• Keine Ergebnisse gefunden

Berufsaus- und -weiterbildung im Bereich Photovoltaik

Studien, die von Hartmann und Mayer (2012) oder durch Meingast et al. (2014) durch-geführt wurden, haben gezeigt, dass die beruflichen Hintergründe der Mitarbeiter*in-nen des Sektors eine hohe Diversität und Heterogenität aufweisen. Auffällig ist je-doch, dass die Studienergebnisse im Bereich des Handwerks darin übereinstimmen,

dass besonders die Elektroniker*innen mit der Fachrichtung Energie- und Gebäude-technik für eine Beschäftigung im Photovoltaiksektor geeignet sind (Hartmann &

Mayer, 2012, S. 121; Meingast et al., 2014, S. 10). Besonders das Fehlen einer beruf-lichen Erstausbildung im Bereich Photovoltaik bzw. erneuerbare Energien (Meingast et al., 2014, S. 9; Spangenberger et al., 2016, S. i) führt im Photovoltaiksektor zu einer Branche des Quereinstiegs, was nicht zuletzt auch an den begrenzten Ausbildungs-möglichkeiten der in der Kurzstudie befragten Unternehmen liegt. Die heterogenen beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter*innen verschiedener Unternehmen im Vergleich zu vorangestellten Forschungsergebnissen findet sich in nachstehender tabellarischer Aufstellung.

Berufsausbildungen der Beschäftigten in Photovoltaikunternehmen –- Vergleich zwischen der Erwartung einschlägiger Literatur und der betrieblichen Realsituation (eigene Darstellung)

Tabelle 1:

Grundlegende Berufsausbildungen Meingast et al.

2014, S. 10 Hartmann & Mayer

2012, S. 121 Unternehmen 1 Unternehmen 2 Unternehmen 3 Elektroniker*in,

Die Tabelle zeigt deutlich, dass die angeführten Studien und die geführten Interviews in der Nennung der Elektronik als geeignete berufliche Fachrichtung für die Arbeits-aufgaben des Photovoltaiksektors konform sind. Für die vorliegende Studie begründet sich dementsprechend die Wahl des Ausbildungsberufes Elektroniker*in mit Fach-richtung Energie- und Gebäudetechnik für die Analyse des Rahmenlehrplans und der Ausbildungsordnung und führt ebenfalls zu folgender These:

In der aktuellen Berufsausbildungsstruktur ist die berufliche Erstausbildung zum/zur Elek-troniker*in mit Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik am ehesten zur Erfüllung der Arbeitsprozessaufgaben des Handwerks im Bereich Photovoltaik geeignet.

Die Interviews bestätigen die Annahme, dass innerhalb der Praxis der PV-Technik zwar besonders Elektroniker*innen von Bedeutung zu sein scheinen, zeitgleich je-doch eine Vielzahl an Dachdecker*innen vertreten ist. Zusätzlich wurde durch die Fachleute deutlich, dass sich die scheinbar paradoxe hohe Anzahl der Dachdecker*in-nen des Sektors in Kombination mit dem derzeitigen Bedarf an spezifischen elektro-technischen Kompetenzen aus der Entwicklung des Photovoltaiksektors ergaben, da sich die Veränderung der Arbeitsaufgaben hin zur Elektronik in den letzten Jahren ergeben habe. Es wird deutlich, dass die Elektronik als berufliche Fachrichtung aktuell als äußerst geeignet für den Photovoltaikbereich angesehen wird, zeitgleich jedoch eine Ambivalenz in der tatsächlichen Einschätzung der Wichtigkeit und der Nut-zungshäufigkeit der notwendigen elektronischen Fachkompetenzen zu herrschen scheint. Des Weiteren zeigte sich, dass der berufliche Hintergrund der Mitarbeiter*in-nen der Photovoltaikunternehmen dieser Studie, wo Unternehmen neben Dach-deckerinnen und Dachdeckern und Elektronikerinnen und Elektronikern auch Perso-nen mit Berufsausbildungen als Fleischer*inPerso-nen oder Maler*inPerso-nen/Lackierer*inPerso-nen beschäftigen, derart heterogen ist, dass von einem Quereinstiegssektor gesprochen werden kann.2

Diese heterogenen beruflichen Hintergründe in Kombination mit den Gewerke übergreifenden Arbeitsanforderungen des Sektors (bspw. durch den Bedarf an elek-trotechnischen und dacharbeitsspezifischen Fachkompetenzen) hat zur Folge, dass die Mitarbeiter*innen, oft auf Anregung durch die Unternehmen, gezwungen sind, Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, um den Arbeitsaufgaben gerecht zu werden und dementsprechend etwaige Qualifikationslücken zu schließen (Meingast et al., 2014, S. 10). Dies bestätigen auch die Ergebnisse dieser Studie. Alle Betriebe gaben dabei an, ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig weiterzubilden, sowohl im Unterneh-men selbst als auch überbetrieblich. Auf dieser Grundlage entwickelte sich das dritte Ergebnis:

Die nach der beruflichen Erstausbildung bestehenden Kompetenzlücken bezüglich einer voll-ständigen beruflichen Handlungskompetenz im Bereich Photovoltaik werden durch inner-oder überbetriebliche Fort- und Weiterbildungen geschlossen.

Obwohl beispielsweise die Forschungsergebnisse von Meingast et al. (2014, S. 19) zei-gen, dass eine berufliche Erstausbildung innerhalb des Arbeitsfeldes der erneuerba-ren Energien von Fachleuten als nicht notwendig erachtet werden, zeigt sich jedoch in den Interviews, dass diese Einschätzung aus Unternehmerperspektive nicht zutrifft.

Die Befragungen haben gezeigt, dass sich die Unternehmen eine Neuordnung oder die Entwicklung einer fachspezifischen beruflichen Erstausbildung im Bereich der Photovoltaik wünschen. Außerdem wurde von einer halbjährigen Weiterbildung

ge-2 Bereits Kuhlmeier & Vollmer (ge-2011) haben in einer Studie mit Experteninterviews herausgearbeitet, dass die derzeitige Trennung der verschiedenen Gewerke, wie beispielsweise Dachdeckerbetriebe und Elektrobetriebe, zukünftig verschwim-men werden (Kuhlmeier & Vollmer 2011, S. 122). Analog dazu steht folgendes Zitat aus einem der Interviews: „Man muss eben Elektriker[*innen] ausbilden, dass die […] sich auf’m Dach bewegen können und dass die auch auf’m Dach arbeiten können.“

sprochen, die verpflichtend an die berufliche Erstausbildung herangestellt wird, wes-wegen folgendes Ergebnis formuliert werden kann:

Eine bedarfsgerechte Modifizierung oder Neuordnung der Berufsausbildung der Elektroni-ker*innen ist für die Sicherstellung einer vollumfänglich ausgebildeten beruflichen Hand-lungskompetenz notwendig.

Handlungsempfehlungen

Die Ergebnisse der Kurzstudie zeigen die Notwendigkeit einer Veränderung der Be-rufsbildungskonzeption im Zusammenhang mit der Photovoltaik auf mehreren Ebe-nen. Dazu bieten die folgenden Empfehlungen eine Übersicht.

Weitere Institutionalisierung der Photovoltaik und Ausweitung des berufsbildungspolitischen Diskurses

Zunächst soll dabei die Institutionalisierung der Photovoltaik auf politischer und da-mit rechtlicher Ebene bedacht werden, besonders die Annahme des Fraunhofer ISE, wonach zur Erreichung eines Anteils der erneuerbaren Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch ein Ausbau der Neuinstallationen auf eine Kapazität von 5 bis 10 GW pro Jahr erforderlich wäre (Fraunhofer ISE 2020, S. 5). Dies bedeutet zum einen, dass der neue 100 GW-Deckel des Photovoltaikausbaus des EEGs sowie die jährliche Zubauquote von 4,6 GW Leistung fällt und weitere Förderprogramme zur Verfügung gestellt werden, um den weiteren Ausbau der PV voranzutreiben und die mit der individuellen Amortisationszeit der Privathaushalte zusammenhängende Einspeisevergütung zu sichern. Diese Sicherung der Nachfrage wirkt sich ebenfalls auf den beruflichen Ausbildungsbedarf aus; besonders, wenn bedacht wird, dass be-rufliche Ausbildungsgänge bedarfs- und wirtschaftsorientiert sowie zukunftswirksam gestaltet werden. Obwohl die Bundesregierung ein Wegfallen dieses Deckels ver-spricht und auch die Betriebe sich sicher sind, dass dieser nicht tragfähig ist, wird die endgültige Entscheidung der Neuerung des EEGs zu diesem Zeitpunkt weiter aus-gesetzt. Im selben Zug muss sich der berufsbildungspolitische Diskurs weiter auf Fachkompetenzen konzentrieren. Dabei sollte die nachhaltigkeitsorientierte Kompe-tenzentwicklung nicht ausgesetzt, sondern um eine, von betrieblichen Bedarfen abge-leitete, Ebene der photovoltaischen Fachkompetenzentwicklung erweitert werden.

Stärkung der Fort- und Weiterbildungsstruktur

Selbst wenn es in Zukunft eine neue berufliche Erstausbildung im Bereich Photovol-taik gibt oder bereits bestehende Ausbildungsgänge dahingehend angepasst werden, verbleibt eine Art „Implementierungslücke“, bis der erste Jahrgang an Gesellinnen und Gesellen die Ausbildung abgeschlossen hat. Dementsprechend ist es unabding-bar, die Fort- und Weiterbildungsstruktur weiter zu stärken und zu modifizieren. Dies geht mit der Forderung der Fachleute dieser Studie zur Implementierung einer

zen-tralen Stelle für fachliche Weiterbildungen einher. Derzeit werden einige Fachkompe-tenzen durch Herstellerschulungen abgedeckt. Dies wird weiterhin vonnöten sein, besonders durch den schnellen Innovationszyklus im Photovoltaiksektor.

Dennoch sollte darüber nachgedacht werden, Herstellerschulungen mit Grund-lagen- oder Weiterbildungskursen zu kombinieren, um eine schnellere, umfassen-dere Handlungskompetenz zu erreichen und die Betriebe finanziell zu entlasten. Die Investitionskosten in das Personal sollten besonders im Kontext der Kleinstunterneh-men sowie kleinen und mittleren UnternehKleinstunterneh-men (KMU) nicht unterschätzt werden.

Das aktuell vorherrschende System des „learning-by-doing“ mit Erweiterung durch Herstellerschulungen könnte durch Webinare und weitere E-Learning-Angebote ab-gedeckt und durch die praktische Arbeit im Unternehmen ergänzt werden, wie es in den Betrieben teilweise bereits geschieht.

Eine weitere Empfehlung wurde in Bezug auf den Vorschlag der Erweiterung der Berufsausbildung um eine verpflichtende Weiterbildung erwähnt.

„… sondern es kann ja auch ‘ne vorgeschriebene […], halbjährliche Ausbildung sein, in der alle Inhalte übermittelt werden und mit dem Zertifikat, dass man berechtigt dazu, ’ne Photovoltaikanlage zu errichten.“ (Expert*in eines Interviews)

Diese Empfehlung kann zusätzlich als Grundlage zur Erweiterung oder Modifizie-rung der existierenden Berufsausbildung zum/zur Elektroniker*in mit Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik genutzt werden.

Vorschlag für eine Veränderung der Berufsausbildung mit Blick auf PV-Systeme Mit Bezug auf die ordnungspolitischen Instrumente der beruflichen Bildung durch Krenn (2014, S. 152 f.) können sowohl eine eigenständige Berufsausbildung im Be-reich erneuerbare Energien/Photovoltaik umgesetzt als auch eine Fachrichtung in der bestehenden Ausbildung der Elektroniker*innen überdacht werden. Des Weiteren kann auch eine Wahlpflichtqualifikation in die Ausbildung eingebaut werden. Es fällt auf, dass der Photovoltaiksektor besonders auf elektrotechnische als auch auf dachde-ckerische Fachkompetenzen aufbaut. Dementsprechend können auf der einen Seite die Fachrichtung „Gebäude- und Solartechnik“ innerhalb der beruflichen Erstausbil-dung der Elektroniker*innen als auch eine eigenständige berufliche AusbilErstausbil-dung als, wie im Experteninterview beschrieben, „Solarteur*in“, die die Inhalte aus dem elek-trotechnischen und dachdeckerischen Handwerk kombiniert, für die adäquate De-ckung der zukünftigen betrieblichen Kompetenzbedarfe zielführend sein.

„Also ich persönlich würde mir mindestens erstmal ’ne Ausbildung als ‚Solarteur oder Solarteurin‘ wünschen […] und schön wär’s, wenn’s da nebenher dann eben auch was Erweitertes gibt.“ (Expert*in eines Interviews)

Als Beispiel ist in nachstehender Tabelle die Elektronikerausbildung mit Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik nur leicht modifiziert. Die Lernfelder 1 bis 11 sind dabei aus dem Rahmenlehrplan der Elektronikerausbildung entnommen, genauso wie die

Wahlpflichtoption „Kommunikations- und Informationssysteme“, die aktuell imma-nenter Bestandteil der beruflichen Erstausbildung ist und in diesem Beispiel durch die weitere Wahloption „Solarenergietechnik“ erweitert wird (KMK, 2008).

Lernfelder mit Wahlpflichtqualifikation des Ausbildungsberuf Elektroniker*in für Energie- und Gebäudetechnik

Tabelle 2:

Lernfelder für den Ausbildungsberuf Elektroniker*in für Energie- und Gebäudetechnik

Nr. Lernfelder Zeitrichtwerte

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 1–11 Gemeinsame Grundbildung Elektroniker*innen für

Ener-gie- und Gebäudetechnik 240 280 180 140

Wahlpflicht: Solarenergietechnik

12 PV Photovoltaikanlagen projektieren, planen, installieren und

instand halten 100

13 PV Kundenberatung zur Energienutzung und -effizienz

durch-führen, Rentabilitätsprüfung vornehmen 80

Wahlpflicht: Kommunikations- und Informationssysteme 12 KI Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten

planen und realisieren 100

13 KI Informationstechnische Systeme bereitstellen 80

Vorschlag für Lernfelder und -inhalte der Fachrichtung Gebäude- und Solartechnik Tabelle 3:

• Netzformen; Aufbau und Schaltgruppen von Drehstromtransfor-matoren

• Vorschriften für Schalthandlungen und das Errichten von Energie-einspeisungssystemen

• Schaltgeräte; Kraft-Wärme-Kopplung; Brennstoffzelle

• Wechselrichter; Unterbrechungs- und störungsfreie Stromversor-gung; Kompensation

9 GS Photovoltaikanlagen

projektieren und planen • Verschattungsanalyse und Flächenausnutzung; Modulneigungen

• Produktlebenszyklus PV-Anlage

• PV-Anlagenplanung für Dach und Freiflächen; Planung (software-gestützt, Berechnung, Faustregeln); Komponenten für PV-Anlagen unterschiedlicher Hersteller

• Refinanzierung durch Einspeisevergütung; Gesetzesgrundlagen (bspw. EEG); Politische Rahmenbedingungen (bspw. 100.000-Dächer-Programm)

• Kundenberatung und -gespräche, Verkaufsgespräche

• Medienrecht, Datenschutz, Urheberrecht

(Fortsetzung Tabelle 3)

• Planung und Durchführung der Inbetriebnahme

• Dacharbeiten, Höhensicherheit

• Funktionskontrolle, Prüfung, Fehlerbehebung 12 GS Elektrische Anlagen der

Haustechnik in Betrieb

• Vorschriften zum Anschluss von elektrischen Geräten an Rohr-systeme; Hausgeräte; Blitzschutz

Eine Weiterführung dieses Gedankens ist die Entwicklung einer spezifischen Fach-richtung (Gebäude- und Solartechnik) in der Elektronikerausbildung, die, wie die ak-tuelle Fachrichtung der Energie- und Gebäudetechnik, einen Umfang von 480 Stun-den im Rahmenlehrplan umfasst. Dabei wurStun-den im Laufe der Studie einige zusätzlich benötigte Beispielinhalte zusammengefasst, in folgender Tabelle exempla-risch dargestellt und nach potenziellen Lernfeldern sortiert. Die ausgewählten Inhalte haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden sowohl aus den Ergebnissen der Interviews als auch aus einschlägiger Literatur zusammengetragen (Mertens, 2018; Wesselak & Voswinckel, 2016; Watter, 2019; Quaschning, 2013).

Die Ausgestaltung einer neuen beruflichen Erstausbildung ist ein zeitaufwendi-ger Prozess und die vollständige Entwicklung eines solchen Ausbildungsplanes über-stiege den Rahmen dieser Studie. Da deutlich wurde, dass besonders Elektroniker*in-nen und Dachdecker*inElektroniker*in-nen für den Bereich der PV qualifiziert sind, wird der Aufbau einer neuen beruflichen Erstausbildung vorgeschlagen, welche die notwendigen grundständigen Kompetenzen der Elektroniker*innen und Dachdecker*innen mit berufsspezifischen Kompetenzen der Photovoltaikbranche verknüpft.

Lernfelder für den Ausbildungsberuf: „Solarteur*in“ (eigene Darstellung nach KMK 2008, S. 9 ff. &

KMK 2016, S. 8 ff.) Tabelle 4:

Lernfelder für den Ausbildungsberuf „Solarteur*in“

Lernfelder Zeitrichtwerte

Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr

1 E Elektrotechnische Systeme der Photovoltaikanlagen

analysieren und Funktionen prüfen 80

2 E Elektrische Installationen planen und ausführen 80

3 E Steuerungen analysieren und anpassen 80

4 E Anlagen und Geräte analysieren und prüfen 60

5 E Steuerungen für Photovoltaikanlagen programmieren

und realisieren 80

6 E Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen

und instand halten 100

(Fortsetzung Tabelle 4)

Lernfelder für den Ausbildungsberuf „Solarteur*in“

Lernfelder Zeitrichtwerte

Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr

7 E Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen

und instand setzen 80

8 E Energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und

realisieren 80

9 E Energie- und gebäudetechnische Anlagen instand halten

und ändern 60

10 D Baustelle einrichten, beschichten und bekleiden 80 11 D Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser

installieren 40

12 D Details an Dächern mit Abdichtungen herstellen und

Bauwerke abdichten 20 20

13 D An- und Abschlüsse an Wänden herstellen 40

14 D Energiesammler, Blitzschutzanlagen und Einbauteile

montieren 80

15 D Dach- und Wandflächen instand halten 40

Die voranstehende Tabelle zeigt hierzu den berufsschulischen Rahmen als Übersicht, bestehend aus den Lernfeldern „1E bis 9E“, welche den Elektronikbereich abdecken, und den Lernfeldern „10D bis 15D“, die Teil des Dachdeckerhandwerks sind.