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Archiv "Pränataldiagnostik: Leben hat Würde, und zwar jedes Leben" (30.07.1999)

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Pränataldiagnostik

Zu dem Beitrag „Ein für Ärzte be- drückendes Dilemma“ von Gisela Klinkhammer in Heft 20/1999:

Geringschätzung aller Behinderten

Es ist nur zu berechtigt, von Schwächen der Abtrei- bungsregelung zu sprechen.

Man stelle sich vor: Ein Arzt, der eine Abtreibung durch- führt, soll bei Mißlingen der- selben das geborene Kind mit allen zur Verfügung stehen- den Mitteln am Leben erhal- ten – dasselbe Kind, das er wenige Minuten vorher noch zu töten versuchte. Dieser Wechsel muß emotional sehr belastend sein, wenn der be- treffende Arzt nicht ganz ab- gestumpft ist. Dazu kommt noch die Aussicht, einerseits wegen Mißlingen der Abtrei- bung, andererseits wegen un- terlassener Hilfeleistung an dem Baby ein Gerichtsver- fahren zu bekommen. Kann man sich eine verrücktere Rechtslage vorstellen?

Wenn man jetzt versucht, durch ergänzende rechtliche Regelungen aus dem Dilem- ma zu kommen, werden sich nur neue Schwierigkeiten er- geben.

Ein anderer Gesichts- punkt: Die Abtreibung ist er- laubt, wenn „die Gefahr ei- ner schweren psychischen Beeinträchtigung“ besteht.

Aber gerade durch die Ab- treibung (und zwar jede) ist die Gefahr einer schweren psychischen Beeinträchti- gung gegeben (post abortion syndrome). Ist es sinnvoll, ei- ne schwere psychische Beein- trächtigung dadurch zu ver- meiden, daß man eine ande- re provoziert? Ein anderer Weg tut sich auf, wenn man mit Angehörigen behinder- ter Kinder spricht und er- fährt, daß bei aller Belastung doch gerade durch die Behin- derung das Leben der Fami- lie eine ganz andere Sinn- erfüllung bekommen kann.

Dieser andere Weg wäre:

Schaffung eines gesellschaft- lichen Klimas, in dem durch

allgemeine Akzeptanz und Wertschätzung behinderter Menschen sowie durch Be- reitstellung praktischer Hilfe die psychische und finanziel- le Belastung der Eltern von Behinderten erträglich wird, und – Abschaffung der Schwangerschaftsabbrüche.

Dies würde auch mit dem Gebot Gottes „Du sollst nicht töten“ übereinstimmen.

Jeder Schwangerschaftsab- bruch ist ein grausamer und menschenunwürdiger Akt, weil menschliches Leben ver- nichtet wird. Die faktische Erlaubnis, behinderte Babys abzutreiben, ist ein Signal der Geringschätzung für alle Be- hinderten.

Dr. med. Winfrid Giesel- mann, Finkenwiesenstraße 1, 75417 Mühlacker

Leben hat Würde, und zwar jedes Leben

Zentral geht es um die Frage, ob die Methode der pränatalen Diagnostik wert- frei ist oder nicht. Sie ist es nicht. Wenn festgestellt wird, daß es „nicht die Methode der pränatalen Diagnostik ist, welche moralisch verwerflich ist“, so ist dazu folgendes zu sagen:

Es wird der alte Irrtum begangen, daß die Trennung von Mitteln und Zwecken le- gitim sei. Übersehen wird da- bei, daß wir die Welt, in der wir leben, eben nicht so anse- hen dürfen, daß sich Mittel und Zwecke in ihr getrennt dingfest machen ließen. Die Trennung selbst ist nämlich bereits Ausdruck eines tech- nischen Aktes. Die Reich- weite jeder Technik, auch der Methode der pränatalen Diagnostik, und mit ihr die Natur heutiger Technologie, verbirgt sich unserem Den- ken gerade dadurch, daß wir mit Hilfe einer bestimm- ten „Technik“ der Wahrneh- mung, nämlich der Trennung von Mitteln und Zwecken, die Technik dann scheinbar harmloser definieren kön- nen, indem wir sie auf den Bereich der Mittel eingren-

zen. !

A-1935 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 30, 30. Juli 1999 (7)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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Wer sich auf moderne medizinisch-technische Me- thoden einläßt, bezahlt dafür immer mit unlösbaren ethi- schen Dilemmata. Dies gilt ganz allgemein. Er kann sich auch ungewollt schuldig ma- chen. Ein an sich notwendi- ges Forschungsmoratorium jedoch käme bereits deshalb nicht zustande, weil karrie- resüchtige Forscher und de- ren Lobby dies verhindern werden. So bleibt es nun je- dem einzelnen überlassen, ob er sich daran beteiligen will oder nicht. Ich weise dar- auf hin: Wer sich nicht daran beteiligt, kann sich auch nicht schuldig machen. Und ich vermute wieder, daß dies ganz allgemein gilt: Stich- wort Informationstechnolo- gie.

In diesem Zusammen- hang wäre auch noch darauf hinzuweisen, daß Leben kei- nen „Wert“, der meßbar wä- re, sondern Würde hat, und zwar jedes Leben. Das Le- ben ist heilig, weil es von Gott gewollt und geschaffen ist.

Dr. med. Bernd Granzow, Mühlenberger Weg 61, 22587 Hamburg

Recht auf Leben, von Anfang an

Frau Klinkhammer sei ge- dankt, daß sie das Thema Spätabtreibung aufgegriffen hat. Bemerkenswert, daß in einem Teilsatz der zitier- ten „Erklärung zum Schwan- gerschaftsabbruch nach Prä- nataldiagnostik (DÄ, Heft 47/1998) endlich auch einmal erwähnt wird, daß dem Kind durch das Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs Leiden zugefügt werden – vom Arzt! . . .

Das Dilemma für die Ärzte: „Sie sind verpflichtet, lebend geborene Kinder . . . medizinisch zu versor- gen.“ Ist das das Dilemma?

Verzeihung, ich zitiere unkor- rekt: „Ärzte sind jedoch ver- pflichtet, lebend geborene Kinder entgegen der ur- sprünglichen Tötungsabsicht medizinisch zu versorgen.“

Entgegen der ursprünglichen Tötungsabsicht! „Das Ziel ärztlichen Handelns ist je- doch nicht die Tötung von Kranken und Behinderten.“

Nun also ist die embryo- pathische Indikation in die medizinische integriert, das heißt, ein auffälliger Befund im Rahmen der pränatalen Diagnostik allein im Sinne von Erkrankung, Entwick- lungsstörung oder Anlageträ- gerschaft (!) darf nicht auto- matisch zur Indikationsstel- lung führen. Das wäre ja gleichbedeutend mit – ja, mit Selektion! Aber: Wer will denn dies verhindern? So for- muliert Ulrich Eibach bereits Anfang der 80er Jahre (in

„Experimentierfeld werden- des Leben“, Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen, 1983), „daß ein zwar noch nicht fest fixierter, aber den- noch vorhandener Katalog von Krankheiten aufgestellt wurde, bei denen für eine Ab- treibung plädiert wird“. Und dieser Katalog wächst mit der Katalogisierung des mensch- lichen Genoms unter ande- rem durch – Ärzte! „Das Ziel ärztlichen Handelns ist . . .“

Und die Absicht, die Grenze für einen Abbruch bei gegebener extrauteriner Lebensfähigkeit zu setzen?

Sie ist wohl leider auch nur der Versuch einer Schadens- begrenzung, damit die Ziel- verfehlung nicht zu offen- sichtlich wird. Der Beginn der extrauterinen Lebensfähig- keit ist auch beim kranken oder behinderten Ungebore- nen ebensowenig eine Zäsur in der Entwicklung, die diese Absicht erklären würde, wie die erste Herzaktion oder die Nidation. „Die pränatale Diagnostik früher machen“

hilft also auch nicht aus dem Dilemma. Uns allen, insbe- sondere aber dem Kranken und Behinderten, kann das

„Recht auf Leben“ nur durch die Anerkennung des „von Anfang an“ gesichert werden.

Auch das sollte meines Er- achtens ein Ziel ärztlichen Handelns sein.

Dr. med. Gerhard Haasis, Max-Reger-Straße 40, 28209 Bremen

Mit Fakten sorgsam umgehen

Gewiß stellen späte Schwangerschaftsabbrüche, besonders solche mit embryo- pathischem Hintergrund, ein äußerst schwieriges Problem dar, übrigens auch und gerade für die betroffenen Frauen.

Um so wichtiger ist es, hierbei mit den für Bewertungen her- angezogenen Fakten sorgsam umzugehen.

Mit den von Gisela Klink- hammer genannten Daten des Statistischen Bundesam- tes läßt sich die Annahme ei- ner zunehmenden Zahl von Spätabbrüchen kaum stützen und schon gar nicht „bewei- sen“.

Die Autorin läßt nicht nur das beträchtliche Meldedefi- zit in der amtlichen Statistik vor 1996 außer acht, sie be- rücksichtigt auch nicht, daß mögliche Fehler bei der Da- tenerfassung gerade bei spä-

ten Abbrüchen wegen deren geringer Zahl (unter 200 pro Jahr) besonders zu Buche schlagen. Wenn wir die amtli- che Statistik mit aller gebote- nen Vorsicht interpretieren, dann spricht vieles dafür, daß die Häufigkeit später Ab- brüche in den letzten zehn Jahren in etwa auf dem glei- chen Niveau geblieben ist.

Folglich dürften auch vor 1996 schon Abbrüche aus embryopathischen Gründen nach der 22. Woche vorge- nommen worden sein, und zwar auch nicht weniger als seither. Rechtlich war dies, entgegen einer heute verbrei- teten Meinung, schon damals zulässig.

Ergänzende Hinweise können unter Telefon 0 69/

63 90 02 oder Fax 0 69/

63 98 52 angefordert werden.

Joachim von Baross, PRO FAMILIA-Bundesverband, Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt am Main

A-1936 (8) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 30, 30. Juli 1999

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Fortbildung

Zu dem Tagesordnungspunkt Fortbil- dungsnachweis des 102. Deutschen Ärztetages (Heft 24/1999):

Unheil verhindern

Ich will doch hoffen, daß es in unseren Standesorgani- sationen noch von Vernunft beseelte Leute gibt, die sol- ches Unheil zu verhindern bereit sind. Nachdem die Be- vormundung der Ärzte und insbesondere auch des Nach- wuchses schon keine Grenzen mehr kennt, meinen wohl ei- nige unserer „Standesvertre- ter“, dem wohl noch die Kro- ne aufsetzen zu müssen. Ich denke, erwachsene Men- schen sind immer noch in der Lage, sich ihre Fortbildung selbst zu gestalten.

Ich bitte unsere Standes- vertreter inständig, sich doch erst mal um die wesentlichen Probleme der Ärzteschaft (Arbeitslosigkeit, hausge- machte Personalknappheit an Krankenhäusern etc.) bedeu- tend intensiver zu kümmern, anstatt sich über neue Knüp-

pel zwischen die Beine des ärztlichen Nachwuchses Ge- danken zu machen. Auch könnten wir in Deutschland aus den Fehlern des Auslan- des lernen und diese vermei- den, anstatt sie noch als Vor- bilder für uns zu betrachten.

Eine Überfrachtung der Aus- bildung mit Leistungsnach- weisen bringt auch keine Vor- teile, insbesondere da die deutsche Medizinerausbil- dung eher der Entrümpelung bedarf.

Auch weiß ich nicht, wie sich eine Kostenneutralität praktizieren lassen soll. Ich habe noch kaum eine Fortbil- dung besucht, die kostenlos war. Fahrt- und Übernach- tungskosten werden sich auch nicht vermeiden lassen. Was wir letztlich brauchen, sind von der Lehre begeisterte Universitätsdozenten sowie Chefärzte mit Ausbildungs- ehrgeiz und -idealismus und genügend Weiterbildungs- stellen. Der Rest ergibt sich durch den Ehrgeiz idealisti- scher Jungärzte von selbst – auch ohne neue Kontrollen.

Dr. med. Peter Bock, Kaiser- berg 3, 40878 Ratingen

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Kosovo

Zu dem Leserbrief „Was ich ver- misse . . .“ von Peter Matchev in Heft 24/1999:

Stoppt Milosevic!

In Ihrem flammenden Beitrag (ganz d’accord) ver- misse ich den Schmerzensruf:

Stoppt den Wahnsinns- Kriegsverbrecher Milosevic!

Aber das hätte bereits An- fang dieses Jahrzehnts erfol- gen müssen und Zehntausen- den Bosniern und Kosovaren das Leben gerettet, dem Viel- völkerstaat Infrastrukturen und Lebensfähigkeit erhalten und den durch die unselige Entwicklung zusätzlich gesä- ten Haß vermieden.

Ihr Bericht erinnerte mich an die Zeit vor 60 Jahren, als Ärzte und Sanitätspersonal diesseits und jenseits der Fronten unter gleichen Um- ständen bemüht waren, Le- ben zu erhalten. Übrigens ist es ja auch damals nicht gelun- gen, dem Kriegsverbrecher zeitig genug sein „Hand- werk“ zu legen!

Dr. Folkert Schultze, Medi- zinaldirektor a. D., Wall- straße 16, 37154 Northeim

Andere Fragen vermißt

Ich habe mit großem Re- spekt gelesen, was Sie ver- mißt haben, nämlich die Er- wähnung all jener, die unter den Bombardierungen lei- den und ihr Leben lassen mußten.

Darf ich erwähnen, was ich meinerseits in Ihrem Brief vermisse? Eine Erwähnung jener Bundeswehrsoldaten, die jetzt beginnen, die täglich mehr werdenden Massengrä- ber zu öffnen, um den Ermor- deten ein ordentliches Grab zu schaffen. Mit dem Stand von gestern sind es schon 10 000 Leichen.

Und ich vermisse Ihre Anfrage bei Milosevic, war- um er sich so lange Zeit gelassen hat, diesen – mit Ihren Worten – „Wahnsinn“

der Massenmorde zu „stop- pen“.

Dr. G. Hämmerle, Park- straße 4, 70806 Kornwest- heim

Arzneimittel

Zu dem Beitrag „Nur noch das absolut Notwendige“ von Dr. Sabine Glöser in Heft 16/1999:

Ungerechtigkeit abstellen

. . . Als aufmerksamer Le- ser des DÄ haben wir schon lange vor Einführung der neuen Arzneimittelrichtlinien zum 1. April 1999 uns die aus- führlichen Bestimmungen be- sorgt, da war dann von einer Informationspflicht der Kas- sen an ihre Versicherten zu le- sen! Wir haben aber im Vor- feld des Starttermines keinen einzigen unserer Patienten gefunden, der auch nur die lei- seste Ahnung davon hatte.

Ob die im Bericht erwähnte Plakataktion der KV Hessen und der Kassen hier ausrei- chende Aufklärung gerade bei den älteren Patienten be- wirken wird, dürfte irreal sein.

Ganz übel ist die nicht den Kassenärzten anzuschulden- de Erkältungswelle Anfang dieses Jahres, die natürlicher- weise zu Ausgabensteigerun- gen geführt hat; es ist unver- ständlich, wieso es bis heute der Vertretung der Ver- tragsärzteschaft nicht gelun- gen ist, diese seit Jahren zum Himmel stinkende Ungerech- tigkeit abzustellen.

Wir haben in unserer Ge- meinschaftspraxis für Allge- meinmedizin zirka 30 Prozent mehr Rentner als unser Fach- gruppendurchschnitt und da- bei einen großen Anteil soge- nannter vorgealterter Patien- ten, liegen jedoch nur durch kontinuierliche Beachtung der Medikamentenpreise und Durchführung einer rationel- len Pharmakotherapie weit unter dem Limit, dazu benötigten wir noch nie einen Qualitätszirkel! . . .

Dr. med. Volker Traut, Am Himmelreich 1, 79312 Em- mendingen

A-1938 (10) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 30, 30. Juli 1999

S P E K T R U M LESERBRIEFE/BÜCHER

Ophthalmologie

Rundum gelungen

Gerhard K. Lang: Augen- heilkunde.Verstehen – Lernen – Anwenden, Georg Thieme Ver- lag, Stuttgart, New York, 1998, XXI, 639 Seiten, 305 Abbildun- gen, 42 Tabellen, flexibles Ta- schenbuch, 54 DM

Die „Augenheilkunde“ ist ein modernes, studentisches Lehrbuch vom Feinsten. Die Inhalte orientieren sich am Gegenstandskata-

log für das Medi- zinische Staatsex- amen, aufgeglie- dert in 20 Kapi- tel. Der Textteil ist von exqui- sitem, didakti- schem Aufbau, mit farbig abge- setzten Über- schriften, wich- tige Merksätze mit einem ro- ten Ausrufe- zeichen mar- kiert, die Texte kurz, präzise und einprägsam. Hier wird Lernen leichtgemacht.

Die klinischen Bilder sind gut ausgewählt, die Zeichnungen vermitteln auf Anhieb das We- sentliche, die Tabellen sind zur Abrundung des Textteiles hilf-

reich und nicht überfrachtet.

Das Buch bietet eine ideale Examensvorbereitung für den Medizinstudenten, ist jedoch ebenso nützlich für den Medi- zinalassistenten nach dem 2.

Staatsexamen, der die Augen- heilkunde als Wahlfach für sein Praktisches Jahr bestimmt hat. Die dargestellten Unter- suchungsmethoden, Therapi- en und Differentialdiagnosen entsprechen dem neuesten Stand der Kenntnisse.

Das Sachverzeichnis er- möglicht ein schnelles Auf- finden detaillierter Infor- mation und ist eben- so wie die an- deren Kapitel außergewöhn- lich übersicht- lich. Nicht nur der Student, sondern auch der Allgemein- arzt, der Inter- nist, Kinderarzt oder der Neuro- loge, der zuweilen

„ophthalmologi- schen Rat“ sucht, findet hier ein nützliches Nach- schlagewerk für ein verwand- tes Fachgebiet. Hier wird viel geboten, für wenig Geld, in erstaunlicher Qualität, auf modernstem Stand. Rundum gelungen.

Günter K. Krieglstein, Köln

Kardiologie

Für die rasche Information

Udo K. Lindner: Schnellin- terpretation des EKG.Ein pro- grammierter Kurs, 7., vollständig überarbeitete und erweiterte Auf- lage, Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg u. a., 1999, XII, 554 Seiten, 482 Abbildungen, 79 DM

Das Buch behandelt alle Bereiche zum Thema EKG.

Lobenswert sind die vielen Beispiele, die den für Anfän- ger teilweise schwierigen The- men die nötige Anschaulich- keit vermitteln, so zum Bei- spiel zum Thema Dreidimen- sionalität. Zu kritisierende Punkte ergeben sich bei die-

sem Werk nur wenige. Dem Titel des Buches Schnellinter- pretation entsprechend, saust der Autor über den Abschnitt Schrittmacher-EKG hinweg, ohne auf 15 Seiten etwas über Fallstricke und Besonderhei- ten dieses Themas vermitteln zu können.

Das Schema der Lernkon- trolle erscheint nach allgemei- ner Erfahrung verbesserungs- würdig. Hier wären Fragen ähnlich dem Multiple-choice- Verfahren sicher hilfreich, zu- mal diese vom Medizinstudi- um her geläufig sind. Abgese- hen von diesen Einwänden, ist das Buch inzwischen zum Standardwerk für die rasche Information gut geeignet.

Thomas Steinberg, Remscheid

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