• Keine Ergebnisse gefunden

- ANLAGE TOP 4 - Entwurf Ausführung Waffengesetz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "- ANLAGE TOP 4 - Entwurf Ausführung Waffengesetz"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Waffengesetzes

Vom xx. xx 2020

Auf Grund des § 55 Absatz 6 Satz 1 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I. S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 228 der

Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Artikel 1

§ 1 Absatz 7 der Verordnung zur Ausführung des Waffengesetzes vom 18.

November 2003 (Brem.GBl. 387 – 2190-e-1) wird wie folgt gefasst:

„(7) Das Waffengesetz ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht anzuwenden auf

1. die für die Durchführung des Waffengesetzes zuständigen Behörden, 2. die Justizvollzugsanstalten,

3. die Staatsanwaltschaften, 4. die Gerichte

sowie deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den xx. xx 2020

Der Senat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aus- weislich der Meldungen der Ressorts ist die Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2018 insbesondere in den Bereichen Kultur, Soziales, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,

Januar 2021 (Anlage 3), dass die Polizeizulage nach § 44 BremBesG, die Feuerwehrzulage nach § 45 BremBesG und die Justizvollzugszulage nach § 46 BremBesG auf einen

Die Bremische Erschwerniszulagenverordnung (BremEZulV) vom 28. 608), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. In der Inhaltsübersicht wird in Abschnitt 3 der Angabe „§

Aufgrund der Auswirkungen der Besucherströme erfolgt eine Begrenzung der Ladenöffnung auf die Ortsteile Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und den Stadtteil

Die Staatsanwaltschaften Bremen sind bislang nicht vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes vom 11. 1328) geändert worden ist, ausgenommen. Dies führt zu dem widrigen

„ Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffent- lichen Dienstes, die nach Art und Schwierigkeit der Tätigkeit mindestens dem jeweiligen Einstiegsamt

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte unter freiem Himmel mit bis zu XXXX (Regelung Berlin 1000 , Vorstellung SGFV 200 ; muss durch

Sowohl bei Berufung der stellvertretenden Mitglieder als auch bei Ausübung ihres Vorschlagsrechts für das vorsitzende Mitglied wirkt die oberste Arbeitsbehörde des