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Analyse einer zinsbereinigten Kapitaleinkommensteuer bei ungleich- ungleich-mäßiger Rückerstattung des Steueraufkommens

Steuern werden unter anderem erhoben, um ein bestimmtes Verteilungsziel zu erreichen. Aus diesem Grunde soll analysiert werden, welche Anreize die Ein-führung einer zinsbereinigten Kapitaleinkommensbesteuerung hat, wenn das Steueraufkommen nicht an die identischen Anleger zurückerstattet wird. Um die Analyse zu vereinfachen, werde angenommen, daß sich die gesamte Menge der Investoren in zwei Gruppen teilen läßt. Die erste Gruppe, die n identische Investoren umfaßt, darf in Periode 1 mit keinen Transfers rechnen, während die zweite Gruppe mit identischen Investoren, sämtliche Staats-k einnahmen in Form von Lump-sum-Transfers erhält. Dabei werde unterstellt, daß jeder Investor der zweiten Gruppe den gleichen Anteil an den Staats-einnahmen erhalten soll. Die unterschiedliche Behandlung der beiden Per-sonengruppen soll damit gerechtfertigt werden, daß die Anfangsausstattung der ersten Gruppe, die der zweiten Gruppe weit übersteigt.

Wiederum maximiere jeder Haushalt seinen Erwartungsnutzen, so daß im Gleichgewicht

(IV.15) E(ui›(xi)(z−r)) =s=1˜S š sui›(xs)(zsr) =0

bezüglich jeden Investors gilt. Die Endvermögen der Investoren der ersteni und zweiten Gruppe betragen

(IV.16) xi =ai(1+r) +(zr)(1™ )mi für i=1, ..., n.

(IV.17) xj=aj(1+r) +(zr)(1™ )mj+Lj für j=1, ..., k.

Ein Gleichgewicht ist nur dann erreicht, wenn zusätzlich zu (IV.11) auch die Bedingungen

erfüllt sind. Wird berücksichtigt, daß es sich jeweils um , bzw. identische In-n k vestoren handelt, so läßt sich mit m1 der Betrag bezeichnen, den die erste In-vestorengruppe riskant investiert, während m2 den Betrag meint, den die zweite Gruppe in die riskante Anlageform investiert. Eine Änderung der jeweils riskant investierten Beträge infolge einer Steuersatzerhöhung kann anhand folgenden Gleichungssystems untersuchen werden:

. b4 =mž1(z2r) +mž 2(z2r)

Eine Erhöhung des Steuersatzes führt dazu, daß die Gruppe der ersten In-vestoren ihre Nachfrage nach dem riskanten Asset ausweiten.

(IV.21) dmd .

Ÿ

1 = ab111(a(a2222−a−a3232aa2323−a−a4242aa2424)) = m1− Ÿ1

Der im Partialmodell abgeleitete Domar-Musgrave-Effekt greift voll. Die Investoren der ersten Gruppe verändern ihre Risikoposition nicht. Auch die Investoren der zweiten Gruppe erfahren im neuen Gleichgewicht keine Veränderung ihrer Risikoposition. Die Änderung ihrer gesamten Nachfrage nach der riskanten Anlageform beträgt

(IV.22) dmd2 .

¡ = a11b2−a11b3a23−a11b4a24+a31b1a23+a41b1a24a

11(a22−a32a23−a42a24) = −m1−¢¡1 + m1−¢¡2m1−¢¡2 = −m1−¢1¡

Die Einführung einer zinsbereinigten Kapitaleinkommensteuer hat unter den getroffenen Annahmen keinerlei Wirkung auf die Risikopositionen der unter-schiedlichen Haushalte. Damit ist sie hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage nach der riskanten Anlageform völlig neutral. In der angenommen Modellökonomie sind die Lump-sum-Transfers vollkommene Substitute zur riskanten Anlageform. Da der Staat nicht in der Lage ist, Risiko zu konso-lidieren, weisen die Transfers in Periode 1 die Risikocharakteristika der riskan-ten Anlageform auf. Die durch die Transfers scheinbar begünstigriskan-ten Investoren reduzieren deshalb ihre Nachfrage nach dem riskanten Asset um genau den Betrag, um den die von den Transfers ausgeschlossenen Haushalte ihre Nach-frage ausweiten. Tatsächlich gelingt es dem Staat nicht, mittels der Einführung einer zinsbereinigten Kapitaleinkommensteuer die ursprüngliche Endvermö-gensverteilung zu verändern. Zwar schließt er eine Personengruppe von den Transfers aus, jedoch impliziert eine symmetrische Behandlung von Gewinnen und Verlusten, daß die Transfers in Periode 1 auch negativ sein können. Sollte Umweltzustand 2 eintreten, so erhalten diese Haushalte eine Steuererstattung, die unter den gemachten Annahmen diejenigen Haushalte, welche mit

Transfers zu rechen haben, bezahlen müssen. Insofern schließt der Staat die Investoren der ersten Gruppe letztlich nicht von Transfers aus.

Aufgrund der abgeleiteten Konstanz der Nachfrage bei Einführung einer zins-bereinigten Kapitaleinkommensteuer, kann sie zu keinen Änderungen des An-gebotes der riskanten Anlage führen. Fragt eine Gruppe von Investoren das Gut “riskante Anlage” stärker nach, so geht dies mit einem gleich großem Rückgang der Nachfrage nach diesem Gut der anderen Personengruppe einher. Identifiziert man die riskante Anlage mit den realwirtschaftlichen Investitionen der Volkswirtschaft, so ist aus der Einführung einer zinsbereinigten Kapitaleinkommensteuer keine Änderung der Produktionsentscheidungen zu erwarten. Insbesondere tritt bei Rückerstattung des Steueraufkommens kein Einkommenseffekt auf. Damit ist festzuhalten, daß ein Steuersystem, das bei partialanalytischer Betrachtung gegen das Kriterium der Investitionsneutralität verstößt im Totalmodell keine wohlfahrtsmindernde Effekte zeigt. Ein Verstoß gegen dieses Kriterium führt eben nicht zwangsläufig zu unerwünschten Über- oder Unterinvestitionen.137 Es handelt sich also bei dem Kriterium der Investitionsneutralität mitnichten um ein Kriterium, das ein allgemein entscheidungsneutrales Steuersystem erfüllen muß.138

Einschränkend ist jedoch zu sagen, daß dieses Ergebnis nur dann Gültigkeit hat, wenn die Produktionsfunktion der riskanten Investition durch konstante Skalenerträge gekennzeichnet ist. Wie in II.2.2 nachgewiesen, ist es den Haushalten, die keine Transfers erhalten, nicht mehr möglich, die gleiche Risikoposition wie vor der Einführung der Steuer zu wählen, wenn die riskante Investition durch abnehmende Skalenerträge gekennzeichnet ist. Der Effekt der Einführung einer zinsbereinigten Kapitaleinkommensteuer auf die Nachfrage derjenigen Investoren, die von einem Transfer ausgeschlossen werden, wird bei abnehmenden Skalenerträgen auch im Totalmodell durch (III.12) beschrieben. Es ist den Investoren dieser Gruppe nicht möglich, nach Einführung der Steuer die Risikoposition der steuerlosen Welt zu wählen.

Vielmehr werden sie eine weniger riskante Position einnehmen. Auch gelingt der Nachweis nicht, daß die Investorengruppe, die in den Genuß der Transfers

138Vgl. Niemann, R. (2001), S. 253-254.

137Vgl. Sureth, C. (1999), S. 128.

kommt, durch die Änderung ihrer Nachfrage nach dem riskanten Asset diese ausgleicht. Der Grund für die Aneutralität einer zinsbereinigten Einkommensteuer bei abnehmenden Skalenerträge ist darin zu sehen, daß sie eben nicht eine Steuer auf die Risikoprämie einer Investition ist. Somit läßt sich das Neutralitätsergebnis von K. Konrad139 bezüglich einer Steuer auf Risikoprämien bei asymmetrischer Ausschüttung der Staatseinnahmen nicht auf den Fall der Einführung einer zinsbereinigten Kapitaleinkommensteuer übertragen. Neutral bezüglich der Risikoallokation wäre eine zinsbereinigte Einkommensteuer nur dann, wenn das berücksichtigungsfähige Eigenkapital, das zur Berechnung des Schutzzinses herangezogen wird, mit dem Marktwert der Unternehmen übereinstimmte. In diesem Falle könnte - wie bei konstanten Skalenerträgen - jeder Investor die Risikoposition der steuerlosen Welt einnehmen. Schutzzinsen werden jedoch auf den Buch- und nicht den Marktwert des Eigenkapitals berechnet.

Vergegenwärtigt man sich, daß von den Investoren durchaus ein Umwelt-zustand antizipiert werden kann, indem ein negativer Grenzgewinn mit einem positiven Durchschnittsgewinn einhergeht, wird die Begründung für die Aneu-tralität der zinsbereinigten Einkommensteuer nachvollziehbar. Da der Durch-schnittsgewinn die Bemessungsgrundlage darstellt, wird der Versicherungseffekt der zinsbereinigten Einkommensteuer in einem solchen Fall gemin -dert. Gesamtwirtschaftlich wird die Einführung einer zinsbereinigten Kapitalein-kommensbesteuerung einen Rückgang der Nachfrage nach dem riskanten Asset bewirken, wenn die Investoren abnehmend risikoavers sind. Die Eigen-schaft der Aneutralität bei asymmetrischer Rückerstattung des Steuerauf-kommens teilt die zinsbereinigte EinSteuerauf-kommensteuer mit der traditionellen Ein-kommensteuer. Wobei die traditionelle Einkommensteuer bereits bei kon-stanten Skalenerträgen und asymmetrischer Rückerstattung des Steuerauf-kommens die Risikoallokation in der Volkswirtschaft verändert.140

140Vgl. Buchholz, W./Konrad, K. (2000), S. 97-100.

139Vgl. Konrad, K. (1991), S. 167-177.

V Die zinsbereinigte Kapitaleinkommensteuer bei Unvollkommenheiten

Gegen eine Beurteilung eines zinsbereinigten System der Einkommensbe-steuerung anhand der in den Kapiteln III und IV abgeleiteten Eigenschaften mag der Umstand sprechen, daß die den Modellen zugrundeliegenden Annah-men in der Realität nur bedingt gegeben sind:

Neutral bezüglich der Risikoallokation ist eine zinsbereinigte Einkommensteuer nur dann, wenn sie selbst korrekt implemeniert wurde und vollkommene Märkte vorhanden. Im Rahmen dieser Arbeit sollen zwei Problemkreise heraus-gegriffen werden: Zum einen wird analysiert, welche Folgen eine asymme-trische Behandlung von Gewinnen und Verlusten hat und wie ein Gesetz aussehen kann, das etwaige negative Folgen minimiert, und zum anderen soll analysiert werden, inwieweit ein zinsbereinigtes System der Kapitaleinkom-mensbesteuerung Wohlfahrtsverluste impliziert, wenn angenommen wird, daß die Märkte aufgrund informationeller Probleme nicht vollkommen sind.

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