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Archiv "Psychotherapie: Frage" (17.08.2001)

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Hirntod

Zur Bekanntmachung der Bundes- ärztekammer „Erklärung zum Hirnt- od“ in Heft 21/2001 und den Leser- briefen dazu „Die Seele lebt“ von Dr.

med. Friederike Schlemmer und

„Scholastik“ von Prof. Dr. Dr. Dörner in Heft 28–29/2001:

Briefe haben mir „in der Seele wehgetan“

Die Bekanntmachung der Bundesärztekammer „Er- klärung zum Hirntod“ fand ich richtig und wichtig – un- ter anderem deshalb, weil einzelne Ärzte durch schlich- te Ignoranz die Öffentlich- keit erheblich verunsichern können.

Umso erstaunter war ich, den Beitrag einer Anästhesistin zu lesen, der genau das bewir- ken könnte. Gerade sie aber sollte wissen, dass ein tieferes Koma, eine vollständigere Anästhesie als der Hirntod gar nicht denkbar ist. In die- sem Zusammenhang auf eine Vorstellungswelt zu rekurrie- ren, die man im Mittelalter so darstellte, dass eine aus dem cavum oris emanierte Seele in Betrachtung der vormals von ihr bewohnten sterbli- chen Hülle über ihr schwebt, ist mehr als seltsam, abgese- hen davon, dass gerade dort sie auch das beste Narkoti- kum nicht erreicht. Und Herrn Prof. Dr. Dr. Dörner, der – bei allem Respekt – si- cherlich nicht dazu befähigt ist, den Hirntod festzustellen, muss ich aus eigener jahr- zehntelanger Erfahrung ent- gegenhalten, dass ich prak- tisch nie jemanden getroffen habe, dem nicht angesichts und im unmittelbaren Erle- ben dieses Zustandes vermit-

telbar gewesen wäre, dass es mit diesem Menschen end- gültig zu Ende ist, dass er tot ist. Der emeritierte Psychia- ter unterschlägt auch, dass trotz meist nicht vorhandener Organspendeausweise zwei Drittel bis 78 % der Gesamt- bevölkerung einer Organ- spende nach eingetretenem Hirntod positiv gegenüber- stehen und dass diese Bereit- schaft noch einmal deutlich steigt (90%), wenn man eine Gruppe sachlich kompeten- ter, gut informierter Personen – nämlich Ärzte oder Kran- kenhauspersonal – befragt.

Ich versichere hiermit, dass mich, falls ich einmal im Hirntod enden sollte, nie- mand anästhesieren muss und gestehe, dass mir beide Leserbriefe „in der Seele wehgetan“ haben.

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Christoph J. G. Lang, Neurologische

Universitätsklinik mit Poliklinik, Schwabachanlage 6, 91054 Erlangen

Psychotherapie

Zu der Meldung „Verbände kooperie- ren“ in Heft 9/2001:

Frage

Ich bin seit 1999 dabei, die Weiterbildung zum Facharzt für Psychotherapeutische Medizin zu machen. Meiner Meinung nach werden die Voraussetzungen und Bedin- gungen dieser Weiterbildung, denen man sich unterwerfen muss, immer härter, sodass es kaum noch erstrebenswert ist, diesen Facharzt zu ma- chen. Warum werden die Richtlinien immer umfang- reicher und unrealistischer, sodass man sie kaum noch er-

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 33½½½½17. August 2001 AA2097

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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füllen kann, ohne dabei seine Gesundheit zu gefährden, denn die meisten Inhalte können nur in der Freizeit absolviert werden?

Dr. med. Friederike Schlemmer, Koldingstraße 29, 24105 Kiel

Medizinischer Dienst

Zum Beitrag „Zur Objektivität verpflich- tet“ von Dr. med. Wolfgang Hausotter in Heft 23/2001:

Forderung: Psychiater als Gutachter für psych- iatrische Pflegeanträge

Mich wundert’s, dass gerade ein Psychiater das Hohelied des MDK singt. Weiß er doch sicher, dass seine jüngeren Patienten so gut wie nie in den Genuss ihrer Pflegeversi- cherung kommen, und das nicht nur, weil die Pflegever- sicherung trotz Nachbesse- rung noch immer nicht psy- chisch Kranke mit somatisch Kranken gleichstellt, sondern auch weil der MDK fast im- mer nicht ausreichend über die praktischen Auswirkun- gen psychischer Krankheiten informiert ist. Nichts gegen die Objektivität der im MDK tätigen Ärzte, da hat der Briefschreiber sicher Recht.

Es ist grundsätzlicher. An- tragsteller, die wegen einer psychischen Erkrankung vor- sprechen, sollten von einem psychiatrischen Facharzt be- gutachtet werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass den tatsächlichen Beein- trächtigungen und dem dar- aus folgenden Hilfebedarf, sei es ambulant oder im Pfle- geheim, Rechnung getragen wird. Recht häufig kommt es vor, dass der Patient krank- heitsbedingt seine Krankheit und seinen täglichen Hilfebe- darf gar nicht wahrnehmen kann. Das zu beurteilen, ist nur ein Facharzt in der Lage.

Die Folgen der Benachteili- gung tragen die pflegenden Angehörigen, die bis an die Grenze ihrer Kraft, auf Ko- sten der eigenen Gesundheit pflegen. Wem ist etwas damit

gedient, wenn diese zum Null- tarif pflegenden Angehörigen selber krank werden, ihre bis- herigen Dienste professionel- le Hilfsdienste zu hohen Ko- sten übernehmen müssen, und sie selbst zudem Krank- heitskosten verursachen. Die bedauerliche menschliche Seite daran leuchtet sicher je- dem ein. Angehörige, die ei- nen schwer beeinträchtigten chronisch psychisch kranken Menschen pflegen, können sich weder Krankheit leisten noch eine Kur in Anspruch nehmen und schon gar nicht in Urlaub fahren über Jahr- zehnte hin. Es sei denn, sie geben während der Zeit ihr psychisch krankes Familien- mitglied in stationäre Be- handlung – ohne krankheits- bedingten Grund des Betrof- fenen. Ist dafür das Kranken- haus da? Ist das für das Ge- sundheitssystem billiger als ei- ne häusliche psychiatrische Pflege? Wir Angehörigen for- dern Psychiater als Gutachter bei psychiatrischen Pflegean- trägen. Wir fordern außerdem die Verankerung der häusli- chen psychiatrischen Pflege und der psychiatrischen Be- handlungspflege in Pflegehei- men im SGB V.

Eva Straub, Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V., Bergstraße 29, 85080 Gaimersheim

Aus „Obhut“ der Kran- kenkassen entlassen

Ohne die Kollegen vom MDK kritisieren zu wollen – Tatsa- che ist einfach, dass die Ob- jektivität von Gutachtern mit der Unabhängigkeit steigt.

Der MDK sollte also aus der

„Obhut“ der Krankenkassen entlassen und zum Beispiel den Sozialministerien der Länder unterstellt werden.

Dr. med. Wolfgang Schwinzer, Schulstraße 7, 37441 Bad Sachsa

Warum Hausotter?

Musste man zunächst im Me- dizinischen Sachverständigen seine Abhandlung zur Begut- achtung der Fibromyalgie le- sen, dann kürzlich – mit

wachsendem Verdruss – im DÄ zur Begutachtung im Rentenverfahren, sieht man sich jetzt mit einem neuen Machwerk aus der Feder des (Haus)Meisters konfrontiert.

Im gewohnt jovial-nichtssa- genden Stil verbreitet er sich über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen

„im Spannungsfeld zwischen Auftraggeber, Versicherten, Leistungserbringern etc.“.

Der Artikel enthält nichts, was sozialmedizinisch tätige Ärzte nicht schon seit Jahren wüssten.

Womit hat die Ärzteschaft es verdient, im „Organ der Ärz- teschaft“ über Selbstver- ständlichkeiten belehrt zu werden? Wer ist eigentlich Herr Hausotter? Was qualifi- ziert ihn, im DÄ sein „un- endlich weises Larifari“ (F.

Nietzsche) abzusetzen? Ha- ben wir es mit einer Art Papst der Sozialmedizin zu tun, der ex cathedra in onkel- haft-pastoraler Attitüde so- zialmedizinische Dogmen verkündet?

Ich verstehe ja, dass Herr Hausotter im abgelegenen Sonthofen nicht die Möglich- keit hat, sich mitzuteilen, sich mal richtig auszusprechen.

Aber warum macht er es aus- gerechnet im DÄ?

Wer, wie ich auch, die übri- gen Werke aus seiner Trilogie des laufenden Fachsinns ge- lesen hat, wird die eingangs gestellte Frage „Warum Hausotter?“ mit Herbert Grönemeyer beantworten:

„Aber der muss es doch nun wirklich nicht sein.“

Dr. med. W. Gräbner, Brühlhof 2, 67737 Frankelbach

„Task Force“ entbehrlich

. . . Im Sozialgesetzbuch V ist festgelegt, in welchen Fällen die Krankenkassen den Me- dizinischen Dienst der Kran- kenversicherung beauftragen können beziehungsweise ver- pflichtet sind, eine gutachter- liche Stellungnahme einzu- holen. Gleichermaßen ist die Stellung der Ärzte des Medi- zinischen Dienstes gegen- über der eigenen Organisati-

on, gegenüber den Kassen und gegenüber den ärztli- chen Leistungserbringern ge- regelt. Die Ärzte des Medizi- nischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer medizi- nischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unter- worfen. Sie sind nicht be- rechtigt, in die ärztliche Be- handlung einzugreifen.

Gutachterliche Stellungnah- men nach Aktenlage sind in vielen Fällen die sachgerech- te und ökonomisch sinnvolle Bearbeitungsform. Dabei ist das Heranziehen von Reha- oder Krankenhausentlas- sungsberichten, schriftlichen oder mündlichen Mitteilun- gen des behandelnden Arztes auf der Basis sachlicher Zu- sammenarbeit zur Erledigung eines Auftrages der Kasse ei- ne Selbstverständlichkeit.

Die Errichtung einer „Task Force“ durch die Standesor- ganisation für „Gutachter in Not“ im „Akutfall der Pressi- on“, wie sie Herr Dr. Blum- berg (Heft 25/2001) zur Dis- kussion stellt, ist aus meiner Sicht völlig entbehrlich . . . Dr. med. Christian Alex,

Berufsverband der Sozialversicherungs- ärzte Deutschlands e.V., Gruntenweg 6, 88875 Waal

Kontrazeption

Zu dem Leserbrief „Korrektur eines wissenschaftlichen Irrtums“ von Dr.

med. Karl H. Kurz in Heft 19/2001:

Berechtigte Kritik

Klinische Standardwerke mit hoher Auflage – wie die Pschyrembel-Wörterbücher – sind nicht nur meinungsbil- dend, sie „leben“ auch von der Kritik der geneigten Le- serschaft.

Im vorliegenden Fall standen Design und Wirkungsweise handelsüblicher Intrauterin- pessare – wie sie im „Klini- schen Wörterbuch“, 258.

Auflage, und „Pschyrembel- Wörterbuch Gynäkologie und Geburtshilfe“ 2. Auflage, abgehandelt sind – im Mittel- punkt kritischer Anmerkun- gen. Insbesondere ging es um die „Nidationshemmung“

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A2098 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 33½½½½17. August 2001

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Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 33½½½½17. August 2001 AA2099

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durch Intrauterinspiralen.

Auch wenn der Leserbrief- schreiber seine Kritik in den emotionalen Rahmen der ge- genwärtigen Diskussion um die Präimplantationsdiagno- stik stellt, hat er Recht, und es gebührt ihm Dank. Inso- weit bleibt nur der Hinweis auf die im Oktober dieses Jahres erscheinende 259.

Auflage des „Klinischen Wörterbuches“, vornehmlich die Termini „Intrauterinpes- sar“, „Nidationshemmer“,

„Kontrazeption“ und „Kon- trazeption, hormonale“.

Ob es gelungen ist, aktuelles und gesichertes Wissen in le- xikalischer Kürze zu präsen- tieren, mögen wiederum die Leser entscheiden.

Prof. Dr. med. W. Straube, Universitäts-Frauenklinik Greifswald, Wollweberstraße 1, 17487 Greifswald

Endoskopie

Zu dem Medizin-Kommentar „Inter- disziplinäre Endoskopie“ von Prof. Dr.

med. Heiner Greten in Heft 10/2001:

Langjährige positive Erfahrungen

In seinem Kommentar be- richtet H. Greten über die Vorteile einer Interdiszipli- nären Endoskopieabteilung, die an der Uniklinik Ham- burg nach einjähriger Probe- zeit geschaffen wurde. Dieses Konzept, das neben einer Ökonomisierung auch eine verbesserte Weiterbildung der Kollegen ermöglicht, ist somit Grundlage der von Chirurgen und Internisten gleichsam geforderten Qua- litätssicherung in der Endo- skopie.

Mit Inbetriebnahme des Re- gensburger Universitätsklini- kums, haben wir uns bereits 1992 für eine solche Struktur entschieden. Nach unserer fast zehnjährigen Erfahrung mit einer interdisziplinären Endoskopieabteilung kön- nen wir die von H. Greten postulierten Vorteile einer solchen Einrichtung nur un- terstreichen. Dabei obliegt an unserer Klinik die Leitung der interdisziplinären Endo-

skopieabteilung einem ga- stroenterologischen Ober- arzt, der für Ösophagoga- stroduodenoskopien, Kolo- skopien, ERCP und endo- skopischen Ultraschall am unteren Gastrointestinaltrakt von einem Chirurgischen Oberarzt hauptverantwort- lich geleitet wird. Den Assi- stenzärzten der internisti- schen und chirurgischen Ab- teilung eröffnet sich so die Möglichkeit, das komplette Spektrum endoskopischer Eingriffe, die jährlich etwa 7 500 betragen, zu erlernen.

Gerade die interventionelle Endoskopie mit dem An- spruch eines minimalinvasi- ven Verfahrens, sollte den Chirurgen und Gastroentero- logen gleichsam vertraut sein, da bei der Indikations- stellung beide Partner eine für den Patienten optimale Therapie anbieten sollten.

Insbesondere neue Verfah- ren wie photodynamische Therapie, endoskopische Re- fluxtherapie, endoskopische Mukosaresektionen oder die Kombination von Laparo- skopie und Endoskopie, sind minimalinvasiv und können sich an einem Interdiszipli- nären Endoskopiezentrum rasch etablieren, wenn Inter- nist und Chirurg zusammen diese Verfahren einsetzen, wie es an unserem Klinikum seit Jahren erfolgreich prak- tiziert wird. Dieses partner- schaftliche Miteinander schafft auch die Vorausset- zung für eine gute Kooperati- on mit Industriepartnern.

Neben dieser verbesserten Struktur- und Prozessqualität ist es die Ergebnisqualität, die unserer Erfahrung nach ein solches Konzept rechtfer- tigt. Die interdisziplinäre En- doskopieabteilung wird zur notwendigen Struktur im Rahmen eines umfassenden Qualitätsmanagements einer Klinik. Interne und externe Qualitätssicherung und die Forderung nach vermehrter Transparenz der Leistung lassen sich hierbei leichter umsetzen. Hiermit eröffnen sich Möglichkeiten für Inter- nisten und Chirurgen gleich- wohl, im übergreifenden

Konsens optimale Versor- gungsqualität durch die wei- tere Schaffung von Richt- und Leitlinien zu definieren.

Gerade die bevorstehende Umstrukturierung unseres Gesundheitssystems mit Ein- führung der DRGs wird früher oder später nicht nur an Universitätskliniken eine interdisziplinäre Endoskopie notwendig machen. Durch die DRGs wird es möglich sein, die Versorgungsqualität der Kliniken besser zu erfas- sen, da sie mehr Transparenz eröffnen. Und gerade die verbesserte Versorgungsqua- lität ist unserer Erfahrung nach in der interdisziplinären Endoskopie gewährleistet, womit sich der Kreis schließt.

Durch die positiven Erfah- rungen unseres interdiszi- plinären Endoskopiezen- trums stimuliert, haben wir an unserer Klinik mittlerweile auch ein Ultraschallzentrum eingerichtet, das 1997 ge- gründet wurde und an dem neben internistischen und chirurgischen Kliniken auch die Institute für Röntgendia- gnostik und Nuklearmedizin integriert sind.

Priv.-Doz. Dr. H. Messmann, Endo- skopieabteilung,Prof. Dr. J. Schölme- rich, Klinik für Innere Medizin I,Prof.

Dr. K.-W. Jauch, Chirurgische Klinik, Klinikum der Universität Regensburg, 93042 Regensburg

Hörgeräte

Zu dem Beitrag „Der ,Goldrausch‘ ist vorbei“ von Jens Flintrop in Heft 24/2001:

Ratschläge einer Betroffenen

Als betroffene Hörgeräteträ- gerin und niedergelassene Ärztin kann ich der Mei- nung, dass eine Direktversor- gung des Patienten mit Hör- geräten durch den HNO- Arzt keine Qualitätseinbuße bedeutet, nicht zustimmen.

Leider ist auch unter den ärztlichen Kollegen das Wis- sen um die Bedeutung einer Schwerhörigkeit, die Mög- lichkeiten und Grenzen einer Hörgeräteversorgung sowie

das Wissen um das übliche Procedere, nicht sehr ver- breitet. Man speichert nicht eine Hörkurve in ein Hör- gerät ein und trägt es dann als Patient, und es sitzt, passt und nach „etwas online Fein- regulierung“ hört man wie- der. Ein guter Hörgeräteaku- stiker, der unabhängig von einzelnen Hörgerätefirmen arbeitet, bietet verschiedene Hörgeräte an, die prinzipiell infrage kommen. Über Wo- chen probiert man die ver- schiedenen Geräte. In einem zähen und zum Teil quälen- den Prozess ermittelt man das Hörgerät, bei dem „ob- jektive Daten“ (schon eine möglichst korrekte Hörkurve zu erstellen ist eine Kunst) und subjektives Empfinden des Schwerhörigen am be- sten zusammen passen. Ein bereits jahrelang bestehen- der Hörverlust (im Schnitt vergehen zehn Jahre bis zur Versorgung) und seelische Hemmschwellen erfordern einen langen Prozess, in dem man neu lernen muss, mit seinem Hörgerät zu hören.

Aber: Auch mit dem besten Hörgerät bleibt man in vielen Situationen weiter schwer- hörig. Meiner Erfahrung nach verkürzt eine Versor- gung nach dem Schema F, die ja auch mancher Hörgerä- teakustiker praktiziert, in er- ster Linie den Weg des Hör- gerätes in die nächste Schub- lade. Der gesamte Bera- tungsaufwand ist beim Hör- geräteakustiker im Kauf des Gerätes eingeschlossen und beinhaltet üblicherweise auch die immer wieder erfor- derliche Nachsorge, kleinere Reparaturen etc.

Ein guter HNO-Arzt sollte kritisch, aber auch mutig, rechtzeitig die Indikation zur Hörgeräteversorgung stellen.

Er sollte den Patienten auf- klären über Nutzen aber auch Grenzen der Hörgerä- teversorgung. Am Ende des Hörgeräteanpassungsprozes- ses sollte er kritisch und kompetent das Ergebnis des Hörgeräteakustikers über- prüfen. Hierbei sollte dann auch eine Kontrolle und ein Vergleich der Kosten keines-

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falls außen vorstehen.

Dr. med. Ulla Schultens-Kaltheuner, Kalkstraße 117, 51377 Leverkusen

Palliativkongress

Zu dem Medizinreport „Plädoyer für einen einfühlsamen Umgang mit inku- rablen Patienten“ von Dr. med. Uwe Junker in Heft 25/2001:

Frage nach Kompetenz

„ . . . Die Teilnehmer lehnten nachdrücklich jede Form ak- tiver Sterbehilfe als Einge- ständnis ärztlicher Inkompe- tenz in den Bereichen Schmerztherapie, Symptom- kontrolle und psychologi- scher Führung ab.“ Recht so und einverstanden ohne Po- lemik. Wer kann da wirklich kompetent sein?

Warum nicht gleiche Einsicht in unser aller Inkompetenz (nicht nur der Mediziner) bei der PID oder PND bezie- hungsweise Embryonen- adoption oder gar den Pro- blemen durch das in den USA

wohl schon geübte „Creating family“ – ganz abgesehen von ethisch-moralischen Grenzen: Wird es ein Heer von „Eskimos“ bei/nach Im- plantation in Leihmütter ge- ben, oder was ist mit den see- lischen Problemen von Adoptivkindern? Suchende sind die „normalen Adoptiv- kinder“ auch so schon, manchmal wie Ausgestoßene sich fühlend – wissen davon die „Baby-Macher“?

Wir lehnen aktive Sterbehilfe aus Gründen der Inkompe- tenz ab, dagegen fühlen sich manche genügend kompe- tent, Samen und Eizelle zu neuem Leben zu „zwingen“.

Wie passt das zusammen?

Liegt die Kompentenz der PID-Mediziner und PND-Be- fürworter daran, dass Ster- bende im Gegensatz zu Unge- borenen/Neugeborenen keine

„Gesundheitswirtschaft“

mehr vor sich – höchstens hin- ter sich gebracht haben?

Dr. med. Wolfgang Eichstaedt, 88171 Simmerberg

A

A2100 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 33½½½½17. August 2001

B R I E F E / B Ü C H E R

Mayo-Klinik

Zu dem Beitrag „Über den Atlantik geblickt“ von Dr. med. Jan Andresen in Heft 25/2001:

Oberstes Gebot:

Wechselseitiger Respekt

Die Kürze des angesproche- nen Artikels hat es wohl nicht zugelassen, auf den bis heute bedeutendsten Grund für den beispiellosen Erfolg der Mayo-Klinik einzugehen.

Er liegt darin begründet, dass die Gründer, also die Mayo- Brüder, Henry Plummer und andere die Klinik als eine Partnershipinstitution konzi- piert haben, in welcher der wechselseitige Respekt der verschiedenen Disziplinen oberstes Gebot war und ist.

Keine kleinlichen und egoi- stischen Abgrenzungen zwi- schen den Fachdisziplinen wie bei uns. Keine hierar- chiebedingten Machtspiel- chen und egomanische Amokläufe, die in der De-

motivation der Mitarbeiter enden und die auch hierzu- lande zweifellos vorhande- nen Potenziale kaputtma- chen, bevor sie sich über- haupt richtig entfalten kön- nen. Und nicht zu vergessen:

keine Anrechte auf Privatli- quidationen, die es einzelnen Ärzten erlaubt, das Gesund- heitswesen als Cashcow zu missbrauchen. Deutschland krankt immer noch an einem anachronistischen Führer- prinzip, das aus den überleb- ten Schulen irgendwelcher professoralen Berühmtheiten gespeist wird und letztlich auch zurückreicht in die Zeit des großdeutschen Kadaver- gehorsams, der eine große Zahl vielversprechender Ent- wicklungslinien in den unter- schiedlichsten Wissenschafts- gebieten und der Gesell- schaft insgesamt auf lange Sicht zerstört hat. Das Motto des alten Mayo dagegen war:

„No man is big enough to be independent of others.“

Stefan Welisch, Bismarckstraße 10, 32545 Bad Oeynhausen

Neueingänge

Medizin/Naturwissenschaft Axel Kramer, Peter Heeg, Kon- rad Botzenhart (Hrsg.): Kran- kenhaus- und Praxishygiene. Ur- ban & Fischer Verlag, München, Jena, 2001, XIII, 816 Seiten, 121 Abbildungen, 244 Tabellen, ge- bunden, 298 DM

Manfred Angermaier: Leitfaden Ohrakupunktur mit allen franzö- sischen und chinesischen Punk- ten, 2., vollständig überarabeitete Auflage, Urban & Fischer Verlag, München, Jena, 2001, XII, 324 Seiten, 123 Abbildungen, PVC- Einband, 109,90 DM

Hermann Schönthal: Praxis der Differentialdiagnose innerer Er- krankungen. Kasuistiken, Über- sichten und Kommentare. 2., über- arbeitete und erweiterte Auflage, Ecomed Verlagsgesellschaft, Lands- berg/Lech, 2001, 564 Seiten, For- mat 17 × 24 cm, Hardcover, 98 DM Peter Vogel: Kursbuch Klinische Neurophysiologie. EMG – ENG – Evozierte Potenziale. Georg Thie- me Verlag, Stuttgart, New York, 2001, Buch mit CD-ROM, IX, 228 Seiten, 221 Abbildungen, 35 Tabel- len, Spiralbindung, 128 DM J. Schreiner-Hecheltjen (Hrsg.):

Anästhesiologie und Intensivme- dizin im perioperativen Manage- ment. Pabst Science Publishers, Lengerich u. a., 2001, 262 Seiten, kartoniert, 40 DM

Eckhard Schiffer: Wie Gesundheit entsteht. Salutogenese: Schatz- suche statt Fehlererfahrung. Beltz Taschenbuch 90, Beltz Verlag, Weinheim und Basel, 2001, 184 Seiten, kartoniert, 24 DM Reiner Bartl: Osteoporose. Prä- vention · Diagnostik · Therapie.

Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 2001, XI, 132 Seiten, 37 Abbildungen, 16 Tabellen, karto- niert, 39,90 DM

C. Haberthür, J. Guttmann, P.M.

Osswald, M. Schweitzer: Beat- mungskurven. Kursbuch und At- las. Springer-Verlag, Berlin, Hei- delberg u. a., 2001, XIX, 474 Sei- ten, 339 Abbildungen, 99,90 DM Gebhard Mathis (Hrsg.): Bildat- las der Lungen- und Pleurasono- graphie. 3. Auflage, Springer-Ver- lag, Berlin, Heidelberg u. a., 2001, XII, 183 Seiten, 430 teilweise far- bige Abbildungen, 149,90 DM Jörg Gölz, Jürgen Rockstroh (Hrsg.): Compliance in der HIV- Therapie. UNI-MED Science, UNI-MED Verlag, Bremen u. a., 2001, 120 Seiten, 35 Abbildungen, Hardcover, 79,80 DM

Ingo Hillebrand, Dirk Lanze- rath, Klaus Dietrich Wachlin (Hrsg.): Klonen. Stand der Forschung, ethische Diskussion,

rechtliche Aspekte. Zeitfragen, Nr. 1, Juni 2001, Akademie für Technikfolgenabschätzung in Ba- den-Württemberg, Stuttgart, 2001, 75 Seiten, broschiert, 15 DM, zu beziehen bei der Akademie für Technikfolgenabschätzung in Ba- den-Württemberg, Industriestraße 5, 70565 Stuttgart, Tel.: 07 11/

90 63-2 26 oder -2 22 oder unter Fax: 07 11/90 63-2 99 bzw. per E- Mail unter www.ta-akademie.de Rosemarie Dieterle-Paterakis, Jörg Martin (Hrsg.): Gerin- nungsstörungen. Rationale Dia- gnostik und Therapie in der peri- operativen Medizin. Göppinger Reihe. Band 3. W. Zuckschwerdt Verlag, München u. a., 2001, VIII, 52 Seiten, kartoniert, 29,80 DM Jörg Frommer, David L. Rennie (Eds.): Qualitative Psychothe- rapy Research Methods and Me- thodology. Pabst Science Publish- ers, Lengerich u. a, 2001, 203 Sei- ten, kartoniert, 24 C(48 DM) Hans-Joachim Maaz, Arnim Hadubrand Krüger (Hrsg.): In- tegration des Körpers in die ana- lytische Psychotherapie. Mate- rialien zur analytischen Körper- psychotherapie. Pabst Science Pu- blishers, Lengerich u. a., 2001, 188 Seiten, kartoniert, 40 DM

Versorgungsstrukturen VELB – Verband Europäischer Laktationsberaterinnen (Hrsg.):

Leitlinien für das Stillma- nagement während der ersten 14 Lebenstage auf wissenschaft- lichen Grundlagen. November 2000, 35 Seiten, broschiert, 15 DM, Bestelladresse: VELB- Sekretariat Nord/Ost, Delpweg 14, 30457 Hannover, E-Mail:

elke.sporleder@t-online.de oder Velb-Sekretariat Süd/West, Klo- sterweg 10 a, 83512 Wasserburg, E-Mail: c.Kebinger@t-online.de Jürgen von Troschke: Die Kunst, ein guter Arzt zu werden. Anre- gungen zum Nach- und Weiter- denken. Verlag Hans Huber, Bern, Göttingen u. a., 2001, 288 Seiten, 16 Abildungen, 12 Tabel- len, 39,80 DM

Gerhard Dalichau, Hans Grü- ner: Gesundheitsstrukturgesetz.

Kommentar zur Weiterentwick- lung der gesetzlichen Kranken- versicherung. 67. Ergänzungslie- ferung, Stand: 1. Mai 2001, Verlag R. S. Schulz, Starnberg, 2001, 220 Seiten, Loseblattausgabe, 128 DM Annette Güntert, Ernst Wanner, Heinz-Peter Brauer, Franz F.

Stobrawa (Bearbeiter): Approba- tionsordnung für Ärzte (ÄAppO):

Bundesärzteordnung (BÄO). Mit Erläuterungen und praktischen Hinweisen. Stand 2001. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln, 2001, 152 Sei- ten, kartoniert, 39 DM

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