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Alter beim Übergang

Im Dokument 2017 Bildungsbericht Nordwestschweiz (Seite 148-151)

Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II

7.2 Alter beim Übergang

Altersverteilung

Schulen sind meistens in Jahrgangsklassen organisiert. Mit dem Stichdatum für den Ein-tritt in den Kindergarten beginnt ein Jahrgang seine Schullaufbahn. Das Stichdatum legt fest, wann ein Kind sein viertes Altersjahr vollendet haben muss. Im Bildungsraum Nord-westschweiz wird das Stichdatum seit dem Schuljahr 2010/11 harmonisiert und bis zum Beginn des Schuljahres 2018/19 auf den 31. Juli vorverlegt. Dies entspricht der Festlegung im HarmoS-Konkordat der EDK (→ Kapitel 2 Kindergarten und Primarschule, 2.1 Struk-turen und Rahmenbedingungen, Stichtag Kindergarteneintritt). Im Schuljahr 2015/16 war der Stichtag für den Kindergarteneintritt im Kanton Basel-Landschaft der 30. Juni und im Kanton Basel-Stadt der 15. Juli. Im Kanton Solothurn wurde die Stichtagsverschiebung Ende des Schuljahres 2013/14 abgeschlossen. Der Stichtag ist seitdem der 31. Juli. Im Kan-ton Aargau lässt sich der Stichtag nicht genau bestimmen, weil die Stichtagsverschiebung den Gemeinden obliegt. Die Stichtagsunterschiede der Kantone zeigen sich am linken Ende der Altersverteilung beim Eintritt in den Kindergarten (Abb. 7.2). Im Kanton Basel-Landschaft trat im Schuljahr 2015/16 eine erste grosse Altersgruppe mit 4 Jahren und 2 Monaten in den Kindergarten ein. Im Kanton Basel-Stadt wurde die erste Altersgruppe mit 4 Jahren und 1 Monat eingeschult, ähnlich wie in den Kantonen Aargau und Solothurn.

Das Durchschnittsalter beim Eintritt in den Kindergarten lag in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn bei rund 4 Jahren und 8 Monaten, im Kanton Basel-Stadt bei rund 4 Jahren und 7 Monaten.

Sekundarstufe I Sekundarstufe II

ohne Auflagen mit bestimmten Schulnoten (oder Prüfung) mit Prüfung

Aargau

Berufliche Grundbildung mit EBA/EFZ Basel-Landschaft

Berufliche Grundbildung mit EBA/EFZ Basel-Stadt

Berufliche Grundbildung mit EBA/EFZ Solothurn

Berufliche Grundbildung mit EBA/EFZ

Kindergarteneintritt

Abbildung 7.2 Altersverteilung Eintritte in die Bildungsstufen, Schuljahr 2015/16

Quelle: Bildungsraum Nordwestschweiz, 2016a Information zu den statistischen Daten

Zur Berechnung der Altersverteilung beim Eintritt in die Bildungsstufen wurden das Geburtsjahr und der Geburts-monat der Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse der jeweiligen Schulstufe erfasst. Auf der Sekundarstu-fe II besuchen Schülerinnen, Schüler und Lernende vermehrt Schulen oder Ausbildungsstätten ausserhalb ihres Wohnkantons. Die hier vorliegenden Daten zeigen für die Kantone die Schülerinnen, Schüler und Lernenden, die im jeweiligen Kanton eine Schule besuchen.

Angaben in %

Eintritt letztes Schuljahr Sekundarstufe I

Eintritt Sekundarstufe II:

Allgemeinbildung

Eintritt Sekundarstufe II:

Berufliche Grundbildung

Eintritt Sekundarstufe II:

Berufliche Grundbildung Eintritt

Primarschule Eintritt letztes Schuljahr Sekundarstufe I

Eintritt Sekundarstufe II:

Berufliche Grundbildung Eintritt

Primarschule Eintritt letztes Schuljahr Sekundarstufe I

Eintritt letztes Schuljahr Sekundarstufe I

Eintritt Sekundarstufe II:

Allgemeinbildung

Eintritt Sekundarstufe II:

Berufliche Grundbildung Eintritt

Primarschule

Die Altersverteilungen sind nicht symmetrisch, sondern steigen von links steil an und fallen rechts etwas flacher ab (Abb. 7.2). Dies zeigt, dass der grosse Teil der Kinder rechtzeitig und ein kleiner Teil verzögert in den Kindergarten eingetreten ist. Die Alters-verteilungen sind zu Beginn der Bildungslaufbahn noch eng. Das Alter der mittleren 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler lag in den Kantonen Aargau und Solothurn inner-halb von 13 Monaten, in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt innerinner-halb von 12 Monaten. Das heisst, dass der Altersunterschied dieser Kinder nicht mehr als 12 oder 13 Monate betrug.

Das Durchschnittsalter beim Eintritt in die Primarschule lag in den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft bei 6 Jahren und 10 Monaten, im Kanton Solothurn bei 6 Jahren und 9 Monaten und im Kanton Basel-Stadt bei 6 Jahren und 8 Monaten. Die Altersverteilungen beim Eintritt in die Primarschule und beim Eintritt in den Kindergarten sind ähnlich. Die Altersverteilung für den Kanton Basel-Landschaft fällt jedoch am rechten Ende flacher ab und ist etwas breiter als die Altersverteilung der anderen Kantone (Abb. 7.2). Dementspre-chend ist die Altersspannweite der mittleren 90 Prozent im Kanton Basel-Landschaft etwas grösser als in den anderen Kantonen. Sie umfasste im Schuljahr 2015/16 im Kanton Basel-Landschaft 16 Monate, im Kanton Solothurn 14 Monate und in den Kantonen Aargau und Basel-Stadt 12 Monate. Die relativ grosse Spannweite im Kanton Basel-Landschaft kann auf die zwei Jahre dauernde Einführungsklasse zurückgeführt werden. Beide Jahre wer-den zum ersten Primarschuljahr gerechnet. Zudem werwer-den im Kanton Basel-Landschaft in fast der Hälfte der Primarschulen Mehrjahrgangsklassen geführt.

Aufgrund der Strukturharmonisierung findet der Eintritt in die Sekundarstufe I seit dem Schuljahr 2016/17 im gesamten Bildungsraum Nordwestschweiz nach sechs Jahren Pri-marschule statt. Im Schuljahr 2015/16 wird der Vergleich der Altersverteilung beim Eintritt in die Sekundarstufe I aufgrund der zeitlich unterschiedlichen Strukturanpassung beim Übergang vom 8. in das 9. Schuljahr (HarmoS-Zählweise) dargestellt (Abb. 7.2). Dieser Übergang entspricht in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn dem Eintritt in die 1. Klasse der Sekundarstufe I, im Kanton Basel-Landschaft dem Übergang von der 1. in die 2. Klasse der Sekundarstufe I. Zu diesem Zeitpunkt lag das Durchschnittsalter in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn bei 13 Jahren und 1 Monat, im Kanton Basel-Stadt bei 12 Jahren und 11 Monaten. Die Altersverteilungen sind nach sechs Schul-jahren in allen Kantonen deutlich breiter geworden. Die Altersspannweite der mittleren 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler umfasste im Kanton Basel-Stadt 18 Monate, in den Kantonen Aargau und Solothurn 21 Monate und im Kanton Basel-Landschaft 22 Monate.

Bis zum Eintritt in das 11. und letzte Schuljahr (HarmoS-Zählweise) der obligatorischen Schulzeit nahm die Altersspannweite noch einmal zu, was sich in der breiteren Altersver-teilung zeigt (Abb. 7.2). Das Alter der mittleren 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler lag im Kanton Aargau innerhalb von 25 Monaten, im Kanton Basel-Landschaft innerhalb von 24 Monaten, im Kanton Solothurn innerhalb von 23 Monaten und im Kanton Basel-Stadt innerhalb von 21 Monaten. Das Durchschnittsalter betrug im Kanton Aargau 15 Jahre und 3 Monate, in den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn 15 Jahre und 2 Monate und im Kanton Basel-Stadt 15 Jahre.

Beim Eintritt in die Sekundarstufe II zeigte sich in der Altersverteilung die strukturelle Differenz zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungswegen (Abb. 7.2).

Die jüngsten Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, voll-endeten ihr 13. Altersjahr. In allen Kantonen war ungefähr die Hälfte der Schülerinnen und Schüler 16 Jahre alt oder jünger. In die berufliche Grundbildung traten hingegen fast alle Lernenden nach dem vollendeten 15. Altersjahr ein. Zudem verzeichneten die berufsbil-denden Angebote deutlich mehr Eintritte von Lernenden im Alter von über 18 Jahren als die allgemeinbildenden Schulen. Am deutlichsten zeigt sich dies im Kanton Basel-Stadt.

Die Altersspannweite nahm gegenüber der Volksschule in beiden Bildungswegen zu, wo-bei dies für den berufsbildenden Weg aufgrund von Altersvorgaben für Ausbildungsgänge oder mögliche Zweitausbildungen auch systembedingt ist. Die Schulzeit dauert häufig länger, weil das lebenslange Lernen inzwischen zur Regel geworden ist. Beim Eintritt in Verspäteter

Kindergarteneintritt

Primarschuleintritt

Eintritt Sekundarstufe I

Eintritt in das letzte Schuljahr der Sekundar-stufe I

Eintritt Sekundarstufe II

die allgemeinbildenden Bildungswege lag das Alter der mittleren 90 Prozent der Schüle-rinnen und Schüler im Kanton Basel-Stadt innerhalb von 3 Jahren und 11 Monaten, im Kanton Solothurn innerhalb von 2 Jahren und 8 Monaten, im Kanton Aargau innerhalb von 2 Jahren und 6 Monaten und im Kanton Basel-Landschaft innerhalb von 2 Jahren.

Im Dokument 2017 Bildungsbericht Nordwestschweiz (Seite 148-151)