Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen KURZBERICHTE
ner Mittel zur Investitionsfinanzie- rung in den Kliniken herangezo- gen werden können. Insoweit kor- respondieren die Vorstellungen des CDU-MdB mit den seit zwei Jahren vom nordrhein-westfäli- schen Sozial- und Gesundheitsmi- nister Prof. Dr. Friedhelm Farth- mann (SPD), Düsseldorf, propa- gierten Vorschlägen, die Vorhal- tungskosten der Hospitäler über den Kapitalmarkt zu finanzieren und die Kosten des Kapitaldien- stes in die Berechnung der Pflege- sätze einzubeziehen.
Kroll-Schlüter schlägt weiter vor:
Sämtliche betriebswirtschaftlich nachgewiesenen und kontrollier- baren Kosten der Anlagenutzung sollten bei der Festlegung der Pflegesätze berücksichtigt wer- den. Die unbewegliche Lenkung am „goldenen Zügel" von außen und das Hineindirigieren in den internen Krankenhausbetrieb soll- ten zugunsten einer zielgerechten Dispositionsfreiheit der Kranken- hausträger abgelöst werden. Kroll- Schlüter befürwortet offenbar die auch vom Bundesarbeitsministe- rium favorisierte Lösung, den Krankenhäusern die Chance ein- zuräumen, Gewinne zu erzielen und reinvestieren zu können, ebenso wie die Verpflichtung, selbstverschuldete Verluste tra- gen zu müssen.
Öffentliche und freigemeinnützige Krankenhausträger sollten nach vergleichbaren wirtschaftlichen Maßstäben weiterhin staatliche In- vestitionskostenzuschüsse erhal- ten, um die Pflegesätze zu entla- sten und gleichzeitig die Aufbrin- gungslast der Investitionsfinanzie- rung und die Tragung des Risikos einzugrenzen. Im Gleichklang mit der Denkschrift der evangelischen und katholischen Krankenhausträ- ger vom Herbst 1982 empfiehlt Kroll-Schlüter, einen neuartigen
„Krankenhausorientierungsplan"
zu entwickeln, der in einer einheit- lich strukturierten Region auf der Grundlage demographischer Da- ten Maßstäbe für die „Bedarfspla- nung" setzt, aber kein „Zwangs- korsett" bedeutet.
Aus der Sicht des CDU-Sprechers ist es vordringlich, daß der Gesetz- geber die notwendigen Konse- quenzen aus dem Erfahrungsbe- richt zum Arzneimittelgesetz von 1976 ziehe.
Das Gesetz sollte nur punktuell geändert, in seiner Grundkonzep- tion jedoch unverändert bleiben.
Kroll-Schlüter hält es für vorran- gig, neben einer für Patienten ver- ständlich formulierten Packungs- beilage künftig auch eine zusätzli- che Spezialinformation für Ärzte und Apotheker der Packung bei- zulegen.
Stufenplan des BGA weiter ausbauen
Um die Arzneimittelsicherheit zu garantieren und Nebenwirkungen schnell zu erkennen und abzustel- len, sollte der geltende „Stufen- plan" weiter ausgebaut und ver- bessert werden. Dies dürfe aber keinesfalls, wie in der Vergangen- heit vom Bundesgesundheitsamt praktiziert, zu einer willkürlichen Anwendung des Planes führen, denn dadurch würden die Anwen- der verunsichert und die Arznei- mittelsicherheit leichtfertig beein- trächtigt.
Angesichts sorgfältiger Entwick- lung, umfassender Prüfung und komplizierter Zulassungsverfah- ren, trotz verantwortungsbewuß- ter Technologien und Sicherheits- barrieren seitens der Hersteller seien, so Kroll-Schlüter, der Ge- setzgeber und die obersten Ge- sundheitsbehörden des Bundes überfordert, wenn sie per Gesetz
„totale Arzneimittelsicherheit" ga- rantieren sollten.
Es sollten allerdings weitere An- strengungen unternommen wer- den, um die Arzneimittelforschung zu verbessern, statt mit dirigisti- schen Maßnahmen und wettbe- werbsverzerrenden Praktiken die Innovationskraft der deutschen pharmazeutischen Industrie wei- ter einzuschnüren. HC
Ersatzkassen:
Kosten für Rentner besser verteilen
Die Kosten für die Krankenversi- cherung der Rentner (KVdR) soll- ten künftig ausschließlich über Rentenversicherungsbeiträge fi- nanziert werden. Dies hat der Ver- band der Angestellten-Kranken- kassen e. V. (VdAK), Siegburg, vorgeschlagen. Begründung: Et- wa ein Fünftel des Krankenkas- senbeitrages der „Aktiv"-Versi- cherten in der gesetzlichen Kran- kenversicherung fließt als „Soli- darbeitrag" in die Krankenversi- cherung der Rentner.
Für die Versicherten in der priva- ten Krankenversicherung (PKV) besteht keine auch nur annähernd vergleichbare Belastung. Um zu verhindern, daß sich die sich für die nächsten Jahrzehnte abzeich- nende verschlechterte Altersstruk- tur voll zu Lasten der Krankenver- sicherung auswirkt, sollte die KVdR grundsätzlich neu und zu Lasten der gesetzlichen Renten- versicherung (GRV) finanziert werden.
Würde die Rentner-Krankenversi- cherung durch Beiträge der GRV finanziert, könnte die „Gemein- last" aus der Rentnerkrankenver- sicherung auf „mehr Schultern"
verteilt werden. Diese Finanzie- rung würde an den Beitragszu- schuß der Rentenversicherung zur KVdR nach geltendem Recht an- knüpfen. Mit Aufstockung der Ren- tenversicherungsbeiträge müßte in einem Zug eine entsprechende Ab- senkung der Krankenversiche- rungsbeiträge einhergehen, meint der VdAK. Die Angestellten-Kran- kenkassen halten es für erforder- lich, den Austritt aus der gesetzli- chen Krankenversicherung für un- widerruflich zu erklären. Begrün- dung: Die Einführung einer Versi- cherungszeit in Form der „Halbbe- legung" seit 1978 verhindere nicht die Rückkehr jener Rentner zur so- zialen Krankenversicherung, die sich vorher der Solidargemein- schaftentzogen hätten. EB 62 Heft 26 vom 1. Juli 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A