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Bericht über die Zusammenarbeit zwischen den Gewerbeaufsichtsämtern in Bremen und Bremerhaven und der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen im

Jahr 2003

Die Zusammenarbeit der genannten Partner im Bereich des Arbeits- und Gesundheits-schutzes orientiert sich an der gesetzlichen Grundlage, wie sie in § 20 Sozialgesetzbuch VII und § 21 Arbeitsschutzgesetz bestimmt ist. Eine Konkretisierung der Aufgabenteilung und inhaltlichen Abstimmung wurde in der Vereinbarung zwischen dem Senator für Ar-beit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen vom 25. 01. 1999 vorgenommen.

Die folgend geschilderten, exemplarisch ausgewählten Aktivitäten der verschiedenen Ar-beitsbereiche für das Jahr 2003 geben einen Überblick über die operative Umsetzung der Vereinbarung.

1. Schulen, Hochschulen, Universitäten und Tageseinrichtungen für Kinder 1.1 Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in

Schulen (Lenkungsausschuss Arbeitsschutz Schulen, LAS)

In 2003 wurde aufbauend auf die Erfahrungen aus den bereits im Jahr 2002 pi-lothaft durchgeführten Beurteilungen der Arbeitsbedingungen an ausgewählten Schulstandorten ein Arbeitsschutzmanagementsystem für Schulen der Stadtge-meinde Bremen konzeptioniert und institutionalisiert. Dessen Fokus ist auf die unmittelbaren Belange des Schulbetriebs ausgerichtet. In einem Lenkungsaus-schuss – vergleichbar mit einem ArbeitsschutzausLenkungsaus-schuss – werden zukünftig alle Querschnittsfragen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz (Technik, Orga-nisation, Personal) an Schulen gebündelt, Lösungen erarbeitet und deren Umset-zung gesteuert. Dazu gehören u.a. Fragen wie z.B. die Planung und Ausführung von Neubauten und Sanierungen unter Berücksichtigung schulspezifischer Be-lange, Standards für die technische Ausstattung von Fachräumen oder die Aus-und Fortbildung der mit dem Arbeits- Aus-und GesAus-undheitsschutz betrauten Akteure.

Dieser beteiligungsorientierte Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der senatorischen Behörde, des Personalrats Schulen, der Fachdienste für Arbeits-schutz und der Unfallkasse. Die Leitung des Ausschusses liegt bei der senatori-schen Behörde für Bildung und Wissenschaft.

1.2 Erste Hilfe

Die Umsetzung der in § 21 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII geforderten Erste-Hilfe-Organisation ist durch einen Erlass des Senators für Bildung vom 11. 09. 2000 umgesetzt worden. In 2003 wurden durch die Unfallkasse in Kooperation mit den beteiligten Hilfsorganisationen 2056 Lehrer, ErzieherInnen und Beschäftigte in Schulen und Kindertagesstätten in Erster Hilfe ausgebildet. Ingesamt wurden in den genannten Bereichen seit 2000 4156 Personen geschult. Darüber hinaus konnte neben bestehenden Einrichtungen des Schulsanitätsdienstes an acht weiteren Schulstandorten Schulsanitätsdienste eingeführt werden. Dieses Ange-bot soll zukünftig forciert werden.

1.3 Gefahrstoffe

Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in Bremen und Bremerhaven erfolgt im Bereich der Schulen mit eigens dafür beauftragten Personen aus der senatori-schen Behörde bzw. dem Schulamt Bremerhaven. Zu den Aufgaben zählt auch die Beratung bei der Beurteilung und Planung von naturwissenschaftlichen und gewerblich-technischen Fachräumen. Die Beauftragten wurden fachlich unter-stützt durch die Unfallkasse.

Im Laufe des Jahres 2003 konnte das Pilotprojekt „Chemikalienmanagement“ ge-startet werden. Durch die Unterstützung weiterer Partner wie die Universität Bre-men und die Bremer Entsorgungsbetriebe konnte ein Service für die zeitnahe Ver- und Entsorgung mit Unterrichtsbedarf für den naturwissenschaftlichen Unter-richt an einigen Sek I- und Sek II-Schulen realisiert werden. Ein eigens dafür be-schafftes Fahrzeug transportiert die benötigten Materialien zu den Schulen und übernimmt Gefahrstoffabfälle für die fachgerechte Entsorgung.

1.4 PCB-Sanierung in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Die PCB-Sanierung in Schulen und Kindertageseinrichtungen erfolgt durch die zuständigen Stellen der Gesellschaft Bremer Immobilien in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Dienststellen der beteiligten Ressorts. Gewerbeaufsicht und Unfallkasse sind an den dafür eingerichteten Arbeitskreisen beteiligt. Die Unfall-kasse ist in den Informationsfluss zu allen Maßnahmen eingebunden. Alle Ergeb-nisse der Standortbegutachtungen werden an die Unfallkasse übermittelt. Der Stand der Sanierungsmaßnahmen kann zeitnah verfolgt werden. Fachfragen zu Stoffkonzentrationen, Prävention etc. werden in Abstimmung mit der Gewerbe-aufsicht, dem Fachdienst für Arbeitsschutz und weiteren jeweils beteiligten Per-sonenkreisen erörtert und geklärt. Die in 2002 begonnen Maßnahmen wurden in 2003 fortgesetzt.

1.5 Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Arbeitsstätten

Bei Bauvorhaben ist die Unfallkasse in das Baugenehmigungsverfahren als be-gutachtende Stelle eingebunden. In 2003 war die Unfallkasse in 35 Vorhaben an Kindergärten, Schulen, der Universität, der Hochschule und Einrichtungen zur Nutzung durch Personen aus diesen Bereichen eingebunden. Die Planungen wurden anhand der Anforderungen aus Sicht des Arbeits- und Gesundheits-schutzes geprüft.

Das Verfahren ist eingespielt. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah. Die Zusammenar-beit der beteiligten Stellen ist positiv. In der Regel sind alle Beteiligten bereits während der Konzept- und Vorplanungsphase an den Bauprojekten beteiligt.

Hierdurch wird eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht, und die Wirtschaft-lichkeitspotentiale der Planungsphase können konsequent genutzt werden.

2. Zusammenarbeit in den Einrichtungen des Senators für Inneres

In diesem Bereich werden die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Basis des Sozialgesetzbuches VII und autonomen Satzungsrechts der Unfallversi-cherungsträger durch die Gewerbeaufsicht überwacht und dazu bedarfsorientiert be-raten. Bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten unterstützt die Unfallkasse durch Referenten, die themenbezogen an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen beteiligt werden.

3. Zusammenarbeit in sonstigen Arbeitsbereichen

Die für die einzelnen Betriebsstätten im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse zu-ständigen Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht und die Aufsichtspersonen arbeiten bei der Überwachung und Beratung der Unternehmen eng zusammen. Dies zeigt sich gerade dort, wo aufgrund der jeweiligen, spezifischen Gefährdungssituation Problemlösungen erarbeitet werden müssen. Dies erfolgt in der Regel gemeinsam und in Absprache miteinander. Der Austausch und die gegenseitige Information zu betrieblichen Frage-stellungen im Zuständigkeitsbereich wird auch durch die gemeinsame Teilnahme an institutionellen Arbeitskreisen gefordert. Dazu zählen der Landesarbeitskreis für Ar-beitssicherheit, Arbeitskreis „Innenraumluft“ beim Senator für Gesundheit, der Zirkel

„Metall“, der Arbeitskreis „Sicherheit im Hafen“ und der Arbeitskreis „Sicherheit und Gesundheit“ der Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Land Bre-men.

In 2003 wurde ein besonderes Augenmerk auf die Systematisierung der bei der Ge-fährdungsbeurteilung eingesetzten Methoden gelegt. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Gewerbeaufsichtsamtes, der Fachdienste für Arbeitsschutz und der Unfallkasse gebildet, die eine für die Stadtgemeinde Bremen abgestimmte Vorge-hensweise bei der Gefährdungsbeurteilung erarbeitet.

Ein weiteres Produkt dieser Arbeitsgruppe wird eine Handlungsanleitung zur Umset-zung der Betriebssicherheitsverordnung im öffentlichen Dienst im Land Bremen sein.

Ansprechpartner: Herr Braun; Unfallkasse der Freien Hansestadt Bremen