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Anlage 2 zum Protokoll über die Sitzung des Stadtteilbeirates Findorff vom 11.05.2021

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Academic year: 2022

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(1)

Parken in Findorff – Bewohnerparken?

Neuordnung des ruhenden Verkehrs zwischen Eickedorfer Str., Findorfstr., Plantage, Herbst-, Kastanien- und

Hemmstr.

– Vorstellung des Betriebsplanentwurfs

Thomas Kirpal, Michael Glotz-Richter,

Referat für Strategische Verkehrsplanung, SKUMS

11. Mai 2021

(2)

Beschluss Untersuchung der Voraussetzungen Bewohnerparken Beirat Findorff 17.12.2019

• Im Wortlaut: „Der Beirat bittet die Verkehrsbehörde, für das Quartier Bürgerweide eine konkrete Planung zum Bewohnerparken zu

erarbeiten und dafür einen sog. Betriebsplan zu erstellen. Über diesen Betriebsplan wird der Beirat erneut beschließen.

• Bei der Einführung des Bewohnerparkens sind die Anwohner*innen durch geeignete Formate einzubeziehen.“

(3)

Gemeinsames Papier von Senator für Inneres u. Senatorin für Mobilität Strategiepapier zum Parken in Quartieren

• Verstärkte Regeleinhaltung: kein Parken auf den Gehwegen

• Bewohnerparken als Maßnahme bei hohem Parkdruck (insb. durch Besucher)

• Bewohnerparken nur mit regelkonformem Parken und verstärkter Überwachung

• Vorschlag auch für Findorff

Pressekonferenz am 12.02.2020

(4)

Untersuchungsraum nach Erweiterung Findorff

(5)

zu enge Fahrgasse für Leiterwagen der Feuerwehr zugeparkte Einmündungen

Problem Rettungssicherheit

Befahrung mit Leiterwagen

(6)

Gehwege frei, Parken auf Maß Problem Barrierefreiheit

Oder maßloses Parken

(7)

Problem Erreichbarkeit

(8)

Wie viele Fahrzeuge? Wo wird geparkt? Wie lange? Private Parkplätze? Anzahl gemeldeter Kfz? Fahrradparken?

Parkraumunteruntersuchung

(9)

Ohne Bewohnerparkausweis – zeitliche, monetäre Begrenzung und Bewirtschaftung:

• Parkscheibe (Jan-Reiners-Zentrum)

• Bezahlparken bis max. 2 Stunden

• Wochentage + Stunden definiert

• Parkraum gemäß Beschilderung und Markierungen

Ohne Bewohnerparken: Nutzungsbedingungen

Bild: Kirpal

(10)

Gesetzliche Anforderungen:

• Nachweis des Parkdrucks

„von außen“;

• „sehr hoher Parkdruck“;

• Gebiet max. 1km groß

Ziel ist die Reduktion von

• „Fremdparkern“ im Quartier

• Langzeitparkern

• Kfz von Garagenbesitzern

• Lkw über 7,5 t

• Anhängern

• Nutzung von Alternativen zum Auto

Bewohnerparken ist reglementiert in der StVO

(11)

Mit Bewohnerparkausweis:

• ein Ausweis pro Bewohner (als Kfz-Halter) – nicht Haushalt

• Derzeit 30,-€/Jahr oder 50,-€/2 Jahre

• Keine Parkplatzgarantie

• Motorräder/-roller frei

• Keine Anhänger

• (Halb-)Jahresausweise für Gewerbetreibende und Unternehmen (58,50 bzw. 88,50); bis zu 10

Fahrzeuge/Ausweis eintragbar – nicht zeitgleich

• Soz. Dienste und Handwerker auf Antrag stadtweite Einsatz-Ausweise

• Besucherausweise tage- (10er Block für 10,-€) und wochenweise (Karte 4,-€)

Mit Bewohnerparken: Nutzungsbedingungen

(12)

Gebührenhöhe für Bewohnerparken

Bisher:

- Begrenzt durch den Bund

- Gegenwert des Bearbeitungsaufwands für das Ausstellen des Bewohnerparkausweises

- 2,50 Euro/Monat Zukünftig:

- Keine Begrenzung durch den Bund; Länder erstellen eigene Gebührenordnung - Wirtschaftlicher Wert des Stellplatzes darf berücksichtigt werden

- Beispiel: Bewirtschafteter Straßenrandparkplatz in Berlin kostet 220 €/Jahr für öffentl. Sicherheit und Ordnung, allg. Verwaltung, bauliche

Herstellung, Reinigung, Beleuchtung - Im europäischen Ausland sind flächendeckende

Parkraumbewirtschaftungszonen bereits weit verbreitet - Politischer Abstimmungsprozess im Rahmen des VEP

Preisfindung für Bewohnerparkausweis

Folie 12

(13)

Wer darf wo parken?

Grundsätze Bewohnerparken

• Bewohnerparkzone im Innenbereich als

„Mischprinzip“

– Bewohner und Auswärtige dürfen überall parken

• Randbereich (Hauptverkehrsstraßen) als

„Wechselprinzip“

- tagsüber nur mit Parkschein

- abends/nachts 18:00- 8:00: auch mit Bewohnerparkausweis

 gilt für Hemmstr. und Admiralstr.

(14)

Mit Car-Sharing und Fahrradstellplätzen

Integrierte Planung von Bewohnerparken

(15)

12 Termine für Straßenbegehungen in betroffenen Straßen

- Einladung per Postwurfsendung (rd. 4278 Haushalte) - Ca. 6.460 Bewohner*innen

- 3 Bereiche in Findorff á 2 Tage mit je 2 Terminen - 180 Teilnehmende

- Online-Rückmeldungen - E-Mails, Anrufe, Briefe

I.

II.

III.

(16)

Nächste Schritte

• Postwurfsendung mit Informationen und Terminankündigungen

• Online-Information- und Beteiligung

• Straßentermine in Findorff (gemäß Corona-Situation)

• Details aus den Straßenterminen zur Aufnahme in Betriebsplan

• Interne Abstimmung über die Anordnung des Betriebsplanes (zwischen SKUMS, ASV und Innenressort)

• TÖB Beteiligung

(Träger öffentlicher Belange = Feuerwehr, Polizei, Beirat etc.)

• Bürgerinformation im Beirat

gemeinsam mit Senator für Inneres, Ordnungsamt

• Ausgabe Bewohnerparkausweise

ca. 10 Wochen vor Start Bewohnerparken

• Möglicher Start Bewohnerparken Herbst/Winter 2021/22

• „Vorwarnphase“

„Gelbe Karte“ in den ersten beiden Wochen, danach „rote Karte“

(Bußgeld, Abschleppen)

• Evaluation und ggf. Nachsteuerung Frühjahr 2022

(17)

Parken in Findorff (201x – 2021)

Referenzen

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