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Satzung zur Ände-rung der Hauptsat-zung der Sächsischen Landesärztekammer

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Academic year: 2022

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Satzung zur Änderung der Reisekostenord- nung der Sächsischen Landesärztekammer

Vom 10. November 2014

Aufgrund von § 8 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 des Sächsischen Heilberufekammer- gesetzes (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2.

April 2014 (SächsGVBl. S. 266, 267) geändert worden ist, in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Sächsischen Landesärztekammer (Hauptsatzung) vom 7. Oktober 1994 (ÄBS S. 786), die zuletzt durch Satzung zur Änderung der Hauptsat- zung vom 25. Juni 2014 (ÄBS S. 281)

geändert worden ist, hat die Kam- merversammlung der Sächsischen Landesärztekammer am 8. Novem- ber 2014 die folgende Satzung zur Änderung der Reisekostenordnung vom 2. Juli 2008 beschlossen:

Artikel 1

Die Reisekostenordnung der Sächsi- schen Landesärztekammer vom 2. Juli 2008, zuletzt geändert durch Sat- zung vom 11. November 2013 (ÄBS S. 543), wird wie folgt geändert:

In § 3 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Für fachbezogene Sprachprüfungen erfolgt die Zahlung eines Aufschla- ges auf das Sitzungsgeld an jeden Prüfer in Höhe von 50,00 EUR pro Prüfling.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Dresden, 8. November 2014

i.V. Erik Bodendieck, Vizepräsident Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident Dr. med. Michael Nitschke-Bertaud Schriftführer

Die vorstehende Satzung wird hier- mit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen bekannt gemacht.

Dresden, 10. November 2014

i.V. Erik Bodendieck, Vizepräsident Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident

500 Ärzteblatt Sachsen 12 / 2014

Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur Ände- rung der Hauptsat- zung der Sächsischen Landesärztekammer

Vom 24. November 2014

Aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Heilberufekammer- gesetzes (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 266, 267) geändert worden ist, hat die Kammerversammlung der Sächsi- schen Landesärztekammer am 8.

November 2014 die folgende Sat- zung zur Änderung der Hauptsat- zung der Sächsischen Landesärzte- kammer (Hauptsatzung) vom 7.

Oktober 1994 beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Sächsischen Landesärztekammer vom 7. Oktober 1994 (genehmigt mit Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie vom 28. September 1994, Az.

52-8870-1-000/50/94, veröffentlicht

im Ärzteblatt Sachsen, Heft 11/1994, S. 786), zuletzt geändert mit Sat- zung vom 25. Juni 2014 (genehmigt mit Bescheid des Sächsischen Staats- ministeriums für Soziales und Ver- braucherschutz vom 23. Juni 2014, Az. 26-5415.21/2, veröffentlicht im Ärzteblatt Sachsen, Heft 7/2014, S.

281) wird wie folgt geändert:

§ 1a wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Ärztliche Berufsausübung umfasst nicht nur die Behandlung von Patien- ten, sondern jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewen- det oder mitverwendet werden (z. B.

in Lehre und Forschung, in Industrie, Wirtschaft und Medien, in der Ver- waltung und im Öffentlichen Dienst).“

2. In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ihre heilberufliche Tätigkeit“

durch die Wörter „ihren Beruf“ und die Wörter „ins Ausland verlegen“

durch die Wörter „im Ausland aus- üben“ ersetzt.

Artikel 2

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Sächsischen Lan- desärztekammer tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Dresden, 8. November 2014

i.V. Erik Bodendieck, Vizepräsident Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident Dr. med. Michael Nitschke-Bertaud

Schriftführer

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 20. November 2014, AZ 26-5415.21/2 die Geneh- migung erteilt.

Die vorstehende Satzung zur Ände- rung der Hauptsatzung der Sächsi- schen Landesärztekammer wird hier- mit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen bekannt gemacht.

Dresden, 24. November 2014

i.V. Erik Bodendieck, Vizepräsident Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident

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