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ALV-Instrumente und Einzelmassnahmen innerhalb der ALV

4 Mögliche Massnahmen inner- und ausserhalb der Arbeitslosenversicherung

5.3 ALV-Instrumente und Einzelmassnahmen innerhalb der ALV

In Abschnitt 5.3. schlagen wir im Rahmen der ALV Instrumente und Einzelmassnahmen vor, die gegen innen wirken sollen.

Gestaltung von Leistungen

■ Es soll in der ALV die Möglichkeit eingeführt werden, für (geeignete) erwerbslose Ausländer/innen wei-tergehende Qualifizierungen im Sinne von Nachholbildungen durchzuführen. Die Finanzierung könnte über Bundessteuern erfolgen, da es sich um Kompensationen von unterlassenen Massnahmen der Migra-tions- und Bildungspolitik handelt. Ergänzend ist auch die Einführung von neuen Massnahmen zu prüfen, bspw. von Ausbildungsdarlehen an Ausländer/innen oder Bildungsgutscheine.

■ Es soll in der ALV die Möglichkeit eingeführt werden, für geeignete erwerbslose Ausländer/innen wei-tergehende Kurse zum Aufbau von Sprachkompetenzen durchzuführen. Die Finanzierung könnte über Bundessteuern erfolgen, da es sich um Kompensationen von unterlassenen Massnahmen der Migrations- und Bildungspolitik handelt.

■ Es soll geprüft werden, ob die RAV im Rahmen des Diplomanerkennungsprozess von ausländischen Erwerbslosen eine aktivere Rolle spielen können.

Organisatorische Massnahmen

■ Da der Beratungsprozess für den Erfolg der Beratung besonders wichtig ist – sehr wahrscheinlich wich-tiger als die aktiven Arbeitsmarktmassnahmen –, soll die Beratung (insbesondere die psychologischen Aspekte) und ihre organisationale Unterstützung weiter professionalisiert werden. Dies kann u.a. durch eine Höhergewichtung dieser Kompetenzen in den Anforderungsprofilen für RAV-Berater/innen erreicht werden. Dies wäre bei der zukünftigen Personalrekrutierung (z.B. Bildungsvoraussetzungen) und bei der Aus- und Weiterbildung der RAV-Berater/innen zu berücksichtigen. Ebenfalls dazu gehört die Institutiona-lisierung von geeigneten Gefässen zur Reflexion und Weiterentwicklung des Rollenverständnisses, zur Verbesserung der Massnahmenzuweisung und Optimierung der Beratungsstrategien (z.B. ressourcen- oder lösungsorientierte Beratung) wie beispielsweise regelmässige Inter- oder Supervisionen (allenfalls unter punktuellem Beizug von Expert/innen für interkulturelle Fragestellungen).

BASS

■ Um den Beratungsprozess der Ausländer/innen wirkungsvoller zu gestalten, wird die gezielte Rekrutie-rung von RAV Berater/innen aus der zweiten Generation empfohlen. Für RAV-Berater/innen sind spezifi-sche interkulturelle Weiterbildungen oder Sensibilisierungsmassnahmen vorzusehen.

■ In Pilotprojekten sollte die Wirkung von weiter gehenden Spezialisierungen innerhalb der Leistungspro-zesse eines RAV (z.B. in Arbeitgebendenpflege, Arbeitsvermittlung und Beratung) erprobt und evaluiert werden.

■ RAV-Berater/innen sollten bei der Auswahl der Massnahmen gezielter unterstützt werden. Ein mögli-cher Weg besteht im Einsatz einer statistikbasierten Profilierungssoftware. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Merkmale der Ausländer/innen in geeigneter Weise erfasst werden.

■ Es sind Massnahmen zu ergreifen, die zu einer Vereinheitlichung der Grundhaltungen («sozialer» vs.

«restriktiver») der RAV resp. der Interpretation der Wirkungsvereinbarung und der Umsetzung der zur Zielerreichung notwendigen Leistungen führen, um die Rechtsgleichheit der Behandlung der Erwerbslosen zu erhöhen.

■ Im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen von Ausländer/innen sollen nicht nur Massnahmen mit Wirkung gegen aussen eingeführt werden. Vor dem Hintergrund der Wirkungsvereinbarung ist zwar nachvollziehbar, wenn RAV-Berater/innen bei der Vermittlung den diskriminierenden Auflagen von Ar-beitgebenden Folge leisten, aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist dies jedoch problematisch. Insbesondere wenn diskriminierende Verhaltensweisen aus persönlicher (rassistischer) Prägung heraus erfolgen, sind konsequente Schritte angezeigt.

■ Bei der Steuerung des Angebotes an kollektiven Arbeitsmarktmassnahmen sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, den Planungszyklus (von der Evaluation des Angebotes über die Beantragung bis hin zur politischen Genehmigung) zu verkürzen oder zu flexibilisieren, um rascher und gezielter auf konjunktur- oder migrationsbedingte Änderungen in der Nachfrage reagieren zu können. Zudem scheint in einzelnen Kantonen oder RAV der Einbezug der RAV-Berater/innen verbesserungswürdig.

BASS

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http://www.buerobass.ch/studienverz_d.html#EvaluationenindenBereichenArbeitSozialesGesundheit seco (2003): Ausschreibungstext für das Follow-up.

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Teilbericht 1: