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Anlage 2 zum Protokoll über die Sitzung des Fachausschusses Bau, Klima, Umwelt und Verkehr des Stadtteilbeirates Findorff vom 23.03.2021

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Academic year: 2022

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Entwurf Erhaltungssatzung (23.03.2021)

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Anlass und Ziel

Was ist eine Erhaltungssatzung

- Geregelt in § 172 (BauGB) Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) - Schutz von Bereichen, die für die Stadt von wichtiger

städtebaulicher oder historischer Bedeutung sind

- Ziel: die städtebauliche und gestalterische Eigenart eines Gebietes zu bewahren

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Anlass und Ziel

Was bedeutet eine Erhaltungssatzung für Grundstücke innerhalb dieses Gebietes

Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Ortsbild:

- bauliche Änderung - Nutzungsänderung - Abbruch

- Errichtung

sind genehmigungspflichtig, auch wenn sie sonst Verfahrensfrei wären

- Antrag zur Baugenehmigung bei der Bauordnung

- Prüfung durch die Stadt, ob die Erhaltungsziele gestört werden und Entscheidung über die Zulässigkeit

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Anlass und Ziel

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Historische Entwicklung

Historische Entwicklung

- Baubeginn ab 1936 durch den gemeinnützigen Bremer Bauverein als Bauherren

- Planung durch den Bremer Architekten August Abbehusen im Heimatstil unter Einfluss der Gartenstadtbewegung - 49 Doppelhäuser in drei verschiedenen Grundtypen als

98 „Eigenheime am Bürgerpark“

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Städtebau

Gestaltungsmerkmale des Städtebaus

- Geschlossener Siedlungskörper mit prägnanter städtebaulicher Figur

- symmetrische Anordnung von freistehenden Doppelhäusern

- Eingeschriebener Block als interne Ringstraße - zurückgesetzte Baulinie mit großen Vorgärten und

tieferliegenden rückwärtigen Gärten

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Städtebau

(8)

Städtebau

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Bebauung

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Bebauung

Gestaltungsmerkmale der Bebauung

- Ruhige und tief gezogene Dachflächen als Walm- oder Satteldach mit kleinteiliger roter Ziegeldeckung ohne Dachüberstand

- Raue, durchgefärbte Putzoberflächen in zurückhaltender und einheitlicher Farbigkeit

- Sparsam eingesetzte Ornamente und Fassadengliederung in Form von Gesimsen an Traufe und Giebel, sowie

allseitig aufgesetzte Putzfaschen um die Fenster - Zweiflügelige Fensterteilung mit weiteren

Untergliederungen durch Sprossen, im Erdgeschoss zusätzlich mit Fensterläden

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Bebauung

Haustyp 1

- 15-mal im Erhaltungsgebiet - Grundfläche 12,00 x 10,00 m

- Giebelständige Straßenfassade mit hohem Satteldach und zwei Fensterachsen

(12)

Bebauung

Haustyp 2

- 11-mal im Erhaltungsgebiet - Grundfläche 14,00 x 8,72 m

- Giebelständige Straßenfassade mit seitlich tief

herabgezogenem Walmdach und zwei Fensterachsen

(13)

Bebauung

Haustyp 3

- 23-mal im Erhaltungsgebiet - Grundfläche 17,00 x 8,72 m

- Giebelständige Straßenfassade mit vier Fensterachsen und seitlich tief herabgezogenem Walmdach

(14)

Zusammenfassung

(15)

Zusammenfassung

Städtebauliche Eigenart und prägende Gestaltmerkmale - Geschlossener Siedlungskörper mit klarer städtebaulicher

Figur und rhythmisierter Dachlandschaft

- Typisierung und Reduktion auf drei Doppelhaustypen und damit gestalterische Wiederholung und Rhythmisierung im Straßenbild

- Zurückgesetzte Baulinie und durch Hecken eingefasste und begrünte Vorgärten

- Straßenseitig ein-, bzw. zweigeschossige Baukörper, Rückwärtig zusätzliches Geschoss durch tieferliegende Gärten

- Einheitliche Erscheinung und Symmetrie der

Doppelhäuser in Form, Farbe, Material und Ornamentik

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