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Anlage 3 zum Protokoll über die Sitzung des Stadtteilbeirates Findorff vom 11.05.2021

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Academic year: 2022

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Teil einer Präsentation - nur in Verbindung mit mündlichen Erläuterungen vollständig - S.1

Umwelt und Verkehr GmbH

PGT PGT

Sitzung des Stadtteilbeirates Findorff am 11-05-2021 Betriebsplan Findorff

Graffiti Ecke Winterstraße / Ortsfahrbahn Eickedorfer Straße

Grundlagen:

Bremen VEP-Teilfortschreibung

Strategiepapier zum Parken in Quartieren

Quelle:

SUNRISE-

Magazin

2020-08-11

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Teil einer Präsentation - nur in Verbindung mit mündlichen Erläuterungen vollständig - S.2

Umwelt und Verkehr GmbH

PGT PGT

Ausgangssituation für den Betriebsplan Findorff Handlungserfordernis und Zielsetzung:

„Das Parken neu ordnen !“

die kontinuierliche Zunahme des Pkw-Bestandes + größere Fahrzeugabmessungen haben zu einer

i.d.R. nicht StVO-konformen Parkraumsituation im öffentlichen Straßenraum geführt

Diese ist im Hinblick

auf die Erreichbarkeit für Rettungs- und Müllfahrzeuge,

die Verkehrssicherheit,

die Barrierefreiheit nicht mehr hinnehmbar !

Das in vielen Quartieren entstandene Verhalten des Parkens auf

Gehwegen hat sich nunmehr zu einem Problem entwickelt, das nicht mehr tragbar ist !

Durch einen geordneten Wechsel ist die derzeitige Parksituation in

einen StVO-konformen Zustand zu überführen !

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Umwelt und Verkehr GmbH

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Betriebsplan Findorff – Markierung der Parkstände und Sperrflächen / Nutzung der Restflächen

Betriebsplan =

Detailplanung aller verkehrsrechtlichen Anordnungen:

Beschilderung,

Markierungen,

(sparsame Markierung der Stellplätze, Eckmarkierungen am Anfang/Ende, an Einfahrten und Einmündungen)

Sperrflächen,

Parkscheinautomaten,

Fahrradstellplätze

P a rk ma rk ie rung

Fahrradabstellplätze

Sperrfläche

Parkscheinautomat (PSA)

Beschilderung

Beschilderung

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Bereiche des Betriebsplans im Stadtteil Findorff

Teilbereich östlich

Admiralstraße Teilbereich

westlich

Admiralstraße

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Umwelt und Verkehr GmbH

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Vorgaben für den Betriebsplan Findorff

Einhalten einer Mindestgehwegbreite von 1,80 m

(Mobilitätssicherung für Menschen, die auf Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, für Eltern mit Kinderwagen)

Befahrbarkeit der Straßen von Versorgungs- und Rettungsfahrfahrzeugen erfordert eine

Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m ( bei Parken einseitig ) bzw.

3,25 m ( bei Parken beidseitig )

Befahrbarkeit der Kreuzungspunkte von Versorgungs- und Rettungsfahrfahrzeugen erfordert eine Schleppkurven-

prüfung (dreiachsiges Müllfahrzeug, Feuerwehr mit Leiterwagen)

Schaffung eines Optimums an Kfz-Stellplätzen mit StVO- konformen Parken (Regelmaß 2,00 m Breite / 5,20 m Länge)

Nutzung von Restflächen für Fahrradabstellplätze (bei einer

Fahrbahnbreite von 5,85 m ist auf der einen Seite Kfz-Parken am Fahrbahnrand

und auf der anderen Seite die Anlage von längs aufgestellten Fahrradbügel

möglich)

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Betriebsplan Findorff – Anforderungen / Vorgaben für ordnungsgemäßes Parken

Vorgaben „Strategiepapier für Parken im Quartier“:

Gehwegbreiten mindestens 1,80 m

Fahrbahnbreite 3,05 m für

Befahrbarkeit von Versorgungs- und Einsatzfahrzeugen

2,00 m > 1,80 m

mindestens 8,65 m öffentlicher Raum

3,05 m

> 1,80 m

5,05 m

2,00 m

Gehweg

> 1,80 m

mindestens 10,85 m öffentlicher Raum

3,25 m

6,25 m

Gehweg

> 1,80 m

2,00 m

Parken

bei Einrichtungsverkehr einseitig

Parken

bei Einrichtungsverkehr beidseitig

angeordnet aufgesetzt

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Betriebsplan Findorff – Bestandssituation

einseitig Parken am Fahrbahnrand, auf der gegenüberliegenden Seite ist der Gehweg abgepollert, so aber nicht erforderlich,

wenn am Fahrbahnrand geparkt wird Beispiel: Sommerstraße

Beispiel für Parken bei Einrichtungsverkehr einseitig im Bestand

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Betriebsplan Findorff – Querschnittsmaße / Parken Bestand / Maßnahmen Parken

Teilbereich östlich Admiralstraße

(

51

Straßenabschnitte)

4 Straßenabschnitte liegen unterhalb diesem Querschnittsmaß für die erforderliche Fahrbahnbreite und 10 Straßenabschnitte erreichen dieses Maß für den öffentlichen Raum nicht, aufgrund von Gehwegbreiten zwischen 1,50 und 1,80 m

Teilbereich westlich Admiralstraße

(

22

Straßenabschnitte)

alle Straßenabschnitte haben einen öffentlichen Raum von 8,65 m und mehr 2,00 m > 1,80 m

mindestens 8,65 m öffentlicher Raum

3,05 m

> 1,80 m

5,05 m

Querschnittsmaße für die Neuordnung des Parkens:

Parken am Fahrbahnrand

auf einer Straßenseite

(9)

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Betriebsplan Findorff – Querschnittsmaße / Parken Bestand / Maßnahmen Parken

Querschnittsmaße für die Neuordnung des Parkens:

bisher

aufgesetztes Parken beidseitig

2,00 m

Gehweg

> 1,80 m

mindestens 10,85 m öffentlicher Raum

3,25 m

6,25 m

Gehweg

> 1,80 m

2,00 m

Teilbereich östlich Admiralstraße

(

51

Straßenabschnitte)

42 Straßenabschnitte liegen unterhalb diesem Querschnittsmaß aber in 31 Abschnitten wird bisher aufgesetzt geparkt

Teilbereich westlich Admiralstraße

(

22

Straßenabschnitte)

21 Straßenabschnitte liegen unterhalb diesem Querschnittsmaß

aber in 16 Abschnitten wird bisher aufgesetzt geparkt

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Betriebsplan Findorff – Markierung der Parkstände und Sperrflächen / Nutzung der Restflächen

Auszug aus dem Betriebsplan für einen Teilbereich

(11)

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Betriebsplan Findorff – Freihalten der Kreuzungsbereiche für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge (Schleppkurvenprüfung)

Beispiel: Bereich Herbststraße / Timmersloher Straße / Kastanienstraße

mit geprüfter Befahrbarkeit für Versorgungs- und Einsatzfahrzeuge

(12)

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Betriebsplan Findorff – Freihalten der Kreuzungsbereiche für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge (Schleppkurvenprüfung)

Die Schleppkurvenprüfung ist ein reglementierender Faktor für das Parken

Die Befahrbarkeit der Diagonalsperre am

„Knotenpunkt Herbststraße / Tarmstedter Straße

/ Kastanienstraße“ ist im Detail zu überprüfen !

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Betriebsplan Findorff – Veränderungen durch die Neuordnung des Parkens

Parkraum-

neuordnung

(14)

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Betriebsplan Findorff – Veränderungen durch die Neuordnung des Parkens

Parkraum-

neuordnung und

Wegfall von

fehlgenutzten

Parkständen

(15)

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Betriebsplan Findorff – Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone (VZ 325)

Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (Sonderform einer Fußgängerverkehrsanlage:

keine Fahrbahn, kein Gehweg) führt zu einer Reduzierung der Anzahl parkender

Kraftfahrzeuge:

 Parken ist nur auf speziell gekennzeichneten Flächen möglich - Grundstückszufahrten und Hauseingänge /(siehe Beispiel links unten) sind freizuhalten.

 da die Aufenthaltsfunktion überwiegen muss (d.h., dies setzt u.a. ein hohes

Fußgängeraufkommen voraus, für Kinder muss erkennbar sein, dass sie dort spielen können).

 auch die Befahrbarkeit für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge ist zu gewährleisten.

Vorschlag aus der Parkraumuntersuchung von „BMO Stadt und Verkehr“

für die Wohnstraßen „verkehrsberuhigte Bereiche“ einzurichten

dichte Abfolge von Hauseingängen

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Betriebsplan Findorff – Schaffung zusätzlicher Carsharing-Standorte im Gebiet

Es gibt in Bremen eine zunehmende Nachfrage nach carsharing (CS) als Alternative zum privaten Auto.

In Findorff besteht eine Nachfrage zur Nachverdichtung der CS-Standorte.

Ein carsharing- Fahrzeug ersetzt 16 private Pkw.

Carsharing-

Standorte sollten

in weniger als

5 Gehminuten

erreichbar sein

(17)

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Betriebsplan Findorff – Berücksichtigung von Standorten für Behindertenstellplätze

vorhandene, beschilderte und markierte Behinderten-Stellplätze:

Grünbergstraße (1), Sommerstraße (1), Worpsweder Straße (1), Admiralstraße (4), Winterstraße (1), Hemmstraße (1)

Die Rechte und die Wertigkeit von Behinderten ist heutzutage stärker zu

berücksichtigen als früher.

Neben einer barrierenfreien Gestaltung der Verkehrsanlagen sind bei der

Parkraumplanung

auch eine aus-

reichende Anzahl

an Behinderten-

Stellplätzen zu

berücksichtigen.

(18)

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Betriebsplan Findorff – Parkscheinautomaten: vorhandene / neue Standorte

Parkscheinautomaten

Grundsätze:

• keine Einengung von

Gehwegen (Barrierefreiheit)

• Standorte:

vorzugsweise auf Fahrbahnen

(z.B. neben Fahrradständer, auf Restflächen)

• Abstand max. 300 m (d.h. max. Entfernung vom Parkstand 150 m)

Ergebnis:

51 neue Parkscheinautomaten

5 Parksteinautomaten vorhanden

(19)

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Betriebsplan Findorff – Fahrradabstellanlagen: vorhandene / neue Standorte

Fahrradparken:

 auf „untermaßigen“ Flächen für Kfz-Stellplätze

 auf Flächen, die durch die Schleppkurvenprüfung nicht für Kfz-Stellplätze geeignet sind

Anordnung:

• auf der Fahrbahn: parallel

• auf der Fahrbahn: quer

Ergebnis:

o ca. 370 - 380 neue Fahrradbügel, relativ gleichmäßig verteilt über das gesamte Gebiet

o 68 Fahrradbügel sind derzeit im Gebiet vorhanden

o entlang der angrenzenden Hauptverkehrsstraßen ist ein

Angebot von ca. 130 Fahrradbügel

vorhanden

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Betriebsplan Findorff – Fahrradabstellanlagen: vorhandene / neue Standorte Voraussetzung für parallel zur Fahrbahn

aufgestellte Fahrradbügel:

5,85 Fahrbahnbreite

0,80 m > 1,50 m

Darstellung erstellt durch: BMO Stadt und Verkehr

3,05 m

> 1,50 m

5,85 m

2,00 m

diese Voraussetzung erfüllen:

- Winterstraße - Herbststraße

- Worpsweder Straße - Lohmannstraße - Goesselstraße - Falkenberger Straße - Andreestraße

- Kastanienstraße

Bestand

Planung längs Bestand

Planung quer

mindestens 8,85 m öffentlicher Raum

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Teil einer Präsentation - nur in Verbindung mit mündlichen Erläuterungen vollständig - S.21

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Betriebsplan Findorff –

Nutzung der entstehenden Freiräume durch die Neuorganisation des Parkens

Fazit: Verbesserung der Lebensqualität im Quartier durch die Neuordnung des Parkens

verbesserte Rettungssicherheit durch die damit verbundene Problemlösung für die Befahrbarkeit mit Leiterwagen

ein höheres Maß an Barrierefreiheit

mehr Fläche für Fahrradparken

mehr Aufenthaltsqualität, mehr Raum für Kinderspiel

eine weitere Option ist

die Verringerung der Nutzungskonflikte um Parkraum durch Parkraumbewirtschaftung und

durch Einführung von Bewohnerparkvorrechten

Die Bereitstellung von alternativen Verkehrsangeboten des Umweltverbundes dazu ist zudem zielführend:

 Ausbau von Carsharing durch weitere Standorte

 Elektro-Ladestationen nur mit StVO-konformen Parken

 E-Scooter-Standorte auf Restflächen

 Stationen für Lastenrad-sharing auf Restflächen / vor Einzel- handelseinrichtungen (z.B. REWE, NETTO)

(Quelle: BMO Stadt und Verkehr)

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