• Keine Ergebnisse gefunden

Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 desÜbereinkommens über ein einheitliches System derSchiffsvermessung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 desÜbereinkommens über ein einheitliches System derSchiffsvermessung"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung

SchVermssgÄndÜbkV

Ausfertigungsdatum: 21.03.1972 Vollzitat:

"Verordnung zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung vom 21. März 1972 (BGBl. 1972 II S. 273), die durch Artikel 70 des Gesetzes vom 19.

September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist"

Stand: Geändert durch Art. 70 G v. 19.9.2006 I 2146 Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 9.4.1972 +++) Eingangsformel  

Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung vom 11. August 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2157) wird verordnet:

§ 1  

Die Änderungen der internationalen Vorschriften für die Schiffsvermessung, die in Oslo am 21. Mai 1965 von der Konferenz der Vertragsregierungen des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung (Bundesgesetzbl. 1957 II S. 1496) beschlossen wurden und Gegenstand des Gesetzes vom 11. August 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2157, 2161) sind, sind bereits vor ihrem völkerrechtlichen Inkrafttreten mit Wirkung vom 20. August 1967 im Geltungsbereich dieser Verordnung anzuwenden.

§ 2  

(weggefallen)

§ 3  

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Schlußformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r f ü r V e r k e h r

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

lieh einen schönen Batzen auf den Tisch legen mußte, bis zum Oberinspektor, einem altge- dienten Artillerie-Offizier — seine Beamten mußten tagaus, tagein ihre Runden durch die

Wir halten eine Regelung, die durch Krieg erzwungen wird, nicht mehr unbedingt für ein Fingerzeichen Gottes; viel eher vermuten wir den Satan dahinter.. Dabei mag unser

Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Ter- minvereinbarung innerhalb der Dienststun- den unter den Rufnummern 06174/202-272 oder 06174/202-232 zwingend erforderlich,

a) Ansatz der Kinderzulage. Der Ansatz der Kinderzulage beträgt wie für schweizerische Arbeitnehmer 20 Franken je Kind und Monat. Anspruch auf Zulagen besteht für jedes eheliche

Internationale Vorschriften für die Schiffsvermessung (Anlage zu dem Übereinkommen über ein einheitliches System der

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de. - Seite 1 von

Wir helfen Geld sparen I Nur einige

N ein, davon lässt sich ein Staatsan- walt seines Kalibers nicht bein- drucken: Es sei zwar schön, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einheitliche