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VA-200511-SOP-SSB-Ergaenzungen-Zusammenfassung

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Academic year: 2022

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LANR : «LANR»

Sprechstundenbedarf (SSB) - Änderungen/Ergänzungen seit 1. Januar 2016 Die zu Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit erforderliche Grundausstattung stellt keinen SSB dar (Ausnahme: Impfstoffe). Die erste Ersatzbeschaffung ist drei Monate nach Praxis- beginn möglich (siehe "Wann habe ich eine Sperrfrist" unter https://www.kvb.de/verordnun-

gen/sprechstundenbedarf/ >"Allgemeine Informationen").

Änderungen bzw. Ergänzungen der „Anlage Sprechstundenbedarf“ der Sprechstundenbe- darfs-Vereinbarung, die seit 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind, haben wir Ihnen hier zu- sammengefasst. Änderungen bzw. Ergänzungen die den Vereinbarungstext betreffen führen wir, zugunsten der Übersichtlichkeit, nicht mit auf.

Änderungen in der Anlage „Impfstoffe“

Produkte/

Produktgruppe Änderung/Ergänzung

Humane Papillomviren

(HPV) neu aufgenommen 1. Jan. 2020

Änderungen in der „Anlage Sprechstundenbedarf“

Arzneimittel

Produkte/

Produktgruppe Änderung/Ergänzung

Ätz-/Schäl-/Warzen- mittel

Die Silbernitratlösung NRF ist zusätzlich verordnungsfä-

hig. 1. Jan. 2016

 Silbernitrat-Kaliumnitrat-Ätzstäbchen wurden in die Aufzählung aufgenommen.

 Höllensteinstifte wurden gestrichen, da sie nicht mehr vertrieben werden.

1. Jan. 2017

Analeptika/Antihypoto- nika

Weil die Wirkstoffkombination aus Cafedrin und Theodre- nalin verordnungsfähig ist, wurde zur Klarstellung deshalb Theodrenalin in der Wirkstoffauflistung ergänzt.

1. Juli 2016

Analgetika/Antiphlogis- tika/Antirheumatika

Die rektal zu applizierende Darreichungsform ist zusätz- lich für Kinder zur Akut- und Notfallbehandlung verord- nungsfähig.

1. Jan. 2016 Retardierte Darreichungsformen sind nicht verordnungsfä-

hig. 1. Jan. 2017

(2)

Produkte/

Produktgruppe Änderung/Ergänzung

Antiallergika/Antihista- minika

Pädiatrie wird durch Kinder- und Jugendmedizin ersetzt. 1. Juli 2018 Tropfen/Saft sind nur zur Anwendung bei Kindern bei star-

ken Beschwerden im Rahmen der Allergietestung verord- nungsfähig.

1. Jan. 2019 ergänzt wurde „außerdem im Rahmen der Allergietestung

bei Kindern- und Jugendlichen für die Arztfachgruppen HNO, Dermatologie sowie Pneumologie: 1x kleinste OP pro Quartal für Akutfälle (cave: keine Mitgabe an die Pati- enten )“

1. Jan. 2020

Antiasthmatika/

Mittel gegen obstruk- tive Lungenerkrankun- gen

Nur für den Notfall zur Überwindung eines lebensbedrohli- chen Zustands sind Reproterol und Terbutalin zusätzlich verordnungsfähig.

1. Jan. 2016

Antibiotika

Zusätzlich verordnungsfähig:

oral: zur Akut-und Notfallbehandlung im direkten Zusam- menhang mit der ärztlichen Leistung im Not-/Bereit- schaftsdienst und bei Hausbesuchen, sofern der Thera- piebeginn unmittelbar notwendig und der Bezug über eine öffentliche Apotheke nicht zumutbar ist mit dem Behand- lungsziel, einen schweren Krankheitsverlauf zu verhindern und/oder eine Krankenhauseinweisung zu vermeiden, je- weils die kleinstmögliche Packung eines Wirkstoffes aus folgenden Substanzklassen:

- Betalaktam-Antibiotika - Makrolide

- Chinolone (Gyrasehemmer) - Tetrazykline

1. Jan. 2016

topisch: Verordnungsfähig, auch in Kombination mit Kor- tikoiden oder Antiseptika bei medizinischer Notwendigkeit zur unmittelbaren Anwendung in der Praxis für HNO-, Haut- und Kinderärzte. (cave: keine Mitgabe an die Pati- enten)

1. Juli 2017

 Die Facharztgruppe Internisten/Chirurgen mit Weiter- bildung/Zusatzbezeichnung Phlebologie wurden zu- sätzlich aufgenommen, d. h. es können Kombinatio- nen (topisch) mit Kortikoiden oder Antiseptika verord- net werden.

Pädiatrie wird durch Kinder- und Jugendmedizin er- setzt.

1. Juli 2018

unter Antibiotika, topisch wurde ergänzt: für alle anderen Arztfachgruppen gilt: 1x kleinste OP pro Quartal für Akut- fälle (cave: keine Mitgabe an die Patienten)

1. Juli 2019 geändert wurde: für Akutfälle (vorher: Notfälle) zur paren-

teralen Anwendung 1. Jan. 2020

Antidote

 Vitamin K wurde als verordnungsfähiges Antidot auf- genommen.

 Es wurde ein Querverweis auf die „Vitamine“ aufge- führt.

1. Juli 2016 Antiemetika/ Antiverti-

ginosa

redaktionelle Klarstellung (Wirkstoffe beziehen sich auf

alle aufgeführten Anwendungsgebiete) 1. Jan. 2016 Antiemetika Der Wirkstoff Droperidol wurde aufgenommen. 1. Juli 2018

(3)

Produktgruppe Antimykotika

Antimykotika sind ab sofort zur unmittelbaren Anwendung

im Gehörgang verordnungsfähig. 1. Juli 2016

zur unmittelbaren Anwendung im Gehörgang, auch in

Kombination mit Kortikoiden 1. Juli 2019

Antiseptika Für Gynäkologen ist Policresulenlösung verordnungsfä-

hig. 1. Jan. 2016

Antiseptika

Der Wirkstoff Polihexanid wird um das Wort Lösung er- gänzt.

Aufgrund dieser Anpassung sind somit ab 1. Januar 2018 Polihexanid haltige Gele wie z. B. Lavanid® Wundgel, Me- diGel® Schnelle Wundheilung, Prontosan® Woundgel etc.

von der Verordnung über Sprechstundenbedarf ausge- schlossen.

1. Jan. 2018

Antitussiva redaktionelle Klarstellung (Wirkstoffe beziehen sich auf

alle aufgeführten Anwendungsgebiete) 1. Jan. 2016 Blutstillungsmittel Zur Akut- und Notfallbehandlung und perioperativ sind zu-

sätzlich Stifte und Adrenalin verordnungsfähig. 1. Jan. 2016

Gerinnungshemmer (außer Heparine/He- parinoide)

Zusätzlich ist Fondaparinux 5mg, 7,5mg oder 10mg zur Initialbehandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolie entsprechend der jeweiligen Fachinforma- tion verordnungsfähig;

1x kleinste OP ausschließlich von einem Wirkstoff (Apix- aban 5 mg oder Rivaroxaban 15 mg oder Fondaparinux 5mg, 7,5mg oder 10mg) in der genannten Wirkstärke je Quartal für Notfälle.

Fondaparinux 2,5mg parenteral ist zur Notfallbehandlung akuter, symptomatischer, spontaner, oberflächlicher Ve- nenthrombosen der unteren Extremitäten ohne beglei- tende tiefe Venenthrombose bei Erwachsenen verord- nungsfähig, 1x kleinste OP je Quartal für Notfälle.

1. Jan. 2016

Verordnungsfähig ist auch Ticagrelor, unter den in der

SSB-V aufgeführten Voraussetzungen. 1. Juli 2019 Glaukom-Mittel (oral,

injizierbar) Es wird ein Querverweis zu Ophthalmika aufgenommen. 1. Jan. 2019

Infusionslösungen

In der Onkologie sind NaCl-, Glucose-Infusionslösungen und Mannitol-Lösungen bei Cisplatin-Gabe) verordnungs- fähig.

1. Jan. 2016

 In der Onkologie ist nun auch die Ringerlösung verord- nungsfähig.

 Ein neuer Querverweis auf die „Mineralstoffe“ wurde aufgenommen.

1. Juli 2016 In der Onkologie ist ab sofort auch Kaliumchlorid-Injekti-

onslösung verordnungsfähig. 1. Juli 2017

Auch Gelatine-haltige Infusionslösung (Plasmaexpander)

sind verordnungsfähig 1. Juli 2018

(4)

Produkte/

Produktgruppe Änderung/Ergänzung

Kortikoide

topisch: Verordnungsfähig, auch in Kombination mit Anti- biotika oder Antiseptika bei medizinischer Notwendigkeit zur unmittelbaren Anwendung in der Praxis für HNO-, Haut- und Kinderärzte. (cave: keine Mitgabe an die Pati- enten)

Klarstellung: Mittel zur Anwendung auf der behaarten Kopfhaut sind nicht verordnungsfähig.

1. Juli 2017

 Die Facharztgruppe Internisten/Chirurgen mit Weiter- bildung/Zusatzbezeichnung Phlebologie wurden zu- sätzlich aufgenommen, d. h. es können Kombinatio- nen (topisch) mit Antibiotika oder Antiseptika verord- net werden.

Pädiatrie wird durch Kinder- und Jugendmedizin er- setzt.

1. Juli 2018

unter Kortikoide, topisch wurde ergänzt: In Kombination mit Antibiotika oder Antiseptika bei medizinischer Notwen- digkeit zur unmittelbaren Anwendung in der Praxis ist 1x die kleinste OP pro Quartal für Akutfälle (cave: keine Mit- gabe an die Patienten) auch für alle anderen Arztfach- gruppen über SSB verordnungsfähig.

1. Juli 2019

Lokalanästhetika

Folgende Ergänzung wurde eingefügt:

Lokalanästhetika-haltige Cremes und Pflaster nur für Exci- sionen bei Kindern; im Bedarfsfall bei Kindern bis 12 Jahre zum Legen einer Venenverweilkanüle vor ambulan- ten operativen Eingriffen für die Arztfachgruppen Chirurgie und Anästhesie mit ambulanter Kinderchirurgie.(cave:

nicht zur Blutabnahme).

1. Jan. 2018

Medizinische Gase

Testgase zur Diffusionskapazitätsmessung, Blutgasana- lyse und Ergospirometrie gemäß Nrn. 13650, 13660, 04530 und 13661 EBM zur Anwendung am Patienten sind für Pneumologen und Internisten sowie Kinderärzte mit dem Schwerpunkt Pneumologie verordnungsfähig.

Alle Gase ohne Flaschen-, Miet-, Abfüll- und Transport- und Mautkosten, Pfand, TÜV-Gebühren, Öko-Steuer, Energiezuschläge

Cave: Große Preisunterschiede der einzelnen Anbieter

1. Jan. 2019

Mineralstoffe Auch Calcium-Injektionslösung bei Cisplatin Gabe ist ver-

ordnungsfähig. 1. Juli 2016

Mittel zur Myo- cardszintigraphie

Regadenoson ist nicht mehr über SSB verordnungsfähig.

Nur bei Kontraindikation gegen Adenosin ist es entspre- chend der Kontrastmittelvereinbarung beziehbar. Ein ent- sprechender Hinweis wurde eingefügt

1. Jan. 2016 Mucolytika/Expek-

torantien

Verordnungsfähig ist auch Ambroxol parenteral in palliati-

ver Situation. 1. Juli 2019

Neuroleptika

oral in Tropfen: Haloperidol, Levomepromazin, Prome-

thazin, Risperidon verordnungsfähig. 1. Juli 2017 Ein Querverweis auf die Antiemetika wurde wegen Drope-

ridol aufgenommen. 1. Juli 2018

Parkinsonmittel

Oral zu applizierende Parkinsonmittel sind für Ärzte mit

Genehmigung Schlaflabor zur Diagnostik eines Restless- 1. Juli 2016

(5)

Anwendung von Misoprostol; cave: Patientenaufklärung!

Rhinologika redaktionelle Klarstellung (Wirkstoffe beziehen sich auf

alle aufgeführten Anwendungsgebiete) 1. Jan. 2016 Sklerosierungsmittel

Aethoxysklerol ab 1 % wird ergänzt. Geringere Konzentra- tionen haben nur die Zulassung zur Sklerosiering von Be- senreisern (= keine GKV-Leistung).

1. Jan. 2017 Sklerosierungsmittel Die prozentuale Einschränkung auf Polidocanol ab 1%

fällt weg. 1. Juli 2018

Spüllösungen

Folgende Ergänzung wurde eingefügt:

Spezialpräparate wie z. B. BDPosiflush Fertigspritzen sind unwirtschaftlich.

Außerdem erfolgt ein neuer Querverweis auf die Koch- salzlösungen.

1. Jan. 2018

Thermotherapeutika (Kälte/Wärme)

Kryotherapie: Sofern es sich um eine rein nicht-invasive Behandlung handelt (z. B. reines Vereisen von Warzen), sind Kältetherapeutika (z. B. Gase, Gasgemische, auch FAM) über SSB verordnungsfähig.

Kryochirurgie: In Zusammenhang mit einem kleinchirurgi- schen Eingriff (EBM 02300, 02301, 02302, 10340) sind die Kältetherapeutika nicht dem SSB zu entnehmen, da sie mit der Pauschale abgegolten sind. Darüber hinaus nicht verordnungsfähig sind:

Kühlgele; Dermatika mit Capsaicin, Cayennepfeffer, No- vinamid, Propylnicotinat; ätherische Öle; Campher

1. Jan. 2016

Thermotherapeutika (Kälte/Wärme) zur Hyperämisierung bei Blutgasanalysen gemäß Zulassung

(z. B. Finalgon® 4mg/g + 25 mg/g Salbe) sind verord- nungsfähig.

1. Juli 2016 Vitamine Zusätzlicher Querverweis auf „Antidote“. 1. Juli 2016

Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemittel

Produkte/

Produktgruppe Änderung/Ergänzung

Toluidinblau Neu aufgenommen wurde Toluidinblau zur Anfärbung von

Polypen und Fisteln. - Verordnungsfähig 1. Juli 2016 Punktionskanülen oder

komplette Bestecke (Sets) zur Punktion, auch Einmalartikel

Verordnungsfähig sind auch Sekretbeutel zur Aszites-

punktion. 1. Juli 2016

(6)

Diagnostika, Diagnosebedarf, Laborbedarf

Produkte/

Produktgruppe Änderung/Ergänzung

Blutentnahmesysteme

Querverweise auf

- Blutlanzetten/Kanülen zur Blutabnahme - Vakuumflaschen und Verbindungsleitungen

1. Jan. 2018

Essigsäure

Essigsäure zur Sichtbarmachung von Feigwarzen wurde

neu aufgenommen. 1. Jan. 2016

Folgende Ergänzung wurde eingefügt:

Essigsäure zur Sichtbarmachung von Feigwarzen und Dysplasien.

1. Jan. 2018 Fluorescein-Papier Auch Fluorescein-Tropfen sind verordnungsfähig und wur-

den zusätzlich aufgenommen. 1. Jan. 2019

Kontaktflüssigkeit für Kontaktglasuntersu- chungen

Methocel Dispersa® ist nicht mehr im Vertrieb, daher

wurde es durch das Präparat Methocel 2% AT® ersetzt. 1. Jan. 2016

Provokations-Testsub- stanzen

redaktionelle Klarstellung; verordnungsfähig sind zum ei- nen für bronchopulmonale Stimulationstests, z. B. Metha- cholinium, Carbachol und Histamin und zum anderen Testsubstanzen für Provokationstestung (nasal, subkutan, bronchial, oral) nach GOP 30120 bis 30123.

1. Jan. 2016

Stimulations- und Suppressionstest

Galaktose wurde zusätzlich aufgenommen, d. h. Galak- tose ist verordnungsfähig, sofern sie nicht mit der Gebühr für die Leistung abgegolten ist.

1. Jan. 2016

Einmalbedarf zur Infusion, Injektion, Drainage, Entnahme

Produkte/

Produktgruppe Änderung/Ergänzung

Biopsienadeln

ergänzt wurde „und Amniozentese“, so dass es jetzt heißt

„Biopsienadeln (Aspiration, Stanzung) zur Knochenmark- gewinnung (z. B. Beckenkamm, Sternum), zur ungeführten Weichteilstanzung (z. B. Mamma, Prostata),

zur Chorionzottenbiopsie und Amniozentese“

Querverweis auf Punktionskanülen

1. Jan. 2020

Blutlanzetten/Kanülen zur Blutabnahme

Querverweise auf - Blutentnahmesysteme

- Vakuumflaschen und Verbindungsleitungen

1. Jan. 2018 Infusionsbestecke inkl.

Zubehör Wird um die Rückschlagventile ergänzt. 1. Juli 2017

(7)

Produktgruppe

Infusionsfilter/Injekti- onsfilter

Umformulierung: außer in-line-Filter Porengröße ≤ 0,22μm für Paclitaxel; Filter bei Therapien, die gemäß Fachinfor- mation eines Infusionsfilters bedürfen, sofern Filter nicht Bestandteil der entsprechenden Fertigarzneimittels ist.

1. Jan. 2019 es wurde ein „oder“ ergänzt, so dass es jetzt heißt „außer

in-line-Filter Porengröße ≤ 0,22μm für Paclitaxel oder Fil- ter bei Therapien, die gemäß Fachinformation eines Infu- sionsfilters bedürfen, sofern Filter nicht Bestandteil des entsprechenden Fertigarzneimittels ist“

1. Jan. 2020

Infusionspumpen, auch Einmalartikel

Infusionspumpen, auch Einmalartikel sind nicht verord-

nungsfähig. 1. Jan. 2017

Punktionskanülen oder komplette Bestecke (Sets) zur Punktion, auch Einmalartikel

Querverweis auf Biopsienadeln 1. Jan. 2020

Vakuumflaschen und Verbindungsleitungen

Querverweise auf - Blutentnahmesysteme

- Blutlanzetten/Kanülen zur Blutabnahme

1. Jan. 2018

Instrumente, Geräte und Zubehör

Produkte/

Produktgruppe Änderung/Ergänzung

Larynxmasken Nicht verordnungsfähig. 1. Juli 2017

Verband-, Kompressions- und OP-Material

Produkte/

Produktgruppe Änderung/Ergänzung

Pflaster Sureseal® ist nicht verordnungsfähig und wird ab sofort

explizit erwähnt. 1. Juli 2016

Wundauflagen

Hyalo Skin Gel® und Hyalo4 Control Spray® sind nicht ver-

ordnungsfähig und werden ab sofort auch aufgeführt. 1. Juli 2016 Die Aufzählung der nicht-verordnungsfähigen Wundaufla-

gen wird um Rogg Vulcosan und Lavanid® Verband er- gänzt.

1. Juli 2018 Der Artikel Draco foam infect® wird unter nicht verord-

nungsfähig ergänzt. 1. Jan. 2019

Der Artikel Biatain® Ibu Schaumverband wird unter nicht

verordnungsfähig ergänzt. 1. Jan. 2020

Sonstiger Bedarf

Produkte/

Produktgruppe Änderung/Ergänzung

Nagelkorrekturspan- gen

Folgende Ergänzung wurde eingefügt:

ohne Zusatzmaterial, wie z.B. Kleber 1. Jan. 2018

(8)

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter

0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular

unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

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