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Archiv "Disease Management: Der Preis fürs Mitmachen" (31.05.2002)

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Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 22½½½½31. Mai 2002 AA1465

S E I T E E I N S

Disease Management

Der Preis fürs Mitmachen D

ie Koppelung von Disease-Man-

agement-Programmen (DMP) an den Risikostrukturausgleich (RSA) erscheint zwar absurd. Doch der Gesetzgeber hat das so gewollt.

Eine Folge ist, dass die Krankenkas- sen nunmehr feststellen müssen, welche ihrer Versicherten an wel- chen DMP teilnehmen. Denn davon hängt es ab, wie viel Geld sie aus dem Risikostrukturausgleich be- kommen.

Das ist das Einfallstor für die Lie- ferung von Patientendaten an die Krankenkassen. Die Experten sind sich allerdings weitgehend einig dar- über, dass zur Durchführung des RSA lediglich pseudonymisierte Daten an die Kassen gehen müssen.

Doch die Kassen wollen mehr: Um zu kontrollieren, ob ein DMP bei den eingeschriebenen Versicherten von Erfolg gekrönt ist, begehren sie weitere Daten.

Man kann sich nun darüber är- gern, dass die Krankenkassen mit- hilfe von Disease-Management-Pro- grammen einen Fuß in die Tür des ärztlichen Behandlungszimmers set- zen wollen. Doch der Gesetzgeber ist dem Begehren der Krankenkas- sen gefolgt – wenn auch nicht ganz so, wie sie das gerne gesehen hätten.

Denn den Ärzten und ihrer Selbstverwaltung ist es immerhin ge- lungen, aus einem anfänglich tücki- schen Vorhaben das Beste zu ma- chen. Sie erreichten nämlich, über die medizinischen Inhalte und die Qualität von DMP wesentlich mit- bestimmen zu können. Das ge- schieht mithilfe des Koordinierungs-

ausschusses, eines neuen, vom Ge- setzgeber eingerichteten Gremiums, das Vorgaben für DMP gibt, die der Bundesgesundheitsminister als- dann in Rechtsverordnungen umset- zen kann.

Das läuft zurzeit. Der Koordinie- rungsausschuss hat sich zum Auftakt von DMP auf ein Anforderungspro- fil Diabetes geeinigt. Zudem ver- ständigte er sich nach harten Ver- handlungen, in denen die gegensätz- lichen Positionen von Ärzten und Kassen voll zum Ausdruck kamen, auf Grundsätze für den Datenfluss.

Ein beachtlicher Verhandlungserfolg insbesondere der „Ärzteseite“.

Die Krankenkassen haben im Ko- ordinierungsausschuss nämlich eine starke Stellung und pochen darauf, gleichfalls bei den DMP-Inhalten mitzubestimmen und unumgängliche Patientendaten von den Ärzten über- mittelt zu bekommen. Die Ärzte müssen dabei notgedrungen mitspie- len, wenn sie überhaupt bei DMP ei- ne aktive Rolle übernehmen wollen.

Und das wollten sie bisher! Die Frage ist freilich, was sie dulden müssen, was unumgänglich ist und ob das Pa- tientengeheimnis gegenüber den Kassen gewahrt bleiben kann.

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung ist mit dem Verhandlungs- ergebnis im Koordinierungsaus- schuss, was den Datenfluss angeht, nicht völlig einverstanden. Sie be- fürchtet direkte Einflüsse der Kran- kenkassen auf die Arzt-Patienten- Beziehung und wird in ihrer An- sicht durch den soeben vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung

des Bundesgesundheitsministers be- stärkt. In ihm ist vorgesehen, den Kassen Daten zur Compliance von Patienten, die bei DMP mitmachen, offen zu übermitteln.

Ginge es nach der Vertreterver- sammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dann stünde die Beteiligung der Ärzte an DMP infrage, falls die Patientendaten nicht pseudonymisiert werden. Eine Reihe von Vertretern stellte sogar DMP im Sinne des Gesetzes funda- mental infrage.

Für Fundamentalkritik ist es al- lerdings zu spät. Die Ärzteschaft hat sich für DMP ausgesprochen und wird kaum zurückkönnen. Sie wird wiederum das Beste aus der Zwangslage machen müssen.

Bei dem anstehenden Hearing zur Rechtsverordnung kann sie ver- suchen, zumindest die offene Über- mittlung der Patientendaten zur Compliance zu verhindern. Das soll- te eigentlich gelingen, zumal das ein Thema wäre, mit dem die Ärzte sehr gut die Öffentlichkeit mobilisieren könnten. Wenn es um Intimdaten geht, reagieren Patienten, Versicher- te und/oder Wähler empfindlich.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat denn auch beim 105.

Deutschen Ärztetag in Rostock be- ruhigend darauf hingewiesen, dass bei der Anhörung durchaus noch Veränderungen möglich sind. Die Zeit drängt. Die Rechtsverordnung soll bereits zum 1. Juli in Kraft tre- ten. Schmidts Devise „Qualität vor Schnelligkeit“ wird dabei arg stra- paziert. Norbert Jachertz

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