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Sportfonds: Genehmigung der Jahresrechnung 2011

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Vortrag

der

Polizei- und Militärdirektion

an den

Regierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates

betreffend

Sportfonds: Genehmigung der Jahresrechnung 2011

1. Bemerkungen zur Jahresrechnung

Der von Swisslos im Jahre 2011 an den Kanton Bern überwiesene Gewinnanteil betrug 52'071'561 Franken. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 0911 vom 25. Mai 2011

13'020'000 Franken an den Sportfonds übertragen. Damit wurde das gesetzlich vorgesehene Maximum von 25 Prozent der jährlich dem Lotteriefonds zufliessenden Reingewinnanteile ausgeschöpft.

Die Obergrenze des Kontingents für den Bereich Bau und Unterhalt von Sportanlagen wurde für 2011 auf 6'510'000 Franken, 50% des überwiesenen Reingewinnanteils, festgelegt.

Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1510 vom 07. September 2011 die Änderung des Lotteriegesetzes vom 04. Mai 1993 auf den 01. November 2011 in Kraft gesetzt. Wie in der Übergangsbestimung der Gesetzesänderung vorgesehen, wurde dem Sportfonds im Novem- ber 2011 ein einmaliger Sanierungsbeitrag aus dem Lotteriefonds in der Höhe von 25 Millio- nen Franken überwiesen.

Per 31. Dezember 2011 beläuft sich der Kontostand des Sportfonds auf 37'533'189 Franken.

Unter Berücksichtigung der offenen Verpflichtungen in der Höhe von 28'075'170 Franken re- sultiert ein Nettobestand von 9'458'019 Franken.

Gemäss Artikel 20 Absatz 1 des Sonderstatutsgesetzes wurde dem Bernjurassischen Rat 2011 ein Finanzrahmen zugewiesen. Der Anteil des Berner Jura an der Gesamtbevölkerung des Kantons beträgt 5.3%. Die Anwendung dieses Prozentsatzes auf den Reingewinnanteil des Sportfonds ergibt einen Finanzrahmen in der Höhe von 690'060 Franken. Per 31. De- zember 2011 weist der Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates einen Bruttobestand von 1'200'248 Franken aus. Nach Abzug der offenen Verpflichtungen in der Höhe von 225'327 Franken verbleibt ein Nettobestand von 974'921 Franken.

Der Sportfonds ist im Januar 2012 von der kantonalen Finanzkontrolle revidiert worden. Der Revisionsbericht vom 20. Februar 2012 bestätigt die Richtigkeit der vorgelegten Jahresrech- nung.

2. Rechtsgrundlagen

- Art. 39 Lotteriegesetz vom 04. Mai 1993 (BSG 935.52)

- Art. 8 Sportfondsverordnung vom 24. März 2010 (BSG 437.63)

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3. Finanzielle Situation Sportfonds

Die finanzielle Situation des Sportfonds hat sich mit der ausserordentlichen Zusatzspeisung von 25 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds stabilisiert. Der Bestand der offenen Ver- pflichtungen hat sich gegenüber 2010 um 3.64 Millionen Franken erhöht. Dies ist im Wesentli- chen durch die im Grossen Rat nach alter Beitragspraxis verabschiedete Zusicherung vom Januar 2011 an die "Stades de Bienne" von 10.47 Millionen Franken begründet. 2010 wurden Beiträge im Umfang von 27.25 Millionen Franken zugesichert, davon 21.2 Millionen Franken für Sportanlagen. 2011 hingegen wurden insgesamt 20.29 Millionen Franken an Beiträgen verfügt, davon 14.7 Millionen für Sportbauten (Stades de Bienne mit eingeschlossen).

Der ab 2005 einsetzende Trend zu stetig steigenden und den Sportfonds überlastenden Ver- pflichtungen konnte mit der geänderten Sportfondsverordnung und Beitragspraxis klar gebro- chen werden. Unter Auslassung der speziellen Verpflichtung "Stades de Bienne" wurde die vom Regierungsrat festgelegte Kontingentierung für den Bereich Sportanlagen von 6'510'000 Franken mit 4'231'000 Franken verfügten Beiträgen nur zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft.

Bei den übrigen Zuwendungsbereichen konnte die positive Entwicklung des Vorjahres auf- recht erhalten werden und die intern fixierten Limiten pro Zuwendungsbereich konnten ein- gehalten werden.

Die dem Institut für Sportwissenschaft der Universität Bern in Auftrag gegebene Wirksam- keitsanalyse der Beitragspraxis des Sportfonds hat diverse Optimeriungsmöglichkeiten aufge- zeigt. Die Polizei- und Militärdirektion hat diese intensiv analysiert und darauf aufbauend ein- Paket von Optimierungsmassnahmen entwickelt. Mittels derselben sollte die finanzielle Stabi- lisierung des Sportfonds dauerhaft gelingen, sofern sich an den Rahmenbedingungen - Ein- nahmenseite und gesetzliche Vorgaben – keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Bei den Verwaltungskosten sind für die Jahresrechnung 2011 höhere Aufwendungen ver- bucht, da die die Verwaltungskosten neu im Gestehungsjahr als Aufwand verbucht und nicht mehr wie bisher als Verpflichtung ins Folgejahr übertragen werden. Bedingt durch diese Um- stellung werden der Jahresrechnung 2011 des Sportfonds somit die Verwaltungskosten der Jahre 2010 und 2011 belastet.

Tabelle 1: 5-Jahres-Übersicht der finanziellen Entwicklung des Sportfonds

2007 2008 2009 2010 2011

Einnahmen 14'455'770 14'120'231 13'926'011 13'818'836 38'413'831 Auszahlungen -13'008'193 -16'431'100 -22'917'183 -20'679'751 -15'917'470 Bruttobestand 33'199'785 30'888'915 21'897'743 15'036'828 37'533'189 Verpflichtungen -29'127'228 -25'167'353 -18'833'344 -24'879'177 -28'075'170 Nettobestand 4'072'557 5'721'562 3'064'398 -9'842'348 9'458'019

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Abbildung 1: 5-Jahres-Übersicht der Entwicklung der Einnahmen und des Nettobestandes

4. Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates

Gemäss Sonderstatutsgesetz verfügt der Bernjurassische Rat (BJR) im Bereich des Sport- fonds über dieselben Ausgabenkompetenzen wie der Direktor der Polizei- und Militärdirektion.

Gesuche aus dem Zuständigkeitsgebiet des BJR sind beim Sportfonds einzureichen, wo eine Vorprüfung des Gesuchs und die Aufbereitung der Unterlagen erfolgt. Zur Beurteilung werden die Geschäfte monatlich an den BJR weitergeleitet, der über Gesuche in seiner Kompetenz abschliessend entscheidet und Mitberichte zu den Gesuchen in regierungsrätlicher Kompetenz verfasst.

Dem BJR wird jährlich ein Finanzrahmen zugeteilt, der dem prozentualen Anteil der Bevölke- rung des Berner Juras an der Gesamtbevölkerung des Kantons Bern entspricht. Alle Beitrags- zusicherungen für Gesuche aus dem Berner Jura, die vom BJR oder vom Regierungsrat ge- nehmigt werden, werden diesem Finanzrahmen belastet. Vom Grossen Rat genehmigte Gesu- che sind davon ausgenommen. Seit Einführung des BJR ist dieser Fall aber noch nie eingetre- ten. Wenn der Finanzrahmen in einem Jahr nicht ausgeschöpft wird, kann der Restbetrag in den folgenden Jahren verwendet werden.

Der Bruttobestand des BJR hat sich 2011 leicht erhöht, die Ausgaben waren leicht tiefer als die Einnahmen. Die offenen Verpflichtungen wurden um 466'670 Franken abgebaut, entspre- chend hat sich der Nettobestand um 473'931 Franken auf 974'921 Franken erhöht.

5. Statistik der eingegangenen Gesuche

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der eingereichten Gesuche verringert und lag in etwa wieder auf der Höhe der Jahre 2008 und 2009. Die Zahl eingereichter Baugesuche hat nochmals um knapp zehn Prozent abgenommen. Ebenfalls deutlich abgenommen hat die Zahl der Gesuche für Sportmaterial, sie liegt aber immer noch deutlich über den Jahren 2008 und 2009. Die Verteilung der einzelnen Gesuche auf die Zuwendungsbereiche ist in etwa konstant geblieben. Die Zahl der Ablehnungen ist konstant geblieben.

-SFr. 20'000'000.00 -SFr. 10'000'000.00 SFr. 0.00 SFr. 10'000'000.00 SFr. 20'000'000.00 SFr. 30'000'000.00 SFr. 40'000'000.00 SFr. 50'000'000.00

2007 2008 2009 2010 2011

Entwicklung Kennziffern Sportfonds

Einnahmen Nettobestand

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6. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen und die Jahresrechnung 2011 des Sport- fonds zu genehmigen.

Bern, 23. Februar 2012 Mit freundlichen Grüssen

DER POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTOR

Hans-Jürg Käser Regierungsrat

Beilagen:

− Beschlussentwurf

− Jahresrechnung 2011

− Übersicht über den Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates 2011

− Übersicht über die offenen Verpflichtungen nach Verwendungszweck per 31.12.2011

− Liste der offenen Verpflichtungen per 31.12.2011

− Statistik der eingegangenen Gesuche 2011

− Bericht der Finanzkontrolle vom 20. Februar 2012 über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 des Sportfonds

Auskunft: Rico Galli, Leiter Sportfonds, Tel. 031 633 48 14, rico.galli@pom.be.ch

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