I. BERICHT DER REGIERUNG
2. Ausgangslage
2.4 Umsetzung agrarpolitischer Bericht 2016
2.4.7 Alpwirtschaft
2.4.7.1 Bisherige Entwicklung
Der agrarpolitische Bericht 2016 definierte die Entwicklungsrichtung im Themen‐
bereich Alpwirtschaft wie folgt: Nachhaltige Entwicklung des Alpengebietes ge‐
währleisten und öffentliche Mittel für Investitionen in Infrastrukturen bündeln.
Daraus leitete der Bericht die folgenden Massnahmen ab:
Alpwirtschaftsstrategie bzw. Nutzungskonzept erstellen
Förderung bzgl. Höhe und Ausgestaltung überprüfen und vereinfachen
Priorisierung inländischer Alpen bei der Förderung prüfen
Es ist das erklärte Ziel, eine funktionierende und tragfähige Alpwirtschaft zu erhal‐
ten, die für die Alpung von inländischen Tieren attraktiv ist. Die Alpbetriebe arbei‐
ten überbetrieblich zusammen, nutzen die Infrastrukturen effizient und schöpfen den Mehrwert ihrer Produkte am Markt aus. Sie pflegen und erhalten die Kultur‐
landschaft und werden dafür angemessen entschädigt.
Mit der Agrarpolitik AP 14‐17 führte die Schweiz einen Alpungsbeitrag ein. Das bedeutet für Liechtenstein, dass bereits ab dem Jahr 2014 deutlich weniger Vieh aus der Schweiz auf den Liechtensteiner Alpen gesömmert wurde, was zu einer
20 Art. 14 Bst. e Landwirtschafts‐Einkommensbeitrags‐Verordnung; LEV; LGBl. 2010 Nr. 67
Unterbestossung der liechtensteinischen Alpen führte. Das Amt für Umwelt rea‐
gierte auf diese Entwicklung und schlug auf die Alpsaison 2015 Massnahmen zur Förderung der Liechtensteiner Alpwirtschaft vor.21 Im gleichen Jahr wurde die Alpwirtschaft auch im Rahmen einer Interpellation und deren Beantwortung durch die Regierung thematisiert.22 Zeitgleich mit der Umstellung der Schweizer Agrarpolitik AP 14‐17 wurden in Vorarlberg aufgrund der Rinder‐Tuberkulose (TBC) Tierseuchenbestimmungen eingeführt, welche das Amt für Lebensmittel‐
kontrolle und Veterinärwesen dazu bewog, von der Sömmerung von Tieren aus Liechtenstein auf Eigenalpen in Vorarlberg dringend abzuraten. Die Tierseuchen‐
bestimmungen gelten bis heute, was bedeutet, dass auf den Alpen in Vorarlberg kein Liechtensteiner Vieh gesömmert werden darf und deshalb der gesamte Vieh‐
bestand aus Liechtenstein für die Bestossung der heimischen Alpen zur Verfügung steht.
Im agrarpolitischen Bericht 2016 wurde die Erarbeitung eines alpübergreifenden Konzepts vorgeschlagen. Das im Folgenden erstellte Arbeitspapier dazu hat nach Diskussion mit den Interessengruppen gezeigt, dass die organisatorischen, techni‐
schen und politischen Voraussetzungen für ein alpübergreifendes Gesamtkonzept zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben sind und daher kein Mehrwert zu erzielen ist. Zum selben Schluss kommt insbesondere auch die Fachgruppe Berggebietssa‐
nierung (BGS), welche gemäss Verordnung über die Erhaltung und Entwicklung des Berggebietes für die fachübergreifende und nachhaltige Entwicklung des Berg‐
gebiets zuständig ist (AWFV23).
21 https://www.llv.li/files/au/bericht‐zur‐stellungnahme‐v4‐def.pdf
22 BuA 2015 Nr. 32 Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechten‐
stein betreffend Alpwirtschaft
23 Alpwirtschafts‐Förderungs‐Verordnung (AWFV); LGBl. 2010 Nr. 168
Die Förderung und Ausgestaltung der Alpwirtschaft wurden mit verschiedenen Massnahmen weitergeführt und umgesetzt:
Zur Verbesserung der Attraktivität der Alpung von laktierenden Milchkühen mit Milchverarbeitung im Alpgebiet wurde der maximale Alpungskostenbei‐
trag für das Jahr 2020 auf CHF 524 pro Stoss erhöht (Art. 11 Abs. 2 Bst. b AWFV; LGBl. 2010 Nr. 168).
Dieser Alpungskostenbeitrag für laktierende Milchkühe ist an die Vorausset‐
zung einer gemeinsam betriebenen Alpsennerei gekoppelt (zentrale Alpsen‐
nerei), die bis zum 1. Januar 2024 realisiert werden muss. Während einer Übergangsfrist wird bis dahin dieser Beitrag bereits heute an die Kuhalpen erster Priorität Alpe Valüna, Sücka und Pradamee ausgerichtet. Das sind die‐
jenigen Milchkuhalpen, bei welchen bis anhin Infrastrukturen zur Milchver‐
arbeitung gefördert wurden. Im Sinne einer noch stärkeren Bündelung mit dem Ziel eines noch effizienteren Einsatzes von Mitteln zur Infrastrukturför‐
derung soll es gelingen, die zentrale Alpsennerei fristgerecht zu realisieren.
Die Überarbeitung des Stadler‐Gutachtens24 wurde abgeschlossen und die Umsetzung der daraus resultierenden Bewirtschaftungspläne 2020 steht kurz vor dem Abschluss. Die Bewirtschaftungspläne basieren auf einer trag‐
fähigen und nachhaltigen Bewirtschaftung des Alpenraums (AWFV; LGBl.
2010 Nr. 168).
Zusammen mit der Einführung der neuen Bewirtschaftungspläne und der neuen Festlegung der Anzahl Stösse wurde der maximale Alpungskostenbei‐
trag für die übrigen RGVE von CHF 344 auf CHF 420 pro Stoss zur Förderung der Alpbetriebe erhöht (Art. 11 Abs. 2 Bst. c AWFV; LGBl. 2010 Nr. 168). Auf
24 Im Stadler‐Gutachten (2007) werden die Standorteigenschaften (Gelände, Vegetation, etc.) der Liechten‐
steiner Alpen beurteilt, und daraus Empfehlungen zur Bewirtschaftung und zu Bestossungszahlen abge‐
leitet.
der Seite der Eigentümer der Tiere wurde, wie bereits im Rahmen der För‐
derung des Berggebietes erwähnt, der Zusatzbeitrag für die Alpung von Tie‐
ren auf CHF 250 erhöht.
2.4.7.2 Aktueller Stand
Mit der Umsetzung des Bewirtschaftungsplanes 2020 werden förderungstech‐
nisch 24 Inlandalpen unterschieden. Diese Alpen weisen eine Weidefläche (Rind‐
vieh) von insgesamt rund 2‘100 ha und einen festgelegten Besatz von 1‘383 Stös‐
sen auf. Bei 250 Stössen dieser insgesamt 1‘383 Stösse handelt es sich um Stösse für laktierende Milchkühe mit Milchverarbeitung im Alpgebiet. In Vorarlberg be‐
finden sich 6 Auslandalpen mit einer Weidefläche (Rindvieh) von insgesamt rund 850 ha und einem festgelegten Besatz von 254 Stössen.
Auf Antrag der Alpeigentümer hat die Landesalpenkommission auf den Inlandal‐
pen rund 110 ha Weidefläche als Kleinviehweiden für Schafe und Ziegen ausge‐
schieden. Diese Flächen überschneiden sich teilweise mit Weideflächen für Rind‐
vieh, weshalb diese beiden Flächenangaben nicht addiert werden können. Die Al‐
pung von Kleinvieh erfolgt weiterhin auf tiefem Niveau.
Die Alpwirtschaft ist ein spezieller Wirtschaftszweig der Landwirtschaft. Das Kon‐
zept der Nachhaltigkeit wird auch auf die Alpwirtschaft angewendet.
2.4.7.3 Förderung der Liechtensteiner Eigenalpen in Vorarlberg
Im Auftrag des Ministeriums für Inneres, Bildung und Umwelt hat das Amt für Um‐
welt unter Einbezug aller betroffenen Alpeigentümer eine Beschränkung der För‐
derung der Alpwirtschaft auf die Alpen im Inland eingehend geprüft. Eine Arbeits‐
gruppe mit Vertretern der Eigentümerschaft der Auslandalpen und dem Amt für
Umwelt wurde gebildet, die ein Grundlagenpapier25 zur politischen Entschei‐
dungsfindung bezüglich der Förderung der Eigenalpen in Vorarlberg erarbeitete.
Aufgrund der Resultate der Arbeitsgruppe zur Situation der Liechtensteiner Alpen in Vorarlberg entschied die Regierung, die Förderung der Eigenalpen im bisherigen Umfang beizubehalten und die Förderung nicht auf die Inlandalpen zu beschrän‐
ken.