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Archiv "Abrechnungen: Wer kontrolliert die Kontrolleure?" (01.06.2001)

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nicht auch ein TÜV für Poli- tiker oder Verwaltungsbeam- te oder auch Lehrer einge- führt werden; die haben in der Regel wohl auch kaum mehr gelernt als wir. Seit Jah- ren wird doch keine Berufs- gruppe so gegängelt wie die Ärzteschaft. Ich habe den Eindruck, unsere Standes- vertreter kommen allen For- derungen servil nach, verfei- nern das Süppchen dann al- lerdings wenigstens noch mit eigenen Gewürzen, und wir löffeln es dann brav aus.

Wie kommt ein Herr Profes- sor Scriba eigentlich dazu, uns eine ungenügende Fort-

bildungswilligkeit zu unter- stellen. Da fällt es schwer, nicht polemisch zu werden, aber vielleicht sollte auch der Herr Professor einmal seine bisherigen Fortbildungs- punkte nachweisen. Bei mir und sicher auch bei vielen an- deren Kollegen fragen Sie am besten die Ehefrau, an wie vielen Abenden und Wo- chenendtagen ich fortbil- dungsbedingt nicht zu Hause bin und an wie vielen Aben- den ich mich statt der Familie medizinischer Lektüre wid- me.

Dr. med. Uwe Plesmann, Kuhtorstraße 1 b, 23578 Oldenburg

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 22½½1. Juni 2001 AA1487

Menschenrechte

Zu den Leserbriefen in Heft 12/2001, die sich auf den Beitrag „Notfall Men- schenrechte“ von Torsten

A. Lucas in Heft 5/2001 bezogen:

Einzig und allein dem Eid verpflichtet

Bei der Begutachtung der Reisefähigkeit sind Ärzte einzig und allein ihrem Eid verpflichtet und haben nicht die Aufgabe, bei der „Durch- setzung von Recht und Ord- nung“ behilflich zu sein, wie es Herr Angstenberger in sei- nem Leserbrief ausdrückt.

Inwieweit die Behandlung ei- ner Traumatisierung im Hei- matland oder in Deutschland erfolgen muss, ist eine Frage des Einzelfalls. In vielen Ländern erlaubt bereits die bestehende politische Situati- on eine Behandlung nicht, so etwa, wenn die Behandlungs- zentren und ihre Klienten ge- heimdienstlich überwacht werden.

Die Rückkehr in den Hei- matstaat, in dem das trauma- auslösende Ereignis stattge- funden hat, und die damit verbundene Konfrontation mit dem Trauma ist allenfalls Patienten zuzumuten, die zu- vor hinreichend stabilisiert worden sind. Andernfalls führt eine Traumaexposition, zumal wenn sie durch eine Abschiebung erzwungen wird, mit hoher Wahrschein-

lichkeit zu einer Retraumati- sierung, das heißt einer Ver- schlechterung der Sympto- matik bis hin zur Suizidalität.

Die eigentliche Traumaarbeit im Sinne einer Traumaexpo- sition und Verarbeitung des Traumas ist bei Patienten mit einer PTSD, die über Jahre mit kurzfristigen Aufent- haltstiteln in der Angst vor Abschiebung leben, in der Regel nur schwer möglich.

Christine Grunert,

Behandlungszentrum für Folteropfer Ulm, Böblinger Straße 30 a, 89077 Ulm

Abrechnungen

Zu dem Beitrag „Kassenärztliche Ab- rechnungen: Ordnung im eigenen Stall“ von Josef Maus in Heft 16/2001:

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Begrüßenswert, dass die KV einheitlich kontrollieren will.

Sauer stößt mir nur auf, dass das BKA der KV nicht traut – wer kontrolliert die Kon- trolleure? Zu dieser unge- heuerlichen Unterstellung muss ich fragen, wer kontrol- liert das bis unter die Schuh- sohlen korrupte BKA, oder wer kontrolliert in diesem unserem Staate die kriminel- len Machenschaften der Staatsanwaltschaften? Wo sind die Kontrolleure über die Staatsmafiosi? Bevor die Öffentlichkeit weiterhin be-

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logen und betrogen wird und die wahren Zustände dieser Republik weiterhin ver- schleiert werden, wäre es zum Beispiel ein guter An- fang, mal die Herren der Staatsanwaltschaft und der Justiz zu kontrollieren. Viel- leicht melden sich ein paar Kollegen bei mir, und wir schauen den betreffenden Leuten gemeinsam einmal genauer auf die Finger?

Dr. Gerhard Bast, Roderbruchmarkt 20, 30627 Hannover

Es geht um unser Geld und unseren Ruf

Nach dem Lesen bekommt man den Eindruck, die jetzi- gen Aktivitäten der KBV dienen vor allem dem Zweck, den Forderungen der Staatsanwälte Genüge zu tun. Damit sind wir aber wie- der beim Knackpunkt. Es geht doch nicht um die Justiz, sondern um uns alle, um un- ser Geld und nicht zuletzt um unseren (noch) guten Ruf.

Wenn zum Beispiel Kollegen bei Toten Leistungen abrech- nen, dann darf nicht nur eine lächerliche Geldstrafe, son- dern muss Entzug der Ap- probation die Folge sein.

Auch ich bin der Meinung, dass in relativ großem Um- fang Kollegen beklaut wer- den. Nichts anderes ist näm- lich Abrechnungsbetrug, und in den im Artikel erwähnten

„Schulungen“ wird nicht sel- ten zu nichts anderem aufge- rufen. Wer nicht mitmacht, ist dumm und wird ausge- lacht. Was soll schlimm daran sein, wenn sich darum der Staatsanwalt kümmert, nach- dem unsere eigenen Institu- tionen dazu offenbar nicht willens oder in der Lage sind.

Mag mich nun der eine oder andere Kollege als Nestbe- schmutzer beschimpfen, das ist mir, ehrlich gesagt, egal.

Schlicht ausgedrückt, kotzt mich eine Gesellschaft an, in der die Skrupellosen sich die Hände reiben, und der Rest muss sehen, entweder mitzu- machen oder irgendwann un- terzugehen. Eigentlich ist es ja auch naiv zu glauben, dass

ausgerechnet die Ärzte bes- ser sein sollen als der Rest!

Dr. Löhmann, Simmershäuser Straße 10, 98646 Streufdorf

Drittmittel

Zu dem Beitrag „Imagegewinn ist nicht strafbar“ von Jens Flintrop in Heft 14/2001:

Zum Glück . . .

Man braucht es nicht einmal mehr hinter vorgehaltener Hand zu sagen: Die Fähig- keit zum Einwerben von Drittmitteln entscheidet heute mehr als die Fähigkeit, ein guter Kliniker, Forscher oder Dozent zu sein, darüber, ob man in die halbgötter- dämmernden Hallen der Al- ma mater berufen wird oder nicht. „Ohne Moos nix los“

gilt nirgendwo mehr als in der mit deutschen Staatsmit- teln meist nur jämmerlich versorgten medizinischen Forschung. Mit welcher gro- tesken Doppelmoral erdrei- sten sich die schwarzberob- ten Staats(anwalts)diener, einem integren Wissen- schaftler internationaler Re- putation so hinterhältig an den Karren zu fahren? Zum Glück gibt es da noch Rich- ter, die wissen, was richtig ist. Wenn diese Vorgehens- weise Schule macht, bricht man der universitären For- schung – die absolut auf Drittmittel angewiesen ist, um im internationalen Ver- gleich halbwegs zu bestehen – mit bloßer Hand das Ge- nick!

Dr. med. Michael Feld, Norderstraße 118, 25980 Westerland/Sylt

Unfassbar

Es ist unfassbar, mit welcher Dreistigkeit Beamte, die mit Steuergeldern der Allge- meinheit bezahlt werden, vielleicht persönliche, wenn nicht sogar politische Animo- sitäten austragen. Es kann nicht anders sein, obwohl so- viel Einsicht auch der letzte Staatsanwalt haben sollte, dass hier wieder einmal der

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Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 22½½1. Juni 2001 AA1489 kleine Mann (gleich Patient)

der Leidtragende ist. Wel- cher lautere Arzt kann sich voll und ganz seinen eigentli- chen Aufgaben widmen, wenn irgendwelche Staatsan- wälte mit Revision in höhe- rer Instanz drohen, obwohl unabhängige Richter nicht einmal die erste Klage zur Verhandlung angenommen haben?

Erklärung: Ärzte stehen in der Anerkennung und Be- liebtheitsskala, obwohl seit Jahrzehnten von allen Seiten der Versuch unternommen wird, sie zum „Buhmann“

der Nation zu machen, an er- ster Stelle und nicht Staats- anwälte.

Dr. Dietmar Dohn, Roonstraße 33, 33615 Bielefeld

Mobilfunkstrahlung

Zu dem Beitrag „Forschungsbedarf“

von Dr. med. Eva A. Richter in Heft 15/2001:

Informativ

Mit großem Interesse habe ich Ihren sehr informativen und ausgewogenen Bericht über die entsprechende An- hörung der Bundesärztekam- mer am 4. April 2001 in Ber- lin gelesen, an der ich als me- dizinischer Experte teilnahm.

Ich bin überzeugt, dass diese Thematik gerade von medizi- nischer Seite auch weiterhin Beachtung verdient, unter anderem auch die Frage, ob chemische Belastungen des Organismus wie Zahnmetalle etc. – etwa im Rahmen eines Multiple-Chemical-Sensitivi- ty-Syndroms (MCS) – mögli- cherweise eine prädisponie- rende Rolle für die Entste- hung einer Elektrosensibi- lität oder Magnetosensibilität spielen.

Der guten Ordnung wegen möchte ich lediglich noch darauf hinweisen, dass ich keinen Professorentitel trage, wie dies im oben genannten Bericht anklingt.

Dr. med. Jörg Reißenweber, Zentrum für Elektropathologie der Universität Witten-Herdecke, Stockumer Straße 12, 58453 Witten

Vergangenheit

Zu dem Beitrag „Ärztliche Praxis vor fünfzig Jahren: Bericht aus einer fer- nen Zeit“ von Dr. med. Wolfgang Dau in Heft 13/2001:

Anmerkungen

Ganz abgesehen von durch- aus richtigen Darstellungen, aber auch vorhandenen Übertreibungen der Zeit nach dem Krieg, möchte ich auf fachliche Äußerungen des Kollegen Dr. Dau hin- weisen, die man nicht akzep- tieren kann:

✁ Nach dem Krieg wurde der Bluthochdruck auch mit Aderlässen behandelt. Es hätte jedoch meines Erach- tens kein Arzt gewagt – und es wäre auch völlig kontrain- diziert gewesen –, dazu mit

„einer am Ende stumpfwink- ligen abgebogenen Kanüle in die Lendenarterie hineinzu- stoßen“. Es war durchaus üblich, die Ellenbeugevene bei einem Aderlass zu benut- zen.✁ In den Jahren nach 1954 bestand bereits eine Schwan- gerschaftsfürsorge. Eitrig zerfallende Brustkrebsfor- men habe ich während mei- ner Tätigkeit niemals gese- hen. Ich darf insbesondere darauf hinweisen, dass be- reits seit Anfang der Fünfzi- gerjahre eine von den Ge- sundheitsämtern organisierte Krebsvorsorge (mit Kolpo- skop) in den Dörfern durch- geführt wurde.

✁ Die Therapie einer Ute- rusatonie nach der Entbin- dung mit Auflage eines „Bü- geleisens der alten Sorte, schwer, aus Gusseisen und kalt“, erscheint mir mehr als abenteuerlich. Ich kann mir nicht erklären, woher dem Kollegen die „rettende Erin- nerung“ kam, diese Behand- lung zu benutzen, nachdem er versucht hatte, „alles zu tun, was man in derartigen Fällen tun muss“. Die Thera- pie einer Uterusatonie nach der Entbindung besteht im Katheterisieren der Harnbla- se und im nachfolgenden Credéschen Handgriff. Im Übrigen gab es durchaus Me-

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dikamente zur Kontraktion des Uterus.

OMR Dr. med. Heinz Eckhardt, Halberstädter Chaussee 24, 39116 Magdeburg

Pränataldiagnostik

Zu dem Beitrag „Keine Pränataldia- gnostik ohne umfassende Beratung“

von Dipl.-Psych. Axel Dewald und Prof. Dr. med. Manfred Cierpka in Heft 13/2001:

Auf Beratungsmöglich- keit hinweisen

Als „Pro Familia“-Bera- tungsstelle, die genau die von Ihnen geforderte psychoso- ziale Beratung vor, während und nach pränataler Diagno- stik anbietet, haben auch wir den Eindruck, dass die Gynä- kologen und Gynäkologin- nen leider zu selten auf diese Beratungsmöglichkeit hin- weisen. Diejenigen Frauen, die bei uns anrufen, bevor sie sich und ihr Ungeborenes ei- ner solchen Untersuchung unterziehen, kennen uns mei- stens aus anderer Quelle.

Diejenigen, die von den un- tersuchenden Ärzten ge- schickt werden, sind die, die unvorbereitet und fassungs- los von einem positiven Be- fund getroffen werden – nachdem ihnen die Untersu- chung als „Routinemaßnah- me“ und „zur Beruhigung“

angeboten worden ist. Und meistens erfahren sie dann immer noch nicht von der Be- ratungsmöglichkeit. Sie wer- den lediglich auf Nachfrage an ihren Arzt, bei wem sie eventuell den späten Schwan- gerschaftsabbruch durch- führen lassen könnten, darauf hingewiesen, dass Pro Fami- lia Adressen haben könnte.

Allerdings sind die meisten Paare sehr dankbar, wenn man ihnen am Telefon einen Termin für die persönliche Beratungsmöglichkeit anbie- tet und sie nicht wiederum mit Adressen abspeist und mit ihrem Befund allein lässt.

Befriedigender für alle Betei- ligten wäre es auf jeden Fall, wenn die Gynäkologen gene- rell jede werdende Mutter

beziehungsweise jedes wer- dende Elternpaar im Vorfeld der pränatalen Diagnostik auf ihr Recht auf psychoso- ziale Beratung aufmerksam machen würden. Dann könn- ten die Paare ohne Termin- druck und Entscheidungs- zwang in Ruhe überlegen, ob sie sich dem Ergebnis einer pränatalen Diagnostik ausset- zen möchten, wie sie mit dem Wissen einer eventuellen Be- hinderung des Ungeborenen umgehen würden und ob es für sie und das Ungeborene Konsequenzen haben könnte.

Eva-Maria Lutz, Pro Familia, Türkenstraße 103, 80799 München

Geburtshilfe

Zu dem Medizinreport „Frühgeburt durch pH-Selbstkontrolle vermeiden“

von Dorothee Hahne in Heft 12/2001:

Weitere Maßnahmen erforderlich

Dieser Bericht über Arbeiten von Prof. Saling weckt Hoff- nungen, die weder durch die vorgelegten Zahlen noch durch die Erfahrung anderer belegt sind. Es wäre zu schön, wenn die Frühgeburts- vermeidung so einfach wäre.

Mit der pH-Messung werden nur massive bakterielle Störungen der Vaginalflora erfasst (bakterielle Vagino- se/Aminvaginose), aber viel häufiger beteiligt an der Frühgeburt sind Frauen mit Mischflora, die durch die pH- Messung nicht oder kaum er- fasst werden, wie wir 1986 im J Obstet Gynaecol. 6, S1, 14- 16 schon gezeigt haben. Auch führt die Behandlung nur der bakteriellen Vaginose/Amin- vaginose, wie die Arbeit von C. Carey et al. im New Eng- land Journal of Medicine im Februar 2000 zeigt, zu keiner signifikanten Senkung der Frühgeburtlichkeit. Auch die im Bericht genannten Zahlen überzeugen nicht. In der Er- furter Studie wird ein Kollek- tiv von 381 Frauen aus 16 von 29 Erfurter Frauenarztpra- xen, die bereit waren, an der pH-Selbstkontroll-Studie teil- zunehmen, verglichen mit

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den restlichen nicht teilneh- menden 2 300 Frauen. Im Kollektiv der teilnehmenden Frauen lag die Frühgeburten- rate mit 8,1 % immer noch höher als die Frühgeburten- rate in Deutschland mit circa 7 %. Auch die Zahl von 12,3 % in der Kontrollgruppe lag deutlich darüber.

Ebenso ist es mit den ande- ren Zahlen. Die Rate sehr kleiner Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1 500 g wird in ei- ner Studie von 7,8 % vor der pH-Wert-Selbstbestimmung auf 1,3 % gesenkt. Die er- reichte Senkung auf 1,3 % liegt aber immer noch höher als der Bundesdurchschnitt mit 1 %. Es bleibt unklar, ob die Frauen aus dem Kollektiv mit 1,3 % früher Frühgeburt- lichkeit aus dem ursprüngli- chen Kontrollkollektiv mit 7,8 % stammen oder ob es

sich um verschiedene Kollek- tive handelt. Die so genannte Zervixinsuffizienz, die heute durch die Ultraschallbeur- teilung der Zervixlänge und -form frühzeitig erkannt wer- den kann, spielt zusammen mit der Besiedlung der Vagi- na eine wichtige Rolle bei der Frühgeburtlichkeit. Bei

Risikopatientinnen sind da- her neben der Normalisie- rung, Antibiotikagaben und engmaschige Kontrollen er- forderlich.

Prof. Dr. med. Eiko E. Petersen, Universitäts-Frauenklinik Freiburg, Sektion Gynäkologische Infektiologie, Hugstetterstraße 55, 79106 Freiburg

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 22½½1. Juni 2001 AA1491

Berücksichtigung von Anato- mie und (Patho-)Physiologie des Magens wird man nicht die Pathogenese des Ulcus verstehen. Unser wissen- schaftliches Denken bewegt sich – leider immer noch – li- near-kausal. Für die Beschrei- bung von Wechselbeziehun- gen zwischen Psyche und So- ma fehlt uns – noch immer – die wissenschaftliche Form- sprache. Um „vernetzt den- ken“ zu können, braucht Ho- mo sapiens wahrscheinlich ei- nen weiteren Evolutions- schub. So wird es künftigen Generationen vorbehalten bleiben herauszufinden, was

„Krankheit“ wirklich ist. Bis dahin sind wir auf wechselnde Erklärungsmuster angewie- sen, ohne wirklich zu wissen.

Literatur beim Verfasser Prof. Dr. med. Dr. h. c. Ulrich Kunath, Wensickendorfer Straße 26, 16348 Stolzenhagen

Ärztliche Weltbilder

Zu dem Beitrag „Helicobacterisierung psychosomatischer Konzepte?“ von Prof. Dr. med. Ottmar Leiß in Heft 14/2001:

Wechselnde Erklärungsmuster

Ein Paradigmawechsel ist . . . ein Wechsel im „Muster“

oder „Beispiel“, mit dem et- was erklärt wird – in diesem Fall das Ulcusleiden. Mit

Helicobacter sind wir der Pa- thogenese des Ulcus damit nicht näher gekommen als mit der Formel „ohne Säure – kein Ulcus“. Für die Gastritis mag Helicobacter verantwort- lich sein. Warum aber sollten Bakterien ausschließlich in der Antrum-Corpus-Grenze des Magens, an der Schleim- hautgrenze der Cardia (selte- ner) und nur an der Vorder- oder Hinterwand des Bulbus duodeni ein Ulcus verursa- chen? Ohne zusätzliche

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