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Anteil am Personal der Volksschule

Im Dokument 2017 Bildungsbericht Nordwestschweiz (Seite 138-141)

Daten zu Lehrpersonen und sonderpädagogischem Fachpersonal werden von den kanto-nalen statistischen Ämtern unabhängig von Daten zu Schülerinnen und Schülern erhoben.

Dabei werden nicht zwingend die gleichen Kategorien für Schülerinnen und Schüler und Personal verwendet. Beispielsweise wird in den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft das Personal für die Logopädie erfasst, nicht aber die Anzahl Schülerinnen und Schüler.

Zudem nehmen die Kantone bei der Erhebung von Schülerdaten und Personaldaten nicht immer die gleiche Differenzierung in Bildungsstufen vor. Die Kantone Solothurn und Basel-Stadt unterscheiden bei der Erhebung des Personals lediglich das Lehrpersonal in Sonderschulen und das sonderpädagogische Personal für «Spezielle Förderung» bzw.

«Spezialangebote». Während im Kanton Solothurn die «Spezielle Förderung» alle Mass-nahmen der Kaskade 2 umfasst, stellen die «Spezialangebote» im Kanton Basel-Stadt lediglich die heilpädagogischen Klassen der Volksschule dar.

Bei der Erhebung des Personals in Sonderschulen gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen den Kantonen, zum Teil auch zwischen den Schulen, unter anderem aufgrund unter-schiedlicher Trägerschaften. Auf die Darstellung des Personals in Sonderschulen wird deshalb verzichtet.

Der Kanton Solothurn setzte im Schuljahr 2015/16 rund 14,5 Prozent des Personals für die «Spezielle Förderung» ein (Abb. 6.7). Die «Spezielle Förderung» umfasst einen gros-sen Teil der Förderangebote wie Logopädie, Heilpädagogik, Psychomotorik und Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Um das Personal in Beziehung zu den geförderten Schülerinnen und Schülern zu setzen, werden die Schülerinnen und Schüler nicht nach den einzelnen Bildungsstufen betrachtet (vgl. Abb. 6.1– 6.4), sondern es wird der Anteil geförderter Schülerinnen und Schüler in der obligatorischen Schule insgesamt berechnet. Im Kanton Solothurn stehen im Schuljahr 2015/16 den 14,5 Prozent des Personals der «Speziellen Förderung» insgesamt 18,4 Prozent Schülerinnen und Schüler gegenüber, die eine Mass-nahme der «Speziellen Förderung» erhielten.

Im Kanton Basel-Stadt waren 0,9 Prozent des Personals für «Spezialangebote» (heil pä da-gogische Klassen der Volksschule) tätig (Abb. 6.7), die von 1,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler besucht wurden.

In den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft sind die Angaben für Deutsch als Zweit-sprache und für Kleinklassen vergleichbar, weil beide Kantone dort sowohl das Personal als auch die Schülerzahl ausweisen. Im Schuljahr 2015/16 wurden für DaZ im Kanton Aargau 4,2 Prozent des Personals eingesetzt (Abb. 6.7), um 17,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Im Kanton Basel-Landschaft waren es 4,4 Prozent des Per-sonals (Abb. 6.7) für 15,8 Prozent der Schülerinnen und Schüler. Für Kleinklassen setzte der Kanton Aargau 1 Prozent des Personals ein (Abb. 6.7), bei einem Schüleranteil von 0,8 Prozent. Im Kanton Basel-Landschaft unterrichteten 5,6 Prozent des Personals (Abb.

6.7) insgesamt 2,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Kleinklassen.

6.4 Fazit

Die Sonderpädagogik in der Schweiz wurde in den letzten Jahren massgeblich durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), die «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» (NFA) und das Sonderpädagogik-Konkordat geprägt. Die Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz haben diese Be-stimmungen in ihren Rechtsgrundlagen und Fördersystemen verankert. Die Sonderschu-lung liegt nun in der Verantwortung der Kantone, und die Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen in der Regelschule wurde zur Richtschnur des Handelns. Separative Massnahmen kommen erst zum Zug, wenn in der «Schule für alle»

nicht mehr angemessen und ausreichend gefördert werden kann. Im Bildungsraum Nord-westschweiz machten im Schuljahr 2015/16 integrative Förderangebote einen Grossteil der sonderpädagogischen Förderung aus. Auf der Sekundarstufe I wurde ein geringerer Anteil an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Massnahmen gefördert als auf den tieferen Bildungsstufen. Allerdings war der Anteil an separativen Massnahmen grösser als auf der Primarstufe.

Statistische Erhebung

Sonderpädagogisches Personal an Regelschulen

Integrative vor separativer Förderung

Abbildung 6.7 Anteil des Personals einzelner sonderpädagogischer Angebote am gesamten Personal der Volksschule, Schuljahr 2015/16

Quelle: Bildungsraum Nordwestschweiz, 2016a Vollzeitäquivalente (VZÄ)

Daten zum Personal können entweder als «Köpfe» oder als «Vollzeitäquivalente» (VZÄ) ausgedrückt werden. Bei der Kopfzählung werden die einzelnen Personen unabhängig von ihrem Pensum erfasst. Bei der VZÄ-Zählung wird hingegen das Pensum berücksichtigt. Eine Person, die zu 100 Prozent angestellt ist, entspricht einem VZÄ. Eine Person, die zu 80 Prozent angestellt ist, entspricht 0,8 VZÄ. Um den Anteil des sonderpädagogischen Personals am gesamten Personal der Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Sekundarstufe I) zu berechnen, werden VZÄ verwendet.

Angaben in % Aargau

1,7

4,2 2,9

4,5

Logopädie

0,3 0,1

1,0 1,2

Kleinklasse

Begabungs-förderung

Einschulungs-klasse Werkjahr/

Berufswahljahr/IBK Deutsch als

Zweitsprache Verstärkte

Massnahmen Heilpädagogik

Solothurn

Spezielle Förderung

14,5 Basel-Stadt *

* Die erhobenen «Spezialangebote» umfassen heilpädagogische Klassen der Volksschule. Daten zum Personal weiterer sonderpädagogischer Angebote wurden nicht erhoben.

Spezialangebote

0,9 Basel-Landschaft

4,4

5,6 1,9

Förderunterricht Integrative

Schulungsform

Kleinklasse Deutsch als

Zweitsprache

5,2

1,9

Vorschulische Heilpädagogik Logopädie

2,9

Die Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz strukturieren ihr sonderpädagogisches Angebot durch ein Kaskadenmodell, in dem die Kaskaden 2 und 3 unterschiedliche Ab-stufungen sonderpädagogischer Förderung darstellen. Innerhalb dieser Kaskaden bieten die Kantone integrative und separative Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Bedürfnissen, die aus körperlichen Beeinträchtigungen, aus Lern-schwächen, aus mangelnden Kenntnissen der Unterrichtssprache oder aus besonderen Begabungen resultieren können. Die Terminologie der Angebote und ihre Zuordnung zu den Kaskadenstufen unterscheiden sich deutlich. Die vier Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz haben, abgesehen von den gemeinsamen Grundzügen, je spezifische sonderpädagogische Systeme etabliert. Die unterschiedlichen Systeme haben zur Folge, dass die statistischen Erhebungen sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch des Personals nur eingeschränkt Vergleiche zulassen. Zudem verunmöglicht die mangelnde Harmonisierung zwischen den Kantonen, dass sich Eltern, aber auch Fachkräfte innerhalb des Angebots einfach orientieren können.

Die Prozesse der Zuweisung zu sonderpädagogischen Angeboten und die Ressourcenzu-teilung sind in den Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz grundsätzlich ähnlich.

Förderangebote der Kaskade 2 werden in einem niederschwelligen Prozess zugewiesen und aus einem Lektionenpool finanziert. Demgegenüber ist die Zuweisung zu Angeboten der Kaskade 3 stärker reglementiert, und die Ressourcen werden individuell aufgrund einer amtlichen Verfügung zugeteilt. In den spezifischen Regelungen der Zuweisung von Massnahmen unterscheiden sich die Kantone jedoch. Beispielsweise ist im Kanton Aar-gau die Schulpflege stärker involviert als in den anderen Kantonen. Im Kanton Solothurn benötigen Massnahmen auch innerhalb der Kaskade 2 teilweise eine amtliche Verfügung.

Auch die Aufteilung der Finanzierung von Massnahmen zwischen Kanton, Gemeinde und Eltern ist in den Details unterschiedlich geregelt.

In den vier Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz waren im Schuljahr 2015/16 bei fast allen sonderpädagogischen Massnahmen Knaben und ausländische Schülerinnen und Schüler übervertreten. Im Vergleich zur Regelschule ist bei sonderpädagogischen Massnahmen im Kanton Basel-Stadt der Knabenanteil am höchsten, im Kanton Aargau der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler. Knaben sind im Kanton Basel-Landschaft besonders in separativen Klassen, in den anderen drei Kantonen auch bei den integrativen Fördermassnahmen übervertreten. Auch ausländische Schülerinnen und Schüler befinden sich besonders häufig in separativen Angeboten, aber vor allem sind sie bei den sonder-pädagogischen Massnahmen auf der Sekundarstufe I überrepräsentiert. Die Übervertre-tungen dieser beiden Gruppen kann einerseits als besondere Förderbedürftigkeit interpre-tiert werden. Andererseits stellt sich auch die Frage, ob das sonderpädagogische Angebot speziell auf diese beiden Gruppen ausgerichtet wird und so eine Nachfrage generiert.

Durch übergeordnete Regelungen der EDK sind Bildungswege, Zulassungsvorausset-zungen und Abschlüsse des sonderpädagogischen Personals in der Schweiz einheitlich geregelt. Die PH FHNW deckt im Bildungsraum Nordwestschweiz mit Logopädie, Sonder-pädagogik I und SonderSonder-pädagogik II ein breites Studienangebot ab. Die Angaben aus den kantonalen Statistiken geben Aufschluss darüber, welcher Anteil des Personals für welche Fördermassnahme eingesetzt wird. Da sich jedoch die sonderpädagogischen Systeme zwi-schen den Kantonen stark unterscheiden, können kaum Vergleiche zum Personaleinsatz gezogen werden. So kann zwar festgestellt werden, dass im Kanton Aargau 4,2 Prozent des Personals DaZ bei einem Schüleranteil von 17,3 Prozent unterrichten, während es im Kanton Basel-Landschaft 4,4 Prozent des Personals bei 15,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler sind. Doch müssen diese Angaben relativiert werden, je nachdem, wie der DaZ-Unterricht und andere Angebote für Fremdsprachige in den Kantonen organisiert sind.

Geringe Vergleichbarkeit von Angebot

und Terminologie

Zuweisung

und Ressourcenzuteilung unterscheiden sich in Details

Knaben und ausländische Schülerinnen und Schüler sind übervertreten

Qualifikation des Personals ist vereinheitlicht, kantonale Systeme sind unterschiedlich

Übergänge zwischen den

Im Dokument 2017 Bildungsbericht Nordwestschweiz (Seite 138-141)