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Wahl einer Kreisjägermeisterin / eines Kreisjägermeisters

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 29.01.2019

07 / 2019

Wahl einer Kreisjägermeisterin / eines Kreisjägermeisters

Zum 01.04.2019 ist im Kreis Plön eine Kreisjägermeisterin bzw. ein Kreisjägermeister nebst Stellvertretung zu wählen.

Die Wahl richtet sich nach den Bestimmungen des Jagdgesetzes des Landes Schleswig- Holstein (Landesjagdgesetz - LJagdG) vom 13.10.1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 200) in der zurzeit geltenden Fassung sowie nach dem Ausführungserlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 15.01.2009, Az.: V 5410/7471.2. Sie findet am Dienstag, dem 26.03.2019, von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr in den Sitzungsräumen R 2 und R 3 der Kreisverwaltung Plön, Hamburger Str.

17/18, in 24306 Plön statt.

Zur Teilnahme an der Wahl ist gemäß § 34 Abs. 4 LJagdG berechtigt, wer 1. Inhaberin oder Inhaber eines Jahresjagdscheines ist und

2. im Kreis Plön ihren oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat oder Inhaberin oder Inhaber eines Eigenjagdbezirkes ist oder eine Jagd gepachtet hat.

Zur Wahl ist der gültige Jagdschein, ggf. ein Jagdpachtvertrag sowie der Personalausweis mitzubringen.

Wahlvorschläge sind bis Mittwoch, den 27.02.2019, 12.00 Uhr, im Raum B 230 bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Plön, Hamburger Str. 17/18, in 24306 Plön einzureichen.

Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Gleichzeitig ist ein Stellvertreter zu benennen.

In einem Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer 1. jagdpachtfähig ist (§ 11 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes), 2. den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Plön hat.

Die Bewerber und ihre Stellvertreter sind mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Anschrift und Nummer des Jahresjagdscheines so deutlich zu bezeichnen, dass über ihre Persönlichkeit keine Zweifel bestehen. Sie müssen der Aufnahme in den Wahlvorschlag schriftlich zustimmen.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünfundzwanzig im Kreis Plön Wahlberechtigten unterschrieben sein.

Wird bis zum 27.02.2019 nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so gelten der vorgeschlagene Bewerber und der vorgeschlagene Stellvertreter als gewählt.

Plön, den 24.01.2019 K r e i s P l ö n

Az.:1402-122.2 Die Landrätin

untere Jagdbehörde

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