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Ausgabe 39 Freitag 28.05.2021

Seite 337

Bekanntmachungen

Bekanntmachung bzgl. der Unterschreitung eines maßgeblichen Inzidenzwertes

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)

Bekanntmachung gemäß § 3 Nr. 3 der 12. BayIfSMV vom 05.03.2021 (BayMBl. 2021 Nr. 171), die zuletzt durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 19. Mai 2021 (BayMBl. Nr.

351) geändert worden ist

Das Landratsamt Erding gibt gemäß § 3 Nr. 3 der 12. BayIfSMV Folgendes bekannt.

Der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz) wurde im Landkreis Erding an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (am 24.05.: 33,3, am 25.05.: 33,3, am 26.05.: 27,5, am 27.05.: 22,4 und am 28.05.: 13,0; jeweils nach Angaben des Robert-Koch-Instituts).

Auf die damit verbundenen Rechtsfolgen aus § 4 Abs. 1 Nr. 3 der 12. BayIfSMV (Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen) wird hingewiesen:

„Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine

Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten wird.“

Die entsprechenden Rechtsfolgen der 12. BayIfSMV gelten ab Sonntag, 30.05.2021, 0.00 Uhr.

Diese Bekanntmachung gilt bis zum Erlass einer abweichenden Bekanntmachung nach § 3 Nr. 1 oder 2 der 12. BayIfSMV.

Erding, 28.05.2021 gez.

Andrea Wolf

Oberregierungsrätin

Stellvertreterin des Landrats im Amt

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