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Bewertung ausländischer Studienbewerbungen: Ein weites Feld

Im Dokument Profil und Passung (Seite 95-98)

Die Bewertung ausländischer Studienbewerbungen ist ausgesprochen kompliziert und es gibt eine Vielzahl an Bewertungsmöglichkeiten. Die Hochschulzugangsberechtigungsnote (HZB-Note) spielt hierbei eine wichtige Rolle. Die HZB wird geprüft, um zu ermitteln, ob ein ausländischer Stu-dienbewerber überhaupt studieren darf. Die HZB-Note kann in ein einfaches Ranking eingehen und so die Liste der Zuzulassenden erzeugen. Dieses Prinzip wird ganz überwiegend angewandt und stellt die Normalität an den meisten deutschen Hochschulen dar. Es gibt jedoch gute Grün-de, weitere Auswahlkriterien mit einzubeziehen. Hierbei ist zu bedenken, dass die HZB-Note im Kontext sehr unterschiedlicher landesspezifischer Benotungstraditionen steht. So wie bereits in Deutschland fachspezifisch unterschiedliche Traditionen bestehen – beispielsweise bedeutet die Note „3“ im Fach Jura etwas völlig anderes als im Fach Germanistik –, gibt es entsprechende „Sit-ten“-Unterschiede auch zwischen Ländern. Zur Beurteilung der nationalen Benotungstraditionen ist bei den Auswählenden spezielles Fachwissen notwendig. Wenn man die HZB-Note nicht nach Herkunftsland-Formel relativieren will, kann man diese auch fachlich gewichten, beispielsweise nach den jeweiligen Fächern, die der Studienbewerber bisher an der Hochschule oder Schule be-legt hat, und nach der Rolle, die diese Fächer für das gewünschte Studium spielen werden.

Die Priorisierung von Bewerbungen nach Herkunftsland ist ein anderer Ansatz, mit dem be-stimmte Regionalschwerpunkte in einem Studiengang gezielt gefördert werden können. Hier-zu wäre es z. B. möglich, Studienbewerbern aus bestimmten, vorher festgelegten Ländern einen Bonus zu geben. Umgekehrt könnte auch ein Malus vergeben werden, wenn an einer Hochschu-le bestimmte Regionen bereits übergewichtet vertreten sind und Studierende aus diesen Län-dern nicht mehr im selben Umfang angesprochen werden sollen. Solche Entscheidungen kön-nen zum eikön-nen strategisch begründet werden: Wenn beispielsweise eine Hochschule privilegierte Beziehungen zu Lateinamerika unterhalten möchte und daher einen höheren Anteil lateiname-rikanischer Studierender anstrebt, kann sie einen entsprechenden Bonus in ihrem

Zugangssys-tem abbilden. Zum anderen könnte die Bewertung nach Herkunftsland auch entwicklungspoli-tisch begründet werden.

Des Weiteren sind Sprachkenntnisse ein ganz wichtiger Faktor, der leicht unterschätzt wird.

Für den professionellen „Internationalisierer“ ist es geradezu erstaunlich, wie häufig Vertreter einzelner Fächer dieses Bewertungskriterium aus ihrer fachlich-inhaltlichen Perspektive heraus als nebensächlich für den Studienerfolg ansehen. Wenn der Studiengang in deutscher Sprache durchgeführt wird, dann müssen in diesem Fall die Deutschkenntnisse gründlich geprüft werden.

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen einer reinen Voraussetzungsprüfung und andererseits den Sprachkenntnissen als Auswahlkriterium. Es ist auch möglich, beides miteinander zu kombinie-ren. Der Nachweis von Deutschkenntnissen einer bestimmten Niveaustufe könnte dann die Vor-aussetzung für die Berücksichtigung im Auswahlverfahren sein und der Nachweis noch besserer, d.h. über dem geforderten Mindestniveau liegender Deutschkenntnisse könnte mit Zusatzpunk-ten honoriert werden.

Bei den Tests sind die fachspezifischen Eignungsprüfungsverfahren besonders zu erwähnen.

Zu betonen ist, dass Selbsttests von Auswahltests zu unterscheiden sind; beide lassen sich sehr gut miteinander kombinieren, indem man die Selbsttests vor das eigentliche Auswahlverfahren setzt. Die Hochschule kann jedoch auch nur eines der beiden Elemente verwenden. Zudem sind Auswahlinterviews eine sehr gute Methode im Rahmen der Bewertung ausländischer Studienbe-werbungen, die allerdings praktisch-logistisch an ihre Grenzen stößt, vor allem wenn die Hoch-schule nicht nur solche ausländischen Bewerber anziehen möchte, die ohnehin schon in Deutsch-land leben. Daneben gibt es eine Reihe weiterer zusätzlicher Indikatoren, welche die Hochschulen in ein Auswahlverfahren einbeziehen können:

„Motivationsschreiben

„Arbeitsproben

„Empfehlungsschreiben von Lehrern und Hochschullehrern

„Relevante Daten aus dem Lebenslauf

Diese Indikatoren können das Bild der Studienbewerberin beziehungsweise des Studienbewer-bers abrunden. Auch nicht-akademische Kriterien, wie etwa soziale Aspekte oder der Bezug zum Studienort, können zur Bewertung ausländischer Studienbewerbungen herangezogen werden.

Eine Einbeziehung all dieser Kriterien könnte als ganzheitliche Auswahl bezeichnet werden, die dazu beiträgt, möglichst viele individuelle Informationen bei der Auswahlentscheidung zu berück-sichtigen. Je ganzheitlicher eine solche Auswahl ist, desto besser ist (vermutlich) die Prognosekraft für den Studienerfolg. Allerdings ist ein ganzheitliches Auswahlsystem weniger objektivierbar und außerdem mit hohem Aufwand verbunden. Daher ist fraglich, ob mit dieser ganzheitlichen Aus-wahl echte Massenverfahren bewältigt werden können.

Des Weiteren ist die Frage aufzuwerfen, bei wem die Zuständigkeit für die Auswahl liegen soll. Das Akademische Auslandsamt oder die Hochschulreferate, die für den Studieneingang zu-ständig sind, können professionelle „Auswähler“ damit beauftragen, das Verfahren studiengangs-übergreifend und hochschulweit durchzuführen. Dieser „zentrale“ Ansatz ist sehr arbeitsteilig und als relativ effizient einzuschätzen. Allerdings spricht insbesondere der Vorteil einer Einbeziehung des jeweiligen Fachverständnisses beziehungsweise der Fachexpertise im Rahmen der Auswahl für einen dezentralen Ansatz, bei dem die Auswahlverantwortung bei den Studiengängen selbst läge. Nachteil des dezentralen Vorgehens ist wiederum die komplizierte Gestaltung und die mit ihm verbundene aufwändige Organisation. Der Test für ausländische Studienbewerber (TestAS)

kann ein zusätzlicher und brauchbarer Indikator sein. Der Vorteil des TestAS liegt natürlich dar-in, dass er für die Hochschulen relativ einfach zu handhaben ist und gleichzeitig eine verlässliche Eignungsprüfung darstellt.

Fazit

Das perfekte Modell existiert nicht. Sämtliche genannten Verfahrens-Ansätze weisen neben den Vorteilen immer auch Nachteile auf. Es ist die Aufgabe der Hochschulen bzw. der in ihnen strate-gisch Zuständigen, die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und im Kontext der jewei-ligen institutionellen Internationalisierungsstrategie dasjenige Verfahren zu bevorzugen, das den höchsten Ertrag bei vertretbarem Einsatz verspricht.

Hochschulspezifische Self Assessments für ausländische

Im Dokument Profil und Passung (Seite 95-98)