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MATERIELLE UMSETZUNG

3.2.3 Administrative Umsetzung

3.2.3 Administrative Umsetzung

In den nachfolgenden Abschnitten wird die administrative Umsetzung der vier betrachteten Aktio-nen in den Blick genommen. Dabei werden zunächst Antragstellung und Bewilligung und an-schließend die Abwicklung der Förderung beleuchtet. Die Grundlage der Analyse bilden Erkennt-nisse aus den durchgeführten Experten- und Fallstudieninterviews.

ANTRAGSTELLUNG

Die Bewertungen der Antragstellung (die diesbezüglichen Verfahren bei den einzelnen [Teil-]Akti-onen werden in Abschnitt 1.2.1 beschrieben) fallen gemischt aus. Einige Gesprächspartner be-zeichnen sie als schlank und unkompliziert. Die Mehrzahl empfindet sie allerdings als durchaus aufwändig und zeitintensiv – wobei nicht selten ergänzt wird, dass dies ebenfalls für vergleich-bare Förderprogramme des Landes und des Bundes zuträfe. Von den Gesprächspartnern, die die Antragstellung als aufwändig und zeitintensiv beschreiben, wird unter anderem angeregt, dass Formulare klarer gestaltet und besser aufeinander abgestimmt werden sollten. Zudem wird mo-niert, dass im Finanzplan noch vor dem Start der Umsetzung eine Aufschlüsselung der Mittel für jedes Förderjahr erfolgen muss. Dies erschwere später das flexible Reagieren auf ungeplante Ent-wicklungen im Vorhaben.

Die Vorgaben für die Antragsstellung werden von der überwiegenden Mehrheit der im Rahmen der Bewertung interviewten Personen als verständlich und transparent bezeichnet. In der Mehr-zahl der Interviews wird der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zudem eine transparente Kommu-nikation bezüglich der Frage, welche Informationen und Unterlagen einem Antrag beizufügen sind, bescheinigt. Nur in wenigen Fällen wird eine transparentere Kommunikation der Anforde-rungen an einen förderwürdigen Antrag gewünscht. Intensive Beratung durch die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter der Investitionsbank haben nach eigener Aussage nur wenige wissenschaftli-che Einrichtungen in Anspruch genommen. Dort wo dies der Fall war, werden Umfang und Quali-tät der Beratungsleistung mehrheitlich positiv bewertet.

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat in der ersten Hälfte des Jahres 2019 nach eigener Aus-sage bereits Schritte unternommen, um die im letzten Abschnitt wiedergegebene Kritik von Tei-len der Gesprächspartner zu adressieren. So wurden z.B. mehrere sehr umfang- und inhaltsrei-che Workshops durchgeführt, um den Akteuren unter anderem die Anforderungen bei der Antrag-stellung zu erläutern. Die zusammengetragenen empirischen Befunde enthalten Hinweise, dass diese Aktivitäten bereits positive Effekte gezeitigt haben: Denn die Wünsche nach einer transpa-renteren Kommunikation dieser Anforderungen wurden vor allem in den Experteninterviews und in den Fallstudien zur Aktion „Internationalisierung an Hochschulen“ geäußert, die Anfang des Jahres 2018 bzw. in der ersten Hälfte des Jahres 2019 durchgeführt wurden. In den weiteren Fallstudieninterviews – durchgeführt in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 – waren sie hingegen deutlich weniger häufig zu vernehmen.

Teilweise kritisch wird schließlich die Länge des Zeitraums zwischen Antragseingang und Bewilli-gung gesehen. In den Fallstudieninterviews wird diesbezüglich eine Dauer von drei bis sechs Mo-naten (zuzüglich ggf. auftretender Verzögerungen) als angemessen bzw. wünschenswert bezeich-net. Vorgekommen sei aber durchaus auch eine Dauer im Bereich von zwölf Monaten oder mehr.

ABWICKLUNG

Für die Abwicklung der Förderung ist bei allen vier betrachteten Aktionen die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zuständig. Dies beinhaltet die Prüfung der Voraussetzungen für Mittelabrufe durch die Begünstigten, die Durchführung und administrative Erfassung von Auszahlungen und ggf. Rückzahlungen, die Vorhabensbegleitung und -kontrolle (inklusive ggf. durchzuführender

stichprobenartiger Vor-Ort-Überprüfungen), die Prüfung von Zwischenverwendungsnachweisen und abschließenden Verwendungsnachweisen sowie die Abnahme von Projektabschlussberichten.

Die Fördermittelabwicklung wird sowohl in den Fallstudien- als auch in den Experteninterviews als sehr aufwändig beschrieben. Dabei werden sowohl die zu beachtenden Vorgaben für die als auch die Arbeit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bei der Abwicklung kritisiert.

Im Hinblick auf die Vorgaben für die Abwicklung der Förderung werden vor allem die engen Vergabe- und kleinteiligen Nachweispflichten kritisch gesehen. Gewünscht werden in diesem Zu-sammenhang höhere Schwellenwerte, bis zu denen Direktvergaben zulässig sind, und Pauschalen vor allem für kleinere Ausgabenposten. Die entsprechenden Äußerungen stammen vor allem von Projektträgern, die Vorhaben mit einer Vielzahl verschiedener Aufwendungen durchführen (Aktio-nen „Anwendungsorientierte FuE-Aktivitäten“ und „Internationalisierung an Hochschulen“). Un-komplizierter erscheint die Abwicklung der Förderung dahingegen bei Vorhaben im Infrastruktur-bereich zu sein, wenn im Wesentlichen nur eines oder mehrere Geräte beschafft und installiert werden müssen und dementsprechend vergleichsweise weniger verschiedene Ausgaben anfallen.

Mit Blick auf die Arbeit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird wiederholt kritisiert, dass es ihr an Verständnis für die Besonderheiten der Wissenschaft bzw. Wissenschaftsprojekte fehle. Dies habe zur Folge, dass die Unvorhersehbarkeit wissenschaftlicher Forschung in der Abwicklungspra-xis nicht ausreichend gewürdigt werde.

Bei der Einordnung dieser Aussage muss zum einen berücksichtigt werden, dass der für die Wis-senschaftsförderung zuständige Bereich in der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und damit auch diesbezügliche einschlägige Erfahrungen erst in der aktuellen Förderperiode aufgebaut wurden.

Zum anderen besteht die Aufgabe der Bank in erster Linie nicht im inhaltlichen Verständnis der Vorhaben, sondern vor allem in der technisch korrekten Anbahnung und Umsetzung der Förde-rung.

Zudem wird in den geführten Interviews vereinzelt ausgeführt, dass Vorgaben und Nachweis-pflichten nicht hinreichend klar kommuniziert würden. Dies sei insbesondere dann problematisch, wenn – was häufiger geschehe - Formularen und Vorgaben während der Vorhabenslaufzeit ange-passt werden. Infolge gebe es bei den Projektträgern die Befürchtung, Fehler bei der Abrechnung zu machen und dadurch Ausgaben nicht anerkannt zu bekommen. Im Ergebnis würden Ausgaben gar nicht erst getätigt, wenn Unsicherheiten bezüglich ihrer Förderfähigkeit bestehen. In der Pra-xis offenbar nicht seltene lange Prüf- und Bearbeitungszeiträume verschärften dieses Problem weiter: Bevor die Beanstandung einer getätigten Ausgabe aktenkundig werde, seien möglicher-weise bereits weitere vergleichbare Ausgaben in ähnlicher Art und Weise zur Prüfung eingereicht worden. Schließlich wird ebenfalls angemerkt, dass die Verfahren bei der Investitionsbank in Tei-len nur wenig institutionalisiert erscheinen und die Güte der Betreuung und Beratung daher stark personenabhängig sei. In sehr wenigen Einzelfällen wird sogar bemängelt, dass zuständige Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter über längere Zeiträume nur schwer oder sogar gar nicht zu erreichen waren.

„Es ist eben so, dass man in der Forschung nicht ge-nau vorhersagen kann, wo man am Ende landet und wie der Prozess verläuft, welche neuen Bedarfe ent-lang des Innovationsprozesses auftreten. Wenn man alle Details fünf Jahre im Voraus planen soll, dann wird das extrem schwierig“

Leitung der wissenschaftlichen Einrichtung, Experteninterview

Zur Einordnung der geäußerten Kritik an den Vorgaben zur Abwicklung der Förderung und der Ar-beit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt sind zwei Punkte festzuhalten. Zum einen wurden Ende des Jahres 2018 die Grundsätze und Richtlinie der betrachteten Aktionen in der Form angepasst, dass bei neu bewilligten Vorhaben im Rahmen der Aktionen „Anwendungsorientierte FuE-Aktivitä-ten“ und „Internationalisierung an Hochschulen“ die sonstigen vorhabensbezogenen Aufwendun-gen nunmehr als Pauschale in Höhe von 40 Prozent der förderfähiAufwendun-gen PersonalaufwendunAufwendun-gen an-gesetzt werden können. Der diesbezügliche Wunsch der Gesprächspartner in den Experten- und Fallstudieninterviews wurde mittlerweile also bereits adressiert. Inwieweit diese Anpassungen tat-sächlich eine positivere Sicht auf die Fördermittelabwicklung zur Folge haben werden, kann in dieser Bewertung noch nicht belastbar festgestellt werden, weil fast alle im Detail betrachteten Vorhaben noch vor dem Inkrafttreten der neuen Grundsätze und Richtlinie bewilligt wurden.

Zum anderen wurden in den bereits im Abschnitt zur Antragstellung erwähnten Workshops, die die Investitionsbank Sachsen-Anhalt in der ersten Hälfte des Jahres 2019 ausgerichtet hat, auch die Anforderungen der Fördermittelabwicklung erläutert. Die zusammengetragenen empirischen Befunde enthalten auch mit Blick auf die Abwicklung Hinweise, dass diese Aktivitäten bereits po-sitive Effekte gezeitigt haben: Denn die Kritikpunkte an der Arbeit und Kommunikation der Inves-titionsbank wurden erneut vor allem in den (Anfang des Jahres 2018 bzw. in der ersten Hälfte des Jahres 2019 durchgeführten) Experteninterviews und in den Fallstudien zur Aktion „Internati-onalisierung an Hochschulen“ geäußert. In den weiteren Fallstudieninterviews – durchgeführt in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 – waren sie hingegen deutlich weniger häufig zu vernehmen.

In den neueren Fallstudieninterviews wurde vielmehr mehrfach auf die Wichtigkeit eines stetigen Kontakts mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für eine effektive Fördermittelabwicklung hingewiesen. Als zu lang empfunden werden dabei allerdings teilweise die Antwortzeiten der Investitionsbank.