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AHS–Unterstufen

Im Dokument Bericht des Rechnungshofes (Seite 70-74)

19.1 (1) Das Schulentwicklungsprogramm 2008 (in Geltung bis 2018) gab für die künf-tige Schulentwicklung und Schulerhaltung im Bereich der Bundesschulen die Grundsätze und Zielvorgaben vor. Eine Zielvorgabe war der Ausbau der schulischen Tagesbetreuung (bei Bedarf), die allerdings allgemein gehalten war. Darüber hinaus enthielt das Schulentwicklungsprogramm 2008 eine Projektliste, die die geplanten Maßnahmen an den Schulgebäuden darstellte. Die Aufnahme der Projekte in das jeweilige Schulentwicklungsprogramm erfolgte durch das Bildungsministerium un-ter Einbeziehung des jeweiligen Landesschulrats bzw. des Stadtschulrats für Wien durch Erstellung einer Prioritätenliste. Weiters konnten kleinere bauliche Maßnah-men direkt aus dem Instandhaltungsbudget der jeweiligen Schule oder des jeweili-gen Landesschulrats bzw. des Stadtschulrats für Wien finanziert werden.

Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern

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In den für die Bundesschulen geltenden Flächenbudgets für die Raum– und Funk-tionsprogramme waren speziell für die Tagesbetreuung gewidmete Flächen enthal-ten, wie bspw. Speise– und Aufenthaltsräume sowie Räumlichkeiten zur Bereitstel-lung der Mittagsverpflegung. Unter Einbeziehung des zuständigen Landesschulrats bzw. des Stadtschulrats für Wien und des jeweiligen Schulstandorts erfolgte die projektspezifische Festlegung.

(2) Laut Bildungsministerium boten österreichweit rd. 19 % der öffentlichen AHS–

Unterstufenstandorte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung mangels Nachfrage keine Tagesbetreuung an. Von den verbleibenden AHS–Unterstufenstandorten waren – rd. 55 % mit Räumlichkeiten zur schulischen Tagesbetreuung versorgt, – an rd. 19 % die Infrastruktur zur schulischen Tagesbetreuung im Ausbau und – für rd. 26 % noch Handlungsbedarf gegeben.

(3) Das Bildungsministerium bezifferte den Investitionsbedarf für jene Standorte, wo Projekte zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung liefen, und für jene Standorte, wo weiterer Handlungsbedarf bestand, auf rd. 61 Mio. EUR (Baukosten-kennwert 5/2014). Für jene Standorte, die mangels Nachfrage keine Tagesbetreu-ung anboten, bestand ein weiterer Investitionsbedarf von bis zu 30 Mio. EUR.

Die in den Jahren 2010 bis 2015 österreichweit getätigten finanziellen Aufwendun-gen zu infrastrukturellen Maßnahmen an den AHS–Unterstufen konnte das Bildungs-ministerium mit keinem vertretbaren Aufwand beziffern, weil es solche Maßnahmen i.d.R. im Zuge von umfangreichen Gesamtvorhaben wie Neu– und Umbauten oder Sanierungen veranlasste. Die baulichen Maßnahmen führte der Gebäudeeigentümer

— meistens die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) — durch. Somit war das Bildungsministerium nicht mit den Investitionskosten, sondern mit (höheren) Mieten belastet.

19.2 Der RH hielt positiv fest, dass das Schulentwicklungsprogramm 2008 eine Zielvor-gabe für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung enthielt. Er wies kritisch dar-auf hin, dass die Zielvorgabe allgemein war. Baumaßnahmen im Rahmen des Schul-entwicklungsprogramms hatten allerdings einen Planungshorizont von zehn Jahren und schränkten somit eine zeitnahe Reaktion bei entsprechender Nachfrage nach schulischer Tagesbetreuung ein. Hier waren dann die jeweiligen Schulleitungen und der jeweils zuständige Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat für Wien gefordert, im Rahmen ihrer Instandhaltungsbudgets flexibel zu reagieren und adaptierte Räum-lichkeiten bereitzustellen.

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Der RH verwies auf den Investitionsbedarf von rd. 91 Mio. EUR, um an allen öffent-lichen AHS–Unterstufenstandorten die ausreichende bauliche Infrastruktur für die schulische Tagesbetreuung zu schaffen.

Der RH empfahl dem BMBWF, den Infrastrukturausbau für die schulische Tagesbe-treuung an den AHS–Unterstufen fortzusetzen und die Zielvorgabe für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung auch im Schulentwicklungsprogramm ab 2019 vorzusehen. Diese Zielvorgabe wäre zu konkretisieren und messbare Indikatoren wären dafür festzulegen.

19.3 Laut Stellungnahme des Bildungsministeriums habe das Raum– und Funktionspro-gramm der Bundesschulen schon bisher Erfordernisse eines ganztägigen Schulbe-suchs berücksichtigt. So seien etwa Flächen für das Zubereiten und das Verabrei-chen von Mahlzeiten Bestandteil des Standard–Raum– und Funktionsprogramms.

Das derzeit in Ausarbeitung befindliche Schulentwicklungsprogramm werde das Flächenangebot für ganztägige Schulformen (insbesondere für die Sekundarstufe I) erweitern, indem Flächen und Funktionalitäten für einen Freizeitanteil in das Flä-chenbudget aufgenommen werden. Mit der Verabschiedung des überarbeiteten Schulentwicklungsprogramms werde auch eine Zielvorgabe zum angestrebten Ver-sorgungsgrad verbunden sein.

20.1 (1) Im Schuljahr 2014/2015 gab es österreichweit 280 AHS–Unterstufenstandorte (62 private, 218 öffentliche), wovon rd. 88 % eine Tagesbetreuung anboten. Seit dem Schuljahr 2010/2011 war ein Anstieg von rd. 9 % bei den Standorten mit Ta-gesbetreuung zu verzeichnen.

(2) In Salzburg gab es im Schuljahr 2014/2015 19 AHS–Unterstufenstandorte (fünf private, 14 öffentliche), wovon bis auf zwei öffentliche Standorte alle eine Tagesbe-treuung hatten. Detaillierte Informationen zu Flächen, Kosten, Angemessenheit der zur Verfügung stehenden Fläche etc. (siehe Wien) für die öffentlichen AHS–Unter-stufenstandorte stellte der Landesschulrat für Salzburg dem RH nicht zur Verfü-gung.

(3) In Wien gab es im Schuljahr 2014/2015 86 AHS–Unterstufenstandorte (22 pri-vate, 64 öffentliche), wovon bis auf zwei private Standorte alle eine Tagesbetreu-ung hatten. Laut einer AufstellTagesbetreu-ung des Stadtschulrats für Wien war an rd. 41 % der öffentlichen Standorte die bauliche Infrastruktur für die schulische Tagesbetreuung ausreichend. Im Durchschnitt standen einer öffentlichen AHS–Unterstufe in Wien rd. 400 m2 für die schulische Tagesbetreuung zur Verfügung, wobei die Bandbreite allerdings von 70 m2 bis 790 m2 reichte. Insbesondere Standorte in der Innenstadt hatten sehr eingeschränkte Flächen für die schulische Tagesbetreuung zur

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gung. Der Stadtschulrat für Wien bezifferte die Kosten für bauliche Maßnahmen betreffend die schulische Tagesbetreuung (ohne Neubauprojekte) mit rd. 4,63 Mio. EUR im Zeitraum 2012 bis 2015.

20.2 Der RH hielt positiv den hohen österreichweiten Anteil von AHS–Unterstufenstand-orten mit schulischer Tagesbetreuung (rd. 88 %) fest; in Wien lag er beinahe bei 100 % und in Salzburg bei rd. 89 %. Allerdings stufte der Stadtschulrat für Wien die bauliche Infrastruktur bei annähernd 60 % der Wiener AHS–Unterstufenstandorte als nicht ausreichend ein, was u.a. auf die Lage (z.B. Innenstadt) zurückzuführen war. Der RH wies auf das Spannungsfeld zwischen dem Bedarf nach schulischer Tagesbetreuung und begrenzten räumlichen Kapazitäten hin.

Der RH verwies kritisch auf die nicht zur Verfügung gestellten Daten zur baulichen Infrastruktur durch den Landesschulrat für Salzburg, wodurch dem RH eine weiter-gehende Analyse nicht möglich war.

Der RH empfahl dem Landesschulrat für Salzburg und dem Stadtschulrat für Wien, ihre Aktivitäten für eine ausreichende bauliche Infrastruktur für die schulische Ta-gesbetreuung fortzusetzen.

20.3 (1) Laut Stellungnahme des Bildungsministeriums ermögliche das Bildungsinvesti-tionsgesetz die Fortführung des bedarfsgerechten Ausbaus des Angebots an schu-lischer Tagesbetreuung. Ein flächendeckendes Angebot an schuschu-lischer Tagesbe-treuung auch in verschränkter Form solle in einem Umkreis von maximal 20 Kilometern zum Wohnort zur Verfügung stehen. Die bereitgestellten Mittel wür-den auch erforderliche Investitionen an allgemein bilwür-denwür-den höheren Schulen er-möglichen. Im Übrigen würden einschlägige Maßnahmen bereits bei Neu–, Zu–

und Umbauten im Rahmen des Schulentwicklungsprogramms des Bundes verfolgt werden.

(2) Der Landesschulrat für Salzburg führte in seiner Stellungnahme aus, dass er der vom Bildungsministerium vorgegebenen Planungsgrundlage für das Schulentwick-lungsprogramm 2019 auftragsgemäß nachkommen werde.

20.4 Der RH verwies gegenüber dem Bildungsministerium auf seine Gegenäußerung zu TZ 10.

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