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Arbeits- und Verbraucherschutz durch Marktüberwachung

3 .1 Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz im Überblick

Dr.-Ing. Guntram Herz

Im Dezember 2011 wurde das Geräte- und Produkt-sicherheitsgesetz durch das ProduktProdukt-sicherheitsgesetz (Abbildung 1) ersetzt. Primär verpflichtet das Produkt-sicherheitsgesetz Hersteller, Importeure und Händler nur solche Produkte (Maschinen, persönliche Schutz-ausrüstungen, elektrische Geräte, Spielzeuge usw.) auf dem Markt bereitzustellen, die die einschlägigen sicherheitsbezogenen Anforderungen erfüllen. Es ent-hält aber auch Bestimmungen, die gewährleisten sol-len, dass für den Schutz der potenziellen Verwender von Produkten (Beschäftigte und Verbraucher) die Ein-haltung der Festlegungen zur Produktsicherheit auf ei-nem hohen Niveau überwacht wird. Neu sind diesbe-züglich beispielsweise folgende Gesetzesinhalte:

• es ist eine Mindestanzahl von Produkten stichpro-benweise zu kontrollieren und

• neben der Prüfung von Unterlagen zum Produkt sind, wenn dies angezeigt ist, physische Kontrollen und Laborprüfungen durchzuführen.

In Sachsen-Anhalt obliegt die Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz dem Fachbereich Ar-beitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV). Jährlich sind hier mindestens 1.200 Produkte zu kontrollieren. Für Laborprüfungen betreibt das LAV schon seit vielen Jahren eine kleine Geräteuntersu-chungsstelle.

Vom Fachbereich Arbeitsschutz des LAV wurden im Berichtsjahr während der Bearbeitung von Mängelmit-teilungen (der sogenannten reaktiven Marktüberwa-chung) 251 Produkte und während der durchgeführten Marktüberwachungsaktionen (der sogenannten aktiven

Marktüberwachung) 1.306 Produkte stichprobenwei-se kontrolliert. Die Kontrollen im Rahmen der aktiven Marktüberwachung fanden bei

• Elektrogeräten,

• Kinderbekleidung,

• Primärbatterien,

• Sonnenbrillen und

• Spielzeug

statt. Unter den insgesamt 1.557 stichprobenweise kontrollierten Produkten befanden sich 331 Produkte (21 %), an denen Mängel festgestellt wurden. Durch mündliche und schriftliche Aufforderungen sowie recht-liche und fachrecht-liche Beratungen hat der Fachbereich Ar-beitsschutz des LAV auch im Jahr 2012 erreicht, dass die mit Mängeln behafteten Produkte durch deren Her-steller, Importeure und/oder Händler vom Markt genom-men und vernichtet oder zur Erfüllung der Anforderun-gen an die Produktsicherheit nachgebessert wurden.

Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Produkt-sicherheitsgesetzes begann der Arbeitsausschuss Marktüberwachung (Gremium des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - LASI) damit, folgende LASI-Veröffentlichungen zu überarbeiten:

• die LV 36 „Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland“ und

• die LV 46 „Leitlinien zum Geräte- und Produktsicher-heitsgesetz“.

In der Redaktion zur Überarbeitung der LV 46 (Abbil-dung 2) hat auch ein Kollege der Arbeitsschutzverwal-tung des Landes Sachsen-Anhalt mitgewirkt.

Abb. 1 Auszug aus der aktuellen Meldung „Neues Produktsicherheitsge-setz“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (http://www.

bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Meldungen/produktsicher-Abb. 2 Titelblatt des Entwurfs von Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz

Gartenteichpumpen werden in Garten- und Zierfisch-teichen für Springbrunnen bzw. als Um wälzpumpen oder zum Betrieb von Bachläufen verwendet. Häufig werden Tauch motorpum pen eingesetzt, bei denen der elektrische Teil im sachgemäßen Gebrauch vollständig oder teilweise im Wasser eingetaucht ist. In den meis-ten Fällen werden diese Tauchmotorpumpen mit einer Spannung von 230 Volt betrieben. Der Anschluss an das Versorgungsnetz erfolgt über eine ausreichend lan-ge An schlussleitung mit Netzstecker.

Unfallhergang

Im Juli 2012 ereignete sich in einer Garten sparte der Lutherstadt Eisleben ein tödlicher Unfall. Laut Poli-zeibericht wurde der 46-jährige Vater von 2 Kindern in seinem Kleingarten leblos aufgefunden, wobei die Bei-ne des Verunfallten im Wasser eiBei-nes Gartenteiches la-gen. Der hinzu gerufene Notarzt stellte den Tod fest. Im Gartenteich befand sich eine eingangs be schriebene Garten teichpumpe. Unmittelbar nach dem Ereignis und entsprechend der Hilfeschreie trennte ein Gartennach-bar durch Ziehen des Netzsteckers die Gartenteich-pumpe vom Stromnetz. Von der Kriminalpoli zei wurde Stromschlag als Todesursache vermutet.

Prüfung der Gartenteichpumpe durch die Geräte-untersuchungsstelle

Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) über-wacht in seinem Zuständig keitsbe reich auf der Grund-lage des Pro duktsicher heitsgesetzes (ProdSG) das ordnungsge mäße Bereitstellen von Pro dukten auf dem Markt. Auch elektrische Gartenteichpumpen fallen als elektrische Be triebsmittel in den Geltungsbereich die-ses Gesetzes.

Die nach dem Unfall von der Polizei si cher gestellte Gartenteichpumpe wurde vom LAV angefordert und

3 .2 Tödlicher Unfall im Zusammenhang mit einer elektrischen Gartenteich pumpe

Dipl.-Ing. Guido Koste und Dipl.-Ing. (FH) Dieter Hellwing

Abb. 1 Gartenteichpumpe (Tauchmotorpumpe)

durch die Ge räteunter su chungsstelle des Fachbe-reichs Arbeitsschutz im LAV einer sicherheits techni-schen Bewertung unterzogen. Die Unter suchung der Garten teichpumpe wurde veranlasst, um zu prü fen, ob sich von ihrem Zustand Rückschlüsse auf die Unfall-ur sache ableiten lassen. Außer dem war zu ermitteln, ob im Zusammen hang mit dem tödlichen Unfall Maß-nahmen zur Produktsi cher heit, wie beispiels weise eine Rücknahme der Gartenteichpumpen vom Markt, erfor-derlich wären.

Die untersuchte Gartenteichpumpe ist eine Tauch-mo torpumpe, die in der Schutzklasse I und in der Schutz-art IP 68 ausgeführt ist. Die flexible An schlussleitung (H05RN-F 3G 0,75 mm2) ist mit ei nem Schutzkontakt-stecker ausgestattet und besitzt eine Länge l = 10 m (Abb. 1). Der Motor der Garten teichpumpe ist ein so-genannter Nassläufer. Die Motorwicklung (Sta torspule) ist komplett in Epoxyd harz eingegossen. Der Rotor (Läufer) besteht aus einem auf einer Keramik welle be-findlichen Perma nentmag neten, daran ist ebenfalls das Schaufelrad befestigt (Abb. 2). Während des Betrie-bes folgt der Rotor syn chron dem Magnet feld der Sta-torspule.

Bei der Sichtprüfung wurde festgestellt, dass der hintere Teil des Rotor-Lagerträgers fehlte. Vermutlich ist dies auf unsachgemäßen Zu sammenbau nach ei-nem Reparaturversuch zu rückzuführen. Der Rotor wies dadurch im Pum pengehäuse ein erhebliches Spiel auf.

Auch wa ren in diesem Bereich Schleifspuren am Rotor-körper ersichtlich.

Im Rahmen der elektrischen Prüfungen zeigte sich, dass eine unzulässige leitende Verbin dung zwischen den stromführenden Leitern und dem Schutzleiterkon-takt (PE) bestand. Äußerli che Isolationsmängel waren jedoch nicht ersichtlich. Da die Motorwick lung komplett in Epoxydharz eingegossen war, musste das

Pumpen-Bild 2 Pumpe im aufgeschnittenem Zustand, Motor Blechpaket Statorspule mit PE verbundenes

Blech

Rotor

Abb. 2 Pumpe im aufgeschnittenem Zustand, Motor (Stator) komplett in Epoxydharz eingegossen

gehäuse mittig getrennt werden. Dabei wurde sichtbar, dass der Spu lenbereich in der Nähe des Blechpake-tes Verfärbungen auf wies. Dies könnte auf eine voran-gegangene, unzulässige Er wärmung schließen lassen.

Eine typische Folge einer über mäßigen Spulenerwär-mung könnte das Abschmelzen der Spulenisolation und damit eine unzulässige Verbindung zwi schen der Statorspule und dem Blechpaket sein (Abb. 3). Das Blechpaket wiederum ist mit einem Kontaktblech an der Außenseite des Pum pengehäuses verbunden (Abb. 2 und 4).

Zusätzlich zur Bewertung der Pumpe war es erfor-derlich, die im Kleingarten installierte elekt rische Anlage genauer zu betrachten. Leider wurde die elektrische An-lage nach dem Unfall zurückgebaut, so dass für deren Bewertung aus schließlich die Er mittlungsergebnisse der Kriminalpolizei zur Ver fügung standen. Bei der Un-tersuchung durch die Kriminalpolizei wurde in der Gar-ten laube eine DDR-Elektroanlage (elektrische Anla-ge nach TGL) vor Anla-gefunden, die zwar mit SicherunAnla-gen/

Lei tungsschutzschalter, aber ohne Fehlerstromschutz-schalter (soge nannter FI-Schalter/RCD) aus gestattet war (Abb. 5). Die elektrische Verteilung von der Gar-tenlaube zu den Verbrauchern im Garten (Poolpumpe, Gar tenteichpumpe, Pumpe für Bewässerung) war vom Gartenbesitzer selbst vorge nommen worden und be-stand aus hintereinander ver bundenen Tischsteckdo-senleisten. Eine si cherheitstechnische Überprüfung der Anlage war vom Gartenbe sitzer nie durchgeführt wor-den. Es kann vermutet werden, dass in der elekt rischen Anlage die Schutzlei terverbindung unter brochen war oder gar nicht be stand.

Mögliche Unfallursache

Moderne Gartenteiche werden mit Kunststoffwan-nen oder mittels starker Kunststofffolien er richtet. Da-durch wird der Gartenteich nicht nur wasserdicht, son-dern gewissermaßen auch elektrisch gegen über dem Erdreich isoliert. Kommt es im Gartenteich zu einer Spannungsverschleppung, z. B. durch eine defekte Gartenteichpumpe in Kombination mit einem unwirksa-men Schutzleiter, so kann der Fehler strom nicht gegen Erde abfließen und im Gartenteich baut sich ein elektri-sches Potenzial auf.

Der beschrie bene Isolationsfehler der Pumpe kann in Verbindung mit einer unwirksamen Schutzleiterver-bindung dazu geführt haben, dass die berührbaren

leitfähigen Teile der Gartenteichpumpe und somit das Kontaktblech an der Außen seite des Pum pengehäuses unter Spannung standen. An der Gartenteichpumpe war zwar der Schutzleiter angeschlossen, aber auf Grund der unterbrochenen/fehlenden Schutzleiter verbindung in der elektrischen Anlage war diese Schutzmaßnah-me gegen elektri schen Schlag unwirksam. Außerdem konnte im vorliegenden Fall die Schmelzsicherung auf Grund des nicht zum Fließen kommenden Abschalt-stromes die anliegende Spannung nicht ab schalten.

Berührt unter diesen Bedingungen der Gartenbe-sitzer gleichzeitig das Teichwasser und den Erdboden, dann kommt es auf Grund des Potenzial unterschieds zwischen Gartenteich und Erd boden zur Körperdurch-strömung. Diese Körperdurchströmung könnte zum Tod des Gar tenbesitzers geführt ha ben.

mit PE verbundenes Blech

Bild 3 Gehäuse der Gartenteichpumpe mit abgenommenen Gehäuseschalen

Abb. 3 vermuteter Isolationsfehler

Abb. 4 Gehäuse der Gartenteichpumpe mit abgenommenen

Gehäuse-schalen

Bild 5 Stromzähler mit Sicherung

und LS-Schalter

Abb. 5 Stromzähler mit Sicherung und LS-Schalter Bild 4 vermuteter Isolationsfehler Isolationsfehler zwischen

Statorwicklung und Blechpaket

Offen bleibt, wie der beschriebene Iso lationsfehler entstanden ist. Eine mögliche Ursache könnte ein nichtbestimmungsgemäßer Betrieb (z. B. längerer Tro-ckenlauf) der Gartenteichpumpe sein. Auch der un-sachgemäße Zusammenbau der Gartenteichpumpe nach einem Reparaturver such käme in Frage. Es ist zu vermuten, dass sich der Unfall aufgrund zweier unab-hängiger Feh ler ereignete. Zum ei nen lag ein Isolati-onsfehler in der Gartenteichpumpe vor, zum ande ren entsprach die elektrische Anlage im Kleingarten nicht den geltenden elektrotechnischen Vor schriften.

Schlussfolgerungen

Trotz des Isolationsfehlers im Inneren der Garten-teichpumpe war fest zustellen, dass bei Vor handensein einer ordnungsgemäßen elektrischen Anlage dieser Feh ler wahrscheinlich nicht zu einer für den Verwen-der lebensbedrohlichen Situation geführt hätte. Der Hersteller der Gartenteichpumpe beschreibt in der mit-gelieferten Bedienungsanleitung eine Reihe von Si-cherheitsmaßnahmen, von deren Kenntnis und Be-achtung der sichere Betrieb der Garten teichpumpe abhängt. Die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnah-men ist die „Le bensversiche rung“ für jeden Verwen-der. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört es, dass die Installation der elektrischen Anlage den geltenden Vorschriften entsprechen muss, im Zwei felsfall ist ein Elektro-Fachmann hinzuzuziehen. Die Gartenteich-pumpe darf nur über einen Fehlerstrom schutzschalter (FI-Schalter/RCD, ∆IF ≤ 30 mA) an einer ordnungsge -mäßen Schutzlei ter kontaktsteckdose betrieben wer-den. Vor dem Arbeiten an der Gartenteichpumpe oder am Gartenteich ist der Netzstecker aus der Steckdose zu ziehen. Die Gartenteichpumpe darf nicht betrieben werden, wenn sich Personen im Gartenteich befinden.

Die Netzanschlusslei tung und der Netzstecker sind re-gelmäßig auf Beschädigungen zu prüfen.

Der Verdacht, dass die Gartenteichpumpe entgegen den gesetzlichen und normati ven Be stimmungen auf dem Markt bereitgestellt wurde, konnte im Rahmen der Überprüfung nicht bestätigt werden. Dennoch bleibt be-züglich der konstruktiven Ausführung von Gartenteich-pumpen ein ungutes Gefühl zurück.

Sekundäres Risiko

Speziell im Außenbereich bergen fehlende oder un-wirksame Schutzleiter in einer elektrischen Anlage ein enormes Risiko. Leider sind sich viele Gartenbesitzer dieses Risikos nicht be wusst. So wurden oder wer-den elektrische Anlagen teilweise mangelhaft errichtet und betrie ben. Aber auch eine vorschriftsmäßig errich-tete elektrische Anlage muss von Zeit zu Zeit auf ih-ren sicheih-ren Zustand überprüft werden. Umbauarbei-ten, mechanische Beschädigungen der Leitungen oder Steckdosen sowie Korrosion führen dazu, dass die Schutzleiterverbindung unterbrochen werden kann. Ein unwirksamer Schutzleiter bleibt - ohne wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage, des elektrischen Be-triebsmittels - oftmals sehr lange unent deckt, da sich

seine Fehlfunktion erst im Fehlerfall bemerkbar macht.

Dann könnte es für den Verwender aber schon zu spät sein.

Der Schutzleiter hat insbesondere im Außenbereich eine sehr wichtige Schutzfunktion. Die Wahrschein-lichkeit, dass im Garten verwendete elektrische Gerä-te (Rasenmäher, He ckenscheren, AußenleuchGerä-ten, ...) durch Verschleiß oder Unachtsamkeit zu einem elektri-schen Fehler führen, ist hoch. Das entstehende Risi-ko wird dadurch erhöht, dass der Verwender durch den feuchten Untergrund gut geerdet ist und somit Fehler-ströme abfließen können. Fehlt die Schutzleiterverbin -dung, die den Fehlerstrom frühzeitig und sicher ablei-tet, dann wird eine gefährliche Körperdurchströmung sehr wahrscheinlich.

Filterpumpen in Plansch- und Schwimmbecken müssen, unabhängig davon, ob sich Perso nen im Be-cken aufhalten, zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllen. So müssen Filter pumpen für aufblasbare oder leicht aufstellbare Plansch- und Schwimmbecken der Schutz klasse III (z. B. durch eine 12 Volt-Stromversor-gung über ein Steckernetzteil) entsprechen, mit einer Schutztrennung ausgerüstet sein oder ein vergleich-bares Sicherheitsniveau aufweisen.1 Für Gartenteich-pumpen treffen diese Anforderungen nicht zu, obwohl hier die Gefahren ver gleichbar sind. Auch eine intakte Gartenteichpumpe mit Schutzleiteranschluss kann bei ei nem unterbrochenen Schutzleiter in der elektrischen Anlage unweigerlich zur „Stromfalle“ wer den. Da der Schutzleiter der oben genannten Gartenteichpumpe normbedingt2 eine elektrische Verbindung zum Wasser im Gartenteich hat, wird jedes Spannungspotenzial, das am Schutzleiter anliegt, in den Gartenteich über-tragen.

Funktioniert die Schutzleiterverbindung der elek-trischen Anlage nicht ordnungsgemäß, dann könnte der Defekt eines elektrischen Geräts in Schutzklasse I (Pumpen, Rasenmäher, Heckenscheren, Außenleuch-ten), welches mit dem gleichen Schutzleiter verbunden ist wie die Gartenteichpumpe, dazu führen, dass sich

1 Beschluss des Arbeitsausschuss Marktüberwachung - AAMÜ – 11.

Sitzung am 06. Dezember 2005-, TOP 4.10

2 Tauchmotorpumpen müssen der Schutzklasse I oder Schutzklasse III entsprechen, Abschnitt 6.1 der DIN EN 60335-2-41

PE

Bild 6 Spannungsverschleppung

Abb. 6 Spannungsverschleppung

im Gartenteich ebenfalls ein Potenzial aufbaut (Abb. 6).

Dies ist nicht vertretbar.

Im Gegensatz zu Plansch- und Schwimmbe cken halten sich in Gartenteichen bestimmungsgemäß zwar keine Personen auf, doch es braucht nicht viel Fanta-sie, um sich ein solches Szenario vorzustellen: Wel-ches Kind würde den Netzstecker der Gartenteichpum-pe aus der Steckdose ziehen, nachdem der Ball beim Spielen im Gartenteich gelandet ist?

Das eigentliche Risiko resultiert vorrangig aus der gleichzeitigen Berührung von Wasser und Erdboden.

Dieses Risiko haben Gartenteiche mit Plansch- und Schwimmbecken gemeinsam. Deshalb muss norma-tiv angestrebt werden, dass für Gartenteichpumpen das gleiche Schutz niveau gilt wie für Filterpumpen in Plansch- und Schwimmbecken.

Vorschlag an das Normungsgremium

Bereits im Jahr 2005 hatte sich in Landsberg bei Halle (Saale) unter ähnlichen Umständen ein tödlicher Unfall an einem Gartenteich erreignet. Auch hier war eine fehlerhafte elektrische Anlage ursächlich für den Tod eines Menschen. Dies sind 2 tödliche Unfälle, die sich in nerhalb weniger Jahre im Zusammenhang mit elektrischen Gartenteichpumpen ereignet ha ben und von denen das LAV Kenntnis erlangte. Unbekannt ist die Zahl der Beinahe-Unfälle sowie der Unfälle im ge-samten Bundesgebiet. Im privaten Umfeld unterliegen

derartige Un fälle keiner Meldepflicht, so wie sie bei Ar -beitsunfällen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Um für die Verwender von Gartenteichpumpen ein höheres Maß an Sicherheit zu erreichen, hat das LAV dem beim VDE ansässigen Normungsgremi-um vorgeschlagen, den Abschnitt 6.1 der DIN EN 60335-2-413 folgendermaßen zu ändern: „Tauch-motorpumpen zur Verwen dung in Schwimmbecken und in Gartenteichen (, wenn sich Personen im Becken befinden,) müssen der Schutzklasse III mit einer Be messungsspannung von nicht mehr als 12 V entsprechen.“. Es wäre wünschenswert, dass sich das Normungsgremium während der nächsten Sit-zung diesem Vorschlag anschließen könnte. Der vor einigen Jahren getroffene Beschluss des Arbeitsaus-schusses Marktüberwachung hat bei der Verwen-dung von Filterpumpen in Plansch- und Schwimm-becken ein höheres Maß an Sicherheit für die Ver-wender gebracht.

3 DIN EN 60335-2-41 (VDE 0700 Teil 41) „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-41:

Besondere Anforderungen für Pumpen“, Ausgabe Dezember 2004