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Bericht des Ratsbüros betreffend Einsetzung einer Spezialkommis- sion „Neukalibrierung Steuerschlüssel“

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www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.2.2 Nr. 10-14.720.01

Bericht des Ratsbüros betreffend Einsetzung einer Spezialkommis- sion „Neukalibrierung Steuerschlüssel“

1. Ausgangslage

Im Jahr 2008 wurde im Zusammenhang mit dem Projekt NOKE (Neuordnung des Verhält- nisses Kanton/Einwohnergemeinden) und der damit verbundenen Kommunalisierung der Primarschulen der Steuerschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden neu festgelegt. Die Gemeinden wurden erstmals an der Vermögenssteuer beteiligt.

In der Zwischenzeit gab es sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene we- sentliche Gesetzesänderungen auf Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsstufe. Diese haben sich massgeblich auf die Finanzen von Kanton und Gemeinde ausgewirkt.

In der Regel überprüft der Regierungsrat mit den Gemeinden alle zehn Jahre diese Auswir- kungen. Die Neukalibrierung des Finanz- und Lastenausgleichs resp. des Steuerschlüssels soll nun aber nicht erst per 2018, wie ursprünglich vorgesehen, sondern bereits ab 2016 wirksam werden. Mitte 2013 sollen deshalb die Verhandlungen auf Ebene Regierungsrat / Gemeinderäte Riehen und Bettingen aufgenommen werden.

2. Einsetzung einer Spezialkommission „Neukalibrierung Steuerschlüssel“

§ 48 der Geschäftsordnung ermöglicht es dem Einwohnerrat, zur parlamentarischen Beglei- tung komplexer Vorhaben Spezialkommissionen zu bestellen. Nachdem S. Schweizer na- mens der FDP-Fraktion mit dem Begehren an das Ratsbüro gelangt ist, zur Begleitung des oben erwähnten komplexen Themas eine Spezialkommission einzusetzen, bestehend aus je einer Vertretung der Fraktionen, möchte das Ratsbüro dem Einwohnerrat einen entspre- chenden Antrag unterbreiten.

3. Auftrag der Kommission

Die einwohnerrätliche Spezialkommission „Neukalibrierung Steuerschlüssel“ soll aus der Sicht des Einwohnerrats die Arbeiten am Projekt „Gesamtüberprüfung des Finanzaus- gleichssystems und Neukalibrierung des Steuerschlüssels“ begleiten und damit den Infor- mationsbedarf der Fraktionen sicherstellen. Sie kann gemäss § 55 Abs. 3 der Geschäftsord- nung bei Bedarf mit anderen Kommissionen Rücksprache nehmen, z.B. mit der Sachkom- mission Bildung und Familie (SBF) betreffend Übernahme der Schulhäuser. Die Verhand- lungsführung mit dem Kanton und mit der Gemeinde Bettingen sowie die Berichterstattung an den Einwohnerrat und die Orientierung der Öffentlichkeit obliegen dem Gemeinderat.

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Seite 2

4. Antrag

Das Ratsbüro beantragt dem Einwohnerrat, der Einsetzung einer Spezialkommission „Neu- kalibrierung Steuerschlüssel“ gemäss nachfolgendem Beschlussesentwurf zuzustimmen.

Riehen, 7. Mai 2013

Im Namen des Ratsbüros des Einwohnerrats

Der Präsident: Das Ratssekretariat:

Heinrich Ueberwasser

Beigefügt: Beschlussesentwurf

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Seite 3

Beschluss des Einwohnerrats betreffend Einsetzung einer Spezialkommission

„Neukalibrierung Steuerschlüssel“

„Der Einwohnerrat setzt auf Antrag des Ratsbüros eine aus sieben Mitgliedern bestehende Spezialkommission „Neukalibrierung Steuerschlüssel“ ein. Die Kommission hat den Auftrag, die Arbeiten am Projekt „Gesamtüberprüfung des Finanzausgleichssystems und Neukalib- rierung des Steuerschlüssels“ aus der Sicht des Einwohnerrats zu begleiten und damit den Informationsbedarf der Fraktionen sicherzustellen. Sie kann bei Bedarf mit anderen Kom- missionen Rücksprache nehmen, z.B. mit der Sachkommission Bildung und Familie (SBF).

Die Verhandlungsführung mit dem Kanton und mit der Gemeinde Bettingen sowie die Be- richterstattung an den Einwohnerrat und die Orientierung der Öffentlichkeit obliegen dem Gemeinderat.

Als Mitglieder werden gewählt:

……….

……….

……….

……….

……….

……….

……….

Dieser Beschluss wird publiziert.“

Riehen,

Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Das Ratssekretariat:

Heinrich Ueberwasser

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