersleben"

Darstellung der Vorzugsvariante 4.2 im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens

Legende Anlage 1

Planung 110kV Freileitung landesplanerische Vorzugsvariante 4.2

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rücksichtigung naturschutzrechtlicher, archäologi- scher und verkehrlicher Belange. Insgesamt wurden 4 Varianten einer Raum- und Umweltverträglich- keitsprüfung im Raumordnungsverfahren unterzo- gen. Die Länge der einzelnen Trassen betrug je nach Variante zwischen ca. 20 km bis ca. 25 km.

Variante 4.2 schnitt in der Umweltverträglichkeits- untersuchung und in der Umweltverträglichkeits- prüfung am besten ab. Sie war zugleich die raum- und umweltverträglichste Variante. Man erreicht mit ihr außerdem die beste Entlastungswirkung bezüglich der Ableitung des erzeugten Stromes aus erneuerbaren Energien. In das Raumordnungs- verfahren wurden insgesamt 81 öff entliche Stellen, Verbände sowie sonstige fachlich berührte Stellen einbezogen.

48 Stellungnahmen wurden abgegeben. Hinzu kamen 10 Fachstellungnahmen der Referate des Landesverwaltungsamtes. Im Rahmen der Öff ent-

lichkeitsbeteiligung des Raumordnungsverfahrens wurden die Unterlagen in den Einheitsgemeinden Stadt Arnstein, Stadt Aschersleben, Stadt Gerbstedt, Stadt Hettstedt, Stadt Könnern, Stadt Mansfeld und in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helb- ra ausgelegt. Die vorgebrachten Hinweise, Beden- ken und Anregungen wurden im Rahmen eines Erörterungstermins ausführlich diskutiert und be- sprochen.

Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens sind die Voraussetzungen für das noch erforderliche Planfeststellungsverfahren gegeben, in dem über die endgültige Zulassung des Vorhabens entschie- den wird. Im Rahmen des Planfeststellungsverfah- rens können die betroff enen Bürger nochmals ggf.

bestehende konkrete Einwände vorbringen.

Referat Raumordnung, Landesentwicklung Nachfolgende Zielstellungen werden mit der Planung der Energieleitung verfolgt:

• Schaff ung einer leistungsfähigen Nord-Süd-Trasse zur effi zienten Ableitung des steigenden anteilserzeugten Stromes aus erneuerbaren Energien (Schwerpunkt:

Strom aus Windparks)

• Verbesserung und Stabilisierung der Energieverteilung in der östlichen Vorharz- region in Nord-Süd-Richtung und umgekehrt

• Nutzung der vorhandenen, größtenteils bestehenden Trasse durch Rückkauf und Ersatzneubau bzw. Lückenschluss und Neubau der leistungsstärkeren und baulich größer dimensionierten 110-kV-Leitung.

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Eine Abwasserbehandlungsanlage,

Das LVwA genehmigt die Erweiterung der Indust- riellen Absetzanlage Unseburg um das 37 Hektar große Absetzbecken 7

Sachsen-Anhalt hat bei der Produktion von Soda die Nase vorn. In ganz Deutschland gibt es nur drei Produktionsstätten, zwei davon liegen in Sachsen- Anhalt, in Bernburg und Staßfurt. Soda ist ein wich- tiger Grundstoff für viele Industriezweige. Dazu zählt die in Sachsen-Anhalt ebenfalls außerordent- lich starke Glasindustrie. Nun ist die Herstellung von Soda nur unter Einsatz von viel Wasser möglich. Das dabei entstehende Abwasser, die „Endlauge“, ent- hält einen hohen Anteil an Feststoff en. Dieses Ab- wasser kann nicht in einen gewöhnlichen Fluss als

„Vorfl uter“ eingeleitet werden, ohne dass man es mechanisch behandelt, wobei ein großer Teil der Feststoff e abgetrennt wird. Dazu dienen die von den produzierenden Unternehmen betriebenen Absetzanlagen. Das Abwasser wird in ein Absetzbe- cken geleitet, in dem sich mit der Zeit die Ablage- rungen immer höher aufschichten, bis sie schließ- lich die Gestalt einer Halde annehmen. So ist die Standsicherheit ein ganz wesentliches Kriterium für die Zulassung und Überwachung einer solchen An- lage.

Bei einem Produzenten, der Sodawerk Staßfurt GmbH & Co. KG, war es 2011 mal wieder soweit:

zusätzliche Fläche für die Erweiterung der Indust- riellen Absetzanlage (IAA) Unseburg wurde benö- tigt. Im Flächennutzungsplan der Ortschaft war die Erweiterung bereits planerisch berücksichtigt. Trotz-

dem: Im Ergebnis der sogenannten „Vorprüfung“

der Auswirkungen auf die diversen „Schutzgüter“

wurde vom Referat Abwasser festgestellt, dass die Erweiterung einer umfassenden Umweltverträg- lichkeitsprüfung bedarf. Die erfolgt als Bestandteil eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens, das alle relevanten Prüfungen und Entscheidungen bündelt, auch die Baugenehmigung.

Am 2. November 2012 stellte die Sodawerk Staß- furt GmbH ihren Genehmigungsantrag für die Erweiterung der IAA Unseburg um das Absetzbe- cken 7 mit 37 Hektar. In dem Genehmigungsver- fahren wurden 12 Träger öff entlicher Belange betei- ligt und die Öff entlichkeit einbezogen. Im Ergebnis der behördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass es keine Gründe zur Versagung der Genehmigung gibt. Knapp sechs Monate nach Antragstellung erging der 60 Seiten starke Genehmigungs- bescheid, mit zahlreichen Nebenbestimmungen.

Der Baubeginn wurde zum 1. Juli 2013 angezeigt, und noch im Dezember 2013 war der erste Bauab- schnitt des neuen Absetzbeckens fertiggestellt. Gut ein Jahr vom Verfahrensstart bis zur Realisierung - ein starkes Stück Sachsen-Anhalt.

Investitionssicherheit, Umweltschutz und schnelle Genehmigungsverfahren – das passte in diesem Fall durchaus zusammen, wie man sieht.

Referat Abwasser

Bestehende IAA Unseburg- Blick aus Richtung Norden

IAA Unseburg

Schematische Darstellung der Fläche für Becken 7

die aus dem Rahmen fällt

(26)

10 Jahre Ausbildung und Prüfung in der Krankenpfl ege nach Novellierung des Gesetzes

Urkunde

über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfl

eger, -in Name, Vorname

geboren am in erhält auf Grund des Krankenpfl

egegesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung

Gesundheits- und Krankenpfl eger, -in

zu führen.

Halle (Saale) Landesverwaltungsamt Im Auftrag

Wenn über Pfl ege diskutiert wird – egal ob Krankenpfl ege oder Altenpfl ege – ist das ein Thema, das großes Interesse hervor- ruft, schließlich kann jeder einzelne davon früher oder später betroff en sein. Mit dem demografi - schen Wandel ändern sich aller-

dings auch die Anforderungen an diese Berufsgruppe. Dem trug der Gesetzgeber vor 10 Jahren mit einer Novellierung des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpfl ege Rechnung, das am 01.01.2004 in Kraft trat.

Gleichzeitig wurde die Aus- bildungs- und Prüfungsver- ordnung für die Berufe in der Krankenpfl ege überarbeitet.

Diese Verordnung ist für das Referat „Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe“ eine wichtige Arbeitsgrundlage.

Danach wurden in den letz- ten 10 Jahren 5623 Gesund- heits- und Krankenpfl eger/

innen sowie 522 Gesundheits- und Kinderkran- kenpfl eger/innen zu den entsprechenden Prüfun- gen zugelassen. 4582 Mal wurde im Ergebnis die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung Gesund- heits- und Krankenpfl eger/in bzw. 436 Mal, die Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkran- kenpfl eger/in zu führen. Ziel des Gesetzgebers mit der Novellierung war es, die Ausbildung im Pfl ege- bereich an die veränderten Rahmenbedingungen, die Entwicklung der Versorgungsstrukturen, das Versorgungsverständnis und die Erkenntnisse der Pfl egewissenschaft anzupassen. Die Pfl ege ist zu einem eigenständigen Aufgabenbereich geworden und brauchte deshalb im Ausbildungsbereich Neu- regelungen, die den ständig wachsenden Heraus- forderungen gerecht werden. Die neuen Berufsbe- zeichnungen „Gesundheits- und Krankenpfl eger/

kenpfl ege und allgemeine Pfl ege beginnt mit einer gemeinsamen Ausbildung in den ersten beiden Ausbildungsjahren, erst im dritten Jahr entscheiden sich die Auszubildenden für die jeweilige Diff eren- zierung. Insbesondere die Krankenhäuser haben festgestellt, dass die nach dem aktuellen Kranken-

pfl egegesetz ausgebildeten Schüler/

innen deutlich besser auf die neuen Anforderungen in ih- rem Beruf vorbereitet sind.

Dabei schneiden insbesonde- re jene Handlungsfelder über- durchschnittlich ab, die neu hinzugekommen sind oder größeren Raum einnehmen als bislang. Das sind einerseits ins- besondere rehabilitative, pal- liative und ambulante Pfl ege, andererseits Pfl egeberatung, Pfl egeanleitung und Pfl egeprä- vention.

Aber die Anforderungen an die berufl iche Qualifi kation in der Pfl ege verändern sich ständig.

Heute gibt es drei Berufe in der professionellen Pfl ege:

- Gesundheits- und Krankenpfl eger/in - Gesundheits- und Kinderkrankenpfl eger/in - Altenpfl eger/in.

Die Aufgabenbereiche der Pfl egekräfte weisen in

den unterschiedlichen Versorgungsstrukturen er-

hebliche inhaltliche Überschneidungen auf. Diese

Diff erenzierung der Pfl egeberufe nach Altersgrup-

pen entspricht nicht mehr dem Stand der Erkennt-

nisse der Pfl egewissenschaft. Deshalb sehen die

Bundesregierung und die Länder die Notwendig-

keit, die Pfl egeberufe weiter zu entwickeln und die

Ausbildung in o.g. drei Berufen zusammenzufüh-

ren in einer generalistischen Ausbildung. Ein neues

Pfl egeberufegesetz befi ndet sich bereits in Vorbe-

Thema, das großes Interesse hervor-

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Die Königspfalz Tilleda (Landkreis Mansfeld-Süd- harz) ist die einzige vollständig ausgegrabene mit- telalterliche Königspfalz in Deutschland und an der Straße der Romanik ein beliebtes Ausflugsziel.

Das Landesverwaltungsamt bewilligte in den Jah- ren 2012 und 2013 für den Eingangsbereich der Königpfalz Tilleda insgesamt 123.700 €. Dafür wur- de das alte Kassenhaus abgerissen und ein neues Eingangsgebäude an geeigneter Stelle errichtet.

Es beherbergt nun die Museumskasse und den Museumsshop. An der Gesamtfinanzierung betei- ligten sich außerdem der Landkreis Mansfeld-Süd- harz mit Mitteln aus seinem Zukunftsfonds und die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt. Die Förderung von Museen und Sammlungen im Land Sachsen- Anhalt ist Teil der Kulturförderung des Referates Kultur. Schwerpunkte der Förderung liegen da- bei in der Bewahrung bedeutender Sachzeugen der Kulturgeschichte unseres Landes, der Unter- stützung museumspä-dagogischer Projekte, aber auch der Unterstützung von Sonderausstellungen mit überregionaler Bedeutung. Dazu gehörte eine

außergewöhnliche, auch international gut besuch- te Sonderausstellung im Schloss Oranienbaum der Kulturstiftung Dessau Wörlitz: „Frischer Wind für Oranienbaum – königliche Fächer aus den Nieder- landen“, die mit 30.000 Euro Landesmitteln geför- dert werden konnte. Im Mittelpunkt standen bedeu- tende Exemplare einer kostbaren Fächersammlung aus dem Niederländischen Königshaus, die in ihrem kulturhistorischen Kontext präsentiert wurden. Eine besondere Ergänzung bot die Präsentation von zeit- genössischen Fächern sowie von Installationen zum Thema mit Entwürfen von Studierenden der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Die Ausstel- lung wurde durch zusätzliche Veranstaltungen und museumspädagogische Projekte für Kinder und Er- wachsene, z.B. zu Fächergestaltung und -sprache, begleitet. An der Gesamtfinanzierung beteiligte sich neben den Leihgebern auch die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt.

Wo Barbarossa seine Unterschrift leistete

Referat Kultur,

Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken

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Die Geschichte der Pfalz Tilleda (Textauszug der Internetseite www.pfalz-tilleda.de) ab etwa 700 kleine Siedlung auf dem Pfi ngstberg

Anfang 9. Jh. erste Erwähnung des Ortsnamens „Dullide“

frühes 10. Jh. erste Befestigung und kleinere herrschaftliche Gebäude 972 Kaiser Otto II. übergibt seiner Gemahlin Theophanu unter

anderem die Pfalz „Dullede“ als „Wittum“

974 bis 1042 in „Tullide“ ausgestellte Urkunden zeugen von

Aufenthalten der Herrscher aus ottonischem und salischem Geschlecht: Otto II., Otto III. Konrad II. (3 x) und Heinrich III. (2 x) Hauptblütezeit der Pfalz

11. Jh. Erbauung der Burg Kyff hausen auf dem Berg hoch über der Pfalz Um 1118 teilweise Zerstörung der Pfalz in Zusammenhang mit der Eroberung

der Burg Kyff hausen im Sachsen-Aufstand

Mitte 12. Jh. Tilleda wird im „Tafelgüterverzeichnis“ des Königs aufgeführt 1174 Friedrich I. Barbarossa urkundet auf „Tullede“

1194 Heinrich VI. versöhnt sich auf einem Hoftag in „Tullede“ mit Herzog

Heinrich dem Löwen

Letzter belegbarer Herrscheraufenthalt

13. Jh. die Pfalz verliert ihre Funktion, verfällt und ihre obertägigen Reste verschwinden im Laufe der Zeit fast vollständig

2. Hälfte 19. Jh. „Wiederentdeckung“ der Pfalz durch den Nordhäuser Heimatforscher Karl Meyer anhand der verschliff enen Wall- und Grabenreste

1935-39/58-79 Ausgrabung des gesamten Pfalzgeländes

ab 1983 Anfänge eines Ausbaus der Ausgrabungsstätte zum Freilichtmuseum

seit 2001 gestaltet die Gemeinde Tilleda nach einem modernen Konzept das Gelände zu einem spannenden Erlebnismuseum - mit großzügiger Förderung insbesondere des Landes Sachsen-Anhalt, verschiedener Sponsoren und der Agentur für Arbeit

(29)

Umweltverschmutzung endet nicht an der Landes- grenze. Und damit überall in Europa die gleichen Gesetze und Maßstäbe zur Umweltüberwachung gelten, werden die Richtlinien der EU in regelmäßi- gen Abständen angepasst. So auch bei der Richtli- nie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED), die am 06.01.2011 in Kraft getreten ist und für deren nationale Anpassungen die Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten am 07.Januar 2013 endete.

Deutschland setzte das IED Artikelgesetzes 2013 fristgemäß um, wobei Novellierungen im

• Bundes-Immissionsschutzgesetzes,

• Wasserhaushaltsgesetzes

• Kreislaufwirtschaftsgesetzes

erfolgten und weitere Rechtsverordnungen ange- passt werden mussten.

Von besonderer Bedeutung für das Referat Immis- sionsschutz sind dabei die Neuregelungen für die Umweltinspektionen, die daraus resultierend 2013 in Kraft traten.

Überwachung ist wichtiger Bestandteil der IED- Richtlinie und dient der Anpassung der Überwa- chungspraxis der EU-Mitgliedsländer. Die bisherige Praxis in Deutschland war die Durchführung der Anlagenüberwachung ohne rechtliche Vorgaben zu Inspektionsplänen, Inspektionsprogrammen oder vorgegebenen Zeitabständen für Überwa- chung. Jedes Bundesland regelte die Ausgestaltung der Überwachung mit eigenen Erlassen.

Mit der IED erfolgt nun:

die Einführung eines Systems zu Umweltinspek- tionen

die Verbindliche Festschreibung des Standes der Technik (BVT)

die regelmäßige Prüfung der Aktualität der Genehmigungsaufl agen

die Vorgabe von Regeln für Zeiträume und In- halt von Inspektionen

Dabei sind sowohl Routinekontrollen als auch anlassbezogene Kontrollen durchzuführen:

INSPEKTIONS-

IED – Umweltüberwachung – jetzt europaweit einheitlich

P L A N

Mit der IED-RL werden hauptsächlich fol- gende Zielstellungen verfolgt:

Angleichung des Umweltschutzni- veaus im Bereich der Europäischen Union

Vermeidung von Wettbewerbsverzer- rungen

Stärkung der Rolle der "BVT-Schlussfol- gerungen" der europäischen Merkblät- ter zu besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) bei der Industriean- lagengenehmigung

die Verpfl ichtung zur systematischen und regelmäßigen Überwachung der Industrieanlagen sowie die Pfl icht zur Veröff entlichung der Überwachungs- berichte

die Einführung eines "Ausgangszu-

(30)

Wesentliche Bestandteile der Umweltinspektion sind dabei :

die Durchführung von Vor-Ort-Terminen

die Emissions-Überwachung

die Prüfung der Eigenkontrollen des Betreibers

die Prüfung der verwendeten Technik

die Überprüfung interner Berichte

das Vorhandensein und die Wirksamkeit von Umweltmanagementsystemen

die Einhaltung von Genehmigungsaufl agen/

Anordnungen

Dazu wird ein Inspektionsplan erstellt, der regelmä- ßig zu aktualisieren ist. Das Inspektionsprogramm, das dabei zu absolvieren ist, ist immer anlagenbe- zogen und enthält Angaben zu den Zeiträumen für die regelmäßigen Vor-Ort-Inspektionen. Die Zeit- räume richten sich u. a. nach den möglichen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Umwelt, aber auch nach der bisherige Einhaltung der Genehmi- gungsanforderungen oder der Teilnahme des Un- ternehmens an EMAS.

Dazu werden die Anlagen in 3 Risikostufen einge- teilt, Anlagen- und Betreiberkriterien defi niert und für festgelegte Kriterien Punkte vergeben.

Anlasskontrollen werden grundsätzlich unange- kündigt durchgeführt, insbesondere bei:

Hinweisen auf schwerwiegende Umwelt- verstöße

wiederkehrenden (berechtigten) Beschwerden

häufi gen Verstößen gegen Betreiberpfl ichten

nach schwerwiegenden Mängeln

Überschreitung von Immissionswerten

Gewässerverunreinigungen.

Nach Durchführung der Routine- oder Anlasskont- rollen wird ein Inspektionsbericht erstellt, der nicht nur dem Betreiber zur Kenntnis gegeben, sondern auch der Öff entlichkeit – unter Beachtung der Daten- schutzbestimmungen – auf den Internetseiten des Landesveraltungsamtes zugängig gemacht wird.

EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unterneh- men und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu ver- bessern.

EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unterneh- men und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu ver- bessern.

EMAS: Das Gütesiegel der Europäischen Union

Quelle: Prof. Dr. Dippel (BRANDI Rechtsanwälte), Vortrag IHK Ostwestfalen am 20.06.2013 max.

3 Jahre bei Anla- gen der niedrigsten

Risikostufe

§ 52a III Nr. 2 BImSchG

Zeiträume zwischen den Vor-Ort-Besichtigungen

max.

1 Jahr bei Anla-

gen der höchsten Risikostufe

§ 52a III Nr. 1 BImSchG

max.

6 Monate mach Feststel- lung von schwerwie-

gendem Verstoß

§ 52a III Nr. 2 BImSchG

zusätz- liche Besichti-

gungen bei Be- scheiden

wegen ernsthafter Umweltbe- einträchti-

gungen

§ 52a III Nr. 2 BImSchG

Referenzen

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