6. HONORARVERTEILUNG
6.3 Stufe 3: Vergütung innerhalb der fachgruppenspezifischen Honorarfonds
6.3.3 Bildung von Budgets auf Praxisebene
einer Praxis für die der Mengenbegrenzung unter‑
liegenden Leistungen aus dem anerkannten
ABBILDUNG 6 . 10 BERECHNUNG DER PUNKTWERTE FÜR MENGENBEGRENZTE LEISTUNGEN INNERHALB DES HAUSÄRZTLICHEN HONORARFONDS
Honorarfonds
Versichertenpauschale Vorwegleistung 10,13 Cent
Chronikerpauschalen Vorwegleistung 10,13 Cent
Vorhaltepauschale Vorwegleistung 10,13 Cent
Gesprächsleistung Vorwegleistung 10,13 Cent
Geriatrie, Palliativversorgung, Sozialpädiatrie Vorwegleistung 10,13 Cent
Besuche Vorwegleistung 10,13 Cent
98 % 2 %
Punktwert für Punktzahl Vorjahr
=
Honorarvolumen Punktzahl Vorjahr Abgerechnete Punktzahl innerhalb Punktzahl Vorjahr
Punktwert für Punktzahl Zuwachs
=
˜Honorarvolumen Punktzahl Zuwachs Abgerechnete Punktzahl oberhalb Punktzahl Vorjahr Verbleibender Honorarfonds für budgetierte Leistungen
Anteile 31 %
17 %
27 %
7 %
3 %
7 %
38
6
Punktzahlvolumen der Praxis im Vorjahresquartal.Unter die Mengenbegrenzung einer Praxis fällt die Gesamtpunktzahl abzüglich der extrabudgetären Leistungen und der Vorwegleistungen. Dieses Bud‑
get wird auch PZ Vorjahr genannt und ist in Punk‑
ten festgelegt. Die im aktuellen Quartal erbrachten Leistungen oberhalb der Budgetgrenze bei Leis‑
tungssteigerung der Praxis werden im entspre‑
chenden Quartal des Folgejahres bei der Höhe des Budgets (PZ Vorjahr) berücksichtigt.
Für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) gilt:
Dieses Budget wird immer bezogen auf die Praxis ermittelt, nicht auf den einzelnen Arzt. Somit kön‑
nen innerhalb der BAG die Leistungen untereinan‑
der verrechnet werden, das heißt Mehrarbeit von Arzt A kann durch einen geringeren Leistungsum‑
fang von Arzt B ausgeglichen werden. In BAG mit mehreren Fachgruppen (fachübergreifende BAG) werden die Leistungen der einzelnen Ärzte inner‑
halb der BAG mit den Punktwerten der jeweiligen Fachgruppe unterschiedlich vergütet.
Für neu niedergelassene Ärzte gilt: Ist ein Arzt noch keine vier Jahre niedergelassen, so gilt er gemäß HVM als „Neugründer“. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum die Mengenbegrenzung ausgesetzt wird, solange er den Durchschnitt sei‑
ner Arztgruppe noch nicht erreicht hat. Diese Neu‑
gründerregelung gilt aber nur für Einzelpraxen uneingeschränkt.
In einigen Fällen ist der Vergleich einer Praxis mit der Punktzahl im Vorjahresquartal problematisch.
Im HVM ist in der Anlage 2 unter Punkt 3 geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Anhebung des Budgets oder gar ein vollständiges Aussetzen der Mengenbegrenzung auf Antrag durch die Pra‑
xis möglich ist. Hierzu zählen unter anderem eine längere Erkrankung mit entsprechend geringerem Leistungsumfang im Vorjahresquartal, die Über‑
nahme von Patienten eines Kollegen, der die Tätig‑
keit beendet hat, neue Qualifikationen oder der Umzug der Praxis.
In der Öffentlichkeit kursieren unterschiedlichste
7
Zahlen bezüglich des Einkommens niedergelassener Ärzte. Häufig werden Irritationen dadurch hervorge‑
rufen, dass die Ergebnisse komplexer Erhebungen wie des Zi‑Praxis‑Panels, des KBV‑Honorarberichts oder der Kostenstrukturanalyse des Statistischen Bundesamts verkürzt oder zu undifferenziert darge‑
stellt werden. Dabei werden mitunter Praxiswerte nicht auf den Arzt heruntergebrochen oder es wird Umsatz mit Einkommen gleichgesetzt.
Zunächst erwirtschaftet eine Arztpraxis einen Umsatz, dessen überwiegender Anteil von rund 75 Prozent in der Regel durch gesetzlich Versicherte erzielt wird. Weitere Umsatzbestandteile bilden pri‑
vatärztliche sowie sonstige selbstständige ärztliche Tätigkeiten. Unter Letzteres fallen auch die individu‑
ellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Die Umsätze variieren insbesondere durch den Nicht‑GKV‑Anteil und durch das Leistungsspektrum, das die Praxis
anbietet. Auch innerhalb einer Arztgruppe können somit deutliche Unterschiede entstehen. Ein ambu‑
lant operativ tätiger Augenarzt mit einem hohen Anteil an privatversicherten Patienten und einer Tätigkeit im Krankenhaus verfügt über deutlich höhere Umsätze als ein konservativ tätiger Augen‑
arzt, der fast ausschließlich gesetzlich versicherte Patienten behandelt. Ein direkter Rückschluss auf das Nettoeinkommen eines Arztes kann jedoch nicht gezogen werden, da von diesem Umsatz erst einmal die Betriebsausgaben zu bestreiten sind.
Diese sind bei operativ tätigen Praxen deutlich höher als bei rein konservativ tätigen Praxen.
Zieht man vom Umsatz die Betriebsausgaben ab, erhält man den Einnahmeüberschuss beziehungs‑
weise den vorläufigen Gewinn der Praxis. Dieser betrug im Jahre 2011 gemäß Zi durchschnittlich rund 145.000 Euro je Praxisinhaber. Dieser Wert kann aber je nach Praxis erheblich schwanken.
VOM PRAXISUMSATZ ZUM NETTOEINKOMMEN
ABBILDUNG 7 . 1 JAHRESÜBERSCHUSS JE PRAXISINHABER IN 2011
Beträge aus dem Zi-Praxis-Panel
Einnahmen GKV‑Umsatz 205.700 €
Privatliquidation 59.000 €
Sonstige 16.800 €
Gesamtumsatz 281.500 €
Ausgaben Materialkosten und Labor 8.200 €
Personalkosten 64.800 €
Raumkosten 16.400 €
Beiträge/Versicherungen 6.800 €
Abschreibungen 10.000 €
Zinsen 3.500 €
Leasing und Miete von Geräten 2.100 €
Wartung und Instandhaltung 3.700 €
Sonstiges 19.600 €
Gesamtaufwendungen 136.400 €
JAHRESÜBERSCHUSS 145.100 €
Quelle: Zi‑Praxis‑Panel 2013 auf Basis der Daten 2011 und eigene Berechnungen.
40
7
Von diesem Betrag entrichtet der Arzt noch die Til‑gung seines Praxisdarlehens, Beiträge für die Altersvorsorge sowie Kranken‑ und Pflegeversiche‑
rung und bezahlt Einkommensteuer. Der dann ver‑
bleibende Betrag, durchschnittlich ein Viertel sei‑
nes Umsatzes, stellt sein netto verfügbares Einkommen dar. Im Schnitt beträgt das Nettoein‑
kommen eines Arztes laut Zi‑Praxis‑Panel 2013 knapp 6.000 Euro je Monat. Dieser Durchschnitts‑
wert kann jedoch je nach Fachrichtung sowie Anteil an Privatpatienten und Kostenstruktur stark variie‑
ren. Berücksichtigt man noch die im Vergleich zu einem Arbeitnehmer höhere Arbeitszeit eines Arz‑
tes von durchschnittlich rund 50 Wochenstunden, so kommt man auf einen durchschnittlichen Netto‑
stundensatz von 30 Euro.
Die Frage nach dem konkreten Nettoeinkommen von Ärzten in Rheinland‑Pfalz kann dieser Honorar‑
bericht nicht beantworten, da der KV RLP keine umfänglichen Zahlen zur Kostenstruktur vorliegen.
Vielmehr wird an dieser Stelle ein Nachweis über die Höhe der Honorarumsätze aus GKV‑Tätigkeit und über deren Zustandekommen gegeben.
Anhand der Zahlen auf Bundesebene ist jedoch davon auszugehen, dass einem Arzt in Rhein‑
land‑Pfalz von 100 Euro Umsatz durchschnittlich 25 Euro Nettoeinkommen verbleiben und die übri‑
gen 75 Euro für Betriebsausgaben, Steuern und Altersvorsorge sowie Krankenversicherung aufge‑
wendet werden müssen. Daher ist es umso wichti‑
ger, zwischen Umsätzen und Einkommen von Ärzten zu unterscheiden.
ABBILDUNG 7 . 2 VERFÜGBARES NETTOEINKOMMEN UND NETTOSTUNDENSATZ IN 2011
Beträge aus dem Zi-Praxis-Panel 2013
Jahresüberschuss (laut Abbildung 7.1) 145.133 €
abzüglich ärztliche Altersvorsorge* 19.297 €
abzüglich Kranken‑ und Pflegeversicherung** 8.411 €
abzüglich Einkommensteuer*** 45.949 €
Verfügbares Nettoeinkommen im Jahr 71.476 €
monatlich verfügbares Nettoeinkommen 5.956 €
Nettostundensatz**** 30 €
* Allgemeine Versorgungsabgabe eines voll zahlenden Mitglieds; 19.297 Euro/Jahr, Ärzteversorgung Aktuell 2013; Ärzteversorgung Niedersachsen, S. 9.
** Beiträge zu Kranken‑ und Pflegeversicherung als freiwillig gesetzlich Versicherter (kinderlos).
*** Steuerklasse 1; abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen 70 % der Versorgungswerkbeitrage plus Kranken‑ und Pflegeversicherungs‑
beitrage (inklusive Soli).
**** Bei 46 Arbeitswochen pro Jahr und einer Wochenarbeitszeit von 51 Stunden (siehe Tabelle 50 und 51).
Quelle: Zi‑Praxis‑Panel 2013 auf Basis der Daten 2011 und eigene Berechnungen.
ABBILDUNG 7 . 3 ANTEIL DER BETRIEBSAUSGABEN UND DES VERFÜGBAREN 7
EINKOMMENS AM GESAMTUMSATZ
Betriebsausgaben Steuern
Kranken- und Pflegeversicherung Berufsständische Altersvorsorge Nettoeinkommen
48 % 7 %
26 %
16 % 3 %
Quelle: Zi‑Praxis‑Panel 2013 auf Basis der Daten 2011 und eigene Berechnungen.
8.1 HAUSÄRZTLICHER
8
VERSORGUNGSBEREICH
Zum 1. Oktober 2013 wurden im EBM einige Leis‑
tungen für den hausärztlichen Versorgungsbereich neu geschaffen beziehungsweise wieder einge‑
führt. Aus der Versichertenpauschale wurden ein‑
zelne Leistungen herausgelöst, um so das Tätig‑
keitsspektrum differenzierter abzubilden und die hausärztliche Grundversorgung stärker zu fördern.
Zu den Änderungen zählten:
die Zusatzpauschale für die Vorhaltung der hausärztlichen Versorgungsstruktur,
die Abrechnung einer Gesprächsleistung bei einer Gesprächsdauer von mehr als zehn Minuten,
die Chronikerpauschale bei einem Arzt‑Patien‑
ten‑Kontakt im Quartal sowie
zusätzliche Leistungen für die geriatrische, palliativmedizinische und sozialpädiatrische Versorgung.
Insbesondere durch die Zusatzpauschale für die Vorhaltung der hausärztlichen Versorgungsstruktur
sollte eine Stärkung der Ärzte mit hausarzttypi‑
schem Tätigkeitsspektrum erzielt werden. Diese wird von der KV zur Versichertenpauschale hinzu‑
gesetzt, sofern in einem Behandlungsfall aus‑
schließlich Leistungen der „hausärztlichen Grund‑
versorgung“ erbracht werden. Ist ein Hausarzt beispielsweise psychotherapeutisch tätig oder erbringt Akupunktur‑Leistungen, werden ihm diese Leistungen wie auch die nun um 40 Prozent verrin‑
gerte Versichertenpauschale entsprechend den Regelungen des Honorarverteilungsmaßstabes ver‑
gütet, jedoch erhält er in diesen entsprechenden Behandlungsfällen keine Zusatzpauschale.
Zunächst führten die EBM‑Änderungen insbeson‑
dere im Bereich der Chronikerpauschalen sowie der Gesprächsleistung zu keinem Zuwachs des Leis‑
tungsumfangs im hausärztlichen Bereich, sondern vielmehr zu einem Rückgang. So ging der Leis‑
tungsumfang der Chronikerpauschalen im Ver‑
gleich zu der bisherigen Regelung um über zehn Prozent zurück, da die neuen Chronikerpauschalen weniger häufig abgerechnet wurden als erwartet.
GRUNDVERSORGER VERSUS SPEZIALISTEN – AUSWIRKUNGEN DER EBM-ÄNDERUNGEN
ABBILDUNG 8 . 1 ENTWICKLUNG DER ABGERECHNETEN PUNKTZAHLEN DER CHRONIKERPAUSCHALEN IM VERGLEICH ZU 2012
0,60 % 0,44 %
I/2013 zu I/2012 II/2013 zu II/2012 III/2013 zu III/2012 IV/2013 zu IV/2012 I/2014 zu I/2012 II/2014 zu II/2012 III/2014 zu III/2012 IV/2014 zu IV/2012
44
8
Auch das Budget für die Gesprächsleistungenwurde nur von rund 40 Prozent aller Hausärzte aus‑
geschöpft. Einzig die neuen Leistungen zur Geria‑
trie und Palliativmedizin sowie Sozialpädiatrie wur‑
den deutlich häufiger abgerechnet, als hierfür Geld
von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wurde. So wurden von den Krankenkassen im Jahre 2014 hier rund sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die tatsächliche Vergütung lag aber bei über 17 Millionen Euro.
ABBILDUNG 8 . 2 ANTEIL DER ÄRZTE MIT EINEM AUSGESCHÖPFTEN GESPRÄCHSBUDGET
Allgemeinärzte, hausärztliche Internisten IV/2013 I/2014 II/2014 III/2014 IV/2014
ausgeschöpft 790 1.070 1.139 1.130 1.127
nicht ausgeschöpft 1.873 1.577 1.511 1.522 1.530
Ausschöpfungsquote 30 % 40 % 43 % 43 % 42 %
Kinderärzte IV/2013 I/2014 II/2014 III/2014 IV/2014
ausgeschöpft 24 40 50 40 44
nicht ausgeschöpft 283 273 267 277 275
Ausschöpfungsquote 8 % 13 % 16 % 13 % 14 %
Trotz der neuen Leistungen und leicht höheren Patientenzahlen ging das Punktzahlvolumen aller Hausärzte im ersten Halbjahr 2014 um rund ein Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück.
Mit der Höherbewertung der Chronikerpauschalen bei zwei Arzt‑Patienten‑Kontakten im Quartal und der etwas häufigeren Abrechnung der Gesprächs‑
leistungen wurde dieser Trend im zweiten Halbjahr 2014 umgekehrt und es erfolgte eine Zunahme der Punktzahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um fünf Prozent. Die Zunahme dieser neuen Leistun‑
gen, die innerhalb der Honorarfonds mit einem fes‑
ten Punktwert vorweg vergütet werden, sorgten dafür, dass der Punktwert für die mengenbegrenz‑
ten Leistungen auf den im HVM festgelegten Min‑
destpunktwert von 8,5 Cent fiel. Neben dem Weg‑
fall der Sonderzahlungen von rund drei Prozent im Jahre 2013, die alle Hausärzte gleichermaßen betrafen, hatten somit die EBM‑Änderungen auch je nach Leistungsschwerpunkt der Praxis unter‑
schiedliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Honorare:
Vor allem Hausärzte mit einem typischen Tätig‑
keitsspektrum, vielen älteren Patienten und vielen chronisch Kranken profitieren von den
EBM‑Änderungen, da sich ihre Tätigkeit nun besser im EBM abbildet und sie deutlich mehr Punkte abrechnen können. Allerdings hatten auch einige Ärzte einen Umsatzrückgang, der durch die EBM‑
Änderungen und dem damit verbundenen rückläu‑
figen Leistungsbedarf bedingt ist. Hierbei handelt es sich zumeist um Praxen, die die Gesprächsziffern kaum oder gar nicht abgerechnet haben und/oder ein hausarztuntypisches Versorgungsspektrum aufweisen und somit in vielen Behandlungsfällen keine Zusatzpauschale für die Vorhaltung der haus‑
ärztlichen Versorgungsstruktur erhalten.
8.2 FACHÄRZTLICHER VERSORGUNGSBEREICH
Im Gegensatz zum hausärztlichen Versorgungsbe‑
reich waren die EBM‑Änderungen für die Fachärzte überschaubarer, aber nicht weniger wirkungsvoll.
Aufgrund der unterdurchschnittlichen Honorarent‑
wicklung vieler konservativ tätiger Praxen in den letzten Jahren und des zunehmenden Ärzteman‑
gels in der fachärztlichen Grundversorgung wurde zum 1. Oktober 2013 im EBM eine Pauschale für die
fachärztliche Grundversorgung (PFG) geschaffen.
8
Diese Pauschale wird von der KV RLP automatisch als Zuschlag zur Grundpauschale zugesetzt, sofern im jeweiligen Behandlungsfall ausschließlich Leis‑
tungen der Grundversorgung erbracht werden.
Nicht zur Grundversorgung zählen beispielsweise Behandlungsfälle, in denen Leistungen des ambu‑
lanten Operierens, der Akupunktur oder der Schmerztherapie erbracht werden. Weiterhin zähl‑
ten Radiologen, Nuklearmediziner, fachärztliche Internisten mit Schwerpunkt, Anästhesisten und Schmerzzentren gemäß Beschluss des Bewertungs‑
ausschusses grundsätzlich nicht zu den Fachgrup‑
pen der fachärztlichen Grundversorgung.
Die Vorgaben auf Bundesebene sehen vor, dass der Grundbetrag der PFG ausschließlich aus mit den Krankenkassen neu verhandelten Honorarzuwäch‑
sen und Honorareinsparungen aufgrund von EBM‑
Änderungen gespeist wird, sodass keine Gelder aus anderen fachärztlichen Disziplinen abgezogen wer‑
den. Zudem konnte die KV RLP mit den Kassen in
den Honorarverhandlungen für das Jahr 2013 eine weitere Summe von zwei Prozent der fachärztli‑
chen Gesamtvergütung zur Stärkung der Grundver‑
sorgung vereinbaren, die auch im Jahr 2014 in den Bereich der PFG floss. Die Höhe des Zuschlags je Behandlungsfall lag damit im Jahr 2014 durch‑
schnittlich um 45 Prozent über den entsprechen‑
den Werten gemäß EBM. So lag beispielsweise bei den Gynäkologen der Zuschlag je Fall für die Grund‑
versorgung bei rund 3,50 Euro statt bei 2,40 Euro gemäß EBM.
Dadurch konnte eine sehr positive Honorarent‑
wicklung für die fachärztlichen Grundversorger erzielt werden: Der durchschnittliche Honorarzu‑
wachs für die Fachgruppen der fachärztlichen Grundversorgung (Augenärzte, Chirurgen, Gynäko‑
logen, HNO‑Ärzte, Hautärzte, Orthopäden, Nerven‑
ärzte, Psychiater und Urologen) lag somit bei 5,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2013 und sogar 11,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2012.
ABBILDUNG 8 . 3 DURCHSCHNITTLICHER ANTEIL AN BEHANDLUNGSFÄLLEN MIT PFG‑ZUSCHLAG
Fachgruppe Durchschnitt
Anästhesisten 7 %
Augenärzte 93 %
Chirurgen, Neurochirurgen, MKG‑Chirurgen 75 %
Gynäkologen 65 %
HNO‑Ärzte 93 %
Hautärzte 82 %
Fachärztliche Internisten 6 %
Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, KJP (FG 38) 90 %
Orthopäden, Ärzte für physikalische und rehabilitative Medizin 84 %
Urologen 67 %
Schmerzzentren 2 %
46
8
Innerhalb der Honorarfachgruppen ergibt sich durch die Einführung der PFG ein unterschiedliches Bild. In der Honorarfachgruppe der HNO‑Ärzte erhalten 79 Prozent der Ärzte für mindestens 90 Prozent der Behandlungsfälle einen PFG‑Zuschlag. Damit wirkt sich die Einführung der PFG auf alle Ärzte der Hono‑rarfachgruppe gleichermaßen aus. In der Honorar‑
fachgruppe der Gynäkologen hingegen gibt es einige Ärzte, die schwerpunktmäßig Leistungen erbringen, die einen PFG‑Zuschlag im Behandlungs‑
fall ausschließen. Hier erhält lediglich ein Drittel der Ärzte für mehr als 70 Prozent der Behandlungsfälle einen PFG‑Zuschlag. Damit kommt die Einführung der PFG insbesondere den konservativ tätigen Ärzten der Honorarfachgruppe zugute.
Der Honorarzuwachs für die Fachgruppen, die keine oder nur wenige Fälle der fachärztlichen Grundversorgung abrechnen – Anästhesisten, fach‑
ärztliche Internisten, Radiologen, Nuklearmediziner, Laborärzte, Pathologen, Humangenetiker – lag im Durchschnitt noch bei 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und 7,4 Prozent gegenüber 2012.
Die Honorarentwicklung zeigt, dass die Einführung der PFG in Verbindung mit den Honorarzuwächsen der Jahre 2013 und 2014 zu einer deutlichen und nachhaltigen Stärkung der fachärztlichen Grund‑
versorgung führt, ohne dass dies zu Honorareinbu‑
ßen für die spezialfachärztliche Versorgung führt.
ABBILDUNG 8 . 4 ANTEIL DER ÄRZTE EINER HONORARFACHGRUPPE MIT PFG‑ZUSCHLAG
Fachgruppe
keine PFG
unter 50 %
unter 60 %
unter 70 %
unter 80 %
unter 90 %
über 90 %
Durch-schnitt
Anästhesisten 28 % 70 % 1 % 0 % 1 % 0 % 1 % 7 %
Augenärzte 0 % 1 % 2 % 1 % 5 % 15 % 75 % 93 %
Chirurgen, Neurochirurgen,
MKG‑Chirurgen 10 % 16 % 2 % 4 % 13 % 21 % 33 % 75 %
Gynäkologen 0 % 15 % 25 % 26 % 17 % 8 % 9 % 65 %
HNO‑Ärzte 0 % 0 % 0 % 1 % 9 % 11 % 79 % 93 %
Hautärzte 0 % 2 % 1 % 4 % 27 % 47 % 20 % 82 %
Fachärztliche Internisten 86 % 11 % 0 % 2 % 1 % 0 % 0 % 6 %
Nervenärzte, Neurologen,
Psychiater, KJP (FG 38) 0 % 4 % 2 % 4 % 7 % 26 % 57 % 90 %
Orthopäden, Ärzte für physikalische
und rehabilitative Medizin
1 % 8 % 1 % 5 % 13 % 26 % 46 % 84 %
Urologen 1 % 12 % 16 % 22 % 26 % 19 % 4 % 67 %
Schmerzzentren 13 % 88 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 2 %
Die folgenden Tabellen und Grafiken geben einen
9
Überblick über die Entwicklung der GKV‑Umsätze in Rheinland‑Pfalz sowie der Entwicklung der Fall‑
zahlen und Arztzahlen vom Jahre 2009 bis zum Jahre 2014. Diese Zahlen sind in die Fachgruppen gemäß Honorarverteilungsmaßstab (HVM) unter‑
gliedert. Zur Interpretation der Zahlen sind die nachfolgenden Informationen nützlich.
Auswirkungen von Sonderzahlen im hausärztli-chen Bereich
Im hausärztlichen Bereich sind in den GKV‑Umsät‑
zen der Jahre 2012 und 2013 auch Sonderzahlun‑
gen in Höhe von drei Prozent aufgrund der Auflö‑
sung von Rücklagen enthalten. Es handelt sich hierbei um Einmalzahlungen, das heißt um Gelder, die im Jahre 2014 nicht mehr für die Honorarver‑
teilung zur Verfügung standen und sich damit negativ auf die Veränderungsrate zum Jahr 2013 auswirkten.
Interpretation der Zahlen der fachärztlichen Internisten
Die GKV‑Umsätze der fachärztlichen Internisten beinhalten auch die Dialyse‑Sachkosten der Neph‑
rologen. Diese machen annähernd 60 Prozent des Umsatzes im fachärztlich internistischen Bereich aus. Daher sind die durchschnittlichen Arztumsätze sowie auch die durchschnittlichen Fallwerte der fachärztlichen Internisten überhöht dargestellt.
Darstellung nach Fachgruppen versus Darstellung nach Arztgruppen
Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Entwick‑
lung der Umsätze nach den Honorarfachgruppen unterteilt. Insbesondere bei fachärztlichen Internis‑
ten, bei Nervenärzten und Psychiatern sowie bei Radiologen können die Umsätze und Fallwerte deutlich je nach Tätigkeitsschwerpunkt differieren.
Aus diesem Grund wurden in Kapitel 11 die
Honorarzahlen des Jahres 2014 innerhalb der obi‑
gen Fachgruppen weiter nach Arztgruppen gegliedert.
Interpretation der Arztzahlen
Bei der Entwicklung der Arztzahlen von 2009 bis 2014 nach Fachgruppen (Abb. 8.6) ist zu beachten, dass die an der vertragsärztlichen Ver‑
sorgung teilnehmenden Ärzte gezählt wurden ohne Berücksichtigung des Versorgungsumfanges, mit dem sie zugelassen sind. Da in den letzten Jah‑
ren zahlreiche Arztsitze in zwei halbe Sitze umge‑
wandelt wurden, kommt es zu einer rechnerischen Zunahme an Arztzahlen, ohne dass eine entspre‑
chende Zunahme des Versorgungsumfanges zugrunde liegt. Durch die Zählung der reinen „Kopf‑
zahl“ ohne Berücksichtigung des Versorgungsum‑
fanges kann es für das Jahr 2014 zu Abweichungen gegenüber Kapitel 11 bezüglich des Umsatzes je Arzt kommen.
Ursachen für die unterschiedlichen Honorarent-wicklungen der Fachgruppen
Es gibt eine Vielzahl von Ursachen, die die Honorar‑
entwicklung der Fachgruppen beeinflussen. Hierzu zählen das Verhältnis von budgetären und extra‑
budgetären Leistungen, die Leistungsentwicklung bei den extrabudgetären Leistungen, eine geän‑
derte Vergütung von extrabudgetären Leistungen und natürlich auch Änderungen des Honorarvertei‑
lungsmaßstabs (HVM) sowie Änderungen der Gebührenordnung (EBM).
Je nach Fachgruppe können hier unterschiedliche Ursachen für die Honorarentwicklung verantwort‑
lich sein. Eine Einzelanalyse je Fachgruppe würde den Rahmen des Honorarberichts sprengen. Die Mitarbeiter der Honorarabteilung können jedoch auf Wunsch eine individuelle Ursachenanalyse für die einzelnen Fachgruppen erstellen.
ENTWICKLUNG DER GKV-UMSÄTZE NACH FACHGRUPPEN
48
9 ABBILDUNG 9 . 1 ENTWICKLUNG DES GKV‑UMSATZES DER HAUSÄRZTE IM VERGLEICH ZUM VORJAHR
614,1 (-0,9 %)
480 500 520 540 560 580 600 620 640
2014
Millionen Euro
559,5 (4,6 %) 561,5 (0,4 %)
574,0 (2,2 %)
584,7 (1,9 %)
619,5 (5,9 %)
2009 2010 2011 2012 2013
ABBILDUNG 9 . 2 ENTWICKLUNG DES GKV‑UMSATZES DER FACHÄRZTE UND PSYCHOTHERAPEUTEN IM VERGLEICH ZUM VORJAHR
978,5 (4,2 %)
700 750 800 850 900 950 1.000
2014
Millionen Euro
841,4 (6,3 %)
829,2 (-1,5 %)
879,4 (6,0 %)
897,8 (2,1 %)
939,3 (4,6 %)
2009 2010 2011 2012 2013
2009 2010 2011 2012 2013
2009 2010 2011 2012 2013
ABBILDUNG 9 . 3 ENTWICKLUNG DES GKV‑UMSATZES VON 2009 BIS 2014 9
Psychologische Psychotherapeuten Nervenärzte Orthopäden Urologen RadiologenErmächtigte Ärzte und Institute
23,4 %
ABBILDUNG 9 . 4 ENTWICKLUNG DER FALLZAHLEN VON 2009 BIS 2014
Fallzahlentwicklung Psychologische Psychotherapeuten Nervenärzte Orthopäden Urologen Radiologen
Ermächtigte Ärzte und Institute Mammographie
50
9 ABBILDUNG 9 . 5 ENTWICKLUNG DER FALLWERTE VON 2009 BIS 2014
Fallwertentwicklung Psychologische Psychotherapeuten Nervenärzte Orthopäden Urologen Radiologen
Ermächtigte Ärzte und Institute Mammographie
ABBILDUNG 9 . 6 ENTWICKLUNG DER ARZTZAHLEN VON 2009 BIS 2014
-0,6 % Psychologische Psychotherapeuten Nervenärzte Orthopäden Urologen Radiologen
Ermächtigte Ärzte und Institute
-8,0 %
ABBILDUNG 9 . 7 ENTWICKLUNG DES GKV‑UMSATZES 9
Fachgruppen
GKV-Umsatz
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Allgemeinärzte, hausärztliche Internisten
503.889.996 505.584.793 516.744.432 525.969.781 557.228.143 551.604.003
Kinderärzte 55.591.157 55.928.364 57.230.162 58.744.742 62.274.621 62.509.155 Anästhesisten 15.826.601 15.805.886 14.748.877 14.687.174 14.671.871 15.348.594 Augenärzte 59.450.883 58.912.748 64.024.640 64.650.377 69.285.967 74.136.747 Chirurgen,
Neuro chirurgen, MKG‑Chirurgen
40.342.033 38.758.337 41.053.845 41.686.028 43.659.634 47.246.270
Gynäkologen 76.863.230 73.453.357 75.301.115 76.488.848 81.059.784 85.834.774 HNO‑Ärzte 26.866.393 26.027.654 28.554.180 32.152.080 33.925.286 35.682.247 Hautärzte 24.245.259 24.105.969 27.056.081 27.234.089 29.030.286 31.983.331 Fachärztliche
Internisten 150.752.579 153.643.541 162.628.704 165.935.336 169.873.846 170.113.311 Ärztliche
Psychotherapeuten 11.980.786 12.111.674 12.708.659 12.717.504 12.548.812 12.673.752 Psychologische
Psychotherapeuten 45.711.539 46.613.643 48.330.271 49.318.499 52.261.850 57.100.092 Nervenärzte,
Neurologen, Psychiater, KJP (FG 38)
40.536.465 42.204.776 47.490.276 47.147.284 49.931.282 51.696.249
Orthopäden, Ärzte für physikalische und rehabilitative Medizin
54.852.155 48.920.436 52.058.586 51.822.799 53.531.755 55.101.539
Urologen 25.756.636 23.616.627 25.428.917 24.762.219 25.634.517 26.368.866 Radiologen,
Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten
77.760.471 79.644.240 86.427.652 89.751.327 97.450.296 100.699.544
Auftragsärzte (Laborärzte, Pathologen, Einsendepraxen)
76.405.193 76.140.008 85.095.097 89.198.713 92.632.234 115.362.834
Ermächtigte Ärzte
und Institute 103.755.142 98.424.554 96.277.565 96.621.340 99.760.778 84.732.945 Mammographie 8.394.876 9.049.983 9.363.489 10.128.356 10.173.153 10.360.510 Schmerzzentren 1.944.038 1.771.243 2.823.126 3.486.707 3.832.742 4.055.325 Gesamt 1.400.925.432 1.390.717.833 1.453.345.674 1.482.503.204 1.558.766.857 1.592.610.088
Versorgungs bereich
GKV-Umsatz
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Hausärztlicher
Versorgungsbereich 559.481.153 € 561.513.157 € 573.974.594 € 584.714.523 € 619.502.764 € 614.113.158 € Fachärztlicher
Versorgungsbereich 841.444.279 € 829.204.676 € 879.371.080 € 897.788.681 € 939.264.093 € 978.496.930 € Gesamt 1.400.925.432 € 1.390.717.833 € 1.453.345.674 € 1.482.503.204 € 1.558.766.857 € 1.592.610.088 €
52
9 ABBILDUNG 9 . 8 ENTWICKLUNG DER FALLZAHLEN
Fachgruppen
Fallzahl
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Allgemeinärzte, hausärztliche
Internisten 9.174.635 8.966.424 9.025.903 8.957.266 9.218.315 9.118.670
Kinderärzte 1.085.428 1.011.661 1.010.236 1.005.149 1.028.498 1.037.638
Anästhesisten 100.896 104.293 95.337 88.719 87.368 91.751
Augenärzte 1.441.674 1.388.146 1.399.945 1.385.780 1.390.584 1.429.138
Chirurgen, Neuro chirurgen,
MKG‑Chirurgen 627.903 626.852 650.048 649.946 660.009 677.657
Gynäkologen 1.648.564 1.619.164 1.612.001 1.589.865 1.642.866 1.669.164
HNO‑Ärzte 776.649 771.269 785.337 787.215 816.226 838.031
Hautärzte 856.748 830.660 860.137 863.272 910.543 912.838
Fachärztliche Internisten 1.085.173 1.090.390 1.107.649 1.126.723 1.135.586 1.162.868
Ärztliche Psychotherapeuten 36.173 36.751 38.248 38.392 38.548 38.903
Psychologische
Psychotherapeuten 130.807 135.339 140.160 144.699 152.502 165.131
Nervenärzte, Neurologen,
Psychiater, KJP (FG 38) 636.754 646.375 664.117 675.639 687.808 711.077
Orthopäden, Ärzte für physikalische
und rehabilitative Medizin 1.011.122 1.006.936 1.005.525 991.016 1.013.013 1.049.013
Urologen 501.412 502.249 501.867 503.947 514.865 527.021
Radiologen, Nuklearmediziner,
Strahlentherapeuten 762.182 761.467 780.642 794.424 793.704 817.858
Auftragsärzte (Laborärzte,
Pathologen, Einsendepraxen) 3.402.710 3.355.765 3.514.228 3.568.694 3.577.863 3.774.905 Ermächtigte Ärzte und Institute 1.210.366 1.137.072 1.062.184 1.076.782 1.218.361 1.216.479
Mammographie 290.529 316.219 325.713 354.007 354.251 369.566
Schmerzzentren 11.888 13.876 20.238 25.844 28.930 30.315
Gesamt 24.791.613 24.320.908 24.599.515 24.627.379 25.269.840 25.638.023
Versorgungsbereich
Fallzahl
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Hausärztlicher
Versorgungsbereich 10.260.063 9.978.085 10.036.139 9.962.415 10.246.813 10.156.308 Fachärztlicher
Versorgungsbereich 14.531.550 14.342.823 14.563.376 14.664.964 15.023.027 15.481.715 Gesamt 24.791.613 24.320.908 24.599.515 24.627.379 25.269.840 25.638.023
ABBILDUNG 9 . 9 ENTWICKLUNG DER ARZTZAHLEN 9
Fachgruppen
Arztzahl
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Allgemeinärzte, hausärztliche
Internisten 2.704 2.722 2.721 2.712 2.699 2.688
Kinderärzte 297 295 298 305 311 320
Anästhesisten 122 125 120 125 131 135
Augenärzte 251 256 263 263 268 276
Chirurgen, Neurochirurgen,
MKG‑Chirurgen 242 250 259 266 265 275
Gynäkologen 460 472 479 481 489 496
HNO‑Ärzte 170 172 174 178 178 179
Hautärzte 168 168 167 170 171 170
Fachärztliche Internisten 400 411 426 441 453 466
Ärztliche Psychotherapeuten 160 163 169 171 169 166
Psychologische
Psychotherapeuten 604 633 653 668 692 769
Nervenärzte, Neurologen,
Psychiater, KJP (FG 38) 247 250 255 258 257 266
Orthopäden, Ärzte für physikalische
und rehabilitative Medizin 274 279 276 280 281 295
Urologen 136 137 140 146 148 150
Radiologen, Nuklearmediziner,
Strahlentherapeuten 188 207 213 221 234 245
Auftragsärzte (Laborärzte,
Pathologen, Einsendepraxen) 107 115 128 135 138 142
Ermächtigte Ärzte und Institute 868 842 802 772 726 526
Mammographie 75 78 80 76 77 69
Schmerzzentren 11 12 17 20 21 23
Gesamt 7.484 7.585 7.637 7.687 7.707 7.656
Versorgungsbereich
Arztzahl
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Hausärztlicher
Versorgungsbereich 3.001 3.017 3.019 3.017 3.010 3.008
Fachärztlicher
Versorgungsbereich 4.483 4.568 4.618 4.670 4.697 4.648
Gesamt 7.484 7.585 7.637 7.687 7.707 7.656
54
9 ABBILDUNG 9 . 10 ENTWICKLUNG DES GKV‑UMSATZES JE FALL
Fachgruppen
GKV-Umsatz je Fall
2009 2010 2011 2012 2013 2014
Allgemeinärzte, hausärztliche
Internisten 54,92 € 56,39 € 57,25 € 58,72 € 60,45 € 60,49 €
Kinderärzte 51,22 € 55,28 € 56,65 € 58,44 € 60,55 € 60,24 €
Anästhesisten 156,86 € 151,55 € 154,70 € 165,55 € 167,93 € 167,29 €
Augenärzte 41,24 € 42,44 € 45,73 € 46,65 € 49,83 € 51,88 €
Chirurgen, Neurochirurgen,
MKG‑Chirurgen 64,25 € 61,83 € 63,16 € 64,14 € 66,15 € 69,72 €
Gynäkologen 46,62 € 45,36 € 46,71 € 48,11 € 49,34 € 51,42 €
HNO‑Ärzte 34,59 € 33,75 € 36,36 € 40,84 € 41,56 € 42,58 €
Hautärzte 28,30 € 29,02 € 31,46 € 31,55 € 31,88 € 35,04 €
Hautärzte 28,30 € 29,02 € 31,46 € 31,55 € 31,88 € 35,04 €