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Sportfonds: Genehmigung der Jahresrechnung 2009

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Vortrag

der

Polizei- und Militärdirektion

an den

Regierungsrat des Kantons Bern zu Händen des Grossen Rates

betreffend

Sportfonds: Genehmigung der Jahresrechnung 2009

1. Gegenstand

Der von Swisslos im Jahre 2009 an den Kanton Bern überwiesene Gewinnanteil betrug 53 615 500 Franken. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1114 vom 17. Juni 2009 13 403 875 Franken an den Sportfonds übertragen. Damit wurde das gesetzlich vorgesehene Maximum von 25 Prozent der jährlich dem Lotteriefonds zufliessenden Reingewinnanteile ausgeschöpft.

Ende 2009 belief sich der Kontostand des Sportfonds auf 21 897 743 Franken, was dem Brut- tobestand entspricht. Unter Berücksichtigung der offenen Verpflichtungen in der Höhe von

18 473 310 Franken resultiert ein Nettobestand von 3 064 399 Franken.

Gemäss Artikel 20 Absatz 1 des Sonderstatutsgesetzes wurde dem Bernjurassischen Rat 2009 ein Finanzrahmen in der Höhe von 710 405 Franken (5,3 % der Nettoeinnahmen) zuge- wiesen, was dem Anteil des Berner Jura an der Gesamtbevölkerung des Kanton entspricht.

Die Berichterstattung zum Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates wurde auf 2009 der Berichterstattung des Gesamtfonds angepasst. Der Finanzrahmen des Bernjurassischen Ra- tes wird nun wie ein Unterfonds des Sportfonds dargestellt. Per Ende 2009 wies der Finanz- rahmen des Bernjurassischen Rates einen Bruttobestand von 1 183 324 Franken aus. Nach Abzug der offenen Verpflichtungen in der Höhe von 848 677 Franken verbleibt ein Nettobe- stand von 456 572 Franken.

Der Sportfonds ist im Januar 2010 von der kantonalen Finanzkontrolle revidiert worden. Der Revisionsbericht vom 10. Februar 2010 bestätigt die Richtigkeit der vorgelegten Jahresrech- nung.

2. Finanzielle Situation Sportfonds

Seit mehreren Jahren übersteigen die Ausgaben des Sportfonds die Einnahmen. Der Netto- bestand beträgt Ende 2009 nur noch etwas mehr als 3 Millionen Franken. Für 2010 ist zu er- warten, dass der Nettobestand in den negativen Bereich fallen wird, da mehrere Gesuche mit

Beiträgen in Millionenhöhe im Grossen Rat zum Entscheid anstehen. Die Liquidität ist nicht unmittelbar gefährdet, da nicht alle Forderungen auf denselben Zeitpunkt fällig werden. Trotz- dem müssen Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation des Sportfonds ergrif- fen werden.

Die Polizei- und Militärdirektion hat das Liquiditätsproblem im Projekt Negruspo (Neue Grund- lagen Sportfonds) bearbeitet. Seit Herbst 2009 liegen die Resultate vor. Die bisherige Bei- tragspraxis muss angepasst werden. Als Sofortmassnahme ist auf den 4. Dezember 2009 eine neue Wegleitung in Kraft getreten, die vor allem im Bereich Bau und Unterhalt von Sport- anlagen reduzierte Beitragssätze vorsieht (normaler Beitragssatz von max. 20%, bei Schul-

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Sportanlagen und Hallenbädern max. 10% und bei Freibädern max. 5 %; maximaler Beitrag pro Gesuch von CHF 2 Mio, Kontingentierung der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel).

Zurzeit ist ebenfalls eine Totalrevision der Sportfondsverordnung vom 29. Oktober 2003 (BSG 437.63) im Gang. Die revidierte Verordnung soll auf den 1. Juli 2010 in Kraft treten. Diese sieht keine grösseren materiellen Änderungen mehr vor, verankert aber die neue Beitragspra- xis und die Wegleitung aber auf Verordnungsstufe.

Die reduzierten Beitragssätze gelten für neu eingereichte Gesuche. Aufgrund eines Moratori- ums in der Bearbeitung von Gesuchen im Bereich Bau zwischen Juli und November 2009 sind per Ende 2009 noch mehrere, grössere Gesuche hängig, die nach der alten Beitragspraxis bearbeitet werden. Um die zusätzliche Belastung dieser Beiträge auf den Sportfonds abzufe- dern und um die Beitragssätze für neue Gesuche nicht noch weiter kürzen zu müssen, ist nicht auszuschliessen, dass der Sportfonds mit zusätzlichen Mitteln aus dem Lotteriefonds gespeist werden muss. Dazu wäre eine Revision des Lotteriegesetzes notwendig.

3. Rechtsgrundlagen

- Artikel 39 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (BSG 935.52)

4. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen und die Jahresrechnung 2009 des Sport- fonds zu genehmigen.

Bern, 4. März 201 Ov Mit freundlichen Grüssen

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DER POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTOR

Hans-Jürg Käser Regierungspräsident

Beilagen:

- Beschlussentwurf - Jahresrechnung 2009

- Übersicht über den Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates 2009

- Übersicht über die offenen Verpflichtungen nach Verwendungszweck per 31.12.2009

- Bericht der Finanzkontrolle vom 10. Februar 2010 über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 des Sportfonds

- Statistik eingegangener und bearbeiteter Gesuche

Sachbearbeiter: Dominique Clémençon, Leiter Sportfonds, Tel. 3 48 14

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