LANR : «LANR»
Sprechstundenbedarf (SSB) - Änderungen/Ergänzungen seit 1. Januar 2016 Die zu Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit erforderliche Grundausstattung stellt keinen SSB dar (Ausnahme: Impfstoffe). Die erste Ersatzbeschaffung ist drei Monate nach Praxis- beginn möglich (siehe "Wann habe ich eine Sperrfrist" unter https://www.kvb.de/verordnun-
gen/sprechstundenbedarf/ >"Allgemeine Informationen").Änderungen bzw. Ergänzungen der „Anlage Sprechstundenbedarf“ der Sprechstundenbe- darfs-Vereinbarung, die seit 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind, haben wir Ihnen hier zu- sammengefasst. Änderungen bzw. Ergänzungen die den Vereinbarungstext betreffen führen wir, zugunsten der Übersichtlichkeit, nicht mit auf.
Änderungen in der Anlage „Impfstoffe“
Produkte/
Produktgruppe Änderung/Ergänzung
Humane Papillomviren
(HPV) neu aufgenommen 1. Jan. 2020
Änderungen in der „Anlage Sprechstundenbedarf“
Arzneimittel
Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung
Ätz-/Schäl-/Warzen- mittel
Die Silbernitratlösung NRF ist zusätzlich verordnungsfä-
hig. 1. Jan. 2016
Silbernitrat-Kaliumnitrat-Ätzstäbchen wurden in die Aufzählung aufgenommen.
Höllensteinstifte wurden gestrichen, da sie nicht mehr vertrieben werden.
1. Jan. 2017
Analeptika/Antihypoto- nika
Weil die Wirkstoffkombination aus Cafedrin und Theodre- nalin verordnungsfähig ist, wurde zur Klarstellung deshalb Theodrenalin in der Wirkstoffauflistung ergänzt.
1. Juli 2016
Analgetika/Antiphlogis- tika/Antirheumatika
Die rektal zu applizierende Darreichungsform ist zusätz- lich für Kinder zur Akut- und Notfallbehandlung verord- nungsfähig.
1. Jan. 2016 Retardierte Darreichungsformen sind nicht verordnungsfä-
hig. 1. Jan. 2017
Produkte/
Produktgruppe Änderung/Ergänzung
Antiallergika/Antihista- minika
Pädiatrie wird durch Kinder- und Jugendmedizin ersetzt. 1. Juli 2018 Tropfen/Saft sind nur zur Anwendung bei Kindern bei star-
ken Beschwerden im Rahmen der Allergietestung verord- nungsfähig.
1. Jan. 2019 ergänzt wurde „außerdem im Rahmen der Allergietestung
bei Kindern- und Jugendlichen für die Arztfachgruppen HNO, Dermatologie sowie Pneumologie: 1x kleinste OP pro Quartal für Akutfälle (cave: keine Mitgabe an die Pati- enten )“
1. Jan. 2020
Antiasthmatika/
Mittel gegen obstruk- tive Lungenerkrankun- gen
Nur für den Notfall zur Überwindung eines lebensbedrohli- chen Zustands sind Reproterol und Terbutalin zusätzlich verordnungsfähig.
1. Jan. 2016
Antibiotika
Zusätzlich verordnungsfähig:
oral: zur Akut-und Notfallbehandlung im direkten Zusam- menhang mit der ärztlichen Leistung im Not-/Bereit- schaftsdienst und bei Hausbesuchen, sofern der Thera- piebeginn unmittelbar notwendig und der Bezug über eine öffentliche Apotheke nicht zumutbar ist mit dem Behand- lungsziel, einen schweren Krankheitsverlauf zu verhindern und/oder eine Krankenhauseinweisung zu vermeiden, je- weils die kleinstmögliche Packung eines Wirkstoffes aus folgenden Substanzklassen:
- Betalaktam-Antibiotika - Makrolide
- Chinolone (Gyrasehemmer) - Tetrazykline
1. Jan. 2016
topisch: Verordnungsfähig, auch in Kombination mit Kor- tikoiden oder Antiseptika bei medizinischer Notwendigkeit zur unmittelbaren Anwendung in der Praxis für HNO-, Haut- und Kinderärzte. (cave: keine Mitgabe an die Pati- enten)
1. Juli 2017
Die Facharztgruppe Internisten/Chirurgen mit Weiter- bildung/Zusatzbezeichnung Phlebologie wurden zu- sätzlich aufgenommen, d. h. es können Kombinatio- nen (topisch) mit Kortikoiden oder Antiseptika verord- net werden.
Pädiatrie wird durch Kinder- und Jugendmedizin er- setzt.
1. Juli 2018
unter Antibiotika, topisch wurde ergänzt: für alle anderen Arztfachgruppen gilt: 1x kleinste OP pro Quartal für Akut- fälle (cave: keine Mitgabe an die Patienten)
1. Juli 2019 geändert wurde: für Akutfälle (vorher: Notfälle) zur paren-
teralen Anwendung 1. Jan. 2020
Antidote
Vitamin K wurde als verordnungsfähiges Antidot auf- genommen.
Es wurde ein Querverweis auf die „Vitamine“ aufge- führt.
1. Juli 2016 Antiemetika/ Antiverti-
ginosa
redaktionelle Klarstellung (Wirkstoffe beziehen sich auf
alle aufgeführten Anwendungsgebiete) 1. Jan. 2016 Antiemetika Der Wirkstoff Droperidol wurde aufgenommen. 1. Juli 2018
Produktgruppe Antimykotika
Antimykotika sind ab sofort zur unmittelbaren Anwendung
im Gehörgang verordnungsfähig. 1. Juli 2016
zur unmittelbaren Anwendung im Gehörgang, auch in
Kombination mit Kortikoiden 1. Juli 2019
Antiseptika Für Gynäkologen ist Policresulenlösung verordnungsfä-
hig. 1. Jan. 2016
Antiseptika
Der Wirkstoff Polihexanid wird um das Wort Lösung er- gänzt.
Aufgrund dieser Anpassung sind somit ab 1. Januar 2018 Polihexanid haltige Gele wie z. B. Lavanid® Wundgel, Me- diGel® Schnelle Wundheilung, Prontosan® Woundgel etc.
von der Verordnung über Sprechstundenbedarf ausge- schlossen.
1. Jan. 2018
Antitussiva redaktionelle Klarstellung (Wirkstoffe beziehen sich auf
alle aufgeführten Anwendungsgebiete) 1. Jan. 2016 Blutstillungsmittel Zur Akut- und Notfallbehandlung und perioperativ sind zu-
sätzlich Stifte und Adrenalin verordnungsfähig. 1. Jan. 2016
Gerinnungshemmer (außer Heparine/He- parinoide)
Zusätzlich ist Fondaparinux 5mg, 7,5mg oder 10mg zur Initialbehandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolie entsprechend der jeweiligen Fachinforma- tion verordnungsfähig;
1x kleinste OP ausschließlich von einem Wirkstoff (Apix- aban 5 mg oder Rivaroxaban 15 mg oder Fondaparinux 5mg, 7,5mg oder 10mg) in der genannten Wirkstärke je Quartal für Notfälle.
Fondaparinux 2,5mg parenteral ist zur Notfallbehandlung akuter, symptomatischer, spontaner, oberflächlicher Ve- nenthrombosen der unteren Extremitäten ohne beglei- tende tiefe Venenthrombose bei Erwachsenen verord- nungsfähig, 1x kleinste OP je Quartal für Notfälle.
1. Jan. 2016
Verordnungsfähig ist auch Ticagrelor, unter den in der
SSB-V aufgeführten Voraussetzungen. 1. Juli 2019 Glaukom-Mittel (oral,
injizierbar) Es wird ein Querverweis zu Ophthalmika aufgenommen. 1. Jan. 2019
Infusionslösungen
In der Onkologie sind NaCl-, Glucose-Infusionslösungen und Mannitol-Lösungen bei Cisplatin-Gabe) verordnungs- fähig.
1. Jan. 2016
In der Onkologie ist nun auch die Ringerlösung verord- nungsfähig.
Ein neuer Querverweis auf die „Mineralstoffe“ wurde aufgenommen.
1. Juli 2016 In der Onkologie ist ab sofort auch Kaliumchlorid-Injekti-
onslösung verordnungsfähig. 1. Juli 2017
Auch Gelatine-haltige Infusionslösung (Plasmaexpander)
sind verordnungsfähig 1. Juli 2018
Produkte/
Produktgruppe Änderung/Ergänzung
Kortikoide
topisch: Verordnungsfähig, auch in Kombination mit Anti- biotika oder Antiseptika bei medizinischer Notwendigkeit zur unmittelbaren Anwendung in der Praxis für HNO-, Haut- und Kinderärzte. (cave: keine Mitgabe an die Pati- enten)
Klarstellung: Mittel zur Anwendung auf der behaarten Kopfhaut sind nicht verordnungsfähig.
1. Juli 2017
Die Facharztgruppe Internisten/Chirurgen mit Weiter- bildung/Zusatzbezeichnung Phlebologie wurden zu- sätzlich aufgenommen, d. h. es können Kombinatio- nen (topisch) mit Antibiotika oder Antiseptika verord- net werden.
Pädiatrie wird durch Kinder- und Jugendmedizin er- setzt.
1. Juli 2018
unter Kortikoide, topisch wurde ergänzt: In Kombination mit Antibiotika oder Antiseptika bei medizinischer Notwen- digkeit zur unmittelbaren Anwendung in der Praxis ist 1x die kleinste OP pro Quartal für Akutfälle (cave: keine Mit- gabe an die Patienten) auch für alle anderen Arztfach- gruppen über SSB verordnungsfähig.
1. Juli 2019
Lokalanästhetika
Folgende Ergänzung wurde eingefügt:
Lokalanästhetika-haltige Cremes und Pflaster nur für Exci- sionen bei Kindern; im Bedarfsfall bei Kindern bis 12 Jahre zum Legen einer Venenverweilkanüle vor ambulan- ten operativen Eingriffen für die Arztfachgruppen Chirurgie und Anästhesie mit ambulanter Kinderchirurgie.(cave:
nicht zur Blutabnahme).
1. Jan. 2018
Medizinische Gase
Testgase zur Diffusionskapazitätsmessung, Blutgasana- lyse und Ergospirometrie gemäß Nrn. 13650, 13660, 04530 und 13661 EBM zur Anwendung am Patienten sind für Pneumologen und Internisten sowie Kinderärzte mit dem Schwerpunkt Pneumologie verordnungsfähig.
Alle Gase ohne Flaschen-, Miet-, Abfüll- und Transport- und Mautkosten, Pfand, TÜV-Gebühren, Öko-Steuer, Energiezuschläge
Cave: Große Preisunterschiede der einzelnen Anbieter
1. Jan. 2019
Mineralstoffe Auch Calcium-Injektionslösung bei Cisplatin Gabe ist ver-
ordnungsfähig. 1. Juli 2016
Mittel zur Myo- cardszintigraphie
Regadenoson ist nicht mehr über SSB verordnungsfähig.
Nur bei Kontraindikation gegen Adenosin ist es entspre- chend der Kontrastmittelvereinbarung beziehbar. Ein ent- sprechender Hinweis wurde eingefügt
1. Jan. 2016 Mucolytika/Expek-
torantien
Verordnungsfähig ist auch Ambroxol parenteral in palliati-
ver Situation. 1. Juli 2019
Neuroleptika
oral in Tropfen: Haloperidol, Levomepromazin, Prome-
thazin, Risperidon verordnungsfähig. 1. Juli 2017 Ein Querverweis auf die Antiemetika wurde wegen Drope-
ridol aufgenommen. 1. Juli 2018
Parkinsonmittel
Oral zu applizierende Parkinsonmittel sind für Ärzte mit
Genehmigung Schlaflabor zur Diagnostik eines Restless- 1. Juli 2016
Anwendung von Misoprostol; cave: Patientenaufklärung!
Rhinologika redaktionelle Klarstellung (Wirkstoffe beziehen sich auf
alle aufgeführten Anwendungsgebiete) 1. Jan. 2016 Sklerosierungsmittel
Aethoxysklerol ab 1 % wird ergänzt. Geringere Konzentra- tionen haben nur die Zulassung zur Sklerosiering von Be- senreisern (= keine GKV-Leistung).
1. Jan. 2017 Sklerosierungsmittel Die prozentuale Einschränkung auf Polidocanol ab 1%
fällt weg. 1. Juli 2018
Spüllösungen
Folgende Ergänzung wurde eingefügt:
Spezialpräparate wie z. B. BDPosiflush Fertigspritzen sind unwirtschaftlich.
Außerdem erfolgt ein neuer Querverweis auf die Koch- salzlösungen.
1. Jan. 2018
Thermotherapeutika (Kälte/Wärme)
Kryotherapie: Sofern es sich um eine rein nicht-invasive Behandlung handelt (z. B. reines Vereisen von Warzen), sind Kältetherapeutika (z. B. Gase, Gasgemische, auch FAM) über SSB verordnungsfähig.
Kryochirurgie: In Zusammenhang mit einem kleinchirurgi- schen Eingriff (EBM 02300, 02301, 02302, 10340) sind die Kältetherapeutika nicht dem SSB zu entnehmen, da sie mit der Pauschale abgegolten sind. Darüber hinaus nicht verordnungsfähig sind:
Kühlgele; Dermatika mit Capsaicin, Cayennepfeffer, No- vinamid, Propylnicotinat; ätherische Öle; Campher
1. Jan. 2016
Thermotherapeutika (Kälte/Wärme) zur Hyperämisierung bei Blutgasanalysen gemäß Zulassung
(z. B. Finalgon® 4mg/g + 25 mg/g Salbe) sind verord- nungsfähig.
1. Juli 2016 Vitamine Zusätzlicher Querverweis auf „Antidote“. 1. Juli 2016
Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemittel
Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung
Toluidinblau Neu aufgenommen wurde Toluidinblau zur Anfärbung von
Polypen und Fisteln. - Verordnungsfähig 1. Juli 2016 Punktionskanülen oder
komplette Bestecke (Sets) zur Punktion, auch Einmalartikel
Verordnungsfähig sind auch Sekretbeutel zur Aszites-
punktion. 1. Juli 2016
Diagnostika, Diagnosebedarf, Laborbedarf
Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung
Blutentnahmesysteme
Querverweise auf
- Blutlanzetten/Kanülen zur Blutabnahme - Vakuumflaschen und Verbindungsleitungen
1. Jan. 2018
Essigsäure
Essigsäure zur Sichtbarmachung von Feigwarzen wurde
neu aufgenommen. 1. Jan. 2016
Folgende Ergänzung wurde eingefügt:
Essigsäure zur Sichtbarmachung von Feigwarzen und Dysplasien.
1. Jan. 2018 Fluorescein-Papier Auch Fluorescein-Tropfen sind verordnungsfähig und wur-
den zusätzlich aufgenommen. 1. Jan. 2019
Kontaktflüssigkeit für Kontaktglasuntersu- chungen
Methocel Dispersa® ist nicht mehr im Vertrieb, daher
wurde es durch das Präparat Methocel 2% AT® ersetzt. 1. Jan. 2016
Provokations-Testsub- stanzen
redaktionelle Klarstellung; verordnungsfähig sind zum ei- nen für bronchopulmonale Stimulationstests, z. B. Metha- cholinium, Carbachol und Histamin und zum anderen Testsubstanzen für Provokationstestung (nasal, subkutan, bronchial, oral) nach GOP 30120 bis 30123.
1. Jan. 2016
Stimulations- und Suppressionstest
Galaktose wurde zusätzlich aufgenommen, d. h. Galak- tose ist verordnungsfähig, sofern sie nicht mit der Gebühr für die Leistung abgegolten ist.
1. Jan. 2016
Einmalbedarf zur Infusion, Injektion, Drainage, Entnahme
Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung
Biopsienadeln
ergänzt wurde „und Amniozentese“, so dass es jetzt heißt
„Biopsienadeln (Aspiration, Stanzung) zur Knochenmark- gewinnung (z. B. Beckenkamm, Sternum), zur ungeführten Weichteilstanzung (z. B. Mamma, Prostata),
zur Chorionzottenbiopsie und Amniozentese“
Querverweis auf Punktionskanülen
1. Jan. 2020
Blutlanzetten/Kanülen zur Blutabnahme
Querverweise auf - Blutentnahmesysteme
- Vakuumflaschen und Verbindungsleitungen
1. Jan. 2018 Infusionsbestecke inkl.
Zubehör Wird um die Rückschlagventile ergänzt. 1. Juli 2017
Produktgruppe
Infusionsfilter/Injekti- onsfilter
Umformulierung: außer in-line-Filter Porengröße ≤ 0,22μm für Paclitaxel; Filter bei Therapien, die gemäß Fachinfor- mation eines Infusionsfilters bedürfen, sofern Filter nicht Bestandteil der entsprechenden Fertigarzneimittels ist.
1. Jan. 2019 es wurde ein „oder“ ergänzt, so dass es jetzt heißt „außer
in-line-Filter Porengröße ≤ 0,22μm für Paclitaxel oder Fil- ter bei Therapien, die gemäß Fachinformation eines Infu- sionsfilters bedürfen, sofern Filter nicht Bestandteil des entsprechenden Fertigarzneimittels ist“
1. Jan. 2020
Infusionspumpen, auch Einmalartikel
Infusionspumpen, auch Einmalartikel sind nicht verord-
nungsfähig. 1. Jan. 2017
Punktionskanülen oder komplette Bestecke (Sets) zur Punktion, auch Einmalartikel
Querverweis auf Biopsienadeln 1. Jan. 2020
Vakuumflaschen und Verbindungsleitungen
Querverweise auf - Blutentnahmesysteme
- Blutlanzetten/Kanülen zur Blutabnahme
1. Jan. 2018
Instrumente, Geräte und Zubehör
Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung
Larynxmasken Nicht verordnungsfähig. 1. Juli 2017
Verband-, Kompressions- und OP-Material
Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung
Pflaster Sureseal® ist nicht verordnungsfähig und wird ab sofort
explizit erwähnt. 1. Juli 2016
Wundauflagen
Hyalo Skin Gel® und Hyalo4 Control Spray® sind nicht ver-
ordnungsfähig und werden ab sofort auch aufgeführt. 1. Juli 2016 Die Aufzählung der nicht-verordnungsfähigen Wundaufla-
gen wird um Rogg Vulcosan und Lavanid® Verband er- gänzt.
1. Juli 2018 Der Artikel Draco foam infect® wird unter nicht verord-
nungsfähig ergänzt. 1. Jan. 2019
Der Artikel Biatain® Ibu Schaumverband wird unter nicht
verordnungsfähig ergänzt. 1. Jan. 2020
Sonstiger Bedarf
Produkte/Produktgruppe Änderung/Ergänzung
Nagelkorrekturspan- gen
Folgende Ergänzung wurde eingefügt:
ohne Zusatzmaterial, wie z.B. Kleber 1. Jan. 2018