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Anforderungen an die Übernahme a) Generelles

Sammlungen nach Elektrogesetz, Verpackungs- verordnung, Batteriegesetz

3 Beschreibung der einzelnen Leistungen .1 Generelle Vorgaben und Angaben

3.2 Lose 1.1, 1.2 und 1.3 (Bioabfall)

3.3.2 Anforderungen an die Übernahme a) Generelles

Im Rahmen der Vergabe wird auch die Übernahme der gegenständlichen Mengen mit ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat (pro Los) für die Vertragslaufzeit die erfass-ten Grünabfallmengen (inkl. Weihnachtsbäume bei Los 2) innerhalb der Öffnungszei-ten an den jeweiligen Recycling-Stationen zu übernehmen bzw. abzuholen und zu verwerten. Zur vereinfachten Übernahmelogistik strebt der Auftraggeber an, eine Übernahme auch ab 1 Stunde vor den Öffnungszeiten der Recycling-Stationen zu er-möglichen.

Dies bedeutet zudem, dass der Auftragnehmer (pro Los) die Mengen übernimmt und diese – je nach Standort der Verwertungsanlage – mittels Transport zu der/den vorge-sehenen Verwertungsanlage/n verbringt.

Die Möglichkeit des Rangierens mit entsprechenden Transportfahrzeugen (z.B. kon-ventionellen 3-Achs-Containerfahrzeugen) ist auf den Recycling-Stationen gewähr-leistet. Die Recycling-Stationen sind in Größe und Lage unterschiedlich. Es wird auf die Lageskizzen gemäß Anhang 3 verwiesen.

Aus Sicht der ausschreibenden Stelle ist es vor diesem Hintergrund für die Kalkulati-on der ausgeschriebenen Leistungen unerlässlich, die gebietsspezifische SituatiKalkulati-on der Recycling-Stationen vor Ort zu begutachten. Für die Bieter besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit Vertretern des Auftraggebers die Recycling-Stationen in Augenschein zu nehmen. Termine für die Inaugenscheinnahme sind bis spätestens zum 31. Februar 2017, 12 Uhr bei der Vergabestelle anzufragen.

Abroll-/Absetzcontainer müssen den Vorgaben der DIN 30722 entsprechen. Zusätz-lich müssen die Container mit einer Rollplane oder einem Klappnetz oder einer ver-gleichbaren Abdeckung abgedeckt werden. Die Container müssen im Farbton RAL 9002 („grauweiß“) lackiert sein ohne weitere Beschriftung. Zudem müssen die Con-tainer mit einer eindeutigen Kennzeichnung (fortlaufende Nummerierung) ausgestat-tet sein.

Die Container sind von dem Auftragnehmer abgeplant (bzw. offen und bereit zur Be-ladung) auf einem vom Auftraggeber bzw. Personal der Recycling-Stationen zuge-wiesenen Platz bereitzustellen und vom Stellplatz abzuholen. Der Auftragge-ber/dessen beauftragter Dritter wird die Container befüllen und zur Abholung durch den Auftragnehmer bereitstellen. Die Abdeckung der Container mit der Plane bzw.

dem Klappnetz ist durch den Auftragnehmer durchzuführen. Der Auftragnehmer hat vor Transportbeginn die Verkehrssicherheit der Container zu überprüfen und falls nö-tig herzustellen.

Der Auftragnehmer (pro Los) hat die abgeholten Container am Tag der Abholung (im Rahmen des Transports oder in unmittelbarem Anschluss an diesen), ohne vorherige Umladung oder Tausch des Containers direkt und unverzüglich an einer geeichten LKW-Waage zu verwiegen.

Zudem haben die Container im Hinblick auf die technische Einsetzbarkeit, Verkehrs-sicherheit und Optik stets in einem einwandfreien Zustand bereitzustehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber einen deutschsprachigen An-sprechpartner zu benennen, welcher zu den Öffnungszeiten der Recycling-Stationen (pro Los) zum Zwecke der Organisation des Abtransports der Mengen erreichbar ist.

Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen müssen alle Prozesse der Übernahme den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften entsprechen.

b) Übernahme Grünabfall

Die genauen Standorte sowie die momentanen Anliefer- bzw. Öffnungszeiten der Re-cycling-Stationen sind nachfolgend aufgeführt. Die Standorte der Recycling-Stationen sowie deren Öffnungszeiten können sich im Leistungszeitraum verändern.

Ab 01.07.2018 sind derzeit folgende Recycling-Stationen vorgesehen:

* Eine Schließung der Recycling-Station Huchting wird angedacht, ist jedoch noch nicht mit Sicherheit beschlossen. Für den Fall, dass die Schließung stattfindet, ist nach unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers eine Verlagerung der zu ver-wertenden Mengen zu der Recycling-Station Kirchhuchting (ca. 2,2 km entfernt) zu erwarten (gleiches Losgebiet).

Hinweis:

Im Falle, dass die Stadtgemeinde Bremen Veränderungen, wie mögliche Standortver-lagerungen und Schließungen sowie die Eröffnung neuer Recycling-Stationen, vor-nimmt, werden diese entsprechend der Stadtteile wie folgt zu den Losen 2 – 4 zuge-ordnet:

Los 2: Blumenthal, Vegesack, Burglesum, Blockland, Gröpelingen, Häfen, Walle

Los 3: Seehausen, Strom, Huchting, Woltmershausen, Neustadt, Mitte, Fin-dorff, Schwachhausen, östliche Vorstadt, Obervieland

Los 4: Borgfeld, Horn-Lehe, Oberneuland, Vahr, Osterholz, Hemelingen

Recycling-Station

Bezeichnung Adresse

Station 1 Aumund Martinsheide 6, 28757 Bremen Station 2 Blockland Fahrwiesendamm 10, 28219 Bremen Station 3 Blumenthal Am Knick 7, 28777 Bremen

Station 4 Burglesum Steindamm 2, 28719 Bremen

Station 5 Oslebshausen Oslebshauser Landstraße 30, 28239 Bremen Station 6 Findorff Kissinger Straße 1A, 28215 Bremen

Station 7 Hohentor Am Hohentorsplatz 8, 28199 Bremen Station 8 Huchting* Wardamm 114, 28259 Bremen Station 9 Hulsberg Bennigsenstraße 28, 28207 Bremen Station 10 Kirchhuchting Obervielander Straße 43, 28259 Bremen Station 11 Obervieland Fritz-Thiele-Straße 20, 28279 Bremen

Station 12 Borgfeld Hamfhofsweg/Otto-Carlsson-Weg, 28357 Bremen Station 13 Hemelingen Hermann-Funk-Straße 4, 28309 Bremen

Station 14 Horn Achterstraße 4, 28359 Bremen

Station 15 Oberneuland Rockwinkeler Landstraße 105, 28325 Bremen Station 16 Weserpark Hans-Bredow-Straße 11, 28307 Bremen Los 2

Los 3

Los 4

Die erfassten Grünabfälle hat der Auftragnehmer (pro Los) innerhalb der angegebe-nen Öffnungszeiten an den Recycling-Statioangegebe-nen zu übernehmen bzw. abzuholen:

 Recycling-Stationen: Mo.-Fr. 09:00 – 17:00 Uhr / Sa. 09:00 – 13:00 Uhr

 Recycling-Station Blockland: Mo.-Fr. 08:00 – 17:00 Uhr / Sa. 08:00 – 13:00 Uhr

 Recycling-Station Weserpark: Mo.-Sa. 09:00 – 20:00 Uhr.

Zur vereinfachten Übernahmelogistik strebt der Auftraggeber an, eine Übernahme auch ab 1 Stunde vor den Öffnungszeiten der Recycling-Stationen zu ermöglichen.

An Heiligabend und Silvester sind die Recycling-Stationen geschlossen.

Bei Abholungen während der Öffnungszeiten müssen Logistikvorgänge auf den Re-cycling-Stationen von den Fahrern grundsätzlich beim Stationspersonal angemeldet werden, damit vom Betriebspersonal Sicherungsmaßnahmen (Absperrungen) durch-geführt werden können. Erst danach erfolgt eine Freigabe über das Stationspersonal.

Die Wartezeit vor Ort ist insbesondere abhängig von der Kundenfrequentierung zum Zeitpunkt der Abholung, da der Kundenverkehr vor einem Containerwechsel zunächst abfließen muss. Der Auftraggeber wirkt darauf hin, dass die Wartezeiten in der Regel 5 Minuten pro Abholung nicht überschreiten.

Die Abfuhr der Container erfolgt auf Abruf des Auftraggebers. Folgende Reaktions-zeiten sind vom Auftragnehmer zu gewährleisten:

 Anforderung bis 10 Uhr: Abholung am selben Arbeitstag bis 15 Uhr

 Anforderung bis 15 Uhr: Abholung am folgenden Arbeitstag bis um 10 Uhr

 Anforderung bis 17 Uhr: Abholung am nächsten Arbeitstag bis 15 Uhr

 Anforderung an Freitagen oder an Arbeitstagen vor Wochenfeiertagen bis 17 Uhr: Abholung am nächsten Arbeitstag bis 10 Uhr

Mit der Abfuhr eines Containers (mit Ausnahme des ersten und letzten Auftrages) ist stets ein Containerwechsel (voll gegen leer) verbunden.

Die zu transportierenden Grünabfallmengen werden dem Auftragnehmer (pro Los) in seinen Containern bereitgestellt. Das Transporthandling ist so vorzusehen, dass im-mer ein voller Container gegen einen leeren Container getauscht wird. Der Auftrag-geber behält sich vor, die Aufstellung der Container anzupassen. Mögliche, auch er-hebliche Veränderungen der aufzustellenden Container, basierend auf der Verände-rung der Mengen, sind vom Bieter in seine Überlegungen zur Angebotskalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung (u.a. zeitraumabhängiges Entgelt, Ent-gelt pro Containergestellung) zu berücksichtigen.

Leistungsbestandteil ist zudem die Gestellung von Abfallcontainer für die Erfassung der Grünabfälle pro Los auf den jeweiligen Recycling-Stationen.

Die Neugestellung und der Abzug eines Containers erfolgen jeweils im Auftrag des Auftraggebers mit einer Reaktionszeit von maximal 2 Werktagen.

Die Neugestellung der Container zum Leistungsbeginn erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie mit dem bis zum 30.06.2018 beauftragten Dritten innerhalb von maximal 5 Werktagen. Der Auftragnehmer (pro Los) stimmt die operative Um-setzung mit dem bis zum 30.06.2018 beauftragten Dritten im Detail ab. Der Betrieb

der Recycling-Stationen ist während der Übergangszeit möglichst störungsfrei auf-recht zu erhalten.

Der Auftragnehmer (pro Los) hat für das Transporthandling jederzeit mindestens fol-gende Anzahl Abrollcontainer zur Befüllung durch den Auftraggeber/beauftragte Drit-te an den jeweiligen Recycling-Stationen pro Los bereitzusDrit-tellen:

c) Übernahme Weihnachtsbäume (Los 2)

Die Einsammlung der Weihnachtsbäume durch den Auftraggeber/beauftragte Dritte erfolgt im Januar eines Kalenderjahres.

Die erfassten Weihnachtsbäume hat der Auftragnehmer innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten an der Recycling-Station Blockland zu übernehmen bzw. abzuholen:

Standort: Öffnungszeiten:

- Deponie Fahrwiesendamm 10, Mo.-Fr. 08:00 – 17:00 Uhr, Blockland 28219 Bremen Sa. 08:00 – 13:00 Uhr Die Fahrzeuge sind durch die Waage an der Blockland-Deponie verwiegen zu lassen.

Die Abfuhr der Container erfolgt auf Abruf des Auftraggebers. Folgende Reaktions-zeiten sind vom Auftragnehmer zu gewährleisten:

 Anforderung bis 10 Uhr: Abholung am selben Arbeitstag bis 15 Uhr

 Anforderung bis 15 Uhr: Abholung am folgenden Arbeitstag bis 10 Uhr

 Anforderung bis 17 Uhr: Abholung am nächsten Arbeitstag bis 15 Uhr

 Anforderung an Freitagen oder an Arbeitstagen vor Wochenfeiertagen bis 17 Uhr: Abholung am nächsten Arbeitstag bis 10 Uhr

Mit der Abfuhr eines Containers (mit Ausnahme des ersten und letzten Auftrages) ist stets ein Containerwechsel (voll gegen leer) verbunden.

Die zu transportierenden Weihnachtsbaummengen werden dem Auftragnehmer (Los 2) in seinen Containern (Größe 35/36 m³) bereitgestellt. Der Auftragnehmer hat für das Transporthandling während des Zeitraums der Weihnachtsbaumsammlung min-destens 8 Abrollcontainer (Größe 35/36 m³) zur Befüllung durch den Auftragge-ber/beauftragte Dritte an der Deponie „Blockland“ bereitzustellen. Das Transport-handling ist so vorzusehen, dass immer ein voller Container gegen einen leeren Con-tainer getauscht wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufstellung der ConCon-tainer anzupassen. Mögliche, auch erhebliche Veränderungen der aufzustellenden Container sind vom Bieter in seine Überlegungen zur Angebotskalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung (u.a. zeitraumabhängiges Entgelt, Entgelt pro Container-gestellung) zu berücksichtigen.

Leistungsbestandteil des Loses 2 ist zudem die Gestellung von Abfallcontainern für die Erfassung der Weihnachtsbäume auf der Recycling-Station „Blockland“.

Die Neugestellung und der Abzug eines Containers erfolgen jeweils im Auftrag des Auftraggebers mit einer Reaktionszeit von maximal 2 Werktagen.

3.3.3 Gewährleistung der Entsorgungssicherheit (Ausfallverbund)

Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der ge-nutzten Anlage(n) (wegen Revisionszeiten, außerplanmäßigen Ausfällen etc.) not-wendige Vorkehrungen und Regelungen zu treffen, um die Verwertung der vertragli-chen Abfallmengen jederzeit sicherzustellen (Ausfallverbund). Der Ausfallverbund kann aus eigenen sowie fremden Anlagen bestehen und muss über ein ausreichendes Verwertungskontingent in Bezug auf die zu behandelnden Mengen verfügen. Die An-lagen des Verbunds sind im Angebot im Einzelnen mit genauer Standortangabe zu benennen und die Verfahrenstechnik zu beschreiben. Insbesondere ist die für den Ver-bund bereitgestellte Ausfallkapazität der einzelnen Anlagen und für den gesamten Verbund im Angebotsformular anzugeben.

Die für den Ausfallverbund benannten Anlagen müssen ab dem Leistungsbeginn vor-handen, verfügbar und betriebsbereit sowie mindestens 6 Monate im Volllastbetrieb erfolgreich betrieben worden sein. Der Nachweise der Verfügbarkeit, Betriebsbereit-schaft des Ausfallverbunds ist einmal jährlich nachzuweisen.

Die vertraglichen Vereinbarungen für die reguläre Abfallverwertung gelten für die Verwertung über den Ausfallverbund entsprechend.

Erkennbare Störungen des Entsorgungsbetriebes, insbesondere wegen Revisions-arbeiten, sind dem Auftraggeber rechtzeitig zu benennen und die Auswirkungen mit ihm abzustimmen.

Mit dem Angebot weist der Bieter nach, dass ihm sofort nach Ausfall der vorgesehe-nen Anlage/n eine/mehrere anderweitige Verwertungsmöglichkeit(en) in folgenden

Mindesthöhen pro Los über einen Zeitraum von 4 Wochen pro Kalenderjahr zur Ver-fügung stehen.

Die dem Auftraggeber in diesen Fällen (Nutzung Ersatzanlage Verwertung) entste-henden Mehrkosten für die Logistik (zusätzliche Fahrkilometer der Einsammelfahr-zeuge) sind dem Auftraggeber entsprechend zu erstatten.

Die gegebenenfalls veränderten Kosten für den Transport und für die Verwertung für den Fall einer Inanspruchnahme des Ausfallverbundes hat der Bieter in die Kalkulati-on der Transport- und Verwertungsentgelte einzubeziehen. Der Auftraggeber über-nimmt in diesem Fall keine Mehrkosten.

Der Auftragnehmer muss die etwaige Nutzung von Anlagen aus dem Anlagenverbund unverzüglich beim Auftraggeber anzeigen.

Prognose-menge pro

Los

Ausfallkapazität pro Los

(Prognosemenge pro Los / 52 [Wochen]*4 [Wochen]

Mg/a Mg/a

Los 2 12.000 923

Los 3 8.400 646

Los 4 9.600 738

4 Mengengerüste