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Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer

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Satzung

zur Änderung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer

Vom 30. November 2015

Aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und § 14 Abs. 3 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes (SächsH- KaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl.

S. 935), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 266, 267) geändert worden ist, hat die Kammerver- sammlung der Sächsischen Landes- ärztekammer am 14. November 2015 die folgende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer (Gebührenordnung – GebO) vom 15.

März 1994 beschlossen:

Artikel 1

Die Gebührenordnung der Sächsi- schen Landesärztekammer vom 15.

Start ins

Medizinstudium

Anfang Oktober 2015 begrüßte die Sächsische Landesärztekammer wie- der die neuen Medizinstudierenden der Medizinischen Fakultäten in Dresden und Leipzig.

An der TU Dresden beglückwünschte Frau Prof. Dr. med. habil. Antje Berg- mann, Vorstandsmitglied der Sächsi- schen Landesärztekammer, die 220 angehenden Humanmediziner zu ihrer Studienwahl und damit zu der Entscheidung „für einen der schöns- ten Berufe.“ In Leipzig begrüßte Dr.

med. Rainer Kobes, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer, die 320 Erstsemestler und wünschte ihnen für ihr anspruchsvolles wie spannendes Studium einen gelunge- nen Start und viel Erfolg.

Jährlich zum Semesterbeginn findet in Dresden die Mediziner-Stadtrallye statt, an der sich die Sächsische Lan-

März 1994 (genehmigt mit Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie vom 14. März 1994, Az. 52-8870-1- 000/10/94, veröffentlicht im Ärzte- blatt Sachsen, Heft 4/1994, S. 270), zuletzt geändert mit Satzung vom 1. Juli 2015 (genehmigt mit Bescheid

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 23. Juni 2015, AZ 26-5415.21/5, veröffentlicht im Ärzteblatt Sachsen, Heft 7/2015, S. 291) wird wie folgt geändert:

In dem Gebührenverzeichnis wird nach Nummer 5.3. folgende Num- mer 5.4. angefügt:

„5.4. Feststellung der erforderlichen Sprachkenntnisse nach § 3 Abs. 1 Nr.

5 BÄO (Fachsprachenprüfung) 425,00 EUR“

Artikel 2

Die Satzung zur Änderung der Ge - bührenordnung der Sächsischen Lan- desärztekammer tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

desärztekammer und das Netzwerk

„Ärzte für Sachsen“ auch 2015 wie- der beteiligte. Die Rallye, in Form einer Schnitzeljagd, schickte am 6.

Oktober 2015 die Erstsemestler ein- mal quer durch Dresden. Die einzel- nen Stationen der Rallye decken dabei wichtige Institutionen, kultu- relle Sehenswürdigkeiten und stu- dentische Anlaufpunkte für die neuen Medizinstudierenden ab.

An dem gemeinsamen Stand mit Kassenärztlicher Vereinigung und Marburger Bund testete das Netz- werk „Ärzte für Sachsen“ das Vor- wissen der zukünftigen Ärzte. Die Aufgabe hieß „Blutdruckmessen nach klassischer Art“ und wurde von fast allen Studierenden einwandfrei gemeistert. „Ärzte für Sachsen“

informierte über Fördermöglichkei- ten in Sachsen und aktuelle Projekte des Netzwerks.

Die gemeinsame Station am Ge - bäude von Carus Campus (Haus 17),

Dresden, 14. November 2015 Erik Bodendieck

Präsident

Dr. med. Michael Nitschke-Bertaud Schriftführer

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 25. November 2015, AZ 26-5415.21/5 die Geneh- migung erteilt.

Die vorstehende Satzung zur Ände- rung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen bekannt gemacht.

Dresden, 30. November 2015 Erik Bodendieck

Präsident

mitten auf dem Gelände des Dresd- ner Universitätsklinikums, war die zweite Station der Stadtrallye. Allen Studierenden wünscht die Sächsi- sche Landesärztekammer und das Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ einen guten Start in den aufregenden neuen Lebensabschnitt Medizinstu- dium.

Martin Kandzia M.A.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Berufspolitik

528 Ärzteblatt Sachsen 12 / 2015

Semester-Auftakt in Dresden

© Stephan Wiegand, TUD

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