Externes Rechnungswesen: Kompendium Handelsrechtlicher Jahresabschluss:
- ist ein Informationsinstrument (nicht nur) für Externe Dokumentation der Unternehmenslage & des betriebl. Ge- durch Buchführung und Inventar (§ 239)
- ist notwendig für die Ausschüttungsbemessung
- besteht aus Bilanz & GuV (§242, III), zusätzlich bei KapGes Anhang & Lagebericht (§264, I,1)
- Konzerne müssen zusätzlich zusammenhängenden Konzernabschluss erstellen (§290, I), wenn börsenorientiert nach IFRS
- Auszahlung / Einzahlung Minderung/Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes
- Ausgabe / Einnahme Wert der in einer Periode gekauften/verkauften Sachgüter, Immaterialgüter & Dienstleistungen - Aufwand / Ertrag betriebsbedingte Minderung/Erhöhung des Eigenkapitals
Buchführungspflicht:
- jeder Kaufmann Buchführungspflichtig (§238) Kaufmann jeder der Handelsgewerbe betreibt (§1) 6 dessen Unterneh- men Nach Art oder Umfang einen in kaufmänn. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert zusätzlich Kaufleute kraft Rechtsform (§2,3,5,6)
- Buchführungspflicht umfasst 3 Teile
regelmäßiges Inventar ist zu erstellen (§240)
laufende doppelte Buchführung (§238,I)
Jahresabschluss zu erstellen (§242) Inventur & Inventar:
- Inventur körperl. Bestandsaufnahme des Vermögens & der Schulden eines Unternehmens durch Zählen, Wiegen, Messen Zeit- und Mengenproblem
- Inventurvereinfachungsverfahren
- Zeitproblem erweiterte Stichtagsinventur(§ 240, II), vor- oder nachgelagerte Inventur(241, III) permanente Inventur(§241, I), Stichprobeninventur (§241, I)
- Mengenproblem Festbewertung (§240, III) Gruppenbewertung (§240, IV), Verbrauchsverfolgeverfahren (LiFo, FiFo) (§256)
- Inventar Gegenüberstellung aller Vermögensgegenstände & Schulden nach Art, Menge & Wert, Erstellung eines In- ventars hat zu Beginn eines Handelsgewerbes & zu Ende jeden Geschäftsjahres zu erfolgen (§ 240,I&II)
A. Vermögensgegenstände I. Anlagevermögen
1.Grundstücke&Gebäude 2.Maschinen
3.Fuhrpark
4.Geschäftsaustattung II. Umlaufvermögen 1.Waren
2.Forderungen 3.Bankguthaben 4.Kassenbestand B. Schulden
I. Langfristige Schulden II. Kurzfristige Schulden C. Ermittlung des Reinvermögens Summe Vermögensgegenstände ./. Summe Schulden
= Reinvermögen (EK)
Bilanz:
- ist eine Zeitpunktrechnung, denn sie ist eine Gegenüberstellung von Vermögen & Kapital zu einem Abschlussstichtag
Aktivseite Bilanz zum 31.12. … Passivseite
Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Bilanzsumme = Bilanzsumme
Vermögensseite(Mittelverw.) Kapitalseite(Mittelherk.)
- Erfolg ist die betriebsbedingte Änderung des Reinvermögens EK-Mehrung = JÜ, EK-Minderung = JF
- Aktivtausch(Vermögensumschichtung) lediglich Struktur der Aktivseite ändert sich, Bilanzsumme unverändert - Passivtausch(Kapitalumschichtung) lediglich Struktur der Passivseite ändert sich, Vermögen unverändert
- Aktiv-Passiv-Mehrung(Bilanzverlängerung) Aktiv-&Passivseite erhöhen sich durch Geschäftsvorfall um gl. Betrag
- Aktiv-Passiv-Minderung(Bilanzverkürzung) Aktiv-&Passivseite vermindern sich durch Geschäftsvorfall um gl. Betrag
Das T-Konto:
- zweiseitig geführte Berechnung, linke Seite des Kontos wird immer mit Soll bezeichnet, rechte immer mit haben - für jeden Bilanzposten wird T-Konto eingerichtet, auf dem Anfangsbestände, Zu- & Abgänge & Endbestand verzeichnet sind
Soll Aktives Bestandskonto Haben Soll Passives Bestandskonto Haben
Anfangsbestand Zugänge
Abgänge Endbestand
Abgänge Endbestand
Anfangsbestand Zugänge
Σ = Σ Σ = Σ
- der Buchungssatz nennt Konten, die durch Geschäftsvorfall berührt, und zeigt ob im Soll oder im Haben angesprochen - jeder Buchungssatz lautet Soll an Haben
Buchungen auf Bestandskonten:
Eröffnungsbilanzkonto (EBK) Spiegelbild der Eröffnungsbilanz. Positionen der Aktivseite der Bilanz stehen im Haben, Positionen der Passivseite der Bilanz im Haben
Buchungssätze lauten zusammengefasst alle aktiven Bestandskonten an EBK und EBK an alle passiven Bestandskonten
Schlussbilanzkonto (SBK) am Ende eines Geschäftsjahres müssen alle Konten abgeschlossen werden, dies ge- schieht über das SBK
Buchungssätze lauten zusammengefasst SBK an alle aktiven Bestandskonten und alle passiven Bestandskonten an SBK
Schlussbilanz ist sozusagen Abschrift des SBK
Erfolgskonten:
- man unterscheidet in Aufwands- & Ertragskonten, da Aufwendungen und Erträge das EK verändern bucht man sie jeweils auf der gleichen Seite wie man sie im EK-Konto buchen würde
- Aufwendungen werden stets im Soll gebucht, Erträge werden stets im Haben gebucht Aufwandskonto an Bestandskonto
Bestandskonto an Ertragskonto
- Abschluss der Erfolgskonten über GuV-Konto alle Ertragskonten an GuV-Konto
GuV-Konto an alle Aufwandskonten Gewinn- und Verlustkonto:
- Salden aller Erfolgs- & Ertragskonten werden auf GuV-Konto gebucht, wenn Saldo des GuV-Kontos auf der Sollseite Jahresüberschuss, wenn im Haben Jahresfehlbetrag
- GuV-Konto wird über EK-Konto abgeschlossen
- wenn im GuV Jahresüberschuss ausgewiesen Nettovermögenserhöhung im Haben des EK-Kontos - wenn im GuV Jahresfehlbetrag ausgewiesen Vermögensminderung im Soll des EK-Kontos - GuV stellt sämtliche Aufwendungen und Erträge einer Periode gegenüber
- kann grundsätzlich in Konto- oder Staffelform erstellt werden, KGs müssen Staffelform anwenden(§275, I,1) einzelne Posten gleich, nur Unterschiede in Gliederung
Ergänzungen zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für KGs:
- Anhang (§264 I,1)
soll einzelne Posten der GuV verbal erläutern, entlasten & ergänzen mehr Informationen - Erläuterungsfunktion bestimmte Angaben über Posten der Bilanz & GuV
- Entlastungsfunktion Angaben die in der GuV oder Bilanz zu tätigen wären können in Anhang über- nommen werden, wie z.B. Aufgliederung von Fristigkeiten von Verbindlichkeiten
- Ergänzungsfunktion Angaben die über Informationen von Bilanz & GuV hinausgehen, z.B. wesentliche Finanz. Verpflichtungen, Bezüge der Geschäftsführer, etc.
- Lagebericht (§289 I)
vergangenheits- & zukunftsbezogener ergänzender Bericht, lässt KGs den Freiraum Informationen zur Verfügung zu stellen, die eigentlich nicht Relevant für Jahresabschluss, zudem Pflicht auf künftige Risiken einzugehen
Prüfung, Offenlegung & Konzernrechnungslegung:
- Prüfungspflicht (§316 - §324)
Kapitalgeber von KGs haben nur geringen Einfluss auf Unternehmensführung, aber großes Interesse an Ordnungs- gemäßer Rechnungslegung Jahresabschlüsse werden zum Schutz von Wirtschaftsprüfern geprüft
- Offenlegungspflicht (§325 - §329)
Jahresabschluss von KGs unterliegt der Pflicht zur Offenlegung, aber größenabhängige Offenlegungserleichte- rungen kleinere KGs müssen GuV nicht veröffentlichen etc., große KGs müssen alle Unterlagen im Bundes- anzeiger bekannt machen
- Konzernrechnungslegung (§ 297)
im Hinblick auf die Informationsfunktion müssen Konzerne einen konsolidierten Jahresabschluss der Konzernmutter erstellen Einheitstheorie in Jahresabschluss werden die Einzelbilanzen & -GuV zusammengefasst, also inter- ne Geschäftsbeziehungen eliminiert
- Wirtschaftsprüfer prüft ob Unternehmen Jahresabschluss & Lagebericht nach true&fair view erstellt hat mittelgroße und große KapGes. Prüfungspflichtig
Vorsichtsprinzip (§252 I,4):
- Realisationsprinzip Gewinne sind erst auszuweisen wenn sie realisiert sind, Aufwendungen & Erträge sind erst zu buchen wenn sie Wirtschaftlich verursacht sind
- Imparitätsprinzip noch nicht realisierte Verluste sind bereits auszuweisen wenn sie am Markt drohen
- Bewertung von Vermögensgegenständen wenn Tageswert geringer als AHK außerplanmäßige Abschreibung
Eigenkapital & Ertragswert:
- in Bilanz ermittelte Eigenkapital stellt eine vorsichtig ermittelte objektive Untergrenze des Ertragswertes des Unterneh- mens dar
- Unterschiede Eigenkapital & Ertragswert
stille Reserven ( Unterschied zwischen Tageswert und bilanziertem Wert)
Geschäfts- & Firmenwert (Tageswert d. Unternehmens abzüglich bilanziertem EK & stiller Reserven Vermögensgegenstände:
- Vermögensbestandteil nur Sachverhalt, der zu künftigen Einnahmeüberschüsse führt ist Bestandteil des Ver- mögens eines Unternehmens (Werthaltigkeit)
- Greifbarkeit Vermögensgegenstand liegt nicht vor, wenn vielleicht ertragswertsteigernder Sachverhalt entfällt - selbstständige Bewertbarkeit muss möglich sein Sachverhalt einzeln zu bewerten
Anschaffungskosten:
- Anschaffungskosten liegen vor, wenn Vermögensgegenstände entgeltlich erworben und in betriebsbereiten Zustand versetzt werden
- Anschaffungspreis Nettokaupreis für Vermögensgegenstand, USt ist wegen durchlaufendem Charakter nicht zu berücksichtigen, wenn Unternehmer zum VorSt-Abzug berechtig
- Anschaffungsnebenkosten (§255 I,2) alle Einzelkosten, die dazu dienen Vermögensgegenstand in betriebsbereiten Zustand zu versetzten & ihn in eigenen Verfügungsbereich zu überführen
- nachträgl. Anschaffungskosten in zeitlichem Zusammenhang mit Anschaffung stehende Kosten, die später zu zahlen sind, z.B. Erschließungsbeiträge
- Anschaffungspreisminderungen (§255 I,3)
- Rabatte werden bei Vertragsabschluss vereinbart, z.B. Mengenrabatt
- Skonti Preisnachlässe unter Bedingung, dass Zahlung innerhalb eines best. Zeitraums, zur Zeit des Warenzu- gangs/-abgangs ist Erhalt/Gewährung unsicher, wegen Übersichtlichkeit werden Unterkonten Erhaltene &
Gewährte Skonti eingerichtet
- Boni Preisnachlässe die gewährt werden, wenn Einkäufe in Periode best. Wert erreicht haben, werden wie Skonti auf Unterkonten gebucht & am Ende des Jahres über Wareneinkauf- bzw. –verkaufskonto abgeschlossen
Allphasen-Netto-Umsatzsteuer:
- Unternehmen sollen USt an den Fiskus abführen, grds alle Unternehmen auf jeder Stufe der Produktions- & Handels- Kette von betroffen, da aber Unternehmen zum VorSt-Abzug berechtigt Belastung des Endverbrauchers
- Steuerschuld wird anhand Wertschöpfung (Mehrwert) des bemessen
- USt unterliegen vor allem Lieferungen & sonstige Leistungen, bei Vermietungen von Grund & Boden gibt es Options- recht, umsatzsteuerbefreit sind Gewährung von Krediten & Versicherungsleistungen
- Vorsteuer USt die Unternehmer selbst für Lieferungen & Leistungen entrichtet, stellt für den Unternehmer Forderung ggü. dem Finanzamt dar & wird auf aktiven Bestandskonto im Soll gebucht
- Umsatzsteuertraglast USt die Unternehmer von Kunden erhebt, stellt für Unternehmer eine Verbindlichkeit ggü.
dem
Finanzamt dar & wird auf passiven Bestandskonto im Haben gebucht
- Umsatzsteuerzahllast USt die letztendlich ans FA zu zahlen ist, ergibt sich durch Abzug der VorSt von USt wirt schaftlich wird nicht Unternehmer sondern der Endverbraucher belastet
Buchung des Warenverkehrs in Handelsunternehmen:
- Unternehmen deren Tätigkeit auf Handel ausgerichtet ist besitzen Warenkonten, Anfangsbestände und Wareneinkäufe werden mit Anschaffungspreis bewertet, Warenverkäufe mit ihren Verkaufspreisen
- gemischtes Warenkonto erfasst Anfangsbestand und Zugänge auf Sollseite zu Einkaufspreisen, auf Habenseite wird Warenverkauf zu Verkaufspreisen gebucht, Endbestand wird ebenfalls zum Einkaufs preis im Haben gebucht, daher ist Konto nicht ausgeglichen Saldo auf der Sollseite Wahrenrohgewinn
Endbestand geht über SBK in Schlussbilanz ein, Warenrohgewinn geht als Ertragsbestand- teil in GuV
- getrenntes Warenkonto Wareneinkaufs- & Warenverkaufskonto, Warenverkauf, bewertet zu Verkaufspreisen, wird
im Warenverkaufskonto im Haben gebucht, welches übers GuV abgeschlossen wird, Wa- reneinkaufskonto übernimmt auf Sollseite Anfangsbestand zum Einkaufspreis, nach Buch ung des EB ergibt sich ein Saldo, der zu Anschaffungskosten bewertete Warenabgang Wareneinsatz
- Bruttomethode Saldo des Wareneinkaufkontos (Wareneinsatz) & Saldo des Warenverkaufskontos (Warenverkäufe) werden über direkt GuV abgeschlossen Wareneinsatz & Warenumsatz, Jahresüberschuss in GuV ersichtlich
- Nettomethode Saldo des Wareneinkaufkontos (Wareneinsatz) wird über SBK auf Sollseite des Warenverkaufs- kontos gegengebucht, anschließend wird der Saldo des WVK über GuV abgeschlossen im GuV erscheint nur der Warenrohgewinn
Buchen der Halb- & Fertigfabrikate in Industrieunternehmen:
- Produktionsprozesse können ein- oder mehrstufig verlaufen Halbfabrikate können entstehen - Buchung bei einstufigen Produktionsprozessen nach GKV
- Warenbestände werden zu Anschaffungskosten, Zugänge & Bestände an selbsterst. Erzeugnissen werden zu Herstellungskosten bewertet
- Im GuV erscheint mit Herstellung verbundener Aufwand auf Sollseite, Umsatzerlösen auf Habenseite Erfolg = Sal- do aus Umsatzerlösen & Aufwendungen Warenrohgewinn
- wird mehr produziert als abgesetzt, wird Mehrbestand im Konto Bestandsveränderungen im Haben erfasst und dann über GuV abgeschlossen Erfolgsausweis wird korrigiert
- GKV weist gesamte Herstellungskosten gegliedert nach Aufwandsarten aus, unabhängig davon ob abgesetzt - Buchung bei einstufigen Produktionsprozessen nach UKV
- Umsatzerlöse werden Herstellungskosten gegenübergestellt, noch nicht verkaufte Fertigfabrikate werden erfolgsneutral behandelt
- Umsatzerlöse werden als Ertrag gebucht, Herstellungskosten als Aufwand - Buchung bei zweistufigen Produktionsprozessen nach dem UKV & GUV
- Buchungen in zweistufigen Produktionsprozessen unterscheiden sich wenig von einstufigen, es ist aber zu beachten, dass auch unfertige Erzeugnisse in zweite Produktionsstufe mit eingehen
Abnutzung und Abschreibung:
- bei Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Nutzung zeitl. Begrenzt ist, sind AHK um planmäßige Ab- schreibungen zu mindern (§253 II,1) (wg. techn, wirtschaftl & zeitl Abnutzung)
- planmäßige Abschreibungen erfolgen nach Abschreibungsplan ( §253 II)
Abschreibungsbasis ( Anschaffungs- oder Herstellungskosten, eventuell abzügl Restwert) planmäßige Nutzungsdauer (Zeitraum in dem Gegenstand genutzt werden kann)
Abschreibungsverfahren
- lineare Abschreibung Anschaffungs- oder Herstellungskosten, eventuell gemindert um Restwert werden in Gleichen Beträgen auf die Nutzungsdauer verteilt
Abschreibungsbetrag/Jahr: AHK ND
- geometrisch-degressive Abschreibung jährlicher Abschreibungsbetrag im ersten & zweiten Jahr fester Prozent- satz der AHK, danach fester Prozentsatz von den jeweiligen Buchwerten (Restwerten), führt zunächst zu höheren Abschreibungen, die immer geringer werden, schließlich Wechsel auf lin. Abschreibung Prozentsatz kann frei gewählt werden, höchstens jedoch das doppelte der lin. Abschreibung, bzw. 20%
t = ND – 100 + 1 (wobei t= Übergangsjahr, und p= Abschreibungsprozentsatz) p
- arithmetisch-degressive Abschreibung Abschreibungsbeträge vermindern sich jährlich um gleichenBetrag, wenn Abschreibungsbetrag letzten Jahres der Nutzung gleich Betrag um den jährliche Abschreibebeträge sinken digitale Abschreibung, zu beginn hohe Abschreibungen, dann kontinuierlich sinkendbis zur vollständigen Abschreibung D = AHK - RW
Σ Jahresziffern
- progressive Abschreibung Umkehrvariante der degressiven Abschreibung, Abschreibungsbeträge in ersten Nutzungsjahren gering, steigen dann kontinuierlich an
- leistungsbezogene Abschreibung leistungsabhängige Abschreibungsbeträge werden ermittelt zunächst wird durch Division der AHK durch Gesamtleistungsumfang der Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit ermittelt, an- schließend wird in einem Geschäftsjahr tatsächlich erbrachte Leistung mit Abschreibungseinheit je Leistungseinheit multipliziert
Außerplanmäßige Abschreibungen:
- sinkt der Tageswert eines Vermögensgegenstandes unter Buchwert greift das Niederstwertprinzip im Umlaufver- mögen muss zwingend Abschreibung vorgenommen werden, im Anlagevermögen nur wenn Wertminderung voraus- sichtlich dauerhaft
- Buchung der Abschreibung bei Buchungen gibt es keinen Unterschied zwischen planmäßigen und außerplan- mäßigen Abschreibungen, es entspricht den GoB dass außerplanmäßige Abschreibungen nach den planmäßigen Ab- schreibungen auf dem gesonderten Konto außerplanmäßige Abschreibungen gebucht werden
Bewertung von Forderungen aus LuL
- vollwertige Forderungen werden zu Nennbetrag (Rechnungsbetrag) bilanziert
- uneinbringliche Forderungen Forderungen fallen in voller Höhe aus Forderungen werden abgeschrieben und USt korrigiert
- zweifelhafte Forderungen nur noch teilweise Zahlung zu erwarten Zweifelhafte Forderungen an
Forderungen aus LuL Periodenerfolg wird nicht berührt, erst wenn Teil dieser Forderungen abgeschrieben erscheint Forderungsausfall als Aufwand, USt wird erst nach tatsächl. Ausfall korrigiert
Periodenübergreifende Zahlungen:
- schwebende Geschäfte werden nicht bilanziert
- für Aufwands- & Ertragsrealisation bei zweiseitigen Rechtsgeschäften ist nicht der Zahlungszeitpunkt, sondern Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend
- Zahlung erfolgt vor Gegenleistung Auszahlung vor Bilanzstichtag für Gegenleistung nach Stichtag mindert nicht Ertragswert des Unternehmens Zahlung ist aktivierungspflichtig, wenn Zahlung für sonstige Leistung, Aktivierung nur bei zusätzlicher Objektivierung
- geleistete & erhaltene Anzahlungen Anzahlung vor Bilanzstichtag auf aktivierbare Vermögensgegenstände, die nach Bilanzstichtag geliefert werden, so ist Anspruch auf Lieferung vorhanden wie Vermögensgegenstand zu behan- deln, Anzahlungen werden separat von der Buchführung erfasst& im Jahresabschluss ausgewiesen
zur Lieferung verpflichtete Unternehmer weist im Passivkonto Erhaltene Anzahlungen im Haben aus, der Kunde auf dem Aktivkonto Geleistete Anzahlungen im Soll(§ 266 Abs.2&3)
gemäß §13 UStG ist auf alle Anzahlungen USt zu entrichten
Aktive & Passive Rechnungsabgrenzungposten:
- alternativ für Fälle, in denen Zahlung & zeitraumbezogene Leistung auseinanderfallen werden Rechnungsabgrenzungs- posten gebucht (§250 Abs. 1, S1) Ertragswert bei solchen Zahlungen schwer greifbar, daher nur wenn Zahlungen für bestimmten Zeitraum nach Abschlussstichtag sind sie zu aktivieren und nicht als Aufwand in der GuV auszuweisen, sondern als aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP)
- für passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) gilt das gleiche, es handelt sich jedoch um erhaltene Vorauzah- lungen für noch zu erbringende zeitraumbezogene Leistungen erst im Geschäftsjahr der Leistungserbringung ist der Gewinn realisiert pRAP ist in diesem Geschäftsjahr gewinnerhöhend aufzulösen
RAP sind i.d.R. umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerpflichtige RAP werden wie Anzahlungen behandelt
Rückstellungen:
- Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind Schulden deren spätere Auszahlung & Höhe ungewiss sind voraussichtliche spätere Auszahlung, die in der Bilanz als Aufwand erfasst wird
- Drohverlustrückstellung schwebende Geschäfte werden nur bilanziert, wenn der Wert der eigenen Leistung den Wert der Gegenleistung übersteigt Differenz ist in Form einer Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen (§249 I,1), aber nur wenn keine außerplanmäßige Abschreibung möglich
Eigenkapital als Saldogröße:
- Eigenkapitalkonto ist passives Bestandskonto, über das auch Erfolge gebucht werden (Saldo des GuV-Kontos) - EK kann sich nicht nur durch Erfolge sonder auch durch erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle wie Einlagen & Entnahmen ändern
- Einlagen Geschäftsführer führt aus Privatvermögen Geld/Sachgegenstände ins Betriebsvermögen - Entnahmen Geschäftsführer überführt Geld / Sachgegenstände ins Privatvermögen
- Einzelunternehmer richten häufig Privatkonto ein Unterkonto des EK, wir über dieses angeschlossen
- Personengesellschaften da keine Rechtspersonen wird der JÜ auf Gesellschafter verteilt jeder Gesellschafter erhält eigenes EK-Konto
- Kapitalgesellschaften besitzen fixiertes Mindestkapital, was gesetzl. Grenze nicht unterschreiten darf
setzt sich aus gezeichnetem Kapital (fixe Größe) & Gewinnrücklagen (var. Größe) zusammen JÜ wird von GuV auf das EK-Konto Jahresüberschuss gebucht da Rechtsperson ist das ihr Gewinn
Gesellschafterversammlung muss über Gewinn beschließen Umbuchung auf Konto Ge- winnverwendung Gewinnrücklagen oder Ausschüttung