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65 Fortbildungsveran­staltung „Qualitäts­berichte“ Fortbildungspflicht

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Academic year: 2022

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Fortbildungspflicht

Erste Frist Mitte 2009

Bis zum 30. Juni 2009 müssen die vor dem 1. Juli 2004 in Sachsen zu - gelassenen Vertragsärzte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sach sen (KVS) nachweisen, dass sie in dem zurückliegenden Fünfjahres- zeitraum ihrer Fortbildungspflicht nach § 95 d SGB V nachgekommen sind. Dieser Nachweis erfolgt mit dem Fortbildungszertifikat der Säch- sischen Landesärztekammer, das dem Arzt den Erwerb von 250 Fortbil- dungspunkten in diesem Zeitraum bescheinigt. „Ich glaube, dass die Konsequenzen aus dieser Regelung bei vielen noch nicht angekommen sind”, so der Präsident der Sächsi- schen Landesärztekammer, Herr Prof.

Dr. med. habil. Jan Schulze. Erfolgt dieser Nachweis nicht, soll den Ärz- ten das Honorar aus ihrer vertrags- ärztlichen Tätigkeit zunächst um zehn Prozent, ab dem fünften auf den Stichtag folgenden Quartal um 25 Prozent gekürzt werden.

Das Fortbildungszertifikat müssen Vertragsärzte in Sachsen bei der Sächsischen Landesärztekammer be - antragen. Dies sollte möglichst zeit- nah mit Erreichen von 250 Fortbil- dungspunkten erfolgen, da das Punkte-

konto mit Erteilung des Zertifikates geschlossen wird und ein neuer Sam- melzeitraum beginnt. Eine Übernah- me von Fortbildungspunkten in den neuen Sammelzeitraum ist gemäß der Verfahrensordnung zur Fortbil- dungszertifizierung ausgeschlossen.

Mit Einführung der elektronischen Erfassung der Fortbildungspunkte auf dem Punktekonto im Jahr 2006 sind weitestgehend die Punkte ab diesem Zeitpunkt bereits auf dem Punktekonto gebucht. Hierzu ergän- zend sollten bei Beantragung des Zertifikates lediglich noch nicht ge - buchte Teilnahmebescheinigungen geltend gemacht werden. Den aktu- ellen Punktestand erhält jedes säch- sische Kammermitglied über den Zugang zum Online-Punktekonto, wenn hierfür die Einwilligungserklä- rung gegenüber der Sächsischen Landesärztekammer erteilt wurde.

Die Sächsische Landesärztekammer und die KVS haben auf der Grund- lage eines allgemeinen Datenab- gleichs vereinbart, dass die KVS zum 1. Stichtag und zukünftig in regelmä- ßigen Abständen von der Sächsi- schen Landesärztekammer eine arzt- bezogene Information darüber erhält, ob der gesetzlich geforderte Nach- weis durch den sächsischen Vertrags- arzt zum jeweiligen Stichtag erbracht wurde. Damit entfällt für die sächsi-

schen Vertragsärzte, welche hierzu ihr Einverständnis gegenüber der KVS erteilt haben, die zusätzliche (getrennte) Nachweisführung gegen- über der KVS (veröffentlicht im „Ärz- teblatt Sachsen“, Heft 9/2008, Seite 469).

„Wer jetzt die erforderlichen Fortbil- dungspunkte noch nicht zusammen hat, sollte sich zügig darum küm- mern”, betont Frau Dr. med. Kat- rin Bräutigam, Ärztliche Geschäfts- führerin der Sächsischen Landesärz- tekammer. Diejenigen, die ihre Fort- bildungspflicht bereits erfüllt haben, sollten rasch das Zertifikat bei der Sächsischen Landesärztekammer an fordern, um Bearbeitungsspitzen gegen Ende der Frist zu vermeiden.

Die entsprechenden Antragsformu- lare können im Internet herunterge- laden werden. Für die zügige Bear- beitung der Anträge hat die Sächsi- sche Landesärztekammer vorsorglich zusätzliches Personal eingeplant.

Weitere Informationen dazu im Inter- net unter www.slaek.de, unter Tele- fon 0351 8267 329 oder per E-Mail an: fortbildung@slaek.de.

Knut Köhler M.A.

Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Göran Ziegler Referat Fortbildung

Ärzteblatt Sachsen 2 / 2009 65

Mitteilungen der Geschäftsstelle

Fortbildungsveran­

staltung „Qualitäts­

berichte“

Krankenhäuser sind gesetzlich seit 2005 verpflichtet, alle zwei Jahre Qualitätsberichte zu veröffentlichen.

Der Qualitätsbericht enthält Anga- ben zum Spektrum und Anzahl der Leistungen sowie dem Stand der Qualitätssicherung aller Krankenhäu- ser. Die Inhalte der im Internet frei verfügbaren Qualitätsberichte sind zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses einer großen Öffentlichkeit gelangt. Dies verdeutlicht sich zum Beispiel in der Veröffentlichung des Sächsischen Krankenhausführers. Die unterschiedlichen Zielgruppen des Qualitätsberichts stellen hohe Anfor-

derungen an die Gestaltung des Berichts, da diese (Ärzte, Patienten, Krankenkassen, Selbsthilfegruppen) naturgemäß unterschiedliche Termini verwenden. Wie kann in der Zeit der ökonomischen Zwänge gute Qualität erbracht werden und kann man medizinische Qualität messen?

Der Themenkomplex Qualitätsberich- te steht im Mittelpunkt einer gemein- samen Veranstaltung der Sächsi- schen Landesärztekammer mit der Krankenhausgesellschaft Sachsen.

In Impulsreferaten werden Vertreter beider Institutionen ebenso ihre Sicht darstellen, wie auch Referenten aus dem vertragsärztlichen Bereich, von Krankenkassen und Patientenvertre- ter. Die Moderation wird von einem Medienvertreter übernommen.

Alle interessierten Kolleginnen und Kollegen sind herzlich zur Veranstal- tung eingeladen.

Die Fortbildung findet am 26. März 2009 von 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr im Gebäude der Sächsischen Lan- desärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden, statt und ist mit 3 Fortbildungspunkten bewertet.

Der aktuelle Flyer mit dem detaillier- ten Programm kann über die Home- page der Sächsischen Landesärzte- kammer abgerufen werden. Eine Anmeldung ist bis zum 19. März 2009 per E-Mail an quali@slaek.de erbeten.

Dr. med. Katrin Bräutigam Ärztliche Geschäftsführerin

E-Mail: aegf@slaek.de

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