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Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer

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Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer

Vom 24. November 2014

Aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und § 14 Abs. 1 des Sächsischen Heil- berufekammergesetzes (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S.

935), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April 2014 (Sächs- GVBl. S. 266, 267) geändert worden ist, hat die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer am 8. November 2014 die folgende Sat- zung zur Änderung der Beitragsord- nung der Sächsischen Landesärzte- kammer (Beitragsordnung) vom 26.

Juni 2002 beschlossen:

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Sächsischen Landesärztekammer vom 26. Juni 2002 (genehmigt mit Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie vom 24. Juni 2002, Az. 61-5415.21/4, veröffentlicht im Ärzteblatt Sachsen, Heft 7/2002, Seite 337), zuletzt ge -

ändert mit Satzung vom 2. Dezem- ber 2013 (genehmigt mit Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 22. November 2013, Az.

26-5415.21/4, veröffentlicht im Ärz- teblatt Sachsen, Heft 12/2013, Seite 539) wird wie folgt geändert:

§ 4 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

1. Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Mitglieder im Ruhestand mit Ein- künften aus gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit

- in Höhe von mehr als 5.000,00 EUR bis 15.000,00 EUR im Bei- tragsjahr zahlen einen Kammerbei- trag in Höhe der Beitragsstufe 2, - in Höhe von mehr als 15.000,00

EUR bis 25.000,00 EUR im Bei- tragsjahr zahlen einen Kammerbei- trag in Höhe der Beitragsstufe 4, - in Höhe von mehr als 25.000,00

EUR bis 50.000,00 EUR im Bei- tragsjahr zahlen einen Kammerbei- trag in Höhe der Beitragsstufe 6.“

2. In Satz 3 wird die Angabe

„15.000,00 EUR“ durch die Angabe

„50.000,00 EUR“ ersetzt.

Artikel 2

Die Satzung zur Änderung der Bei- tragsordnung der Sächsischen Lan- desärztekammer tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Dresden, 8. November 2014

i.V. Erik Bodendieck, Vizepräsident Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident Dr. med. Michael Nitschke-Bertraud

Schriftführer

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 20. November 2014, AZ 26-5415.21/4 die Geneh- migung erteilt.

Die vorstehende Satzung zur Ände- rung der Beitragsordnung der Säch- sischen Landesärztekammer wird hiermit ausgefertigt und im Ärzte- blatt Sachsen bekannt gemacht.

Dresden, 24. November 2014

i.V. Erik Bodendieck, Vizepräsident Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident

Ärzteblatt Sachsen 12 / 2014 501

Amtliche Bekanntmachungen

Referenzen

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