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Lotteriefonds: Genehmigung der Jahresrechnung 2011

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Academic year: 2022

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Vortrag

der

Polizei- und Militärdirektion

an den

Regierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates

betreffend

Lotteriefonds: Genehmigung der Jahresrechnung 2011

1. Bemerkungen zur Jahresrechnung

Der von Swisslos im Jahre 2011 an den Kanton Bern überwiesene Gewinnanteil betrug 52'071'561 Franken. Aus diesen Mitteln wurden der Sportfonds mit 13'020'000 Franken (25%

des Reingewinnanteils) und der Fonds für kulturelle Aktionen mit 5'210'000 Franken (10% des Reingewinnanteils) gespeist.

Per 31. Dezember 2011 beläuft sich der Kontostand des Lotteriefonds auf 80'892'490 Fran- ken. Unter Berücksichtigung der offenen Verpflichtungen in der Höhe von 39'548'345 Franken resultiert ein Nettobestand von 41'344'145 Franken.

Gemäss Artikel 20 Absatz 1 des Sonderstatutsgesetzes wurde dem Bernjurassischen Rat 2011 ein Finanzrahmen zugewiesen. Der Anteil des Berner Jura an der Gesamtbevölkerung des Kantons beträgt 5.3%. Die Anwendung dieses Prozentsatzes auf den Reingewinn von Swisslos (bereinigt um Speisung Sportfonds, Speisung Fonds für kulturelle Aktionen sowie wiederkehrende Beiträge) ergibt einen Finanzrahmen in der Höhe von 1'647'482 Franken. Per 31. Dezember 2011 weist der Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates einen Bruttobestand von 4'486'673 Franken aus. Nach Abzug der offenen Verpflichtungen in der Höhe von

2'198'308 Franken verbleibt ein Nettobestand von 2'288'365 Franken.

Der Lotteriefonds ist im Januar 2012 von der kantonalen Finanzkontrolle revidiert worden. Der Revisionsbericht vom 20. Februar 2012 bestätigt die Richtigkeit der vorgelegten Jahresrech- nung.

2. Rechtsgrundlagen

- Art. 39 Lotteriegesetz vom 04. Mai 1993 (BSG 935.52)

3. Finanzielle Situation Lotteriefonds

Die finanzielle Situation des Lotteriefonds präsentiert sich grundsätzlich positiv. Der Bruttobe- stand hat sich 2011 bedingt durch die beschlossene Einmaleinlage zur Sanierung des Sport- fonds im Vergleich zum Vorjahr um 16'778'123 CHF reduziert.

Wie bereits in den Vorjahren feststellbar stagnieren die Einnahmen des Lotteriefonds bzw.

sind in der Tendenz leicht rückläufig. Die ausbezahlten Beiträge - ohne Berücksichtigung der Sondereinlage in den Sportfonds - bewegen sich im Rahmen der vergangenen Jahre. Im di-

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rekten Vorjahresvergleich haben die ausbezahlten Beiträge um rund 3.4 Millionen Franken abgenommen. Insbesondere in den Zuwendungsbereichen Tourismus, Denkmalpflege und Institutionen und Vereine haben sich die Ausgaben je zwischen 800'000 und 1.2 Millionen Franken verringert. In den Zuwendungsbereichen Kultur und Naturschutz wurden je etwas über 600'000 Franken weniger ausgegeben. Im Gegenzug sind in den Zuwendungsbereichen Wissenschaft und wiederkehrende Beiträge Mehrausgaben von rund 850'000 Franken bzw.

rund 620'000 Franken zu verzeichnen.

Bei den Verwaltungskosten sind für die Jahresrechnung 2011 höhere Aufwendungen ver- bucht, da die die Verwaltungskosten neu im Gestehungsjahr als Aufwand verbucht und nicht mehr wie bisher als Verpflichtung ins Folgejahr übertragen werden. Bedingt durch diese Um- stellung werden der Jahresrechnung 2011 des Lotteriefonds somit die Verwaltungskosten der Jahre 2010 und 2011 belastet.

Tabelle 1: 5-Jahres-Übersicht der finanziellen Entwicklung des Lotteriefonds

2007 2008 2009 2010 2011

Einnahmen 54'392'660.70 54'351'075.25 53'765'011.35 53'848'380.90 52'387'765.25 Auszahlungen -46'693'703.07 -41'589'162.00 -49'089'472.15 -47'603'020.53 -69'165'888.00 Bruttobestand 73'987'800.49 86'749'713.74 91'425'252.94 97'670'613.31 80'892'490.56 Verpflichtungen -39'990'996.00 -45'097'121.05 -36'957'005.53 -42'765'455.00 -39'548'345.00 Nettobestand 33'996'804.49 41'652'592.69 54'468'247.41 54'905'158.31 41'344'145.56 Abbildung 1: 5-Jahres-Übersicht der Entwicklung der Einnahmen und des Nettobestandes

4. Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates

Gemäss Sonderstatutsgesetz verfügt der Bernjurassische Rat (BJR) im Bereich des Lotterie- fonds über dieselben Ausgabenkompetenzen wie der Direktor der Polizei- und Militärdirektion.

Gesuche aus dem Zuständigkeitsgebiet des BJR sind beim Lotteriefonds einzureichen, wo ei- ne Vorprüfung des Gesuchs und die Aufbereitung der Unterlagen erfolgt. Zur Beurteilung wer- den die Geschäfte monatlich an den BJR weitergeleitet, der über Gesuche in seiner Kompe- tenz abschliessend entscheidet und Mitberichte zu den Gesuchen in regierungsrätlicher Kom- petenz verfasst.

SFr. 30'000'000.00 SFr. 35'000'000.00 SFr. 40'000'000.00 SFr. 45'000'000.00 SFr. 50'000'000.00 SFr. 55'000'000.00 SFr. 60'000'000.00

2007 2008 2009 2010 2011

Entwicklung Kennziffern Lotteriefonds

Einnahmen Nettobestand

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Dem BJR wird jährlich ein Finanzrahmen zugeteilt, der dem prozentualen Anteil der Bevölke- rung des Berner Juras an der Gesamtbevölkerung des Kantons Bern entspricht. Alle Beitrags- zusicherungen für Gesuche aus dem Berner Jura, die vom BJR oder vom Regierungsrat ge- nehmigt werden, werden diesem Finanzrahmen belastet. Vom Grossen Rat genehmigte Gesu- che sind davon ausgenommen. Seit Einführung des BJR ist dieser Fall aber noch nie eingetre- ten. Wenn der Finanzrahmen in einem Jahr nicht ausgeschöpft wird, kann der Restbetrag in den folgenden Jahren verwendet werden.

Der Bruttobestand des BJR wurde 2011 – im Gegensatz zu den Vorjahren – um rund 630'000 Franken auf 4.48 Millionen Franken verringert. Der Nettobestand hat sich hingegen um rund 760'000 Franken auf rund 2.29 Millionen Franken erhöht, da die offenen Verpflichtungen 2011 um knapp 1.4 Millionen Franken abgenommen haben.

Im Vergleich zum Vorjahr sehr stark erhöht haben sich die ausbezahlten Beiträge in den Zu- wendungsbereichen Kultur und Denkmalpflege mit rund 960'000 bzw. 490'000 Franken Mehr- ausgaben.

5. Statistik der eingegangenen Gesuche

Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2011 ca. vier Prozent mehr Gesuche eingereicht. Die Ver- teilung der einzelnen Gesuche auf die Zuwendungsbereiche ist in etwa konstant geblieben.

Die Zahl der Ablehnungen hat im Vergleich zu den Vorjahren abgenommen, massgeblich be- einflusst durch eine geringere Ablehnungsquote beim Zuwendungsbereich Institutionen und Vereine sowie Entwicklungshilfe. Ein eindeutiger Grund ist nicht ermittelbar.

6. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen und die Jahresrechnung 2011 des Lotterie- fonds zu genehmigen.

Bern, 23. Februar 2012 Mit freundlichen Grüssen

DER POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTOR

Hans-Jürg Käser Regierungsrat

Beilagen:

− Beschlussentwurf

− Jahresrechnung 2011

− Übersicht über den Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates 2011

− Übersicht über die offenen Verpflichtungen nach Verwendungszweck per 31.12.2011

− Liste der offenen Verpflichtungen per 31.12.2011

− Statistik der eingegangenen Gesuche 2011

− Bericht der Finanzkontrolle vom 20. Februar 2012 über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 des Lotteriefonds

Auskunft: Rico Galli, Leiter Lotteriefonds, Tel. 031 633 48 14, rico.galli@pom.be.ch

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