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Deutsche Geheimdienste

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Netzwerk Lernen –Ein Dienst der 4Teachers GmbH Sitz der Gesellschaft: 56072 Koblenz, Alemannenstr. 14

HRB Koblenz Registernummer: HRB 21169

St.Nr.: 22/656/0281/1 504887 Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Bernd Dumser

Einleitung

Um die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten zu können, ist jedes Land auf die zuverlässige Beschaffung von Informationen über seine innen-, außen- und sicherheitspolitische Lage an- gewiesen. Daher verfügt jedes Land über eine oder mehrere Behörden, welche diese Informa- tionen sammeln und auswerten: Die sogenannten Geheimdienste oder Nachrichtendienste.

In Deutschland gibt es insgesamt drei Nachrichtendienste, den Inlandsnachrichtendienst

„Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV), den Auslandsnachrichtendienst „Bundesnachrich- tendienst“ (BND) und den Nachrichtendienst der Bundeswehr, der „Militärische Abschirm- dienst“ (MAD).

Darüber hinaus verfügt in Deutschland jedes Bundesland über eine „Landesbehörde für Ver- fassungsschutz“, deren Befugnisse und Aufgabenbereiche durch die Verfassungsschutzgeset- ze der Länder geregelt sind und dem Innenminister des jeweiligen Bundeslandes unterstehen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Das BfV wurde 1950 gegründet und ist für die Überwachung von Aktivitäten zuständig, welche die durch die deutsche Verfassung festgelegten Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wert- vorstellungen bedrohen. Sein Hauptsitz liegt in Köln.

Das BfV beschäftigte im Jahr 2009 2.579 Mitarbeiter und verfügte über einen Etat von 183 Millionen Euro.

Das BfV koordiniert in erster Linie die Arbeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz, kann aber auch selbst tätig werden.

Die Hauptaufgabe des BfV ist die Beschaffung und Auswertung von Informationen über ver- fassungsfeindliche Bestrebungen.

Darunter fallen beispielsweise politische Aktivitäten, die extrem rechter oder linker Natur sind und zum Ziel haben, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abzuschaffen.

Bekannte Organisationen, die vom BfV aufgrund ihrer mutmaßlichen Verfassungsfeindlich- keit beobachtet wurden sind unter anderem die Partei NPD und die religiöse Bewegung Sci- entology.

Des Weiteren ist das BfV für die Spionageabwehr und den Geheimschutz zuständig.

Unter Spionageabwehr fallen Wirtschaftsspionage, politische Spionage und Militärspionage, welche allerdings in erster Linie dem Militärischen Abschirmdienst unterliegt.

Mit Geheimschutz ist der Schutz von Material des Staates oder der vom Staat beauftragten Industrie gemeint, die unter die Geheimhaltungsstufe „VS-Vertraulich“ oder höher fallen.

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St.Nr.: 22/656/0281/1 504887 Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Bernd Dumser

Der Bundesnachrichtendienst (BND)

Der Bundesnachrichtendienst wurde 1956 gegründet, seine Hauptsitze sind in München und Berlin. Der BND beschäf- tigt schätzungsweise an die 6050 Mitarbeiter und verfügte 2010 über einen Etat von rund 478 Millionen Euro.

Die Aufgabe des BND ist die Auslandsaufklärung, also das Sammeln und Auswerten von Informationen, welche von außenpolitischer oder sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind. Die daraus ge- wonnenen Erkenntnisse werden anschließend der Bundesregierung mitgeteilt, um diese in ih- ren politischen Entscheidungen zu unterstützen.

Neben der Auslandsaufklärung hat der BND auch den politischen Auftrag zur Überwachung des international agierenden organisierten Verbrechens. In jüngerer Zeit besondere Relevanz gewonnen hat zudem die Beobachtung des internationalen Terrorismus.

Der Militärische Abschirmdienst (MAD)

Der Militärische Abschirmdienst wurde ebenfalls 1956 gegründet, sein Hauptsitz ist in Köln.

Er ist Teil der Streitkräfte und beschäftigt an die 1250 zivilen und militäri- schen Mitarbeiter.

Der Etat des MAD lag 2009 bei 73 Millionen Euro.

Der MAD ist eine Dienststelle des Bundesministeriums für Verteidigung und übernimmt für dieses die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde, was vor allen Dingen Spionage- und Terrorismusabwehr beinhaltet.

Zudem ist der MAD im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsgesetz für die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsrisiken zu- ständig und berät bei technischen Sicherheitsmaßnahmen von Anlagen und Gebäuden.

Bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist der MAD außerdem für die Absicherung gegen Aktivitäten, welche die Einsatzbereitschaft der Truppen gefährden könnten, zuständig

2010 forderten Haushaltsexperten von CDU und FDP die Aufgaben des MAD in die Aufga- benbereiche des BND und des BfV zu überführen, aus Gründen der Effizienzsteigerung und Kostensenkung.

Nachrichtendienstliche Mittel

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen sich die Nachrichtendienste sogenannter „nachrichten- dienstlicher Mittel“ bedienen. In den Gesetzestexten zur Regelung der Nachrichtendienste auf

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St.Nr.: 22/656/0281/1 504887 Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Bernd Dumser

Aufgaben

a) Welche Aufgabe hat das Bundesamt für Verfassungsschutz?

b) Welche Aufgabe hat der Bundesnachrichtendienst?

c) Welche Aufgabe hat der MAD?

d) Welcher Nachrichtendienst soll eventuell bald aufgelöst werden?

e) Warum haben die Nachrichtendienste in Deutschland keine polizeili- chen Befugnisse und dürfen andere Behörden nicht um Maßnahmen ersu- chen, zu denen sie selbst nicht befugt sind?

f) Durch welche Instanz werden die deutschen Nachrichtendienste kon- trolliert?

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