• Keine Ergebnisse gefunden

Zertifikat Schutzimpfungen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zertifikat Schutzimpfungen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtliche Bekanntmachungen

18 Ärzteblatt Sachsen 1/2000

Die Rechtsgrundlage für Schutzimpfun- gen in der Bundesrepublik Deutschland findet sich im derzeit gültigen Bundes- seuchengesetz in Fassung der Bekannt- machung vom 18. Dezember 1979 (BGBl. I, S. 2262) in § 14, zukünftig im

„Infektionsschutzgesetz” (der Referen- tenentwurf vom 15.10.99 liegt vor) in

§ 20-22. Danach ist und bleibt Impfrecht in der föderativen Struktur der Bundes- republik Landesrecht.

Für den Freistaat Sachsen gilt derzeit die

„Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Ge- sundheit, Jugend und Familie über öf- fentlich empfohlene Schutzimpfungen und die Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen (VwV Schutzimpfun- gen)” vom 30. September 1999 (SächsABl. Nr. 42, S. 866-867 vom 21. Oktober 1999) und die Neufassung der „Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission zur Durchführung von Schutzimpfungen im Freistaat Sachsen, Stand: 01.01.2000” (Beilage zum Ärzte- blatt Sachsen 1/2000).

Danach kann jeder approbierte Arzt, der die entsprechende Qualifikation be- sitzt, impfen. Ausgenommen sind Gelb- fieberimpfungen und es wird die Emp- fehlung gegeben, Tollwutschutzimpfun- gen von speziell erfahrenen Ärzten durchführen zu lassen.

Diese entsprechende Qualifikation wird nach Beschluss des Vorstandes der Säch- sischen Landesärztekammer (SLÄK) vom 6. Oktober 1999 (3. Vorstandssit- zung unter BV Nr. 20) durch die Teil- nahme an einem Fortbildungskurs Schutzimpfungen Teil 1 und Teil 2 (Grundkurs) erworben und durch ein

„Zertifikat Schutzimpfungen” der SLÄK mit Unterschrift des Präsidenten bescheinigt. Diese Kurse werden jähr- lich in jedem der drei Regierungsbezirke Sachsens (Chemnitz, Dresden und Leip- zig) angeboten. Der Grundkurs umfasst in Sachsen 20 Stunden. Die Lehrinhalte wurden ebenfalls durch den Vorstands-

beschluss der SLÄK bestätigt und sind im Detail aus der Anlage ersichtlich.

Von dieser Empfehlung sind ausdrük- klich Fachärzte ausgenommen, bei de- nen inhaltlich Schutzimpfungen in der Weiterbildungsordnung zu Facharzt ent- halten sind, d.h. Kinderärzte und Fach- ärzte für Allgemeinmedizin.

Darüber hinaus wird allen Ärzten alle drei Jahre eine Fortbildung in Fragen Än- derungen von Impfempfehlungen, neue Impfungen usw. im Rahmen der Kreis- ärztekammern und von Ärztestammti- schen von 1-2 Stunden angeraten.

Die geschilderte Verfahrensweise wird in Sachsen seit 1994 praktiziert, sie ist durch den oben erwähnten Vorstandsbe- schluss der SLÄK vom 06.10.99 für Sachsen offiziell anerkannt und einge- führt worden.

Lehrinhalte 20 Stunden Impfgrundkurs Sachsen

I. Allgemeines

2 h Internationale Bedeutung von Schutzimpfungen (Expanded Pro- gramme on Immunization - EPI, WHO Weltgesundheitsbericht) klinische, epidemiologische und immunologische Begründung von Schutzimpfungen

gesetzliche Regelungen, ordnungs- gemäße Durchführung von Impfun- gen

2 h SIKO-Impfempfehlungen E 1 Impfkalender

E 2 Allgemeine Kontraindikationen E 5 Impfabstände

E 6 Impfungen und Operationen E 7 Impfungen und Hygiene E 8 Aufklärungspflichten bei

Impfungen

E 9 Dokumentation von Impfungen E10 Atypische Impfverläufe II. Schutzimpfungen gegen die einzel- nen Krankheiten

Es werden jeweils abgehandelt - Begründung der Schutzimpfung

- Impfstoffe - Impfkalender

(Indikation, Kontraindikation) - Reaktogenität und Nebenwirkungen - Kontrollprogramme

(Falldefinition, Surveillance) - Eradikationsprogramme,

Herdbekämpfungsprogramme 2 h Tetanus-, Diphtherie-, Pertussis-

Impfung (Vollkeimimpfstoff und azellulärer Impfstoff) und

E 3 Empfehlungen zur Pertussis- impfung

E 4 Empfehlungen zur Tetanuspro- phylaxe

2 h Masern-, Mumps-, Röteln-Impfung 2 h Poliomyelitis-, Tollwut-, FSME-

Impfung (Poliomyelitis-Eradika- tionsprogramm)

E11 Immunisierung gegen Kinder- lähmung (Poliomyelitis-Schutzimp- fung)

2 h Impfung gegen Hepatitis A und B 2 h Influenza-, BCG-, Varicellen-

Schutzimpfung

2 h HIB-, Meningokokken-, Pneumo- kokken-Impfung

2 h Impfungen bei:

- Auslandsreisen (incl. Gelbfieber-, Typhus-, Cholera-, Japanenzepha- litis-, Malariaprophylaxe)

- Asylbewerbern - Allergikern

- arbeitsmedizinischer Betreuung - Impfungen in der Schwangerschaft - Impfungen bei chronischen Er-

krankungen

2 h sonstige Impfungen - Entwicklungs- strategie und moderne Trends in der Immunprophylaxe, Ausblick E 10 Atypische Impfverläufe

Zertifikat

Schutzimpfungen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auf Landesebene gelten derzeit die „Ver- waltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über öffentlich empfohlene und

Abgerundet wird das Heft mit Beiträ- gen über die Sächsische Ärzteversor- gung, zur Chronologie des „Ärzte- blatt Sachsen“ und zum Impfwesen seit 20 Jahren. Ich wünsche

Wesentlichen Anteil beim Aufbau der Sächsischen Landesärztekammer hatte neben Baden-Württemberg in der Gründungsphase die Bayerische Landesärztekammer mit ihrem dama- ligen

Die Bezirksstelle Chemnitz der Säch- sischen Landesärztekammer ist wegen Urlaub in der Zeit vom 23. 2007

Ihr Eintritt in den Ruhestand hat auch Bedeutung für Ihre Mitgliedschaft bei der Säch- sischen Landesärztekammer.. Mit dieser Broschüre möchten wir Sie über diese Ände- rungen,

Auch wenn ein System der faktischen Zuzahlung durch die Patienten zu ärztlichen Behandlungen herrscht (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl,

1.4.3 Seminare, die im Rahmen der Weiter- bildung oder als Zusatzstudiengänge besucht werden, sind, sofern für diese von einer Ärztekammer Fortbildungs- punkte vergeben

Eine Qualifikation bezüglich des Impfens ist mit Erwerb der Gebietsbezeichnung lediglich gegeben bei Ärzten für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Pädiatrie und Ärzte im öf-