Satzung
zur Änderung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer
Vom 30. November 2015
Aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und § 14 Abs. 3 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes (SächsH- KaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl.
S. 935), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 266, 267) geändert worden ist, hat die Kammerver- sammlung der Sächsischen Landes- ärztekammer am 14. November 2015 die folgende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer (Gebührenordnung – GebO) vom 15.
März 1994 beschlossen:
Artikel 1
Die Gebührenordnung der Sächsi- schen Landesärztekammer vom 15.
Start ins
Medizinstudium
Anfang Oktober 2015 begrüßte die Sächsische Landesärztekammer wie- der die neuen Medizinstudierenden der Medizinischen Fakultäten in Dresden und Leipzig.
An der TU Dresden beglückwünschte Frau Prof. Dr. med. habil. Antje Berg- mann, Vorstandsmitglied der Sächsi- schen Landesärztekammer, die 220 angehenden Humanmediziner zu ihrer Studienwahl und damit zu der Entscheidung „für einen der schöns- ten Berufe.“ In Leipzig begrüßte Dr.
med. Rainer Kobes, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer, die 320 Erstsemestler und wünschte ihnen für ihr anspruchsvolles wie spannendes Studium einen gelunge- nen Start und viel Erfolg.
Jährlich zum Semesterbeginn findet in Dresden die Mediziner-Stadtrallye statt, an der sich die Sächsische Lan-
März 1994 (genehmigt mit Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie vom 14. März 1994, Az. 52-8870-1- 000/10/94, veröffentlicht im Ärzte- blatt Sachsen, Heft 4/1994, S. 270), zuletzt geändert mit Satzung vom 1. Juli 2015 (genehmigt mit Bescheid
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 23. Juni 2015, AZ 26-5415.21/5, veröffentlicht im Ärzteblatt Sachsen, Heft 7/2015, S. 291) wird wie folgt geändert:
In dem Gebührenverzeichnis wird nach Nummer 5.3. folgende Num- mer 5.4. angefügt:
„5.4. Feststellung der erforderlichen Sprachkenntnisse nach § 3 Abs. 1 Nr.
5 BÄO (Fachsprachenprüfung) 425,00 EUR“
Artikel 2
Die Satzung zur Änderung der Ge - bührenordnung der Sächsischen Lan- desärztekammer tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
desärztekammer und das Netzwerk
„Ärzte für Sachsen“ auch 2015 wie- der beteiligte. Die Rallye, in Form einer Schnitzeljagd, schickte am 6.
Oktober 2015 die Erstsemestler ein- mal quer durch Dresden. Die einzel- nen Stationen der Rallye decken dabei wichtige Institutionen, kultu- relle Sehenswürdigkeiten und stu- dentische Anlaufpunkte für die neuen Medizinstudierenden ab.
An dem gemeinsamen Stand mit Kassenärztlicher Vereinigung und Marburger Bund testete das Netz- werk „Ärzte für Sachsen“ das Vor- wissen der zukünftigen Ärzte. Die Aufgabe hieß „Blutdruckmessen nach klassischer Art“ und wurde von fast allen Studierenden einwandfrei gemeistert. „Ärzte für Sachsen“
informierte über Fördermöglichkei- ten in Sachsen und aktuelle Projekte des Netzwerks.
Die gemeinsame Station am Ge - bäude von Carus Campus (Haus 17),
Dresden, 14. November 2015 Erik Bodendieck
Präsident
Dr. med. Michael Nitschke-Bertaud Schriftführer
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 25. November 2015, AZ 26-5415.21/5 die Geneh- migung erteilt.
Die vorstehende Satzung zur Ände- rung der Gebührenordnung der Sächsischen Landesärztekammer wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen bekannt gemacht.
Dresden, 30. November 2015 Erik Bodendieck
Präsident
mitten auf dem Gelände des Dresd- ner Universitätsklinikums, war die zweite Station der Stadtrallye. Allen Studierenden wünscht die Sächsi- sche Landesärztekammer und das Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ einen guten Start in den aufregenden neuen Lebensabschnitt Medizinstu- dium.
Martin Kandzia M.A.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Berufspolitik
528 Ärzteblatt Sachsen 12 / 2015
Semester-Auftakt in Dresden
© Stephan Wiegand, TUD