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Solidarische und paritätische Finanzierung der sozialen SicherungssystemeDer DGB-Bundeskongress möge beschließen:Der DGB Bundesvorstand wird aufgefordert, folgenden sozialpolitischen Schwerpunkten bzw. Handlungsfeldern fürdie nächste Legislaturperiode ein

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19. DGB Bundeskongress Beschlossene Anträge

1 G 003 DGB-Bezirksvorstand Hessen-Thüringen

Beschluss des DGB-Bundeskongresses Angenommen als Material zu Antrag G 001

Solidarische und paritätische Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme

Der DGB-Bundeskongress möge beschließen:

Der DGB Bundesvorstand wird aufgefordert, folgenden sozialpolitischen Schwerpunkten bzw. Handlungsfeldern für die nächste Legislaturperiode ein besonderes Gewicht zu geben:

1. Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung paritätischer Finanzierung der sozialen Sicherungssys­

teme

ArbeitnehmerInnen sollen sich auf Sozialleistungen verlassen können. Darauf hat der DGB den Schwerpunkt seiner Kampagnen und Aktivitäten auszurichten.

a) Die gesetzliche Krankenversicherung muss zu einhundert Prozent solidarisch und paritätisch finanziert und mit­

tel- und langfristig zu einer Bürgerversicherung weiterentwickelt werden. An diesem Ziel halten wir fest. Auch in Zu­

kunft gilt für die Pflegeversicherung das Leistungs- und Solidarprinzip. Deshalb muss sie mit in das Konzept für eine Bürgerversicherung eingebunden werden. Einer weitergehenden Privatisierung durch eine zusätzliche kapitalge­

deckte Zusatzpflichtversicherung in diesem Versicherungszweig werden wir entschieden entgegentreten.

b) Der DGB lehnt die Rente mit 67 ab. Wir werden alles dafür tun, dass die Erhöhung des gesetzlichen Regelren­

teneintrittsalter ab 2012 insbesondere durch die Wirkung der Bestandsprüfungsklausel verhindert wird. Arbeitneh­

merInnen müssen flexibel und sozial abgesichert in den Ruhestand wechseln können. Wir halten daran fest, der Gefahr wachsender Altersarmut wegen Rentenkürzung, prekärer Beschäftigung und instabiler Erwerbsverläufe lässt sich begegnen. Für ältere ArbeitnehmerInnen, insbesondere erwerbsgeminderte Menschen, die es nicht bis zur Rente schaffen, muss es abgesicherte Ausstiegsmöglichkeiten geben. Vorschläge für ein Einlenken haben Gewerkschaften und DGB immer wieder gemacht und werden sie weiterhin in die Diskussion einbringen. In der Perspektive halten wir auch zukünftig an dem schrittweisen Ausbau der gesetzlichen Rente zur Erwerbstätigenversicherung fest.

c) ArbeitnehmerInnen brauchen eine Arbeitslosenversicherung, die die Folgen des Arbeitsplatzverlustes verlässlich abmildert. Zur Verhinderung des Anstiegs der Arbeitslosigkeit werden aktuell weitere wirkungsvolle Beschäftigungs­

brücken wie die Altersteilzeit benötigt.

Für Defizite wegen hoher Arbeitslosigkeit muss der Bund haften. Überdies kann die Zukunftsfähigkeit der Arbeitslo­

senversicherung nur durch eine umfassende Finanzreform sichergestellt werden. Weitere Leistungskürzungen oder Beitragssenkungen werden wir nicht zulassen.

2. Soziale Infrastruktur sicherstellen – Armutsentwicklung entgegenwirken

a) Der DGB unterstützt Aktionen und Kampagnen, die den Investitionsstau in allen Bereichen der sozialen Infra­

struktur aufdecken und abhelfen. Auf landespolitischer Ebene wird er sich für den Ausbau von Beratungsangeboten für Menschen in sozialen Notlagen, für stabile soziale Netzwerke und Angebote sozialer Dienstleistungen in Form re­

gulärer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse einsetzen.

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19. DGB Bundeskongress Beschlossene Anträge

2 b) Solange es keine wirkungsvollen Bundesprogramme oder geeignete Gesetzgebung zur Vermeidung von Kinderarmut gibt, unterstützt der DGB alle Lebenslagen verbessernden Initiativen in den beiden Bundesländern, wie die Umsetzung von Schulspeisung, tägliche Obstgaben, zusätzliche Leistungen für Lernmittel u.v.m. Dies schließt die Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wie den Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung in struktur­

schwachen Regionen als Alternative zu Hartz IV mit ein. Langfristig muss erreicht werden, dass kein Kind mehr in ei­

nem Haushalt aufwachsen muss, indem es mit Dauerarbeitslosigkeit der Eltern konfrontiert ist.

c) Der DGB setzt sich auch weiterhin für den Verbleib der Behindertenhilfe in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ein. Nur so lassen sich die Ziele der UN- Behindertenrechtskonventíon erfüllen.

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