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Archiv "Rechtsschutz: Problematik nicht erkannt" (28.07.2006)

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A2030 Deutsches ÄrzteblattJg. 103Heft 3028. Juli 2006

B R I E F E

Arbeitsverträge

Zur Berichterstattung über den 109.

Deutschen Ärztetag: „Entschließung zur Befristung von Arbeitsverträgen“

in Heft 22/2006:

Gut gemeint

Es freut mich, dass der Deut- sche Ärztetag Sanktionen ver- langt gegen Chefärzte in Krankenhäusern, die ultrakur- ze Arbeitsverträge ausstellen.

Allerdings denke ich, dass der als Sanktion vorgesehene Ent- zug der Weiterbildungser- mächtigung von den Ärzte- kammern ein gut gemeintes Signal ist, aber in der Wirkung völlig verfehlt, da erstens viele Chefärzte die Ausbildungsauf- gaben im Rahmen der Weiter- bildung gar nicht als ihre Ver- pflichtung betrachten und des- halb über eine solche Sanktion eher nur lachen werden. Zwei- tens trifft man damit eher die Assistenzärzte, die die Weiter- bildungsermächtigung ihrer Chefs dringend brauchen, um ihre Zeiten für den Facharzt angerechnet zu bekommen.

Entzieht man also dem Chef die Ermächtigung, so bestraft man eher die Assistenten als die Chefs. Die Assistenten würden somit in die Kündi- gung gezwungen, und der Chef ersetzt die ohnehin unbeque- men Assistenten durch die reichlich nachdrängenden Kollegen nicht deutscher Her- kunft, die zur Not auch unter einem Chef ohne Weiterbil- dungsermächtigung arbeiten würden. Will man die unsoli- darischen Chefärzte also wirk- lich ins Mark treffen, so muss man ihnen die Privatliquidati- on entziehen, denn diese ist das einzige, was viele Chefärz- te an ihrer Position wirklich

interessiert. Insbesondere wä- re das deshalb eine gerechtfer- tigte Maßnahme, als dass viele Assistenten vielen Chefärzten durch unbezahlte Überstun- den die Privatsprechstunde überhaupt erst möglich ma- chen . . .

Dr. Peter Bock,Cranachstraße 47, 45147 Essen

Rechtsschutz

Zu dem Beitrag „Viele Versicherer zahlen Studienplatzprozesse . . . wenn auch erst nach Zögern“ von RA Dr. Robert Brehm in Heft 19/2006:

Problematik nicht erkannt

Im oben genannten Beitrag äußert sich Rechtsanwalt Dr.

Brehm (Frankfurt am Main) über die Bereitschaft von ver- schiedenen Rechtsschutzversi- cherungen, die Kosten für Pro- zesse bei Studienplatzklagen zu übernehmen. Was auf den ersten Blick wie eine sachliche Information wirkt, ist eine un- verhohlene Aufforderung, doch die „richtige“ Rechts- schutzversicherung zu wählen (ggf. ohne Wartezeit) und munter darauf loszuklagen . . . Tatsächlich geht dieser Beitrag völlig an der Problematik vor- bei, die durch aggressives Ein- klagen von Studienplätzen an unseren Universitäten ent- steht. Ich selbst unterrichte an der Goethe-Universität Frankfurt am Main das vor- klinische Fach „Physik für Mediziner und Zahnmedizi- ner“ in Vorlesungen, Übungen und Praktika. Die Lehrkapa- zitäten der vorklinischen (und klinischen) Fächer sind längst ausgeschöpft, jede weitere Erhöhung der Studentenzah-

len ohne Erhöhung der Kapa- zität führt automatisch zu einer Verschlechterung der Ausbildung. Die Zustände in den Anfängervorlesungen sind jetzt schon katastrophal:

500 bis 550 Studierende teilen sich einen Hörsaal für 380 Stu- dierende; Übungsgruppen, die eigentlich Arbeit in einer überschaubaren Gruppe mit bis zu 30 Studenten sein soll- ten, längst mit 80 bis 100 Stu- dierenden überfüllt. Die Qualität kann gerade noch gehalten werden – mit der er- warteten Zunahme durch die Klagen wird sie sinken. Die Rechtsbeistände der klagen- den Studierenden sehen nur ihren eigenen Profit (die Höhe des Streitwerts liegt etwa bei einem Jahresgehalt eines Arztes) und wenden Metho- den an, die die Grenzen der Lauterkeit und des guten Ge- schmacks weit überschreiten:

Da werden Studenten „ge- kauft“, damit sie über die Zahl der Lehrenden und Lernen- den im Detail berichten, da gehen „Kundschafter“ der Rechtsanwaltskanzleien (un- erlaubt) durch die vorklini- schen Institute, die Arbeits- gruppen analysieren, ob nicht doch vielleicht das eine oder andere Quäntchen Lehrdepu- tat herauszupressen wäre. Wo- hin soll das führen? Wollen wir eine den aktuellen Bedarf sehr wohl befriedigende Zahl an Medizinstudenten mit hoher Qualität ausbilden, oder soll eine Massenausbildung statt- finden, mit dem Ziel, einen Großteil der Studierenden später an die gut dotierten Jobs ins Ausland zu verlieren?

Es ist sicherlich nicht rechtens, die Fachbereiche juristisch auszupressen und in ihrer Lehrbelastung an die Grenzen der Leistung zu bringen . . . Hier müssen die Kapazitäts- richtlinien schnellstens über- dacht werden, bevor die wich- tige Ausbildung in der Hu- man- oder Zahnmedizin zur miserablen Massenware ver- kommt . . .

Prof. Dr. Werner Mäntele, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main,

Max von Laue Straße 1, 60438 Frankfurt am Main

Ärzte als IM

Zu den Beiträgen „Im Dienste der Staatssicherheit: ,Ich stand hinter der DDR‘“ von Dr. med. Eva Richter- Kuhlmann und Dr. phil. Francesca Weil in Heft 18/2006 und „Ärzte als inoffizielle Mitarbeiter der Staatssi- cherheit: Ärztliche Ethik mit neuem Inhalt gefüllt“ von Dr. phil. Francesca Weil in Heft 23/2006:

Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit

. . . Ich habe 40 Jahre in der DDR gelebt und bin 28 Jahre da als Arzt tätig gewesen. Ich habe selbstverständlich meine Akte eingesehen und weiß bis heute nicht, wer sich hinter all den Decknamen verbirgt. Von den Enttarnten bin ich mehr als enttäuscht, ich bin verraten und verletzt worden. Sollten das die Abertausenden von IMs nicht doch endlich begrei- fen, dass vor allem darin ihre Schuld besteht, dass sie sich leichtfertig oder aus persönli- chen Gründen (materielle Vorteile oder Beteiligung an der Macht) bewusst – bei aller Differenzierung ihrer Motive – dazu entschieden haben, Verräterdienste zu leisten, so- weit sie nicht selbst unter ei- nem massiven Druck vonsei- ten der Stasi aufgrund einer persönlichen misslichen Le- benslage gestanden haben?

Mit der „gewissen Schuld“, die der Interviewte nicht einmal

„als übermäßig empfunden“

hat, und in der Möglichkeit,

„mit solch einem Gespräch ein kleines bisschen von der Schuld abtragen“ zu können, ist es doch nun wirklich nicht getan. Der angerichtete Scha- den durch Verrat und Zuträge- reien ist doch unermesslich . . . Ein Kollege fragt mich ein we- nig vorwurfsvoll, ob ich wohl daran glaubte, mit Gesprächen über die Tätigkeit von IMs in unserem unmittelbaren Be- rufsumfeld die Stasi-Vergan- genheit der DDR aufarbeiten zu können. Ja, ich glaube schon, denn es geht um gestör- te Beziehungen, und Klärung ist zumindest der Versuch zu lernen, wieder ohne Vorbehalt und ohne Verleugnung zuein- ander zu finden. Und das geht Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie

geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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nur mit Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit. Und die Wahrheit hat einen Namen und eine Hausnummer.

Dr. med. Hans-Peter Foertsch, Bickbeerngrund 2, 29614 Soltau

Verharmloste Darstellung

Diese Artikel über „Im Dien- ste der Staatssicherheit“ sind immer weniger erträglich für jemanden, der bespitzelt und von solchen „Kollegen IMs“

drangsaliert wurde, das ist je- denfalls mein Erleben. Es ist mir klar, dass Sie bei diesen Befragungen und „Geständ- nissen“ keine Wertung vor- nehmen wollen und auch nicht können. Aber ich habe auch den Eindruck, dass Sie – ohne es zu bemerken – in eine Art Verharmlosungsdarstellung gelangen, wie sie Ihnen von

diesen befragten IMs vorgege- ben wird . . . Wenn man liest, dass einer der Bespitzelten

„Chefarzt geworden“ ist und eine andere Bespitzelte „noch immer in demselben Kranken- haus tätig“ ist, dann wird der Unkundige denken: „Na, also so groß kann der Schaden ja gar nicht gewesen sein, den diese IMs verursacht haben sollen.“ . . . Wenn jemand, der das alles nicht erlebt hat, sol- chen Artikel liest, wird er den- ken: „Na ja, es ging um das Krankenhaus, und es ging um das Gesundheitswesen in der DDR, das war ja wohl auch kritikwürdig, nicht um Patien- ten, und der Stasi-Offizier war ein angenehmer Zeitgenosse, umgänglich, und wem ist denn der Drill bei einer Armee nicht zuwider, kann man ja verstehen, der hat sich einfach nur unterhalten mit dem Stasi- Offizier, und manchen Bericht

hat er sogar bisschen positiv gefärbt, netter Mensch, dieser Dr. Schmidt, was da heute für ein Aufhebens gemacht wird um diese IMs, waren eben menschliche Unzulänglichkei- ten, gibt es ja nicht zu selten, und dann hat man den nach 1989 sogar entlassen, fristlos gekündigt, musste sich durch-

schlagen, so was auch.“ In dem Artikel heißt es: Seine Stasi- Akte kennt er bis heute nicht.

Ich frage mich, warum sollte er sich denn dafür interessieren?

Vielleicht würde er sich dann tatsächlich schämen und es nicht nur behaupten . . . Dr. med. Mahnolf Roßner, Nordstraße 17 a, 59555 Lippstadt B R I E F E

Praxiskauf

Zu dem Leserbrief „Neuanfang statt Praxisübernahme“ von Dr. med. Ul- rich Rendenbach in Heft 18/2006:

Falscher Eindruck

Der Leserbrief von Herrn Dr.

Rendenbach erweckt fälschli- cherweise den Eindruck, jeder Übernehmer einer Praxis haf- te auch für die Regresse seines Vorgängers. Dieses Risiko be-

steht aber beim Kauf einer Einzelpraxis überhaupt nicht, weil hier der Nachfolger nicht für Altverbindlichkeiten sei- nes Vorgängers und damit auch nicht für dessen KV-Re- gresse haftbar gemacht wer- den kann. Die Problematik stellt sich nur beim Eintritt in eine bereits bestehende Ge- meinschaftspraxis, weil hier der Arzt nach neuerer Recht- sprechung aus seiner Gesell- schafterstellung heraus grund-

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sätzlich auch für Altschulden der Gesellschaft in Anspruch genommen werden kann. Wie weit das im Einzelnen gehen kann, ist höchstrichterlich noch nicht abschließend ge- klärt. Häufig besteht jedenfalls die Möglichkeit, schon im Vor- feld das Risiko der Einstands- pflicht für „fremde“ Schulden durch vertragliche Gestal- tungsvarianten zu minimieren oder sogar gänzlich auszu- schließen. Im Übrigen ist die von Herrn Dr. Rendenbach gegebene Empfehlung, eine neue Praxis zu gründen anstatt eine alte zu übernehmen, je- denfalls in zulassungsgesperr- ten Gebieten wenig hilfreich.

Dort ist nämlich der Praxis- kauf regelmäßig die einzige Möglichkeit, zugleich eine Kassenzulassung zu akquirie- ren.

Frank Schmidt,Fachanwalt für Medizinrecht, Talstraße 33, 66119 Saarbrücken

Interview

Zu dem Interview mit Dr. Rainer Hess zum Thema: „Gemeinsamer Bundes- ausschuss: ,Wir wollen die Ärzte früh informieren‘“ von Thomas Gerst und Heike Korzilius in Heft 19/2006:

Protonentherapie ist erfolgreich

Beim Lesen des Interviews mit dem Vorsitzenden des Ge- meinsamen Bundesausschus- ses (G-BA) stolperte ich über folgende Bemerkung der DÄ- Redakteure: „Im stationären Bereich besteht . . . die Rege- lung, dass neue Leistungen so lange zulasten der GKV abge- rechnet werden können, bis der Nachweis erbracht ist, dass sie keinen Nutzen haben.

Jüngstes Beispiel ist die Proto- nentherapie, die unter enor- men Investitionen breit einge- führt wird.“ Im selben Zu- sammenhang fragt der G-BA- Vorsitzende, wieso man denn gleich in die Fläche gehen müsse, bevor die Evidenz be- wiesen sei. Als unbedarfter Leser, der den Hintergrund des Rechtsstreits – Kompe- tenzstreitigkeit zwischen G-BA und BMG – nicht kennt, muss man annehmen, dass Protonentherapie eine neue, nutzlose, kostspielige Therapieform ist. Das Gegen- teil ist der Fall: Protonenthera- pie wird seit rund 50 Jahren mit Erfolg praktiziert. Circa 50 000 Patienten wurden mit zum Teil überragenden Ergeb- nissen mit Ionenstrahltherapie (IST), wie man die Therapie mit Protonen- und Schwer- ionen allgemein nennt, behan- delt. In den ersten Jahrzehnten waren es eher seltene Tumore, wie Aderhautmelanome, Chordome oder Chondrosar- kome, bei denen die IST ihre Überlegenheit unter Beweis stellte. Inzwischen bewährt sie sich auch bei Tumoren im Kin- desalter, intrakraniellen Ge- fäßmissbildungen, Prosta- takarzinomen oder Frühstadi- en des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms, um nur ei- nige Anwendungen zu nen- nen. Was die Wirtschaftlichkeit der Technik (die sicher noch ein beachtliches Rationalisie- rungspotenzial hat, wenn sie erst weitere Verbreitung fin- det) anbelangt, wurde z. B. in einer schwedischen Kosten- Nutzen-Analyse für Kopf- und Halstumore, Medulloblasto- me, Mamma- und Prostatakar- zinome festgestellt, dass bei Wahl geeigneter Risikogrup- pen (z. B. linksseitiges Mam-

makarzinom bei vorgeschädig- tem Herzen) Protonenthera- pie durchaus kosteneffizient sein kann (Lundvist et al., 2005). Deutsche Gruppen ha- ben wichtige Forschungs- beiträge zur IST geliefert.

Dennoch sind wir Nachzügler, was die klinische Nutzung der Therapie angeht. Von den weltweit zwei Dutzend opera- tiven Zentren befinden sich nur zwei auf deutschem Bo- den. Sowohl in Berlin (HMI) als auch in Darmstadt (GSI/DKFZ) handelt es sich um Prototypplätze im nicht- klinischen Forschungsumfeld.

Während die erste Proto- nentherapieklinik in den USA schon 1990 eröffnet wurde, wird es bei uns vermutlich noch ein Jahr dauern, bis das erste klinische IST-Zentrum seine Pforten öffnet . . . Dr. med. Dr. rer. nat. Ute Linz, Forschungszentrum Jülich, 52425 Jülich

(Muster-)Richtlinie

Zu der Bekanntgabe der Bundesärz- tekammer „(Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Repro- duktion“ in Heft 20/2006:

Sprachlicher Fehler

In der Novelle 2006 der (Mu- ster-)Richtlinie zur Durch- führung der assistierten Re- produktion . . . wird der Be- griff „heterologe Inseminati- on“ benutzt. Dieser Begriff er- scheint diffamierend, verun- glimpfend oder fahrlässig in Unkenntnis verwendet. Man spricht doch auch nicht von ei- ner heterologen Blutspende oder Fremdblut statt Spender- blut. Wenn deutsche Juristen vor Jahrzehnten aus Unkennt- nis der immunologischen Se- mantik „heterolog“ und „ho- molog“ falsch angewendet ha- ben, müssen wir ihre sprachli- chen Fehler nicht überneh- men, zumal damit unter- schwellig die Behandlung ei- ner anderen Spezies oder ein ähnlicher Frevel unterstellt wird. Im Zeitalter neudeut- scher Amerikanismen ist der Begriff „donogen“ durchaus international üblich (wie z. B.

die Abkürzung AID = artifi-

cial insemination from donor).

Jeder ausländische Wissen- schaftler schüttelt nur den Kopf, wenn er liest, dass man sich in der Bundesrepublik Deutschland mit einer rechtli- chen Regelung der „heterolo- gen“ Insemination beschäftigt;

denn die Besamung einer an- deren Spezies ist fast so schlimm wie Sodomie.

Prof. Dr. med. Th. Katzorke, Vorsitzender des Arbeitskreises für donogene Insemination e.V., Akazienallee 8–12, 45127 Essen

Ärzte in der NSDAP

Zu dem Beitrag „Regionale Unter- schiede“ von Dr. med. Birgit Meth- fessel und Prof. Dr. med. Albrecht Scholz in Heft 16/2006:

Aufnahmesperre

Bei der Aus- bzw. Bewertung der Mitgliedschaft deutscher Ärzte in der NSDAP muss – wie bei anderen Parteimitglie- dern auch – berücksichtigt werden, dass nach dem sprunghaften Mitgliederzu- wachs im ersten Quartal 1933 („Märzgefallene“) von Mai 1935 bis 1938 eine Aufnahme- sperre für die NSDAP bestan- den hat.

Dr. med. Joachim Winkelmann, Polostraße 1, 22609 Hamburg

US-Dollar

Zu dem „Börsebius“-Beitrag „Am Krückstock“ in Heft 20/2006:

Kaum zu glauben

Schlimm genug, dass ein maß- geblicher Banker nicht gewusst haben soll, woher der Name

„Dollar“ kommt. Aber wenn Börsebius schon so schlau ist, hätte er auch erklären können, woher die Bezeichnung „Ta- ler“ stammt. Na? Dieses Wort leitet sich von Joachimstal ab;

dort im Erzgebirge hatte man Silber gefunden, welches zu Münzen geschlagen wurde. Zu

„Joachimstalern“ bzw. eben zu Talern.

Dr. med. Eduard Breuer, Ernst-Reuter-Straße 13, 67373 Dudenhofen

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A2032 Deutsches ÄrzteblattJg. 103Heft 3028. Juli 2006

B R I E F E

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse). Die Re- daktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail- Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu

kürzen.

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Mammographie

Zu dem Beitrag „Mammographie- Screening: Risiko durch hohe Qua- lität“ von Sabine Rieser in Heft 20/2006:

Risiko bestens bekannt

Versicherer versichern seit eh und je Risiken ihrer Versiche- rungsnehmer. Ist das Risiko innerhalb einer akzeptablen Größenordnung, so sind sie bereit, Versicherungsschutz gegen eine zu kalkulierende Gebühr anzubieten. In der Vergangenheit war dies für mammographierende Ärztin- nen und Ärzte im Rahmen der kurativen Befundabklärung und der Früherkennung un- problematisch, da das Risiko von Fehlbefunden und den sich daraus ergebenden Kon- sequenzen gering war. Erhebt sich die Frage, warum die Ver- sicherungen sich nunmehr weigern, das Risiko von Ärz- ten, die innerhalb des neu ein- geführten Mammographie- Screenings tätig sind, zu versi- chern. Der Grund hierfür liegt eindeutig nicht in der Qualität der ärztlichen Bildanalyse. Im Gegenteil: Die Qualifikation der mammographierenden Ärztinnen und Ärzte ist auf- grund zahlreicher qualitäts- verbessernder Maßnahmen in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Das Pro- blem der Verweigerung eines Haftpflichtversicherungs- schutzes für Screeningärzte ist ohne Zweifel im Konzept des Mammographie-Scree- nings in der aktuell geplanten

bzw. durchgeführten Form zu sehen: Aus Screeningprogram- men anderer Nationen ist be- stens bekannt, dass die Quote übersehener Mammakarzino- me beim klassischen Mammo- graphie-Screening bei mehr als 30 Prozent liegt. Die Ursa- che hierfür liegt zu einem großen Teil in der begrenzten Aussagekraft der alleinigen Röntgenmammographie bei dichten Gewebestrukturen und nur in einem geringen Teil in Mängeln der Auswerter.

Diese ernüchternde Quote nicht entdeckter Karzinome ist natürlich auch den Versi- cherungen bestens bekannt.

Und wer will es einem nach wirtschaftlichen Gesichts- punkten kalkulierenden Versi- cherungsunternehmen ver- denken, wenn es den Versiche- rungsschutz für ein derart li- mitiertes Screeningprogramm, bei dem nur zwei von drei Karzinomen detektiert wer- den, verweigert?

Prof. Dr. med. Uwe Fischer, Diagnostisches Brustzentrum Göttingen, Bahnhofsallee 1 d, 37081 Göttingen

Klinische Forschung

Zu dem „Status“-Beitrag: „Zur Zu- kunft der klinischen Forschung: ,Wis- senschaft als Beruf‘“ in Heft 23/2006:

Anonymität schwächt die Argumente

In den vergangenen 87 Jahren hat sich grundlegend nichts geändert. Ob man allerdings eine grundlegende Änderung aufgrund einer „Ad-hoc-Be- fragung“ erreichen kann, bleibt unklar. Man sollte dazu sicher auch berücksichtigen, dass dieser Beitrag „ausdrück- lich auf Wunsch der Kliniklei- tung anonym“ abgedruckt wird. Das schwächt die vorge- tragenen Argumente. Wenn postuliert wird, dass „Wissen- schaft als Beruf“ an den deut- schen Universitäten heute meist nicht kalkulierbar und von ungewissem Ausgang für den Einzelnen sei, dann ist das früher auch nicht anders ge- wesen. Und dennoch ist an deutschen Universitäten Wis- senschaft praktiziert worden.

Das sei nicht vergessen! Im Übrigen ist es immer leicht, Forderungen zu stellen nach einem Abbau der Hierarchie, nach mehr Entgelt und mehr Freizeit. Wo bleibt da die von Weber geforderte Leiden- schaft? Forderungen zu stellen ist modern. Man darf dabei aber nicht den persönlichen Einsatz vergessen, der sich nicht in Euro messen lässt, sondern Opfer verlangt. Das ist zu allen Zeiten so gewesen und wird durch noch so viele Forderungen nicht ersetzt.

Prof. Dr. Carl Schirren,Buurnstraat 13, 25938 Midlum/Föhr

Untergang der Forschung ist besiegelt

Es ist schade, dass die Verfas- ser anonym geschrieben ha- ben. Sie haben die Verhältnis- se an den deutschen Univer-

sitätskliniken exakt darge- stellt und sicher würde jeder Assistenzarzt einer deutschen Universitätsklinik sich durch seine Unterschrift mit ihnen solidarisch erklären. Doch ge- nau die Tatsache, dass die Ver- fasser anonym schreiben muss- ten, zeigt, wie schwierig eine Reform der deutschen Uni- versitätsmedizin werden wird.

Mit dem Fallpauschalensystem ist der Untergang der Forschung der deutschen Medizin besie- gelt. Die jetzt eher kläglichen Versuche der Forschungsför- derer wie DFG, BMBF usw., durch Forschungsprogramme die Einnahmeverluste der deutschen Universitätsklini- ka zu mildern, lassen den Verfall einer hervorragenden Medizin nicht aufhalten.

Dr. med. Claus Schuster, Schwalbenweg 24, 23628 Klempau

Deutsches ÄrzteblattJg. 103Heft 3028. Juli 2006 AA2033

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Berichtigung

In dem Beitrag „Vogelgrip- pe: Eine neue Pandemie – alte ethische Probleme“ von Prof. Dr. med. Dr. phil. Ur- ban Wiesing und Prof. Dr.

med. Georg Marckmann in Heft 27/2006 unter der Ru- brik Themen der Zeit ist die Zwischenzeile „Ethik oder Nutzenmaximierung?“ falsch gesetzt. Richtig muss es heißen: „Ethik der Nutzen- maximierung?“.

Referenzen

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