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Vergabeunterlagen zu Bio- und Grünabfällen der Hansestadt Bremen

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Academic year: 2022

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(1)

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Übernahme, Transport und Verwertung der Bio- und Grünabfälle

aus der

Stadtgemeinde Bremen

L EITFADEN

ZUR A USSCHREIBUNG

UND B EWERBUNGSBEDINGUNGEN

(2)

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Allgemeines 4

2 Vergabeverfahren 5

3 Leistungsübersicht, Losstruktur, Entsorgungsgebiet und Leistungszeitraum 5

3.1 Leistungsübersicht, Losstruktur 5

3.2 Entsorgungsgebiet 6

3.3 Leistungszeitraum 6

4 Angebots- und Bewerbungsbedingungen/Fristen 7

4.1 Form des Angebotes und Nachweise 7

4.2 Haupt- und Nebenangebote 8

4.3 Bietergemeinschaften, Unterbeauftragung, Eignungsleihe 8

4.3.1 Bietergemeinschaften 8

4.3.2 Unterbeauftragung 8

4.3.3 Eignungsleihe 9

4.4 Fristen 9

4.4.1 Angebotsfrist 9

4.4.2 Zuschlags- und Bindefrist 9

4.5 Zustellung des Angebots 9

4.6 Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots 10

4.7 Kosten der Angebotserstellung 10

4.8 Hinterlegung der Urkalkulation 10

4.9 Bürgschaften 11

4.10 Nachforderung von Unterlagen 11

5 Berücksichtigung der Angebote und Zuschlagskriterien 12

5.1 Berücksichtigung der Angebote 12

5.1.1 Ausschluss vom Verfahren 12

5.1.2 Eignung 12

5.2 Zuschlagskriterien 12

5.3 Wirtschaftlichkeitsvorbehalt 21

6 Mitteilungen und Bekanntmachungen 21

6.1 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, § 134 GWB 21

6.2 Bekanntmachung der Auftragsvergabe, § 39 VgV 21

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Anlage 1 - Angebotsformular

o Anhang 1: Bietererklärungen und Nachweise im Rahmen des Angebotes o Anhang 2: Angebote von Rabatten auf Loskombinationen

o Anhang 3: Beispiel Ermittlung Malus Lose 1.1, 1.2 oder 1.3

o Anhang 4: Erklärung Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz - BremTtVG („Formblatt Mindestlohn“)

Anlage 2 - Leistungsbeschreibung o Anhang 1: Abfallbilanz 2015 o Anhang 2: Straßenkarte

o Anhang 3: Lageskizzen Recycling-Stationen Anlage 3/1 - Vertragsentwurf Lose 1.1 und 1.2 Anlage 3/2 - Vertragsentwurf Lose 2 - 4

Anlage 4 - Barwertbeispiel

Anlage 5 - Vordruck zur Angebotskennzeichnung (zum Aufbringen auf den Umschlag)

(4)

Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) schreibt die Leistungen

Übernahme, Transport und Verwertung der Bio- und Grünabfälle neu aus.

Der vorliegende Leitfaden stellt Ihnen zum einen die Formalitäten des Vergabeverfahrens vor, zum anderen gibt dieser Ihnen einen ersten Überblick über die zu erbringenden Dienstleistungen und stellt Ihnen die Rahmenbedingungen der Angebotsauswertung dar.

Bitte lesen Sie den Leitfaden sowie die weiteren Bestandteile der Vergabeunterlagen:

Anlage 1 - Angebotsformular (Textteil und Anhänge), Anlage 2 - Leistungsbeschreibung (Textteil und Anhänge), Anlagen 3/n - Vertragsentwürfe

Anlage 4 – Beispiel Barwertbeispiel sorgfältig durch.

Die Vollständigkeit der Unterlagen ist auf Grundlage der Seitennummerierung und der Angabe der Gesamtseitenzahl (jeweils ab Seite 2 oben rechts) zu prüfen. U.U.

fehlende Unterlagen sind unverzüglich bei u.g. Stelle nachzufordern.

Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) wird in den Vergabeunterlagen gleichbedeutend als Auftraggeber oder als Vergabestelle bezeichnet.

Der Schriftverkehr mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.

Etwaige Anfragen sowie die gesamte Kommunikation sind/ist durch den Bieter während der Angebotsphase über das Vergabeportal elektronisch zu stellen bzw. zu führen.

Anfragen müssen bis zum 06. April 2017, 12.00 Uhr eingegangen sein, damit die Vergabestelle die Anfragen innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o.g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen sind nicht „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.

Die den Bietern in Textform übermittelten Antworten sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten. Die Antworten werden elektronisch in dem Vergabeportal zur Verfügung gestellt, von dem sich die Bieter diese Unterlagen heruntergeladen haben.

Dies bedeutet, dass es jedem Bieter, welcher beabsichtigt ein Angebot abzugeben, obliegt spätestens vor Ende der Angebotsfrist in diesem Veröffentlichungsportal zu überprüfen, ob durch die Vergabestelle etwaige Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen bereitgestellt wurden!

Diese sind bei der Erstellung und Abgabe des Angebotes zu beachten.

Sofern sich die Bieter zur Anmeldung in dem elektronischen Portal registrieren, werden sie automatisch über neue Informationen der Vergabestelle informiert.

(5)

Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der Leistungen erfolgt die Ausschreibung EU-weit im offenen Verfahren unter Beachtung der Vorgaben des VgV sowie des GWB.

Überdies findet das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz – BremTtVG Anwendung.

3 Leistungsübersicht, Losstruktur, Entsorgungsgebiet und Leistungszeitraum 3.1 Leistungsübersicht, Losstruktur

Die nachfolgenden Ausführungen dienen der groben Umschreibung der ausgeschriebenen Leistungen. Eine detaillierte Beschreibung des gesamten Leistungsumfangs ist der als Anlage 2 den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Anlagen zu entnehmen.

Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Übernahme, den Transport und die Verwertung von dem Auftraggeber überlassenen

 Bioabfällen aus der Bioabfall-Behältersammlung,

 Grünabfälle aus dem Bringsystem, d.h. Annahme an den Recycling- Stationen,

 Weihnachtsbäume aus der Weihnachtsbaumsammlung

sowie die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.

Die zu vergebenden Leistungen sind in folgende Lose gegliedert:

 Los 1.1: Übernahme, Transport (sofern notwendig) und Verwertung der Bioabfälle (50% der Gesamtmenge),

 Los 1.2: Übernahme, Transport (sofern notwendig) und Verwertung der Bioabfälle (50% der Gesamtmenge),

 Los 1.3 – Alternative zu Los 1.1 und 1.2: Übernahme, Transport (sofern notwendig) und Verwertung der Bioabfälle (100% der Gesamtmenge),

 Los 2 Übernahme, Transport und Verwertung der Grünabfälle (Mengen von den Recycling-Stationen in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack, Burglesum, Blockland, Gröpelingen, Häfen, Walle) und Weihnachtsbäume,

 Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung der Grünabfälle (Mengen von den Recycling-Stationen in den Stadtteilen Seehausen, Strom, Huchting, Woltmershausen, Neustadt, Mitte, Findorff, Schwachhausen, östliche Vorstadt, Obervieland),

 Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung der Grünabfälle (Mengen von den Recycling-Stationen in den Stadtteilen Borgfeld, Horn-Lehe, Oberneuland, Vahr, Osterholz, Hemelingen).

Hinweise:

Die Verwertung der losgegenständlichen Bioabfallmengen der Stadtgemeinde Bremen (Lose 1.1, 1.2 und 1.3) hat spätestens ab dem 01.07.2021 in einer oder mehrerer Vergärungsanlage(n) mit Kaskadennutzung zu erfolgen. Für den Übergangszeitraum (01.07.2018 bis 30.06.2021) können auch andere Verwertungsanlagen vorgesehen werden, wobei es sich bei diesen nicht um Vergärungsanlagen handeln muss.

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Bezeichnung und Adresse) sind unter Ziffer 5.2 des Leitfadens ersichtlich.

Für die Lose 1.1 und 1.2 gilt jeweils, dass die Bieter ein Angebot für 50 % der Gesamtmenge Bioabfall abgeben. Die schlussendliche Zuordnung zu den Losen 1.1 und 1.2 im Rahmen der Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber nach den Vorgaben in Ziffer 5.2.

Das Los 1.3 ist eine Alternative zu den Losen 1.1 und 1.2 (mit jeweils 50 % der Gesamtmenge) und beinhaltet 100% des zu verwertenden Bioabfalls. Für Kombinationen der Lose 1.1 bis 1.3 gilt: Es ist nur zulässig für maximal eine Kombination bestehend aus maximal 2 der insgesamt 3 Lose (1.1, 1.2 und 1.3) ein Angebot abzugeben. In diesem Sinne kann es folgende Kombinationen geben: Los 1.1 + 1.2, Los 1.1 + 1.3, Los 1.2 + 1.3.

Wird ein Angebot für mehrere Lose (Loskombination) abgegeben, so hat der Bieter die Möglichkeit, einen Rabatt (Nachlass) auf die angebotenen Entgelte für den Fall, dass der Zuschlag auf die angebotene Loskombination erteilt werden sollte, anzubieten. Vorgaben zu der Rabattierung sind unter Ziffer 5.2 ersichtlich.

Grundsätzlich haben die Auftragnehmer für die Lose 1.1 - 4 die Leistungserbringung und die Entsorgungssicherheit auch bei sich verändernden oder schwankenden Abfallmengen abzusichern.

3.2 Entsorgungsgebiet

Das Entsorgungsgebiet umfasst das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven. Es umfasst eine Gesamtbevölkerung von 557.464 Einwohnern (Stand 31.12.2015).

3.3 Leistungszeitraum

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt für die Lose 1.1, 1.2 und 1.3 (Alternative) jeweils 12 Jahre und für die Lose 2 - 4 jeweils 4 Jahre. Die mögliche Gesamtvertragslaufzeit beträgt für die Lose 1.1, 1.2 und 1.3 (Alternative) jeweils 18 Jahre und für die Lose jeweils 2 - 4 8 Jahre. Die erste Kündigungsoption besteht (jeweils für die Lose 1.1 - 4) zugunsten des Auftraggebers. Die zweite Kündigungsoption besteht (jeweils für die Lose 1.1 - 4) für beide Vertragsparteien.

Für die Optionen gilt, dass der Vertrag weiter läuft, sofern nicht der Auftraggeber (erste Kündigungsoption) bzw. der Auftraggeber oder der Auftragnehmer (zweite Kündigungsoption) den Vertrag kündigt.

Hinsichtlich der Vertragslaufzeit – je Los – bestehen somit folgende Vorgaben:

Für die Lose 1.1, 1.2 und 1.3 (Alternative) gelten folgende Vertragslaufzeiten:

Mindestlaufzeit 12 Jahre: bis 30.06.2030

Eine Verlängerung erfolgt ohne Kündigung (durch den Auftraggeber) um weitere 3 Jahre

bis 30.06.2033 Eine Verlängerung erfolgt ohne Kündigung (durch eine

Vertragspartei) um weitere 3 Jahre

bis 30.06.2036

(7)

Mindestlaufzeit 4 Jahre: bis 30.06.2022 Eine Verlängerung erfolgt ohne Kündigung (durch den

Auftraggeber) um weitere 2 Jahre bis 30.06.2024

Eine Verlängerung erfolgt ohne Kündigung (durch den

Auftraggeber) um weitere 2 Jahre bis 30.06.2026

4 Angebots- und Bewerbungsbedingungen/Fristen 4.1 Form des Angebotes und Nachweise

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

Das Angebot ist in Papierform einzureichen. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote, wie z.B. mittels Telefax und E-Mail sind nicht zugelassen.

Zur Abgabe eines Angebots ist das Angebotsformular (Anlage 1, einschließlich seiner Anhänge) auszufüllen und in einfacher Ausfertigung zurückzusenden.

Die Anlagen 2 und 3 sowie der vorliegende Leitfaden verbleiben beim Bieter.

Die Angebotserstellung erfolgt durch Ausfüllen oder Ankreuzen der besonders gekennzeichneten Felder und Kästchen des Angebotsformulars, einschließlich seiner Anhänge.

Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren.

Änderungen von Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Unabdingbar ist die Unter- schrift auf der letzten Seite des Angebotsformulars sowie an der entsprechend gekennzeichneten Stelle des Anhangs 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Unterzeichnende/n zur Abgabe des Angebots im Namen des Bieters befugt sein muss. Die Unterschriftsleistung hat demnach grundsätzlich durch den Bieter selbst, dessen gesetzlichen Vertreter oder durch eine rechtsgeschäftlich ermächtigte Person zu erfolgen. Wird das Angebot (Ziff. 6 des Angebotsformulars) ohne Unterschrift abgegeben, gilt das Angebot als nicht abgegeben und wird nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, einen ggf. nicht vorgelegten Vertretungsnachweis im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern.

Etwaige Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse sind in den Unterlagen zu kennzeichnen, da der Auftraggeber rechtlich verpflichtet ist, die Verträge zur Daseinsvorsorge zu veröffentlichen.

Daneben sind entsprechend der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen weitere Er- klärungen und sonstige Nachweise beizubringen, die unter anderem der Beurteilung der Eignung des Bieters, d.h. Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie dem Nicht- Vorliegen von Ausschlussgründen dienen.

Bitte legen Sie Ihrem Angebot keine Originale bei, die Sie später eventuell nochmals benötigen. Neben dem ausgefüllten Angebotsformular verbleiben auch die Erklärungen und sonstigen Nachweise bei der Vergabestelle.

Die beizubringenden Dokumente sind in Anlage 1 (Angebotsformular) und dessen Anhang 1 aufgeführt.

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Eintragungen in den Angebotsvordrucken können auch mittels EDV vorgenommen werden. Diese müssen ebenso in ausgedruckter Form eingereicht werden.

Sollten die vorgegebenen Zeilen, Blätter für Bietereintragungen im Angebotsformular oder dessen Anhängen nicht ausreichen, können auch Anlagen beigelegt werden, auf die an den entsprechenden Stellen im Angebotsformular oder im Anhang 1 zu verweisen ist. Soweit nicht anders vorgegeben, ist es möglich entsprechende Nachweise auch in Form von Kopien beizulegen.

4.2 Haupt- und Nebenangebote

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

4.3 Bietergemeinschaften, Unterbeauftragung, Eignungsleihe 4.3.1 Bietergemeinschaften

Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter- gemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bietergemeinschaft auch für den Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, worin die Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft liegt.

4.3.2 Unterbeauftragung

Die Unterbeauftragung ist zulässig, die Unter-Unter-Beauftragung ist nicht zulässig.

Als Unterauftragnehmer ist im vorliegenden Zusammenhang ein Unternehmen zu verstehen, welches im Auftrag des zukünftigen Auftragnehmers die ausgeschriebenen Kernleistungen (Übernahme, Transport, Verwertung) erbringen soll. Beabsichtigt der zukünftige Auftragnehmer dagegen Leistungen, die er für die ordnungs- und vertragsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Kernleistungen benötigt (z.B.

Beschaffung der Anlagen- und Maschinentechnik für die Übernahme und Verwertung, Instandhaltung der Fahrzeuge/ Maschinentechnik, Reinigung der Dienstkleidung, Einkauf von Kraftstoffen) von Dritten zu beziehen, so handelt es sich bei diesen Dritten nicht um Unterauftragnehmer.

Mit Angebotsabgabe sind die Teile des Auftrags, die an Dritte im Wege eines Unterauftrags vergeben werden sollen, sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Auftragserteilung prüft der öffentliche Auftraggeber nach § 36 Abs. 5 VgV, ob Gründe für den Ausschluss angegebener Unterauftragnehmer vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragsnehmers innerhalb einer hierfür vorgegebenen Frist. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe ist der Auftraggeber berechtigt, die Ersetzung des Unterauftragnehmers zu verlangen.

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Bedient sich der Bieter im Hinblick auf die für die ausgeschriebene Leistung erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen, so ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder einschlägige berufliche Erfahrungen können die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn diese die Leistung erbringen für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Kriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Liegen in einem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor oder wird eines der geforderten Eignungskriterien nicht erfüllt, so muss der Bieter das entsprechende Unternehmen innerhalb einer vom Auftraggeber vorzugebenden Frist ersetzen. Beim Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.

4.4 Fristen 4.4.1 Angebotsfrist

Das Angebot/die Angebote ist/sind bei der unter Ziffer 4.5 genannten Stelle spätestens bis 12. April 2017, 12.00 Uhr einzureichen. Bis zum Ablauf dieser Frist kann ein abgegebenes Angebot geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.

4.4.2 Zuschlags- und Bindefrist

Die Bindefrist bezeichnet den Zeitraum, in dem der Bieter an sein Angebot gebunden ist, es insbesondere nicht mehr einseitig zurücknehmen oder ändern darf. Sie beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist und endet mit Ablauf der Zuschlagsfrist. Die Zuschlagsfrist endet am 30. Juni 2017, 24.00 Uhr.

4.5 Zustellung des Angebots

Das Angebot ist in Papierform Form einzureichen. Das Angebot ist an folgende Adresse (Einreichungsstelle) zu richten:

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72

28195 Bremen

Bei persönlicher Abgabe des Angebotes:

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Contrescarpe 72

28195 Bremen Poststelle

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Montags-Donnerstags von 7 bis 15 Uhr Freitag von 7 bis 13:30 Uhr

Angebote dürfen nicht dem Mitarbeiter am Empfang im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes oder sonstigen Stellen des Auftraggebers unter der genannten Postanschrift oder sonstigen Mitarbeitern des Auftraggebers übergeben werden. Diese sind weder Empfangsbote noch Empfangsvertreter des Auftraggebers noch sonst zur Entgegennahme des Angebotes berechtigt. Bei der Hinzuziehung von Versanddiensten ist sicherzustellen, dass auf der von dem Versanddienst verwendeten Versandtasche vollständige und richtige Angaben enthalten sind und dass der Mitarbeiter des Versanddienstes die aufgestellten Maßgaben kennt und einhält wie der Bieter selbst sie einhalten müsste.

Das Angebotsformular inkl. Anhänge ist nebst Anlagen des Anbieters ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet in verschlossenem fensterlosem Umschlag an die vorgenannte Einreichungsstelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen deutlich mit dem Bieternamen, der Anschrift und dem als Anlage 5 beigefügten Vordruck zur Angebotskennzeichnung (zum Aufbringen auf dem Umschlag) zu versehen.

4.6 Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots

Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots bzw. die Zurückziehung des Angebots sind nur bis Ablauf der Angebotsfrist lt. Ziffer 4.4.1 möglich. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein.

Berichtigungen oder Änderungen die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Die Zustellung der Berichtigungen, Änderungen oder Zurückziehung hat gemäß Ziffer 4.5. zu erfolgen. Der Umschlag ist außen mit dem Bieternamen, der Anschrift und der Angabe

„Änderung des Angebots vom ___.___.____ zur Übernahme, Transport und Verwertung der Bio- und Grünabfälle aus der Stadtgemeinde Bremen - Nicht öffnen -“

zu kennzeichnen.

4.7 Kosten der Angebotserstellung

Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird dem Bieter keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.

4.8 Hinterlegung der Urkalkulation

Dem Angebot ist die dem Angebot zugrunde liegende Urkalkulation des Bieters in einem versiegelten Umschlag als Anlage beizufügen. Die Urkalkulation muss betriebswirtschaftlich und technisch transparent und aussagefähig sein. Die Kosten-/

Erlösansätze und Kalkulationen müssen mit den Entgeltangeboten abstimmbar sein.

Der Bieter stimmt einer Öffnung der Urkalkulation im Rahmen eines zur Klärung über den Angebotsinhalt eventuell erforderlichen Aufklärungsgesprächs zu und ist verpflichtet, diese zu erläutern. Die Öffnung der Urkalkulation erfolgt in diesem

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den Auftraggeber. Die Unterlagen werden nach Einsichtnahme erneut versiegelt.

Bietern, die keinen Zuschlag erhalten, wird die Urkalkulation nach Abschluss des Vergabeverfahrens wieder zurückgegeben.

Die Urkalkulationen der Angebote, die bezuschlagt werden, verbleiben beim Auftraggeber. Die Öffnung der Urkalkulationen nach Vertragsabschluss erfolgt nur bei Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern und kann nur in Anwesenheit und mit ausdrücklich und schriftlich erteilter Zustimmung des Auftragnehmers oder eines Bevollmächtigten des Auftragnehmers vom Auftraggeber durchgeführt werden.

Die Unterlagen werden nach Einsichtnahme erneut versiegelt. Nach Vertragsende wird die Urkalkulation dem Auftragnehmer wieder zurückgegeben.

4.9 Bürgschaften

Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen sowie von Gewährleistungsansprüchen hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Die Bürgschaft für das jeweilige Los muss den in den Vertragsentwürfen (Anlagen 3/1 und 3/2) dargestellten Vorgaben genügen.

4.10 Nachforderung von Unterlagen

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, etwas anderes gilt lediglich für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigen. Auf die Nachforderung entsprechender Preisangaben besteht ebenfalls kein Anspruch.

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5.1 Berücksichtigung der Angebote 5.1.1 Ausschluss vom Verfahren

Der Ausschluss vom Verfahren bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hin- gewiesen wird insbesondere auf Folgendes:

 Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen im Sinne des § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Straftaten sowie einer Straftat nach § 326 oder 327 StGB rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wurde;

 Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn diese Tatbestände des § 123 Abs. 4 GWB erfüllen;

 Der Auftraggeber kann Unternehmen bei Vorliegen eines der in § 124 GWB genannten Tatbestände unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen.

Der Auftraggeber kann bzw. wird vom Ausschluss nach Maßgabe der §§ 123 Abs. 5, 125, 126 GWB absehen.

Die vorstehenden Ausschlussgründe erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

5.1.2 Eignung

Nicht berücksichtigt werden Angebote, wenn der Bieter nicht die für die Erbringung des Auftrags erforderliche Eignung besitzt, §§ 42 ff. VgV

Die geforderten Eignungsnachweise sind in der europaweiten Vergabebekanntmachung, im Angebotsformular sowie im Anhang 1 der Anlage 1 dargestellt.

5.2 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV auf das/die unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste/n Angebot/e erteilt. Der Auftraggeber vergibt entweder die Einzellose oder eine Kombination der Einzellose.

Bei der Bewertung zur Ermittlung des pro Los insgesamt wirtschaftlichsten Angebotes werden bei allen Losen neben den quantitativen auch qualitative Vergabekriterien (vgl. § 58 Abs. 2 VgV) berücksichtigt. Zur gemeinsamen Bewertung werden quantitative und qualitative Vergabekriterien in direkt vergleichbare Bewertungspunkte umgerechnet.

Der Zuschlag für die Lose 1.1 - 1.3 erfolgt für die Angebote, welche für die Lose 1.1 und 1.2 in Summe oder für das Los1.3 den höchsten Gesamtpunktwert erzielen.

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alternativen Los 1.3 eine Rangfolge ermittelt. Es dürfen für die Lose 1.1 – 1.3 nur Kombinationen angeboten werden, die aus maximal 2 der insgesamt 3 Losen (1.1, 1.2 und 1.3) besteht.

Der Zuschlag für die Lose 2 - 4 erfolgt für die Angebote, welche jeweils den höchsten Gesamtpunktwert erzielen.

Für die Gewichtung zwischen qualitativen und quantitativen Vergabekriterien wurden folgende maximal erzielbare Punktezahlen pro Los festgelegt:

Rabatte auf Loskombinationen werden grundsätzlich zugelassen.

Die Lose 1.1 und 1.2 können nicht separat rabattiert werden. In diesem Fall ist alternativ das Los 1.3 anzubieten.

Für die Kombination eines der Lose 1.1, 1.2 oder 1.3 (Bioabfall) mit den Losen 2 - 4 (Grünabfall) gilt folgende Regel:

 Der Zuschlag auf die rabattierten Lose 2 - 4 innerhalb einer Loskombination mit den Losen 1.1, 1.2 oder 1.3 wird nur dann erteilt, wenn das Rabattangebot für die Lose 2 - 4 unter Berücksichtigung des Rabattes das im Vergleich mit den anderen Angeboten für die jeweiligen Lose wirtschaftlichste Angebot darstellt - d.h. es erfolgt eine Einzelbetrachtung der Lose 2 - 4. Überdies muss der Rabatt für die Lose 1.1 oder 1.2 oder 1.3 im Rahmen einer Kombination mit den Losen 2 - 4 auch über die Vertragslaufzeit der Lose 2 - 4 hinaus Bestand haben.

 Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das wirtschaftlichste Angebot für die Lose 2 - 4 eines anderen Bieters nicht im Zuge einer Gesamtbetrachtung durch einen Rabatt in einem oder mehreren anderen Losen (1.1, 1.2 oder 1.3) ausgeglichen werden kann.

Die Bewertung der einzelnen Angebote erfolgt in drei Schritten:

1. Ermittlung der Punkte für die Erreichung der quantitativen Vergabekriterien, 2. Ermittlung der Punkte für die Erreichung der qualitativen Vergabekriterien.

3. Addition der ermittelten Punkte für die quantitativen und qualitativen Vergabekriterien.

Schritt 1 – Punktwertermittlung quantitative Vergabekriterien

Quantitative Vergabekriterien sind die angebotenen Entgelte unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln und Rabatte auf Loskombinationen und der Malus für die Fahrentfernung zur Übernahmestelle (nur Lose 1.1, 1.2 und 1.3) über die gesamte Vertragslaufzeit.

Auf dieser Basis wird unter Beachtung der nachstehenden Regelungen ein Barwert ermittelt, welcher entscheidend für die Punktvergabe ist.

Lose 1.1, 1.2 oder 1.3

Los 2 Los 3 Los 4

Punkte Punkte Punkte Punkte

Quantitative

Vergabekriterien max. 1.600 Punkte max 950 Punkte max 950 Punkte max 950 Punkte Qualitative

Vergabekriterien max. 400 Punkte max 50 Punkte max 50 Punkte max 50 Punkte Summe max. 2.000 Punkte max 1.000 Punkte max 1.000 Punkte max 1.000 Punkte

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und sind nicht als auftragsrelevante Angaben (im Sinne einer Zusicherung o.ä.) zu verstehen!

In die Auswertung wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % auf alle Entgelte einbezogen.

Hinweis:

Der Mehrwertsteuersatz von 19 % wird im Sinne einer Prognose für den Leistungszeitraum für die Angebotsauswertung verwendet. Im Falle der Zuschlagserteilung auf die jeweiligen Angebote kommt bei der Abrechnung der Leistungen dann der jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuersatz zur Anwendung.

Grundlage der Barwertermittlung - Leistungsentgelte:

In der Bewertung zur Ermittlung der quantitativen Vergabekriterien werden die angebotenen

 Entgelte für Übernahme,

 Entgelte für Transport,

 Entgelte für die Verwertung, über die Gesamtlaufzeit berücksichtigt.

Für die Bewertung der Lose 1.1 und 1.2 wird von einer Menge in Höhe von:

 12.500 Mg pro Kalenderjahr bzw. 6.250 Mg in den Rumpfjahren (6 Monate) ausgegangen. (Hinweis: jeweils 50% der Gesamtmenge)

Für die Bewertung des Loses 1.3 wird von einer Menge in Höhe von:

 25.000 Mg pro Kalenderjahr bzw. 12.500 Mg in den Rumpfjahren (6 Monate) ausgegangen.

Für die Bewertung der Lose 2 - 4 werden von folgenden Mengen ausgegangen:

 Los 2: 12.000 Mg pro Kalenderjahr (inkl. Weihnachtsbäume) bzw. 6.000 in den Rumpfjahren (6 Monate),

 Los 3: 8.400 Mg pro Kalenderjahr bzw. 4.200 in den Rumpfjahren (6 Monate),

 Los 4: 9.600 Mg pro Kalenderjahr bzw. 4.800 in den Rumpfjahren (6 Monate).

Grundlage der Barwertermittlung - Preisanpassung:

Im Rahmen der Bewertung über die Gesamtlaufzeit wird außerdem für die der Preisgleitung unterzogenen Indizes eine Steigerung wie folgt unterstellt:

Leistungsbestandteil Übernahme und Transport:

 Personalkosten und Lastkraftwagen 2,0 % p.a.,

 Dieselkraftstoffkosten 5,0 % p.a..

Leistungsbestandteil Verwertung:

 Personalkosten und Maschinenbauerzeugnisse 2,0 % p.a.,

 Energie 4,0 % p.a..

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Die Inanspruchnahme der einseitigen Kündigungsoption des Auftraggebers wird mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit i.H.v. 50 % berücksichtigt. Die Inanspruchnahme der beidseitigen Kündigungsoption wird mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit i.H.v.

75 % berücksichtigt.

Grundlage der Barwertermittlung - Malus (für die Fahrentfernung zur Übernahme-/Umschlagstation) – nur Lose 1.1, 1.2 und 1.3:

Der Malus (Aufschlag nur für die Angebotsauswertung) wird für die mittlere gewichtete Transportentfernung für die Fahrzeuge der Abfalleinsammlung (im Wesentlichen Pressmüllfahrzeuge) des von der Stadtgemeinde Bremen beauftragten Dritten aus dem Sammelgebiet zu dem verbindlich angegebenen Standort der Übernahmestelle des Bieters ermittelt (Beispiel vgl. Anlage 1, Anhang 3). Die Höhe des Malus hängt somit maßgeblich von den tatsächlichen Entfernungen ab, welche die Fahrzeuge zurückzulegen haben.

Die einfache mittlere gewichtete Transportentfernung von den vorgegebenen Messpunkten bis zur Übernahmestelle des Bieters darf 25 km nicht überschreiten.

Eine Nutzung von Fähren wird bei der Ermittlung der Entfernungskilometer nicht berücksichtigt.

Hinweis:

Die logistischen Aufwendungen des beauftragten Dritten des Auftraggebers werden als Malus im Rahmen der Angebotsauswertung für die Länge der kürzesten mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren einfachen Straßenentfernung von den einzelnen Messpunkten (Kreuzung) zur im Angebot verbindlich zugesicherten Übernahmestelle, gewichtet mit den Einwohnern, wie folgt berücksichtigt:

 pro einfache Strecke für Mengen für Los 1.1, 1.2 und 1.3

(Entfernungskilometer s. Hinweis): 1,10 €/tkm (brutto) Die entfernungsabhängigen Mali (Abzüge nur für die Angebotsauswertung) verstehen sich auf Preisbasis des Jahres 2016 (Jahresmitte) und werden für die Angebotsauswertung mit + 1,5 % p.a. indiziert.

Für die Angebotsauswertung werden konkret folgende Messpunkte und Einwohnerzahlen (Quelle: Statistisches Landesamt Bremen) für die Ermittlung der mittleren gewichteten Entfernungskilometer zu Grunde gelegt:

(16)

Hinweis:

Bei der Berechnung der Entfernungen zu Auswertungszwecken wird nicht die Gesamtbevölkerungszahl berücksichtigt, da es gemäß statistischem Landesamt nur für die dargestellten Einwohner eine konkrete Zuordnung zu den ausgewählten Stadtteilen gibt.

Vor dem Hintergrund des maßgeblichen Einflusses der Verkehrssituation auf den Brücken (über die Weser) auf die Leistung des beauftragten Dritten für die Einsammlung, werden für die Strecken bei denen eine Befahrung von Brücken über die Weser notwendig ist, pauschal 2 km zusätzlich angesetzt.

Zum Zwecke des Vergleichs der jeweils über den gesamten Leistungszeitraum ermittelten (angebotenen) Entgelte und Mali wird für jedes Angebot ein so genannter Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.07.2018, ermittelt. Zur Abzinsung wird ein Diskontierungssatz von 2,0 % p.a. angesetzt. (Diese Methode beruht auf dem Ansatz, dass bei einer Ausgabe in nominell gleicher Höhe, ein späterer Anfall der Kosten für den Auftraggeber günstiger ist als ein früherer Anfall).

Ein Beispiel zur Ermittlung des Barwertes befindet sich in Anlage 4.

1 2 3

1. Mitte Am Wall/Herdentor 17.809

2. Neustadt Leibnitzplatz (Buntentorsteinweg/Friedrich-Ebert-Str.) 44.437

3. Obervieland Brenningstr./Arsterdamm 35.726

4. Huchting Den Haager Str./Delfter Str. 29.411

5. Woltmershausen Butjadinger Str./Auf dem Bohnenkamp 13.754 6. Oestliche Vorstadt Am Hulsberg/Friedrich-Karl-Str. 29.819 7. Schwachhausen Schwachhauser Heerstr./Schwachhauser Ring 38.368

8. Vahr Kurt-Schumacher-Allee/Karl-Kautsky-Str. 26.822

9. Horn-Lehe Leher Heerstr./Lilienthaler Heerstr. 25.636

10. Oberneuland Rockwinkeler Heerstr./Rilkeweg 12.871

11. Osterholz Züricher Str./Graubündener Str. 37.587

12. Hemelingen Hannoversche Str./Schlengstraße 42.415

13. Findorff Hemmstr./Eickedorfer Str. 25.542

14. Walle Sankt-Magnus-Str./Wartburgstraße 28.276

15. Gröpelingen Gröpelinger Heerstr./Schwarzer Weg 35.878

16. Burglesum Burgdammer Ring/Bremerhavener Heerstr. 32.559

17. Vegesack Bramheide/Aumunder Feldstr. 32.998

18. Blumenthal Turner Str./Bahnstr. 30.690

19.Gesamt 540.598

(17)

Die Ermittlung der Punktzahl für die quantitativen Vergabekriterien erfolgt unter Anwendung der folgenden Berechnungsformeln.

Los 1.1, 1.2 oder 1.3 (Ermittlung gesamthaft):

Punkte werden ermittelt für alle Kombinationen von zwei Angeboten für 50% der Gesamtmenge (Lose 1.1 und 1.2) und alle Angebote für 100% der Menge (Los 1.3).

 

1 )

; 0

( Pmax

B B B MAX B

P

n n i n

i     

Legende:

Pi = Punkte für Barwert der betrachteten Kombination von zwei Angeboten für 50 % der Gesamtmenge (i)

Bi = Barwert der betrachteten Kombination von zwei Angeboten für 50 % der Gesamtmenge (i)

Bn = niedrigster Barwert aller Kombinationen von zwei Angeboten für 50 % der Gesamtmenge, welche die Kriterien gemäß Ziffer 5.1 erfüllen und die in keinem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen

Pmax = maximaler Punktwert (1.600 Punkte) für niedrigsten Barwert aller Kombinationen von zwei Angeboten für 50 % der Gesamtmenge, welche die Kriterien gemäß Ziffer 5.1 erfüllen und die in keinem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen

Die Berechnungsformel bewirkt, dass 0 bis 1.600 Punkte rechnerisch möglich sind.

Die Kombination von zwei Angeboten für 50% der Gesamtmenge mit dem niedrigsten Barwert erhält 1.600 Punkte.

Los 2 – 4 (Ermittlung jeweils pro Los):

 

1 )

; 0

( Pmax

B B B MAX B

P

n n i n

i    

Legende:

Pi = Punkte für Barwert des betrachteten Angebotes (i) Bi = Barwert des betrachteten Angebotes (i)

Bn = niedrigster Barwert der Angebote, welche die Kriterien gemäß Ziffer 5.1 erfüllen und die in keinem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen

Pmax = maximaler Punktwert (950 Punkte) für niedrigsten Barwert der Angebote, welche die Kriterien gemäß Ziffer 5.1 erfüllen und die in keinem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen

Die Berechnungsformel bewirkt, dass 0 bis 950 Punkte rechnerisch möglich sind.

Das Angebot mit dem niedrigsten Barwert erhält 950 Punkte.

Schritt 2 – Punktermittlung qualitative Vergabekriterien

Nachfolgend sind die qualitativen Kriterien in einer Übersicht mit Angabe der jeweils maximal erzielbaren Punkte dargestellt:

(18)

Die angebotenen Leistungen zur Erfüllung der qualitativen Zuschlagskriterien werden Gegenstand der vom Auftragnehmer vertraglich geschuldeten Leistung. Die Nichteinhaltung durch den Auftragnehmer wird mit Vertragsstrafen belegt. Die Einhaltung wird seitens des Auftraggebers überprüft.

Wesentlich ist, dass die qualitativen Kriterien nicht verwechselt werden mit Merkmalen und Anforderungen, die von jedem Bieter zwingend gefordert werden (Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Mindestanforderungen gemäß Leistungsbeschreibung, und Anforderungen an die Bietereignung). Diese Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar, deren Nichterfüllung den Ausschluss des jeweiligen Bieters zur Folge hat.

Bei unplausiblen Eintragungen erfolgt die Wertung des Angebotes hinsichtlich des jeweiligen Kriteriums – ggf. nach Durchführung eines Aufklärungsgespräches – mit 0 Punkten. Eine Nachforderung ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV ausgeschlossen.

Sofern die Bieter für einzelne Zeiträume abweichende Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien machen, werden diese Angaben entsprechend der Auswertungsmengen der Zeiträume gewichtet. Zudem wird analog die Inanspruchnahme der einseitigen Kündigungsoption des Auftraggebers wird mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit i.H.v. 50 % berücksichtigt. Die Inanspruchnahme der beidseitigen Kündigungsoption wird mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit i.H.v.

75 % berücksichtigt.

zu 1. Unterstützung einer umweltverträglichen Durchführung der Leistung durch Minimierung der mittleren Entfernung von der Übernahmestelle des Auftragnehmers zu der/den Verwertungsanlage/n ab dem 01.017.2021

Die Bewertung erfolgt auf Basis der kürzesten mit Transportfahrzeugen zurückzulegenden mittleren einfachen Straßenentfernung von der Übernahmestelle des Auftragnehmers zu der/den Verwertungsanlage/n des Auftragnehmers.

Die maximale Punktzahl erhält/erhalten das Angebot/die Angebote, dessen/deren zugesicherte mittlere Straßenentfernung 0 km ist (Bewertungsobergrenze = jeweils 50 Punkte bei den Losen 1.1 und 1.2; 100 Punkte bei dem Los 1.3 [Alternative]). 0 Punkte erhält/erhalten das Angebot/die Angebote, dessen/deren zugesicherte mittlere Straßenentfernung >= 150 km liegt (Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von Angeboten mit mittleren Straßenentfernungen, die zwischen der Bewertungsobergrenze und Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt linear.

Einbezogen werden nur die Verwertungsanlagen ab dem 01.07.2021 Beispiel Punkteermittlung auf Basis der mittleren Entfernung:

Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Los 1.1 Los 1.2 Los 1.3 Los 2 Los 3 Los 4

Angebot für 1/2 der Menge

Angebot für 1/2 der

Menge

Alternative:

100 % der Menge 1. Standort Verwertungsanlage Bioabfall (Minimierung Entfernungen

von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage) 50 50 100

2. Standort Verwertungsanlage Grünabfall (Minimierung der

Entfernung von den Recycling-Stationen zur Verwertunsanlage) 50 50 50

3. Vergärung vor dem geforderten Termin 50 50 100

4. Energieeffizienz - energetischer Wirkungsgrad und

Energiekonzept 100 100 200

200 200 400 50 50 50

Qualitative Zuschlagskriterien

Summe

(19)

Hinweis:

Die Übernahmestelle für die Lose 1.1, 1.2 und 1.3 ist jeweils vom Bieter selbst anzugeben (vgl. hierzu Anlage 1 Ziffer 2.1.)

zu 2. Unterstützung einer umweltverträglichen Durchführung der Leistung durch Minimierung der mittleren Entfernung von den Recycling- Stationen des Auftraggebers zu der/den Verwertungsanlage/n

Die Bewertung erfolgt auf Basis der kürzesten mit Transportfahrzeugen zurückzulegenden mittleren einfachen Straßenentfernung von den Recycling- Stationen des Auftraggebers zu der/den Verwertungsanlage/n des Auftragnehmers.

Die maximale Punktzahl erhält/erhalten das Angebot/die Angebote, dessen/deren zugesicherte mittlere Straßenentfernung <= 25 km ist (Bewertungsobergrenze = 50 Punkte).

0 Punkte erhält/erhalten das Angebot/die Angebote, dessen/deren zugesicherte mittlere Straßenentfernung >= 150 km liegt (Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von Angeboten mit mittleren Straßenentfernungen, die zwischen der Bewertungsobergrenze und Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt linear.

Die jeweiligen derzeit ab dem 01.07.2018 vorgesehenen Recycling-Stationen werden (pro Los) mit dem jeweiligen Mengenanteil in die Betrachtung einbezogen. Die Standorte der Recycling-Stationen können sich im Leistungszeitraum verändern.

Die jeweiligen Mengenanteile pro Recycling-Station stellen sich aktuell wie folgt dar:

Los 2:

Los 3:

Recycling- Station

Bezeichnung Adresse Prognose-

menge pro Los

Mg/a

Station 1 Aumund Martinsheide 6, 28757 Bremen 2.600

Station 2 Blockland Fahrwiesendamm 10, 28219 Bremen 3.400

Station 3 Blumenthal Am Knick 7, 28777 Bremen 3.000

Station 4 Burglesum Steindamm 2, 28719 Bremen 1.900

Station 5 Oslebshausen Oslebshauser Landstraße 30, 28239 Bremen 700 11.600 Los 2

Summe

Recycling- Station

Bezeichnung Adresse Prognose-

menge pro Los

Mg/a Station 6 Findorff Kissinger Straße 1A, 28215 Bremen 1.200 Station 7 Hohentor Am Hohentorsplatz 8, 28199 Bremen 800

Station 8 Huchting* Wardamm 114, 28259 Bremen 1.200

Station 8 Hulsberg Bennigsenstraße 28, 28207 Bremen 1.600

Station 9 Kirchhuchting* Obervielander Straße 43, 28259 Bremen 1.300 Station 10 Obervieland Fritz-Thiele-Straße 20, 28279 Bremen 2.300 8.400 Summe

Los 3

(20)

Sicherheit beschlossen. Für den Fall, dass die Schließung stattfindet, ist nach unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers eine Verlagerung der zu verwertenden Mengen zu der Recycling-Station Kirchhuchting (ca. 2,2 km entfernt) zu erwarten (gleiches Losgebiet).

Los 4:

Beispiel Punkteermittlung auf Basis der mittleren Entfernung:

75 km = 30 Punkte, 21 km = 50 Punkte Hinweis:

Die angegebenen Mengen pro Recycling-Station dienen nur zu Auswertungszwecken.

zu 3. Vergärung der Bioabfälle bereits vor dem festgelegten Termin (01.07.2021) Die Bewertung erfolgt auf Basis des zugesicherten Mengenanteils, welcher vor dem zwingenden Beginn der Vergärung (01.07.2021) entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers bereits vergärt wird.

Die maximale Punktzahl erhält/erhalten das Angebot/die Angebote, in denen ein Mengenanteil von 100 % der angelieferten Mengen im Zeitraum zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.06.2021 für die Vergärung zugesichert wird (Bewertungsobergrenze = jeweils 50 Punkte bei den Losen 1.1 und 1.2; 100 Punkte bei dem Los 1.3 [Alternative]).

0 Punkte erhält/erhalten das Angebot/die Angebote, in denen kein Mengenanteil zur Vergärung vor dem 01.07.2020 zugesichert wird (Bewertungsuntergrenze = 0 Punkte). Die Bewertung von Mengenanteilen zur Vergärung, welche dazwischen liegen, erfolgt linear.

zu 4. Energieeffizienz – energetische Wirkungsgrad und Energiekonzept ab dem 01.07.2021

Die Energieeffizienz leitet sich aus der Differenz von produzierter Energie und zugeführter Energie jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial (Mg) ab. Dabei ergibt sich die Energiebilanz aus der innerhalb der Anlage produzierten Energie abzüglich der fremdbezogenen Energie. Maßgeblich ist insoweit die im Rahmen der Behandlung erzeugte Energie, welche zur externen Vermarktung zur Verfügung steht.

Die Bewertung dieses Kriteriums erfolgt in der Form, dass die beste angebotene Lösung (höchste zur tatsächlichen Vermarktung zu Verfügung stehende Energie) die maximale Punktzahl (jeweils 100 Punkte bei den Losen 1.1 und 1.2; 200 Punkte bei dem Los 1.3 [Alternative]) erhält; die Bewertung der übrigen Lösungen erfolgt dann

Recycling- Station

Bezeichnung Adresse Prognose-

menge pro Los

Mg/a Station 11 Borgfeld Hamfhofsweg/Otto-Carlsson-Weg, 28357 Bremen 1.700 Station 12 Hemelingen Hermann-Funk-Straße 4, 28309 Bremen 1.400

Station 13 Horn Achterstraße 4, 28359 Bremen 1.100

Station 14 Oberneuland Rockwinkeler Landstraße 105, 28325 Bremen 2.500 Station 15 Weserpark Hans-Bredow-Straße 11, 28307 Bremen 2.900 9.600 Los 4

Summe

(21)

Nutzung des Bioguts vorsehen oder die per Saldo eine negative Energiebilanz haben, werden mit 0 Punkten bewertet.

Schritt 3 – Addition der ermittelten Punkte für die quantitativen und qualitativen Vergabekriterien

Die aus Schritt 1 und 2 ermittelten Punkte werden addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl, welche die Grundlage für die Vergabeentscheidung darstellt.

5.3 Wirtschaftlichkeitsvorbehalt (nur Los 1.1, 1.2 oder 1.3)

Die Vergabestelle wird die Leistungen nicht vergeben, wenn das angebotene Entgelt für das erste und zweite Vertragsjahr der verpflichtenden Vergärung (ab 01.07.2020) auf Basis der unter Ziffer 5.2 beschriebenen Auswertungsmenge die Wirtschaftlichkeitsgrenze übersteigt.

6 Mitteilungen und Bekanntmachungen

6.1 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, § 134 GWB

Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie den frühestmöglichen Termin des Vertragsschlusses. Die Information wird spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss per Fax oder Email an die Bieter versendet.

6.2 Bekanntmachung der Auftragsvergabe, § 39 VgV

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, gemäß dem in § 39 VgV vorgegebenen Muster bekannt gemacht wird. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.

7 Vergabekammer

Zuständig ist die Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 in 28195 Bremen.

Kontakt: E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de, Telefon: +49 421/36110333

(22)

Europaweite Ausschreibung (Offenes Verfahren) von

Übernahme, Transport und

Verwertung der Bio- und Grünabfälle aus der

Stadtgemeinde Bremen

Anlage 1 Angebotsformular

Ablauf der Angebotsfrist : 12. April 2017 bis 12:00 Uhr Ablauf der Zuschlagsfrist : 30. Juni 2017, 24:00 Uhr

Name und Anschrift des Bieters:

Name: ______________________________________________________

Straße/Postfach: ______________________________________________________

Postleitzahl: ______________________________________________________

Ort: ______________________________________________________

Staat: ______________________________________________________

Telefon: ______________________________________________________

Telefax: ______________________________________________________

E-Mail: ______________________________________________________

Ansprechpartner: ______________________________________________________

(Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben des Bevollmächtigten einzutragen)

(23)

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Allgemeine Angaben 5

1.1 Angebotsstruktur 5

1.2 Einzelunternehmer oder Bietergemeinschaft 6

1.3 Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaften 7

1.4 Unterbeauftragung 8

1.5 Weitere Unternehmensangaben des Bieters 10

2 Organisatorische und technische Angaben zur Leistungserbringung 11 2.1 Los 1.1 und 1.2 Übernahme, Transport und Verwertung der Bioabfälle 11 2.1.1 Lose 1.1 und 1.2: 50% der Gesamtmenge - 1 Los Angebot 1 11 2.1.2 Lose 1.1 und 1.2: 50% der Gesamtmenge - 1 Los Angebot 2 19

2.1.3 Los 1.3 100% der Gesamtmenge 27

2.2 Lose 2 - 4 Übernahme, Transport und Verwertung der Grünabfälle 35

2.2.1 Los 2 35

2.2.2 Los 3 38

2.2.3 Los 4 41

2.3 Genehmigungskonzepte 43

2.3.1 Genehmigungskonzept Übernahmestelle (nur Los 1.1, 1.2 und 1.3) 43 2.3.2 Genehmigungskonzept Vergärungsanlage (nur Los 1.1, 1.2 und 1.3) 43 2.3.3 Genehmigungskonzept Verwertungsanlage (nur Lose 2-4) 45

3 Entgelte und Preisanpassungen 46

3.1 Allgemeines 46

3.2 Angebotene Entgelte 46

3.2.1 Allgemeines 46

3.2.2 Angebot zeitraumabhängiger bzw. mengenabhängiger Entgelte 46 3.2.3 Leistungsentgelte Lose 1.1 und 1.2 – 50% der Gesamtmenge - 1 Los Angebot 1 46 3.2.4 Leistungsentgelte Lose 1.1 und 1.2 – 50% der Gesamtmenge - 1 Los Angebot 2 48 3.2.5 Leistungsentgelte Los 1.3 100% der Gesamtmenge 49

3.2.6 Leistungsentgelte Los 2 50

3.2.7 Leistungsentgelte Los 3 51

3.2.8 Leistungsentgelte Los 4 52

3.2.9 Entgeltrabatte bei Zuschlag auf Loskombinationen 52

3.3 Preisanpassungen 52

3.3.1 Allgemeines 52

3.3.2 Lose 1.1 und 1.2: 50% der Gesamtmenge - 1 Los Angebot 1 54 3.3.3 Lose 1.1 und 1.2: 50% der Gesamtmenge - 1 Los Angebot 2 55

3.3.4 Los 1.3 100% der Gesamtmenge 56

3.3.5 Lose 2 57

3.3.6 Lose 3 58

3.3.7 Lose 4 59

4 Qualitative Angaben zur Leistungserbringung 60

(24)

4.1 Standort Verwertungsanlage Bioabfall - Minimierung Entfernungen von der

Übernahmestelle zur Verwertungsanlage 60

4.2 Standort Verwertungsanlage Grünabfall (Minimierung der Entfernung von den

Recyclingstationen zur Verwertungsanlage) 61

4.3 Vergärung der Bioabfälle bereits vor dem festgelegten Termin (01.07.2021) 63 4.4 Energieeffizienz – energetische Wirkungsgrad und Energiekonzept ab dem 01.07.2021 64

5 Vertragsvereinbarungen 65

6 Erklärungen und Unterschrift 65

(25)

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1: Bietererklärungen und Nachweise im Rahmen des Angebotes Anhang 2: Angebote von Rabatten auf Loskombinationen

Anhang 3: Beispiel Ermittlung Malus Lose 1.1, 1.2 oder 1.3

Anhang 4: Erklärung Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz - BremTtVG („Formblatt Mindestlohn“)

(26)

1 Allgemeine Angaben 1.1 Angebotsstruktur

Ich/Wir gebe/n für folgende Lose ein Angebot ab (zutreffendes bitte ankreuzen):

 Los 1.1: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung der Bioab- fälle (50% der Gesamtmenge),

 Los 1.2: Übernahme, Transport (sofern erforderlich) und Verwertung der Bioab- fälle (50% der Gesamtmenge),

 Los 1.3: (Alternative zu Los 1.1 und 1.2): Übernahme, Transport (sofern er- forderlich) und Verwertung der Bioabfälle (100% der Gesamtmenge), Hinweis:

Das Los 1.3 ist eine Alternative zu den Losen 1.1 und 1.2 (mit jeweils 50 % der Gesamt- menge) und beinhaltet 100% des zu verwertenden Bioabfalls.

Für Kombinationen der Lose 1.1 bis 1.3 gilt: Es ist nur zulässig für maximal eine Kombi- nation bestehend aus maximal 2 der insgesamt 3 Lose (1.1, 1.2 und 1.3) ein Angebot abzu- geben. In diesem Sinne kann es folgende Kombinationen geben: Los 1.1 + 1.2, Los 1.1 + 1.3, Los 1.2 + 1.3.

 Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung der Grünabfälle (Mengen von den Recycling-Stationen in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack, Burgle- sum, Blockland, Gröpelingen, Häfen, Walle) und Weihnachtsbäume,

 Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung der Grünabfälle (Mengen von den Recycling-Stationen in den Stadtteilen Seehausen, Strom, Huchting, Woltmershausen, Neustadt, Mitte, Findorff, Schwachhausen, östliche Vorstadt, Obervieland),

 Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung der Grünabfälle (Mengen von den Recycling-Stationen in den Stadtteilen Borgfeld, Horn-Lehe, Oberneu- land, Vahr, Osterholz, Hemelingen).

(27)

1.2 Einzelunternehmer oder Bietergemeinschaft Ich/Wir gebe/n mein/unser Angebot als

 Einzelunternehmer ab

Name/Rechtsform _______________________________________________

Adresse _______________________________________________

_______________________________________________

Berufsgenossenschaft _______________________________________________

 Bietergemeinschaft ab. Diese Bietergemeinschaft besteht aus folgenden Unternehmen:

1) Name/Rechtsform _____________________________________________

Adresse _____________________________________________

_____________________________________________

Berufsgenossenschaft _____________________________________________

2) Name/Rechtsform _____________________________________________

Adresse _____________________________________________

_____________________________________________

Berufsgenossenschaft _____________________________________________

3) Name/Rechtsform _____________________________________________

Adresse _____________________________________________

_____________________________________________

Berufsgenossenschaft _____________________________________________

4) Name/Rechtsform _____________________________________________

Adresse _____________________________________________

_____________________________________________

Berufsgenossenschaft _____________________________________________

Als bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft haben wir uns für das Vergabever- fahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages auf das Unternehmen Nr. ___

geeinigt.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner.

Der Auftraggeber wird, bei Angebotsabgabe nicht vorliegende bzw. nicht den Anforderun- gen entsprechende Dokumente und Erklärungen von der Bietergemeinschaft (z.B. zur nä- heren Bezeichnung der Mitglieder oder eines bevollmächtigten Vertreters) oder Angaben nach Ziffer 1.3 – unter Fristsetzung – bis zur abschließenden Angebotswertung nachfor- dern.

(28)

Der Auftraggeber behält sich weiter vor, zusätzlich gemäß Ziffer 4.3.1 des Leitfadens eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung – unter Fristset- zung – anzufordern, wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und die Mitglie- der eines ihrer Mitglieder als Vertreter bevollmächtigen bzw. die Bevollmächtigung des im Angebot benannten, vertretungsberechtigten Mitglieds bestätigen.

Sollte eine Bietergemeinschaft der An- oder Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen bzw. sollten zum Zeitpunkt der abschließenden Angebotswertung die ent- sprechenden Dokumente und Erklärungen nicht vorliegen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Ziff. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

1.3 Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaften

Falls Sie unter Ziffer 1.2 angegeben haben, als Bietergemeinschaft anzubieten, werden Sie gebeten, die Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Unternehmen nachfolgend kurz zu beschreiben:

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

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____________________________________________________________________

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____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

(29)

1.4 Unterbeauftragung Ich/Wir beabsichtige/n,

 die nachfolgend aufgeführten (Teil-)leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen:

Leistungen, für die eine Unterbeauftragung vorgesehen ist, sind zwingend im Ange- bot anzugeben! Zur Definition der Kernleistungen, welche im Rahmen dieser Aus- schreibung als Unterauftragnehmerleistungen anzusehen sind, wird auf Ziffer 4.3.2 des Leitfadens verwiesen.

Die Unterauftragnehmer sind – sofern bereits bekannt – mit Namen, Rechtsform, An- schrift und Berufsgenossenschaft zu benennen.

Los-Nr. (Teil-)leistung Name, Rechtsform, Anschrift und Berufsgenossenschaft vorgesehener Unterauftragnehmer

_____ ____________ ________________________________

________________________________

________________________________

________________________________

_____ ____________ ________________________________

________________________________

________________________________

________________________________

_____ ____________ ________________________________

________________________________

________________________________

________________________________

_____ ____________ ________________________________

________________________________

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________________________________

_____ ____________ ________________________________

(30)

________________________________

________________________________

________________________________

_____ ____________ ________________________________

________________________________

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________________________________

_____ ____________ ________________________________

________________________________

________________________________

________________________________

Für die Angabe weiterer Unterauftragnehmer ist diese Seite des Angebotsformulars zu ver- vielfältigen.

(31)

1.5 Weitere Unternehmensangaben des Bieters

Die im Folgenden abgefragten Angaben dienen nicht dem Zweck der Eignungsprüfung, sondern sollen der Vergabestelle lediglich die Plausibilitätsprüfung weiterer Angaben aus dem Angebot oder dem Angebot beigefügten Unterlagen ermöglichen. Sie werden beim Angebot einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern derselben erbeten. In diesem Fal- le ist diese Seite zu vervielfältigen und eindeutig mit dem Namen des jeweiligen Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu kennzeichnen.

Die nachfolgenden Angaben werden von der Vergabestelle gewünscht, sind jedoch nicht zwingend gefordert. Es steht dem Bieter somit frei, diese Angaben zu machen. Fehlen die- se, beeinflusst dies die Angebotswertung nicht.

a) Hauptgeschäftsfelder

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

b) Momentane Zahl der Beschäftigten

 gesamtes Unternehmen ________________

 Bereich der ausgeschriebenen Leistungen ________________

c) Inhaber/Beteiligungsverhältnisse

Geben Sie je nach Rechtsform die Inhaber (Gesellschafter, Komplementäre, Kommanditis- ten, Hauptaktionäre) und deren prozentuale Beteiligung an dem Unternehmen an.

___________________________________________________________________

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Referenzen

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